Vetus Testamentum IOSOT ( 2013 ) 6-24 brill.com/vt Vetus Testamentum © Koninklijke Brill NV, Leiden, 1951 DOI: 10.1163/15685330-99000004 Das Königtum in den Reichen Israel und Juda 1 Albrecht Alt Leipzig Das Königtum gehört bekanntlich nicht zum konstitutiven Grundbestand der israelitischen Volksordnung und hat in ihr auch späterhin keinen festen Platz zu gewinnen vermocht, obwohl es dem Volke für Jahrhunderte die staatlichen Lebensformen gab und sein Schicksal entscheidend bestimmte. Darum schwei- gen die Rechtsbücher des Alten Testaments zumeist ganz von ihm, auch wenn sie die geltende Ordnung einigermassen vollständig darlegen wollen; was als „das Recht des Königs“ vielleicht getragen werden muss
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Vetus Testamentum IOSOT ( 2013 ) 6-24 brill.com/vt Vetus Testamentum © Koninklijke Brill NV, Leiden, 1951 DOI: 10.1163/15685330-99000004 Das Königtum in den Reichen Israel und Juda 1 Albrecht Alt Leipzig Das Königtum gehört bekanntlich nicht zum konstitutiven Grundbestand der israelitischen Volksordnung und hat in ihr auch späterhin keinen festen Platz zu gewinnen vermocht, obwohl es dem Volke für Jahrhunderte die staatlichen Lebensformen gab und sein Schicksal entscheidend bestimmte. Darum schwei- gen die Rechtsbücher des Alten Testaments zumeist ganz von ihm, auch wenn sie die geltende Ordnung einigermassen vollständig darlegen wollen; was als „das Recht des Königs“ vielleicht getragen werden muss
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