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Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.
Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.
Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.
Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.
Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Das Buch untersucht, mit welchen Argumentationsformen die Anhänger unterschiedlicher Moralen einander von der Akzeptabilität eines bestimmten rechtlichen Rahmens überzeugen können. Dazu gehört die Verständigung auf eine Verfassung, die einen elementaren Schutz garantiert und Prozeduren für die Lösung von normativen Konflikten festlegt. Zudem wird deutlich, dass ein modernes Recht nur noch legitim sein kann, wenn es die Gefahr einer Tyrannei der Mehrheit mindert, indem es Möglichkeiten zur Regionalisierung des Rechts sowie zur Sezession bietet.
Mit der abschließenden Analyse der Toleranz als einer dem Legitimitätskonzept angepassten Tugend wird eine zentrale Anforderung an die Bürger moderner Staaten präzisiert.
Das Buch untersucht, mit welchen Argumentationsformen die Anhänger unterschiedlicher Moralen einander von der Akzeptabilität eines bestimmten rechtlichen Rahmens überzeugen können. Dazu gehört die Verständigung auf eine Verfassung, die einen elementaren Schutz garantiert und Prozeduren für die Lösung von normativen Konflikten festlegt. Zudem wird deutlich, dass ein modernes Recht nur noch legitim sein kann, wenn es die Gefahr einer Tyrannei der Mehrheit mindert, indem es Möglichkeiten zur Regionalisierung des Rechts sowie zur Sezession bietet.
Mit der abschließenden Analyse der Toleranz als einer dem Legitimitätskonzept angepassten Tugend wird eine zentrale Anforderung an die Bürger moderner Staaten präzisiert.
Contributors are: Manfred Baum, Franz Hespe, Philipp-Alexander Hirsch, Dieter Hüning, Stefan Klingner, Markus Kohl, Gabriel Rivero, Gianluca Sadun Bordoni, Michael Städtler, and Gideon Stiening.
Kants Rechtsphilosophie ist in den letzten Jahrzehnten wieder zunehmend in das Zentrum moralphilosophischer Diskussionen gerückt. Dabei kommt dem sogenannten „Naturrecht Feyerabend“ eine besondere Bedeutung zu. Denn einerseits stellt diese Nachschrift die einzige erhaltene Transkription der Vorlesungen über Naturrecht dar, die Kant zwischen 1767 und 1788 immerhin zwölfmal hielt; zudem geht sie andererseits auf seine Vorlesungen aus dem Sommersemester 1784 zurück und ist damit ein wichtiges Zeugnis der Überlegungen Kants aus einer besonders wichtigen Phase in der Entwicklung seiner Moralphilosophie. Trotz dieser besonderen Bedeutung wurde dem Text in der bisherigen Forschung wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dieter Hüning, Stefan Klingner und Gianluca Sadun Bordoni legen hier einen Band vor, der die besondere Bedeutung des „Naturrechts Feyerabend“ herausstellt. Die zehn Beiträge des Bandes fragen dabei nach dem Verhältnis des „Naturrechts Feyerabend“ zur Naturrechtstradition sowie nach dessen Verhältnis zur kritischen Moralphilosophie und zur späten „Rechtslehre“.
Contributors are: Manfred Baum, Franz Hespe, Philipp-Alexander Hirsch, Dieter Hüning, Stefan Klingner, Markus Kohl, Gabriel Rivero, Gianluca Sadun Bordoni, Michael Städtler, and Gideon Stiening.
Kants Rechtsphilosophie ist in den letzten Jahrzehnten wieder zunehmend in das Zentrum moralphilosophischer Diskussionen gerückt. Dabei kommt dem sogenannten „Naturrecht Feyerabend“ eine besondere Bedeutung zu. Denn einerseits stellt diese Nachschrift die einzige erhaltene Transkription der Vorlesungen über Naturrecht dar, die Kant zwischen 1767 und 1788 immerhin zwölfmal hielt; zudem geht sie andererseits auf seine Vorlesungen aus dem Sommersemester 1784 zurück und ist damit ein wichtiges Zeugnis der Überlegungen Kants aus einer besonders wichtigen Phase in der Entwicklung seiner Moralphilosophie. Trotz dieser besonderen Bedeutung wurde dem Text in der bisherigen Forschung wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dieter Hüning, Stefan Klingner und Gianluca Sadun Bordoni legen hier einen Band vor, der die besondere Bedeutung des „Naturrechts Feyerabend“ herausstellt. Die zehn Beiträge des Bandes fragen dabei nach dem Verhältnis des „Naturrechts Feyerabend“ zur Naturrechtstradition sowie nach dessen Verhältnis zur kritischen Moralphilosophie und zur späten „Rechtslehre“.
To this end, the works of Franz Neumann, Otto Kirchheimer, Evgeny Pashukanis, Oskar Negt, Isaac D. Balbus, the so-called 'State-derivation School', Antonio Gramsci, Nicos Poulantzas and Michel Foucault are first analysed for their strengths and weaknesses, and then combined to form a new construction: a materialist legal theory that is up to date and can avoid the shortcomings of existing theories – above all their disregard for gender relations and the reductive consequences of functionalist, economic or politicist approaches to law. This book was originally published in German as Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts, by Velbrück Wissenschaft, 2007, ISBN 978-3-938808-29-0.
To this end, the works of Franz Neumann, Otto Kirchheimer, Evgeny Pashukanis, Oskar Negt, Isaac D. Balbus, the so-called 'State-derivation School', Antonio Gramsci, Nicos Poulantzas and Michel Foucault are first analysed for their strengths and weaknesses, and then combined to form a new construction: a materialist legal theory that is up to date and can avoid the shortcomings of existing theories – above all their disregard for gender relations and the reductive consequences of functionalist, economic or politicist approaches to law. This book was originally published in German as Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts, by Velbrück Wissenschaft, 2007, ISBN 978-3-938808-29-0.
Based upon the Basilica texts, the law of mandate is set out thematically: the mandate’s object, the liability of parties, actions, remunerations. De Jong proves convincingly that the Byzantine remarks provide a better understanding of Justinian Roman law.
In der Studie Ἐντολή (mandatum) in den Basiliken beschäftigt sich Hylkje de Jong mit der Art und Weise, wie sich die byzantinischen Juristen des 6. und frühen 7. aber auch des 11. und 12. Jahrhunderts mit dem Auftragsrechts befassten, das sie in Justinians Kompilation bzw. in den Basiliken des 9. Jahrhunderts fanden. Die Äußerungen dieser byzantinischen Juristen werden in der Regel als einheitliche byzantinische Rechtslehre aufgefasst, erweisen sich aber in Wirklichkeit als individuelle Ansätze, die von der Methodik des jeweiligen Juristen geprägt und gefärbt sind.
Basierend auf den Basilikentexten wird das Auftragsrecht thematisch dargestellt: Gegenstand des Mandats, Haftung der Parteien, Klagen, Vergütungen etc. Überzeugend weist De Jong nach, dass die byzantinischen Darlegungen ein besseres Verständnis des römischen Rechts von Justinian vermitteln.