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Die ‚Analytik des Erhabenen‘ zählt nur sieben Paragraphen in der bedeutenden Kritik der Urteilskraft – dem Werk, in dem Kant seine Thesen zu Ästhetik und Teleologie veröffentlichte. Die erkenntnistheoretischen und moralphilosophischen Schriften wussten das Subjekt als den Naturgesetzen unterliegend sowie als durch den Freiheitsbegriff bestimmbar auszuweisen. Hat das Subjekt somit gleichzeitig teil an Natur und Freiheit, Sinnlichkeit und Intelligibilität?
In der Erfahrung des Erhabenen erlebt das Subjekt eine Verschränkung seines natürlichen Daseins und seiner intelligiblen Fähigkeit. Der Anblick imposanter Gebirgsmassen erinnert zunächst an die sinnliche Nichtigkeit, wobei dieser bedrohliche Eindruck alsbald einem seelenerhebenden ‚Geistesgefühl‘ weicht. Lange Zeit wurde in der Kant-Forschung die These vertreten, dass dieses Gefühl anlässlich einer die sinnliche Unangemessenheit komplementierenden und einschreitenden Vernunft entsteht. Dies bricht allerdings mit den Prinzipien der Ästhetizität, wie sie das Erhabene als rein ästhetische Erfahrung zu erfüllen hat. Dieser Artikel weist auf, inwiefern durch eine Betonung der Einbildungskraft die Ästhetizität des Erhabenen konserviert und der Bezug zum Übersinnlichen im Subjekt begründet werden kann.