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Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.
Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.
Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.
Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.
Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Contributors are Lukas Bothe, Warren Brown, Stefan Esders, Wolfgang Haubrichs, Paul Hyams, Tom Lambert, Ralph W. Mathisen, Rob Meens, Han Nijdam, Lisi Oliver, Harald Siems, Karl Ubl, and Helle Vogt.
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To this end, the works of Franz Neumann, Otto Kirchheimer, Evgeny Pashukanis, Oskar Negt, Isaac D. Balbus, the so-called 'State-derivation School', Antonio Gramsci, Nicos Poulantzas and Michel Foucault are first analysed for their strengths and weaknesses, and then combined to form a new construction: a materialist legal theory that is up to date and can avoid the shortcomings of existing theories – above all their disregard for gender relations and the reductive consequences of functionalist, economic or politicist approaches to law. This book was originally published in German as Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts, by Velbrück Wissenschaft, 2007, ISBN 978-3-938808-29-0.
To this end, the works of Franz Neumann, Otto Kirchheimer, Evgeny Pashukanis, Oskar Negt, Isaac D. Balbus, the so-called 'State-derivation School', Antonio Gramsci, Nicos Poulantzas and Michel Foucault are first analysed for their strengths and weaknesses, and then combined to form a new construction: a materialist legal theory that is up to date and can avoid the shortcomings of existing theories – above all their disregard for gender relations and the reductive consequences of functionalist, economic or politicist approaches to law. This book was originally published in German as Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts, by Velbrück Wissenschaft, 2007, ISBN 978-3-938808-29-0.
Translation of: Samuel Pufendorf discepolo di Hobbes. Per una reinterpretazione del giusnaturalismo moderno (Bologna: Il Mulino, 1990).
Translation of: Samuel Pufendorf discepolo di Hobbes. Per una reinterpretazione del giusnaturalismo moderno (Bologna: Il Mulino, 1990).
Based upon the Basilica texts, the law of mandate is set out thematically: the mandate’s object, the liability of parties, actions, remunerations. De Jong proves convincingly that the Byzantine remarks provide a better understanding of Justinian Roman law.
In der Studie Ἐντολή (mandatum) in den Basiliken beschäftigt sich Hylkje de Jong mit der Art und Weise, wie sich die byzantinischen Juristen des 6. und frühen 7. aber auch des 11. und 12. Jahrhunderts mit dem Auftragsrechts befassten, das sie in Justinians Kompilation bzw. in den Basiliken des 9. Jahrhunderts fanden. Die Äußerungen dieser byzantinischen Juristen werden in der Regel als einheitliche byzantinische Rechtslehre aufgefasst, erweisen sich aber in Wirklichkeit als individuelle Ansätze, die von der Methodik des jeweiligen Juristen geprägt und gefärbt sind.
Basierend auf den Basilikentexten wird das Auftragsrecht thematisch dargestellt: Gegenstand des Mandats, Haftung der Parteien, Klagen, Vergütungen etc. Überzeugend weist De Jong nach, dass die byzantinischen Darlegungen ein besseres Verständnis des römischen Rechts von Justinian vermitteln.
Based upon the Basilica texts, the law of mandate is set out thematically: the mandate’s object, the liability of parties, actions, remunerations. De Jong proves convincingly that the Byzantine remarks provide a better understanding of Justinian Roman law.
In der Studie Ἐντολή (mandatum) in den Basiliken beschäftigt sich Hylkje de Jong mit der Art und Weise, wie sich die byzantinischen Juristen des 6. und frühen 7. aber auch des 11. und 12. Jahrhunderts mit dem Auftragsrechts befassten, das sie in Justinians Kompilation bzw. in den Basiliken des 9. Jahrhunderts fanden. Die Äußerungen dieser byzantinischen Juristen werden in der Regel als einheitliche byzantinische Rechtslehre aufgefasst, erweisen sich aber in Wirklichkeit als individuelle Ansätze, die von der Methodik des jeweiligen Juristen geprägt und gefärbt sind.
Basierend auf den Basilikentexten wird das Auftragsrecht thematisch dargestellt: Gegenstand des Mandats, Haftung der Parteien, Klagen, Vergütungen etc. Überzeugend weist De Jong nach, dass die byzantinischen Darlegungen ein besseres Verständnis des römischen Rechts von Justinian vermitteln.