Häufig beziehen sich Gegner und Befürworter des Rechts eines Kranken, den Zeitpunkt seines Todes mit Hilfe eines Arztes selbst zu bestimmen, auf die Erfahrungen der Länder, welche unter bestimmten Umständen von einer Strafverfolgung in solchen Fällen absehen. Geht man jedoch davon aus, dass der Forderung nach dem Tod nicht nur der reine Wunsch nach Selbstbestimmung, sondern nach allgemeiner Anerkennung der persönlichen Überzeugungen und Bedürfnisse zugrunde liegt, so ist es interessant, zwei Länder zu vergleichen, in denen jede ärztliche Handlung, welche darauf abzielt, Leben zu verkürzen, verboten ist, aber in denen Patientenautonomie unterschiedlich beachtet und verstanden wird. Bei einem solchen Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland können wir folgendes feststellen: Je mehr in einem Land auf die Wünsche und Bedürfnisse Schwerkranker eingegangen wird, desto weniger Forderungen nach dem »Recht zu Sterben« gibt es.
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Häufig beziehen sich Gegner und Befürworter des Rechts eines Kranken, den Zeitpunkt seines Todes mit Hilfe eines Arztes selbst zu bestimmen, auf die Erfahrungen der Länder, welche unter bestimmten Umständen von einer Strafverfolgung in solchen Fällen absehen. Geht man jedoch davon aus, dass der Forderung nach dem Tod nicht nur der reine Wunsch nach Selbstbestimmung, sondern nach allgemeiner Anerkennung der persönlichen Überzeugungen und Bedürfnisse zugrunde liegt, so ist es interessant, zwei Länder zu vergleichen, in denen jede ärztliche Handlung, welche darauf abzielt, Leben zu verkürzen, verboten ist, aber in denen Patientenautonomie unterschiedlich beachtet und verstanden wird. Bei einem solchen Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland können wir folgendes feststellen: Je mehr in einem Land auf die Wünsche und Bedürfnisse Schwerkranker eingegangen wird, desto weniger Forderungen nach dem »Recht zu Sterben« gibt es.
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