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In den letzten Jahren gibt es eine intensive Diskussion in den Europäischen Institutionen über die Anerkennung eines EU-Grundrechts auf Schwangerschaftsabbruch. Zahlreiche Resolutionen des Europäischen Parlaments haben sich mit den sexuellen und reproduktiven Rechten von Frauen beschäftigt und ein solches Grundrecht gefordert. Auch nationale Entwicklungen, etwa in Frankreich und den Vereinigten Staaten, haben die Diskussion geprägt. Im Dialog mit den EU-Institutionen leisten gerade auch kirchliche Akteure einen wesentlichen Beitrag zu dieser Diskussion.
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Die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zielt auf einen Schutz des ungeborenen Lebens durch soziale Kommunikation. Die für einen Erfolg dieses Konzepts erforderlichen Rahmenbedingungen sind indes nicht erfüllt. Die Abschaffung des strafbewehrten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) hat sie weiter erodieren lassen. Nun soll die strafbewehrte Beratungspflicht ganz fallen. Das anspruchsvolle Konzept ist gescheitert.
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Die Diskussion über ein Menschenrecht auf Abtreibung hat durch das Urteil des Supreme Court im Fall Dobbs sowohl in den USA als auch in Europa einen kräftigen Schub erhalten, bis hin zu der Forderung des Europäischen Parlaments, es in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen. Zwei Barrieren stehen der Kodifizierung eines solchen Rechts entgegen: einerseits die Menschenwürde und die Menschenrechte, die auch dem ungeborenen Kind zukommen, und andererseits die Konstitutionsbedingung des Rechtsstaates, das Verbot, die eigenen Interessen mit Gewalt durchzusetzen.
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In diesem Bericht wird unter anderem anhand von Dokumenten des Nationalen Ethikrates für Lebenswissenschaften und einschlägigen statistischen Daten ein Portrait des Schwangerschaftsabbruchs in Portugal unter Berücksichtigung der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Regelungen gezeichnet.
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Trotz angestrebter Gesetzesreformen um die §§ 218 StGB ff. kommt den Gründen des Schwangerschaftskonflikts und -abbruchs im öffentlichen Diskurs wenig Bedeutung zu. Die defizitäre Datenlage spiegelt diese Diskrepanz wider. Dennoch können aus vorhandenen Daten Tendenzen abgeleitet und normative wie praktische Konsequenzen gezogen werden: Biografischen Gründe, Überforderung, Partnerschaftsprobleme und nicht zuletzt die Einflussnahme Dritter als führende Konfliktursachen machen verbesserte Hilfen, aber auch einen strafrechtlichen Schutz für Mutter und Kind notwendig.
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Polen gilt aktuell als Land mit einer der restriktivsten gesetzlichen Abtreibungsregelungen; im deutlichen Gegensatz zur Rechtslage noch vor dem Zweiten Weltkrieg. Der vorliegende Text stellt die wichtigsten Regelungen des Abtreibungsgesetzes sowie Hintergründe und Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Schutz des ungeborenen Lebens in Polen seit der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg bis in die Gegenwart dar. Darin werden die Spaltung und Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft sowie die Notwendigkeit sachlicher Diskussionen deutlich, der eine allgemeine Überzeugung über den Schutz des Lebens zugrunde liegen sollte.