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Die Autoren legen in diesem Werk einen umfassenden Kommentar zur Charta der Familienrechte vor, zeigen ihre Ursprünge und ihre Verwurzelung in der Soziallehre und im Recht der Kirche auf und gehen zugleich auf die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Rechten der Familie und den Einsatz der Kirche für die Sicherstellung dieser Rechte ein. Ein Blick auf die Verankerung der Familienrechte im Internationalen Recht rundet den Band ab.
Die Autoren legen in diesem Werk einen umfassenden Kommentar zur Charta der Familienrechte vor, zeigen ihre Ursprünge und ihre Verwurzelung in der Soziallehre und im Recht der Kirche auf und gehen zugleich auf die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Rechten der Familie und den Einsatz der Kirche für die Sicherstellung dieser Rechte ein. Ein Blick auf die Verankerung der Familienrechte im Internationalen Recht rundet den Band ab.
Bild und Bildlichkeit bilden zentrale Themen derzeitiger philosophischer, kunstwissenschaftlicher, medientheoretischer und kulturwissenschaftlicher Debatten. Dennoch bleibt der Begriff des »Bildlichen«, verstanden als ein theoretisches Prinzip, das alle Formen der Sichtbarmachung und Veranschaulichung umfasst, merkwürdig unscharf und ungeklärt. Unter dem Titel »Ikonizität« legt der Autor eine umfassende medienphilosophische Analyse des Begriffs vor, der vor allem eine zentrale Leistung des Bildlichen - im Unterschied zur diskursiven Rede - in den Vordergrund stellt: das Zeigen. Ausgehend von einer »Logik des Zeigens« geht es um eine Revision des besonderen Erkenntnisstatus des Bildlichen jenseits von Sprache und Diskursivität - das Bild als Ort »nichtpropositionalen« Wissens, das seine eigene Weise der Argumentation und Reflexivität behauptet. Dazu behandelt der Autor nicht nur Kunstbilder, Installationen, visuelle Medienkunst, Film und Video, sondern auch technische Bilder sowie den Bildgebrauch in den Wissenschaften.
Bild und Bildlichkeit bilden zentrale Themen derzeitiger philosophischer, kunstwissenschaftlicher, medientheoretischer und kulturwissenschaftlicher Debatten. Dennoch bleibt der Begriff des »Bildlichen«, verstanden als ein theoretisches Prinzip, das alle Formen der Sichtbarmachung und Veranschaulichung umfasst, merkwürdig unscharf und ungeklärt. Unter dem Titel »Ikonizität« legt der Autor eine umfassende medienphilosophische Analyse des Begriffs vor, der vor allem eine zentrale Leistung des Bildlichen - im Unterschied zur diskursiven Rede - in den Vordergrund stellt: das Zeigen. Ausgehend von einer »Logik des Zeigens« geht es um eine Revision des besonderen Erkenntnisstatus des Bildlichen jenseits von Sprache und Diskursivität - das Bild als Ort »nichtpropositionalen« Wissens, das seine eigene Weise der Argumentation und Reflexivität behauptet. Dazu behandelt der Autor nicht nur Kunstbilder, Installationen, visuelle Medienkunst, Film und Video, sondern auch technische Bilder sowie den Bildgebrauch in den Wissenschaften.
In allen Kulturen waren die Menschen mit dem Faktum eigener und fremder Schuld konfrontiert. Das Wissen darum wird greifbar in der Praxis der Strafe. Bestrafung setzt Schuld voraus, und Schuld die Freiheit des Handelns. Sünde scheint dagegen kein Phänomen der inneren Erfahrung zu sein. Und doch wäre das eigentlich Schlimme der Schuld erst mit dem Ausdruck »Sünde« benannt. Schuld gegen Menschen wäre dann zugleich Verfehlung gegen Gott. Ist das so, ist alle Schuld auch Sünde, weil uns die Erfahrung von Schuld nötigt, von Gott zu sprechen? Diese und weitere Fragen im Umkreis von Schuld und Sünde werden heute kaum gestellt – Anlass genug, eine notwendige Klärung mit C. S. Lewis und Josef Pieper zu versuchen.