Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Gewinnung embryonaler Stammzellen mit Hilfe des so genannten therapeutischen Klonens, d. h. der Reprogrammierung somatischer Zellen durch Zellkerntransfer. Seiner Einschätzung nach ist auch das so hergestellte Zellprodukt als menschliches Leben im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu qualifizieren. Ihre Nutzung stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG dar und ist damit auch nicht mit dem Hinweis auf große Heilungshoffnungen im Rahmen der Interessenabwägung des Art. 2 Abs. 2 GG zu rechtfertigen.
Purchase
Buy instant access (PDF download and unlimited online access):
Institutional Login
Log in with Open Athens, Shibboleth, or your institutional credentials
Personal login
Log in with your brill.com account
All Time | Past 365 days | Past 30 Days | |
---|---|---|---|
Abstract Views | 45 | 28 | 12 |
Full Text Views | 2 | 1 | 0 |
PDF Views & Downloads | 12 | 4 | 0 |
Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Gewinnung embryonaler Stammzellen mit Hilfe des so genannten therapeutischen Klonens, d. h. der Reprogrammierung somatischer Zellen durch Zellkerntransfer. Seiner Einschätzung nach ist auch das so hergestellte Zellprodukt als menschliches Leben im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu qualifizieren. Ihre Nutzung stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG dar und ist damit auch nicht mit dem Hinweis auf große Heilungshoffnungen im Rahmen der Interessenabwägung des Art. 2 Abs. 2 GG zu rechtfertigen.
All Time | Past 365 days | Past 30 Days | |
---|---|---|---|
Abstract Views | 45 | 28 | 12 |
Full Text Views | 2 | 1 | 0 |
PDF Views & Downloads | 12 | 4 | 0 |