Die Verbindung von Recht und Kultur gehört zu unserem traditionellen Rechtsverständnis: Recht soll die Mitglieder einer Kultur zusammenführen, soll ein Gefühl gegenseitiger Verlässlichkeit schaffen. Wird unser Recht dieser Hoffnung gerecht? Schauen wir auf die Normenflut; sie wächst über die Rechtsinformatik schneller als zuvor. Wie steht es mit dem „Rechtsgefühl“? Gehen wir von daher in die Rechtsvergleichung: Hilft das Recht uns noch, anderen Kulturen zu begegnen, wenn wir uns im Internet ohne persönliche Kontakte treffen? Wie können wir die kulturelle Dimension vermitteln? Der Vortrag möchte darauf eine Antwort geben.

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Begegnungsfach
»Alles wirkliche Leben ist Begegnung« (Martin Buber, 1878-1965)
Pages: 9–21
Rechtsvergleichung
»We need to probe behind the world’s national borders to explore the borders of the mind«
Pages: 23–36
Schluss
Pages: 37–41
Anmerkungen
Pages: 43–54
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