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Der 1924 in Mülheim an der Ruhr geborene Otto Beisheim war einer der Pioniere des deutschen Handels und ist besonders als Mitgründer des Cash & Carry-Großhändlers „Metro“ bekannt, bei dem er 1964 im Alter von 40 Jahren geschäftsführender Gesellschafter wurde.
Über seine Herkunft, seine Jugend im „Dritten Reich“, seine Soldatenzeit in der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg, seine Kriegsgefangenschaft und seinen Werdegang in den Jahren des „deutschen Wirtschaftswunders“ bis zu seinem Einstieg in die Handelsbranche informiert dieses Werk. Auch Beisheims eigener Umgang mit den Jahren der NS-Diktatur wird thematisiert.
Der 1924 in Mülheim an der Ruhr geborene Otto Beisheim war einer der Pioniere des deutschen Handels und ist besonders als Mitgründer des Cash & Carry-Großhändlers „Metro“ bekannt, bei dem er 1964 im Alter von 40 Jahren geschäftsführender Gesellschafter wurde.
Über seine Herkunft, seine Jugend im „Dritten Reich“, seine Soldatenzeit in der Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg, seine Kriegsgefangenschaft und seinen Werdegang in den Jahren des „deutschen Wirtschaftswunders“ bis zu seinem Einstieg in die Handelsbranche informiert dieses Werk. Auch Beisheims eigener Umgang mit den Jahren der NS-Diktatur wird thematisiert.
Eine Lehre, die diese Überzeugung vertritt, bezeichnet man als »moralischen Universalismus«. Sie gilt es, auf den Prüfstand zu stellen. Den Nächsten zu lieben wie sich selbst ist innerhalb enger Grenzen möglich. Tatsächlich ist eine Ausweitung des Gültigkeitsbereichs unserer moralischen Überzeugungen auch historisch beobachtbar. Als eine solche Tendenz unterliegt der moralische Universalismus auch gar nicht der Kritik. Der moralische Universalismus fordert jedoch eine nachgerade grenzenlose Ausweitung dieser Grenzen. Eine solche aber ist verletzbaren und sterblichen Wesen, die in einer Welt endlicher Lebensräume und knapper Ressourcen um ihre Selbsterhaltung kämpfen, entweder nicht möglich oder nicht zuzumuten.
Eine Lehre, die diese Überzeugung vertritt, bezeichnet man als »moralischen Universalismus«. Sie gilt es, auf den Prüfstand zu stellen. Den Nächsten zu lieben wie sich selbst ist innerhalb enger Grenzen möglich. Tatsächlich ist eine Ausweitung des Gültigkeitsbereichs unserer moralischen Überzeugungen auch historisch beobachtbar. Als eine solche Tendenz unterliegt der moralische Universalismus auch gar nicht der Kritik. Der moralische Universalismus fordert jedoch eine nachgerade grenzenlose Ausweitung dieser Grenzen. Eine solche aber ist verletzbaren und sterblichen Wesen, die in einer Welt endlicher Lebensräume und knapper Ressourcen um ihre Selbsterhaltung kämpfen, entweder nicht möglich oder nicht zuzumuten.
Das mit »gouvernement des juges« umschriebene Problem ist ein strukturelles, weil das mit der Verfassungsgerichtsbarkeit verbunden ist, die Kontrolle von Gesetzen am Maßstab der Verfassung zu ihren Aufgaben zählt. Dann kommt es zu einem »Übergang des parlamentarischen Gesetzgebungs- zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat« (E.-W. Böckenförde), der sich mit hilflos anmutenden Appellen an richterliche Selbstbeschränkung kaum wirksam bändigen lässt. Diese »Herrschaft der Richter« ist jedoch nicht mehr auf den Nationalstaat beschränkt. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind längst zu Orten äußerst selbstbewusst ausgeübter Richtermacht geworden.
Die Beiträge dieses Sammelbandes analysieren die ausgreifende Rechtsprechung der drei Gerichte und deren Folgen.
Das mit »gouvernement des juges« umschriebene Problem ist ein strukturelles, weil das mit der Verfassungsgerichtsbarkeit verbunden ist, die Kontrolle von Gesetzen am Maßstab der Verfassung zu ihren Aufgaben zählt. Dann kommt es zu einem »Übergang des parlamentarischen Gesetzgebungs- zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat« (E.-W. Böckenförde), der sich mit hilflos anmutenden Appellen an richterliche Selbstbeschränkung kaum wirksam bändigen lässt. Diese »Herrschaft der Richter« ist jedoch nicht mehr auf den Nationalstaat beschränkt. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind längst zu Orten äußerst selbstbewusst ausgeübter Richtermacht geworden.
Die Beiträge dieses Sammelbandes analysieren die ausgreifende Rechtsprechung der drei Gerichte und deren Folgen.
In der Sorge um die Stabilität der Verfassung und in der Furcht vor politischer Willkür hat man versucht, die Verbindlichkeit des Verfassungstextes zu stärken. Doch dadurch werden politische Konflikte nicht gegen, sondern nur auf der Grundlage der - verschieden gedeuteten - Verfassungstexte ausgetragen. Weil Verfassungen bei ihrer Entstehung bestimmte Sachprobleme bewältigen sollten, gilt es, an diese anzuknüpfen und sie historisch weiter zu verfolgen. Durch historisch-politische Verdichtung gewinnt man Material für die Auslegung der Verfassung, dessen Evidenzen die Probleme klären oder verkleinern und eine Einigung in der Sache erleichtern.
In der Sorge um die Stabilität der Verfassung und in der Furcht vor politischer Willkür hat man versucht, die Verbindlichkeit des Verfassungstextes zu stärken. Doch dadurch werden politische Konflikte nicht gegen, sondern nur auf der Grundlage der - verschieden gedeuteten - Verfassungstexte ausgetragen. Weil Verfassungen bei ihrer Entstehung bestimmte Sachprobleme bewältigen sollten, gilt es, an diese anzuknüpfen und sie historisch weiter zu verfolgen. Durch historisch-politische Verdichtung gewinnt man Material für die Auslegung der Verfassung, dessen Evidenzen die Probleme klären oder verkleinern und eine Einigung in der Sache erleichtern.