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Der Mensch erlebt sich als Mängelwesen, als durch Defekt und „Ursünde“ je schon in seiner Freiheit zum Guten und zum Glück eingeschränkt. Schuld und Sünde gehören zur faktischen Natur des Menschen. Er bedarf deshalb der Vergebung, die christlich verstanden die stets und immer wieder geschenkte Liebe Gottes zum Ausdruck bringt, ungeachtet von Hass und Ablehnung, ungeachtet der Schuld, die sich am Recht des Mitmenschen auf Liebe versündigt. Die vergebende Barmherzigkeit wird in diesem Buch als Konkretion der göttlichen Liebe und als Prinzip und Schlüsselbegriff der christlichen Anthropologie entfaltet.
Der Mensch erlebt sich als Mängelwesen, als durch Defekt und „Ursünde“ je schon in seiner Freiheit zum Guten und zum Glück eingeschränkt. Schuld und Sünde gehören zur faktischen Natur des Menschen. Er bedarf deshalb der Vergebung, die christlich verstanden die stets und immer wieder geschenkte Liebe Gottes zum Ausdruck bringt, ungeachtet von Hass und Ablehnung, ungeachtet der Schuld, die sich am Recht des Mitmenschen auf Liebe versündigt. Die vergebende Barmherzigkeit wird in diesem Buch als Konkretion der göttlichen Liebe und als Prinzip und Schlüsselbegriff der christlichen Anthropologie entfaltet.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
Das Buch betrachtet die sowjetische Provinz in der Region Altai während dieser Ära des Wandels. Oleg Garms gelingt es, ein facettenreiches Bild der Epoche zu zeichnen, das sowohl die großen historischen Prozesse und regionalen Besonderheiten als auch die kleinen Akteure, ihre Lebensweisen und Alltagspraktiken berücksichtigt.
Die Studie zeigt die Entstalinisierung nicht nur als Demontage der repressiven Staatspolitik und Ende des Terrors, sondern auch als eine umfassende Reform des sowjetischen Alltags, die vielfältige Bereiche des Lebens in Staat und Öffentlichkeit umfasste.
Das Buch betrachtet die sowjetische Provinz in der Region Altai während dieser Ära des Wandels. Oleg Garms gelingt es, ein facettenreiches Bild der Epoche zu zeichnen, das sowohl die großen historischen Prozesse und regionalen Besonderheiten als auch die kleinen Akteure, ihre Lebensweisen und Alltagspraktiken berücksichtigt.
Die Studie zeigt die Entstalinisierung nicht nur als Demontage der repressiven Staatspolitik und Ende des Terrors, sondern auch als eine umfassende Reform des sowjetischen Alltags, die vielfältige Bereiche des Lebens in Staat und Öffentlichkeit umfasste.
Die Textbände V/1 und VI/1 der „Kritischen Ausgabe seiner Vorlesungen” präsentieren erstmals authentisch und vollständig den Textbestand der Bonner Vorlesungen Schlegels zwischen 1818 und 1845. Die Texte werden in chronologischer Reihenfolge dargeboten, jeweils nach dem Semester, in dem Schlegel die Vorlesung erstmals gehalten hat. Dabei zeigt sich, dass Schlegel zunächst einen deutlichen Schwerpunkt auf der deutschen Sprache und Literatur in ihrer geschichtlichen Erstreckung legt und sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten weitere Bereiche erschließt, insbesondere in kulturgeschichtliche und geschichtswissenschaftliche Gebiete bis hin zur Etruskologie, die er in Deutschland mitbegründet.
Auf die Textbände werden 2021 die Kommentarbände mit umfangreichen Materialien und Sacherläuterungen folgen.
Die Textbände V/1 und VI/1 der „Kritischen Ausgabe seiner Vorlesungen” präsentieren erstmals authentisch und vollständig den Textbestand der Bonner Vorlesungen Schlegels zwischen 1818 und 1845. Die Texte werden in chronologischer Reihenfolge dargeboten, jeweils nach dem Semester, in dem Schlegel die Vorlesung erstmals gehalten hat. Dabei zeigt sich, dass Schlegel zunächst einen deutlichen Schwerpunkt auf der deutschen Sprache und Literatur in ihrer geschichtlichen Erstreckung legt und sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten weitere Bereiche erschließt, insbesondere in kulturgeschichtliche und geschichtswissenschaftliche Gebiete bis hin zur Etruskologie, die er in Deutschland mitbegründet.
Auf die Textbände werden 2021 die Kommentarbände mit umfangreichen Materialien und Sacherläuterungen folgen.