Staat und Verfassungsgerichtsbarkeit

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Wer soll Hüter der Verfassung sein? Diese verfassungstheoretische Frage hat die Verfassungspraxis in vielen Staaten längst beantwortet: Verfassungsgerichte tragen in besonderer Weise zur Wahrung der Verfassungen bei.

Diese Schrift ordnet Verfassungsgerichtsbarkeit in das staatliche Gewaltenteilungsgefüge ein. Sie untersucht die Doppelfunktion, die einem Verfassungsgericht als Gericht und Verfassungsorgan zukommt, und zeigt Konsequenzen auf. Diese betreffen etwa das Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit. In einem föderativen Staat können mehrere Verfassungsgerichte existieren, die zusammen ein bundesstaatliches System der Verfassungsgerichtsbarkeit bilden. Durch diese erhält rechtliche Statik den Vorrang vor politischer Dynamik.

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Helge Sodan, Prof. Dr. iur. habil., war 2000-2007 Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und ist seit 2006 Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht wie auch seit 2008 Vorsitzender der Schlichtungskommission nach dem Gesetz für die hessischen Universitätskliniken.
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