Spätestens mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes wird in Recht, Ethik und Genetik verstärkt diskutiert, wie das dort dem Grunde nach anerkannte „Recht auf Nichtwissen“ in den jeweiligen konkreten Anwendungskontexten rechtspraktisch operationalisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund etablierte sich eine vom BMBF geförderte Göttinger Projektgruppe (2013–2015), die sich aus renommierten Vertretern der Fachdisziplinen Ethik, Humangenetik, Genetischer Psychiatrie und Recht zusammensetzte. Ihr Ziel war es, unter besonderem Fokus auf die aktuellen bzw. absehbaren technologischen Entwicklungen der modernen Gensequenzierung den zentralen Wertekonflikt im Spannungsfeld von „Autonomie“ und „ärztlicher Fürsorge“ interdisziplinär und systematisch unter anderem auf Grundlage einer begleitenden Fragebogenstudie zu analysieren. Dieser Band bündelt die wesentlichen Erkenntnisse der einzelnen Forschungsdisziplinen; zudem beziehen weitere namhafte Experten zu den Ergebnissen und aktuellen Entwicklungen vertiefend Stellung.
Copyright Year:
2019
With the thematic focus on the so-called “right not to know” a research project in Göttingen has picked out a central element of the legal and ethical debate, has analyzed it in principle and has typified it more closely in terms of practical application. The publication concentrates the individual research results and current opinions of external experts.
Gunnar Duttge ist Professor für Medizinrecht und leitet die „Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht“ am Institut für Kriminalwissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen.
Christian Lenk ist Professor und Geschäftsführer der Ethikkommission an der Universität Ulm.