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  • Brill | Schöningh x
  • Economics & Political Science x
  • Primary Language: German x
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Die Welt der Massenmedien ist vielfältigen Veränderungen unterworfen, mit ihr die Rolle des Staates. Staatliches Handeln hat vielfältige Berührungspunkte mit den Medien: Er ist diesen gegenüber Grundrechtsverpflichteter, er hat zugunsten der Medien in bestimmten Grenzen Gewährleistungsverantwortung, aber auch Schutzpflichten zugunsten jener, die von medialer Berichterstattung betroffen sind. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich der elektronischen Massenmedien führen dazu, dass die Abgrenzung zwischen Massenmedien und individueller Kommunikation fließend wird, die Partikularisierung von Medienproduzenten und Konsumenten wandelt die Rolle der Medien im demokratischen Verfassungsstaat. Das Verhältnis zwischen Staat und Medien hat aber auch den Staat als res publica und als Gegenstand medialer Berichterstattung in den Blick zu nehmen und dabei vor allem der Frage nach den Auswirkungen der Veränderungen in der medialen Bericht-erstattung auf das Handeln und Kommunikationsverhalten staatlicher Organe nachzugehen.
Der Umgang des Staates mit Information ist von vielschichtigen Konzepten durchdrungen.
Behebung von Marktversagen zur Herstellung einer Marktgängigkeit von (privaten) Informationen ist nur eines der Konzepte. Gewährleistung von Transparenz zur Demokratiesicherung, Information als Entscheidungsgrundlage staatlichen und privaten Handelns, als Instrument der Steuerung oder auch die Herausbildung einer Infrastrukturordnung sind andere Funktionen und Ziele, die staatliche Vorgaben bedienen. Der Staat tritt dabei in verschiedensten Rollen auf und agiert auf der Basis unterschiedlicher Informationskonzepte. Diese Vielfalt offenzulegen und zu systematisieren, kann dazu beitragen, scheinbare Widersprüche aufzudecken und den Umgang mit privaten, öffentlichen, personenbezogenen und sachlichen Informationen besser auszugestalten: z.B. die brennenden Konflikte im Zeitalter von Digitalisierung und Internet zwischen wirtschaftlicher Nutzung von Daten einerseits und den Schutzrechten Privater andererseits.
Die Beziehungen des Staates zu seinen politischen Parteien sind komplex und ambivalent.
Staat und politische Parteien bedingen einander. Sie sind einerseits Voraussetzung für die Existenz und die Funktion des jeweils anderen. Andererseits haben sie auch das Potential, die Funktionstüchtigkeit des Staates gemessen an den verfassungsrechtlich vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren zu gefährden. Vielfach überlagern sie diese und degradieren verfassungsrechtlich vorgesehene Organe zu Vollstreckern von Entscheidungen, die inhaltlich auf parteipolitischer Ebene getroffen wurden. Am Beispiel Österreichs werden sowohl die gegenseitige Bedingtheit als auch die Spannungsverhältnisse zwischen verfassungsrechtlichen Einrichtungen und deren parteipolitischen Überlagerungen aufgezeigt. Von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungsweisen wird der juristischen der Vorzug gegeben, wenngleich andere nicht zur Gänze ausgeblendet bleiben. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Beseitigung bzw. Begrenzung der aufgezeigten Disfunktionalitäten angestellt.
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Durch seinen Protest gegen die rechtswidrige Verhaftung des Kölner Erzbischofs Droste Vischering im November 1837 und den damit verbundenen Aufruf an die deutschen Katholiken, sich die Rechtsgleichheit zu erkämpfen (»Athanasius«, Ges. Schriften 17,1), hatte Görres eine Debatte entfacht, die zu einer Flut von kritischen und zustimmenden Schriften führte, wie sie seit den Tagen Luthers in Deutschland nicht mehr erlebt worden war.
Aus der Fülle der gegen ihn gerichteten Broschüren wählte Görres vier aus, deren Autoren er mit der Bezeichnung für die kampfentscheidende dritte Schlachtreihe der römischen Legionen »Triarier« nannte.
Umweltpolitik im Bereich von Energie, Boden und Wachstum gehört zu den Kernfragen nationaler und internationaler Politik. Wie können globale, gerechte und nachhaltige Lösungen aussehen?
In diesem Sammelband der Reihe „Sozialethik konkret“ wird die vielschichtige Problematik einer globalen und gerechten Umweltpolitik aufgegriffen und aus der Sicht unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen diskutiert. Im Diskurs der verschiedenen Wissenschaften sollen eine ausgewogene Beurteilung der Thematik erreicht, Vorschläge zur konkreten Gestaltung von Reformprozessen und konkrete Ausgestaltungen der Umweltpolitik erarbeitet und offene und weiterführende Fragestellungen identifiziert werden.
Deutsche Außenpolitik zwischen Nationalstaat, Europa und dem Westen. Zur Erinnerung an Hans-Peter Schwarz
War und ist die deutsche Außenpolitik seit Adenauers Tagen interessengeleitet und strategisch angelegt? Oder folgt sie einem bequemen Moralismus und lässt sich populären Stimmungen treiben? Welche außenpolitische Verantwortung kommt der Bundesrepublik angesichts der Krise der EU, der Spannungen im transatlantischen Verhältnis und neuer sicherheitspolitischer Bedrohungen zu? Welches sind die Konturen einer realistischen, verantwortlichen Machtpolitik der Bundesrepublik? In Erinnerung an Hans-Peter Schwarz, den Biographen der beiden Kanzler Konrad Adenauer und Helmut Kohl, werden diese Fragen in 14 pointierten Essays von namhaften Zeithistorikern und Politikwissenschaftlern kritisch diskutiert.
Die monetären Bedingungen für die wirtschaftliche Aktivität der Industrieländer werden seit der Weltfinanz- und wirtschaftskrise durch eine beispiellose ultralockere Geldpolitik der Notenbanken geprägt. Neben der Senkung der Leitzinsen bis nahe null schlug allenthalben die Stunde der „kreativen“ Geldpolitik. Die EZB legte zahlreiche Programme zur Versorgung des Bankensystems mit umfangreicher Liquidität zu sehr günstigen Bedingungen auf. Hinzugekommen ist der milliardenschwere Ankauf von Staatsanleihen. Die Lenkungsfunktion des Zinsmechanismus wurde außer Kraft gesetzt. Aus der Analyse ergibt sich ein fragwürdiges Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Empfehlung einer baldigen Kehrtwende in der europäischen Geldpolitik.
Über verfassungsrechtliche Grenzen ethisch imprägnierter Gesetzgebung
In der Ordnung des Grundgesetzes wird die Frage danach, welche Behandlung die unterschiedlichen Konzeptionen des guten Lebens erfahren sollen, im Zuge weiterer Pluralisierung der Lebensvorstellungen an Bedeutung gewinnen. Bislang hat sich die Verfassungstheorie mit dieser Frage in grundsätzlicher Hinsicht zu wenig befasst. Stattdessen werden Konflikte durch Einzelfallabwägung bewältigt. Die Studie versucht, Demokratie und Grundrechtsschutz in prinzipieller Weise zusammenzuführen. Sie zeigt einerseits auf, dass der Gesetzgeber grundsätzlich darin frei ist, bestimmte Vorstellungen darüber, wie ein gutes Leben zu führen ist, zu privilegieren. Er verstößt damit weder gegen theoretische Prämissen verfassungsstaatlicher Herrschaft noch positivrechtliche Grundsätze des geltenden Verfassungsrechts. Der Staat des Grundgesetzes ist als demokratischer Staat gerade kein ethisch neutraler Staat. Sie weist andererseits darauf hin, dass sich die grundrechtlichen Grenzen gesetzgeberischer Entscheidungen zugunsten oder gegen eine bestimmte Konzeption des guten Lebens nicht allein auf der Basis eines liberalen Begriffs der Personen bestimmen lassen. Die »Grundrechtsperson« ist zugleich Träger gleicher Freiheit, verfügt über eine ethische Identität und kann politische Autonomie beanspruchen. Nur wenn die Grundrechtskontexte zu einem gehaltvollen Konzept zusammengeführt werden, lässt sich bestimmen, welche staatlichen Eingriffe ihr zugemutet werden können.
Die Reformation ist zunächst eine kirchliche Erneuerungsbewegung gewesen. Indem Luther die geistliche Gewalt entmachtete, hat er jedoch zugleich die weltliche Gewalt außerordentlich gestärkt.
Der Reformator hat aus seinem Glaubensverständnis heraus eine spezifische Einstellung zur weltlichen Ordnung und ihrem Recht gefunden, die sehr wirkmächtig geworden ist. Ihren Mittelpunkt findet Luthers Staatsauffassung in seiner Lehre von den zwei Reichen und zwei Regimenten. Dem „Reich der Welt“ kommt dabei in erster Linie die Funktion der zwangsweisen Durchsetzung einer äußeren Rechts- und Friedensordnung zu. Eine christliche Obrigkeit hat darüber hinaus die Aufgabe einer umfassend verstandenen Gemeinwohlförderung. Dies schließt insbesondere Armenfürsorge, Krankenpflege und ein öffentliches Bildungswesen ein. Hier liegen die Anfänge des modernen Wohlfahrtsstaates.