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Der Band reflektiert systematisch das Verhältnis der Unternehmensgeschichte zu anderen Disziplinen der Geschichtswissenschaft, indem die Beiträge die methodischen wie inhaltlichen Schnittpunkte für zukünftige Forschungen aufzeigen – etwa zwischen Unternehmensgeschichte und Sozialgeschichte, Kulturgeschichte, Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte, Kolonialgeschichte, Wissenschaftsgeschichte oder Rechtsgeschichte. Jedes der instruktiven Kapitel gibt Anregungen dafür, wie die Unternehmensgeschichte in besonderer Weise dazu beitragen kann, wirtschaftliche Themen auch fernab quantitativer Verfahren für Historiker:innen verständlich zu machen und so maßgeblich zur ökonomischen Fundierung der Geschichtswissenschaft beizutragen.
The battle over the possessions of Prince Albert of Thurn and Taxis in interwar Yugoslavia
Author:
When Yugoslavia was created in 1918, noble landowners still possessed vast parts of its territory especially in the northwestern half of the country which had formerly belonged to the Habsburg Monarchy. With approximately 38,000 hectares, Prince Albert of Thurn and Taxis was the largest private owner of forests in the new kingdom. Yugoslav politicians demanded an expropriation, justifying their actions on the grounds of social and historical justice. At the same time, political and business networks attempted to appropriate the property themselves. The parties involved - Thurn and Taxis, Yugoslav officials, national and international companies - fought for their interests using various means, from lawsuits to international arbitrage and political lobbyism. This book concentrates on the latter, arriving at a “grammar of bribery” in the lumber business of interwar Yugoslavia.
Eine transnationale business-group in Zeiten des Wirtschaftsnationalismus (1932-1955)
Author:
Das Buch erzählt die spannungsreiche Geschichte der transnationalen, familiendominierten Thyssen-Bornemisza-Gruppe bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts. In ihr spiegeln sich zahlreiche ökonomische und politische Friktionen europäischer Geschichte. Thyssen war stets mehr als ein Stahlunternehmen, doch über die vielfältigen weiteren Tätigkeiten der Unternehmerfamilie ist bisher kaum etwas bekannt. Nach dem Tod August Thyssens 1926 bündelte dessen Sohn Heinrich die Aktivitäten in Handel, Logistik, Bankwesen, Energiewirtschaft, Röhrenproduktion, Baustoffen, Schiffbau und Pferdezucht in der deutsch-niederländischen Thyssen-BornemiszaGruppe. Die Studie nimmt das ganze Spektrum in den Blick und kommt zahlreichen Konflikten auf die Spur – mit Familienmitgliedern, Managern, Unternehmen, Kartellen, Steuerbehörden, Feindvermögensverwaltungen und Besatzungsmächten.
Jugend, Soldatenzeit und Entwicklung zum Handelspionier
Blick ins Buch

Der 1924 in Mülheim an der Ruhr geborene Otto Beisheim war einer der Pioniere des deutschen Handels und ist besonders als Mitgründer des Cash & Carry-Großhändlers „Metro“ bekannt, bei dem er 1964 im Alter von 40 Jahren geschäftsführender Gesellschafter wurde.
Über seine Herkunft, seine Jugend im „Dritten Reich“, seine Soldatenzeit in der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg, seine Kriegsgefangenschaft und seinen Werdegang in den Jahren des „deutschen Wirtschaftswunders“ bis zu seinem Einstieg in die Handelsbranche informiert dieses Werk. Auch Beisheims eigener Umgang mit den Jahren der NS-Diktatur wird thematisiert.

Über das Recht auf Selbstbehauptung in der Flüchtlingskrise
Author:
Die Überzeugung, dass es moralische Pflicht ist, die Interessen eines jeden so zu berücksichtigen, als wären es die eigenen, ist der gedankliche Hintergrund jener Vertreter der »Willkommenskultur«, die für ein unbeschränktes weltweites Niederlassungsrecht plädieren.
Eine Lehre, die diese Überzeugung vertritt, bezeichnet man als »moralischen Universalismus«. Sie gilt es, auf den Prüfstand zu stellen. Den Nächsten zu lieben wie sich selbst ist innerhalb enger Grenzen möglich. Tatsächlich ist eine Ausweitung des Gültigkeitsbereichs unserer moralischen Überzeugungen auch historisch beobachtbar. Als eine solche Tendenz unterliegt der moralische Universalismus auch gar nicht der Kritik. Der moralische Universalismus fordert jedoch eine nachgerade grenzenlose Ausweitung dieser Grenzen. Eine solche aber ist verletzbaren und sterblichen Wesen, die in einer Welt endlicher Lebensräume und knapper Ressourcen um ihre Selbsterhaltung kämpfen, entweder nicht möglich oder nicht zuzumuten.
Die Rede von einer »Herrschaft der Richter« ist nicht bloß eine polemische Spitze gegen Gerichtsentscheidungen.
Das mit »gouvernement des juges« umschriebene Problem ist ein strukturelles, weil das mit der Verfassungsgerichtsbarkeit verbunden ist, die Kontrolle von Gesetzen am Maßstab der Verfassung zu ihren Aufgaben zählt. Dann kommt es zu einem »Übergang des parlamentarischen Gesetzgebungs- zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat« (E.-W. Böckenförde), der sich mit hilflos anmutenden Appellen an richterliche Selbstbeschränkung kaum wirksam bändigen lässt. Diese »Herrschaft der Richter« ist jedoch nicht mehr auf den Nationalstaat beschränkt. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind längst zu Orten äußerst selbstbewusst ausgeübter Richtermacht geworden.
Die Beiträge dieses Sammelbandes analysieren die ausgreifende Rechtsprechung der drei Gerichte und deren Folgen.
Author:
Das 21. Jahrhundert steht im Zeichen des unaufhaltsamen Siegeszugs und der beginnenden Herrschaft der Zahlen. Überall begegnen wir der immer detaillierteren »Verzählung«, die eine komplexe und unübersichtliche Welt scheinbar zur sicheren Zahl werden lässt. Der Essay zeigt, wie die Zahlen sich zunehmend auch ihnen inkompatible Lebensbereiche wie das Recht erschließen, es in ihren Bann schlagen, damit rational scheinende Irrationatität generieren und das Leben in ein zahlenbasiertes Prokrustesbett pressen. Doch das Leben ist viel bunter, als es die Zahlen glauben machen. Insbesondere die Idee der Freiheit stellt sich gegen das Diktat der Zahlen, ermöglicht eine skeptische Distanz zur Welt der Zahlen, die nur zu häufig mit der Wirklichkeit verwechselt wird. Die Urteilskraft des Menschen pocht auf ihr Recht gegenüber der Statistik, das richterliche Urteil votiert für Gerechtigkeit statt Zahlenuntertänigkeit. Die Welt ist nicht alles, was die Zahl ist; es gibt eine Welt jenseits der Zahlen.
Verfassungen legitimieren sich selbst. Deswegen können Normen die Verfassungsauslegung nicht beschränken; sie würden sie eher entfesseln.
In der Sorge um die Stabilität der Verfassung und in der Furcht vor politischer Willkür hat man versucht, die Verbindlichkeit des Verfassungstextes zu stärken. Doch dadurch werden politische Konflikte nicht gegen, sondern nur auf der Grundlage der - verschieden gedeuteten - Verfassungstexte ausgetragen. Weil Verfassungen bei ihrer Entstehung bestimmte Sachprobleme bewältigen sollten, gilt es, an diese anzuknüpfen und sie historisch weiter zu verfolgen. Durch historisch-politische Verdichtung gewinnt man Material für die Auslegung der Verfassung, dessen Evidenzen die Probleme klären oder verkleinern und eine Einigung in der Sache erleichtern.