Die »Digitalisierung im Gesundheitswesen« erfordert die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und der Patientenselbstbestimmung. Die nutzenstiftenden Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, wie der Notfalldatensatz und die elektronische Patientenakte, können zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen. Die normativtechnische Architektur für die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur kann dabei für eine patientengerechte Realisierung informationellen Selbstschutzes im »digitalen Zeitalter« sorgen und somit die neuerdings als »Datensouveränität« betonte informationelle Selbstbestimmung sicherstellen.
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