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Die Autoren legen in diesem Werk einen umfassenden Kommentar zur Charta der Familienrechte vor, zeigen ihre Ursprünge und ihre Verwurzelung in der Soziallehre und im Recht der Kirche auf und gehen zugleich auf die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Rechten der Familie und den Einsatz der Kirche für die Sicherstellung dieser Rechte ein. Ein Blick auf die Verankerung der Familienrechte im Internationalen Recht rundet den Band ab.
Die Autoren legen in diesem Werk einen umfassenden Kommentar zur Charta der Familienrechte vor, zeigen ihre Ursprünge und ihre Verwurzelung in der Soziallehre und im Recht der Kirche auf und gehen zugleich auf die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Rechten der Familie und den Einsatz der Kirche für die Sicherstellung dieser Rechte ein. Ein Blick auf die Verankerung der Familienrechte im Internationalen Recht rundet den Band ab.
Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.
Er muss dies auch sein, da er als wehrhafter Staat zur Gewährleistung von Sicherheit nach innen und außen verpflichtet ist. Handelt der Staat im Geheimen, so geht es insoweit stets um Risikominimierung in Sachen Sicherheit auf Kosten grundrechtlicher Freiheit. Allzu freimütige, bundesverfassungsgerichtlich durchgesetzte Freiheitssicherung geht aber dann zu Lasten der Sicherheit des Staates, wenn diese mit behördlichem Unvermögen und bundesstaatlichem Kompetenzwirrwarr zusammentrifft. Auch wenn sich der geheime Staat gerade in jüngerer Zeit durch zahlreiche Pannen der Geheimdienste als wenig professionell erwiesen hat, so ist eine grundlegende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur doch wenig wahrscheinlich. Allenfalls verfahrensrechtliche Neujustierungen sind vorstellbar.