Schöpfungsmythen beschreiben den Verlust der Instinktsteuerung des Menschen, die damit verbundene relative Freiheit der Entscheidung und daraus folgende Schuldfähigkeit. Schulderleben lässt sich vielfältig differenzieren: Komponenten realer Schuld sind existentielle Schuld (die des Seins; »Erbsünde«) und Tatschuld, ihre Definition erfolgt durch Moral und Gesetz, sie erfordern im sozialen Leben Schuldanerkennung mit dem entsprechenden Affekt der Reue. Schuldgefühl als innerpsychisches Phänomen dagegen ist Ergebnis einer Spannung zwischen Über-Ich (bzw. seinem bewussten Anteil, dem Gewissen) und Ich. Das Über-Ich als Produkt der Verinnerlichung von Wertvorstellungen wichtiger Bezugspersonen hat im Prinzip sozial regulierende Funktion (durch Antizipation der Folgen intendierter Handlung), kann aber in erheblichem Ausmaß pathologisch gesteigert und in seinen Inhalten destruktiv sein, sodass es Aktivität und Lebensfreude des Individuums massiv einschränkt. Weit über ein traditionelles psychoanalytisches Verständnis des Schuldgefühls als Ausdruck eines ödipalen Konflikts hinaus differenziert der Autor Schuldgefühl folgendermaßen: 1. Basisschuldgefühl, d.h. eines aufgrund der bloßen Existenz des unwillkommenen Kindes; 2. Schuldgefühl aus Vitalität, d.h. aufgrund expansiver Bestrebungen, Begehren, Erfolg-haben-Wollen; 3. Trennungsschuldgefühl: Autonomiebestrebungen des Kindes stellen für die elterlichen Objekte eine Bedrohung dar; 4. Traumatisches Schuldgefühl: Opfer verschiedenster Gewalt- und Verlusterfahrungen entwickeln immer eine schwere Schuldgefühlsymptomatik.
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Schöpfungsmythen beschreiben den Verlust der Instinktsteuerung des Menschen, die damit verbundene relative Freiheit der Entscheidung und daraus folgende Schuldfähigkeit. Schulderleben lässt sich vielfältig differenzieren: Komponenten realer Schuld sind existentielle Schuld (die des Seins; »Erbsünde«) und Tatschuld, ihre Definition erfolgt durch Moral und Gesetz, sie erfordern im sozialen Leben Schuldanerkennung mit dem entsprechenden Affekt der Reue. Schuldgefühl als innerpsychisches Phänomen dagegen ist Ergebnis einer Spannung zwischen Über-Ich (bzw. seinem bewussten Anteil, dem Gewissen) und Ich. Das Über-Ich als Produkt der Verinnerlichung von Wertvorstellungen wichtiger Bezugspersonen hat im Prinzip sozial regulierende Funktion (durch Antizipation der Folgen intendierter Handlung), kann aber in erheblichem Ausmaß pathologisch gesteigert und in seinen Inhalten destruktiv sein, sodass es Aktivität und Lebensfreude des Individuums massiv einschränkt. Weit über ein traditionelles psychoanalytisches Verständnis des Schuldgefühls als Ausdruck eines ödipalen Konflikts hinaus differenziert der Autor Schuldgefühl folgendermaßen: 1. Basisschuldgefühl, d.h. eines aufgrund der bloßen Existenz des unwillkommenen Kindes; 2. Schuldgefühl aus Vitalität, d.h. aufgrund expansiver Bestrebungen, Begehren, Erfolg-haben-Wollen; 3. Trennungsschuldgefühl: Autonomiebestrebungen des Kindes stellen für die elterlichen Objekte eine Bedrohung dar; 4. Traumatisches Schuldgefühl: Opfer verschiedenster Gewalt- und Verlusterfahrungen entwickeln immer eine schwere Schuldgefühlsymptomatik.
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