Der Themenkomplex der Verbesserung der Natur des Menschen nimmt im gegenwärtigen bioethischen Diskurs einen breiten Raum ein. Drückt sich im Streben nach Verbesserung des Bestehenden, nach Beherrschung des Zufälligen eine grundsätzliche Fähigkeit und ein Wesensmerkmal des Menschen aus, so sind Grenzverläufe für die Zulässigkeit derartiger Eingriffe strittig. In jüngerer Zeit finden sich nicht zuletzt im angelsächsischen Sprachraum Argumente, die aufgrund eines eigenen Wertes der menschlichen Verletzlichkeit und Endlichkeit – subsumiert unter den Begriff der Kontingenz – für eine Begrenzung von Enhancementmaßnahmen eintreten. Solche Argumente werden diskutiert und die Notwendigkeit ihrer Kontextualisierung aufgezeigt.
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