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Aschot Hayruni
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Dr. Johannes Lepsius (1858-1926) war ein Humanist, der sich mit großer Entschlossenheit und Tatkraft für die im Osmanischen Reich1 bedrohten Armenier einsetzte. Um den schutz- und hilflosen Überlebenden der systematischen Massaker in den Jahren 1894-1896 beizustehen, rief er mit dem evangelischen Pfarrer Ernst Lohmann und anderen ein überregionales Hilfswerk ins Leben. Als die osmanisch-türkische Vernichtungsmaschinerie nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges darauf zielte, das gesamte armenische Volk auszulöschen, versuchte Lepsius, diesen Völkermord abzuwenden, indem er die europäische Öffentlichkeit aufrüttelte; zugleich versuchte er, selbst unter Kriegsbedingungen, das von ihm begründete Hilfswerk fortzuführen.

Das pro-armenische Wirken von Johannes Lepsius und sein armenisches Hilfswerk, die ihm zum Lebenswerk gerieten, wurden auch über seinen Tod hinaus von seiner Missionsgesellschaft mit gleicher Hingabe und Aufopferung fortgeführt, so dass selbst die von dem NS-Regime den Missions- und Wohltätigkeitsgesellschaften in den 1930er Jahren auferlegten mannigfachen Hindernisse sie nicht davon abbringen konnten. Ihre Aktivitäten für Armenier musste die Gesellschaft erst 1943 einstellen, weil ihr ein Fortbestand nicht mehr möglich war.

Dieses an Einsatzbereitschaft und Leistungen außerordentlich reiche Hilfswerk ist bislang noch nicht umfassend wissenschaftlich untersucht worden. In dieser Monographie, die einen ersten Versuch dazu darstellt, wird es im Kontext des vielfältigen pro-armenischen Wirkens von Lepsius und seinen Mitarbeiter/innen dargestellt. Zur Veranschaulichung der Aufgaben und Herausforderungen, die für Lepsius und seine Gesellschaft dabei entstanden, erfolgt hiernach ein kurzer Überblick über den Völkermord, dessen Hintergrund und Folgen.

In dem im Anschluss an den Russisch-Türkischen Krieg 1877-78 geschlossenen Vorfriedensvertrag von San-Stefano verpflichtete sich die osmanische Regierung in Art. 16, ohne weiteren Zeitverlust Reformen in den im Hoheitsgebiet des Reiches verbleibenden armenischen Provinzen durchzuführen, um das Leben und das Eigentum armenischer Christen zu schützen.2 Die russische Armee sollte als Garant noch sechs weitere Monate in den von ihr besetzten ostanatolischen bzw. westarmenischen Gebieten bleiben. Die damaligen sechs europäischen Großmächte aber, allen voran Großbritannien, setzten bei den Friedensverhandlungen in Berlin 1878 eine Revision des bilateralen Vorfriedensvertrages durch, wobei sie die Signifikarmächte des Berliner Vertrages zu Garanten für die Umsetzung der „armenischen Reformen“ machten.3 Tatsächlich gelang es der osmanischen Staatsführung, die Umsetzung der Verwaltungsreform in den betreffenden armenischen Provinzen 36 Jahre lang zu verschleppen; auch die Uneinigkeit der Signifikare selbst verzögerte die Reformen.

Der panislamisch agierende Sultan Abdülhamit II. sah durch die europäische Einmischung die Integrität seines Landes bedroht und beschloss, die bereits internationalisierte Armenische Frage durch die Dezimierung und Ermordung der Armenier zu lösen. Er begann, eine planmäßige administrative Verfolgung gegen sie einzuleiten und vor allem, ab 1891, nomadische Kurdenstämme – die so genannten „aşiret/eşiret“-Kurden – in den sogenannten Hamidiye-Regimentern zu organisieren und zu bewaffnen.4

Bereits im August 1894 überfielen irreguläre Hamidiye-Einheiten und andere osmanisch-türkische Truppen auf Befehl der Regierung die Dörfer des überwiegend von Armeniern bewohnten Kaza Sason (Sancak Muşch, Provinz Bitlis), deren Bevölkerung ausgeplündert und massakriert wurde.5 England, Russland und Frankreich legten daraufhin der osmanischen Regierung ein Reformprogramm für die sechs armenischen Provinzen bzw. Vilayets6 Erzurum, Bitlis, Van, Mamuretül-Aziz (Harput), Diyarbakir und Sivas vor, das diese nach langem Zögern unterschreiben musste.

Die Reform wurde aber nicht ausgeführt, und Abdülhamit II., von der Straflosigkeit für die Verbrechen in Sason ermutigt, ließ im Gegenteil schon im Jahr 1895 landesweit weitere systematische Massaker verüben, so beispielsweise in Konstantinopel (30. September), Akhisar (3. Oktober), Trapezunt (8. Oktober), Erzincan (21. Oktober), Bayburt (25. Oktober), Bitlis (27. Oktober), Erzurum (30. Oktober), Arabkir (1.-5. November), Harput (10. November), Sivas (12. November), Diyarbakir (1. November), Malatya (4.-9. November), Amasia (15. November), Marsovan (15. November), Marasch (18. November), Kayseri (30. November) und Urfa (28.-29. Dezember).7

Diesen Massakern, denen im Jahr 1896 weitere in Eğin (arm. Akn), Van und anderen Orten folgten, fielen über 300 000 Menschen ohne Unterschied von Alter und Geschlecht zum Opfer. Viele Tausende wurden zwangsislamisiert. Rund 250 000 weitere Armenier flüchteten ins Ausland.8 „Der Vernichtung des armenischen Volkes liegt ein einheitlicher, schon seit Jahren vorbereiteter Plan zugrunde“, schrieb Lepsius auf der Grundlage seiner detaillierten Nachforschungen, „der in den letzten Monaten des vergangenen Jahres infolge des Vorgehens der Mächte mit überstürzter Hast zur Ausführung gebracht wurde. Während schon seit Jahren die von der Regierung bestellten Werkzeuge zur Zerstörung in aller Stille und mit möglichst wenig Aufsehen arbeiteten, sah sich die Hohe Pforte durch die drohenden armenischen Reformen genötigt, den Prozess zu beschleunigen und, selbst auf die Gefahr hin, ganz Europa in Empörung zu setzen, mit einem Schlag das armenische Volk zu vernichten und dem verhassten Christentum, welches immer wieder die Sympathie Europas erweckte, ein schnelles Ende zu bereiten. Ein einheitlicher Plan in Bezug auf Ort, Zeit, Nationalität der Opfer und sogar auf die des Mordens und Plünderns, lag der Gesamtheit der Massacres zu Grunde.“9

In Bezug auf den Ort waren die Massaker zunächst auf das Territorium jener sechs Provinzen, in denen Reformen eingeführt werden sollten, beschränkt. Allerdings griffen diese auch auf die Provinzen Aleppo, Adana und Angora (Ankara) über, weil die osmanisch-türkische Regierung fürchtete, dass die Mächte auch für diese Provinzen bzw. für bestimmte Bezirke derselben, in denen eine kompakte armenische Bevölkerung vorhanden war, Reformen fordern könnten.10

Die osmanischen Zivil- und Militärbehörden hatten nicht nur die Vorbereitung der Massaker selbst in die Hand genommen,11 sondern vielfach beteiligten sich höchste Beamten an den Massakern, der Plünderung und der Zwangskonvertierung.12 Über die Beteiligung der regulären Truppen an den Massakern und der Plünderung hinaus oblag ihnen in den meisten Fällen auch die Führung.13 Es waren also gut vorbereitete und systematisch durchgeführte Massaker, die einen politischen Hintergrund besaßen. Wie Lepsius zutreffend feststellte, waren diese „eine administrative Maßregel der Hohen Pforte“, welche einzig den Zweck hatte, die von den Großmächten geforderten „armenischen Reformen“ durch Vernichtung des armenischen Volkes obsolet zu machen.14

Die europäischen (Garantie-)Mächte des Berliner Vertrages waren über die Massaker gut informiert. Bereits am 4. Februar 1896 war eine Statistik der Botschafter der sechs Großmächte in Konstantinopel in einer Kollektivnote an die Hohe Pforte überreicht worden, die, beginnend mit dem Blutbad von Trapezunt am 8. Oktober, alle Massaker im Jahr 1895 verzeichnete und genaue Angaben der Orte, Daten und Zahlen, der Toten und Verwundeten enthielt. Obwohl naturgemäß die Quellen selbst für die Konsuln der Mächte im Innern Kleinasiens viel zu beschränkt waren, führte doch dieser Geheimbericht nicht weniger als 88.243 getötete Armenier, 2.493 geplünderte und zerstörte Dörfer, 568/77 geplünderte und zerstörte Kirchen/Klöster, 12 höhere Geistliche (Archimandriten, Bischöfe und Äbte) sowie 179 Priester und Prediger als ermordet, 646 Dörfer als zwangsweise zum Islam konvertiert, 55 Priester als zwangsweise islamisiert, dazu nicht weniger als 328 christliche Kirchen als in Moscheen verwandelt auf. Die Zahl der Notleidenden und Hilfsbedürftigen wurde von der amtlichen Statistik der Botschafter auf 546 000 veranschlagt.15

Die europäischen Mächte übten zwar Kritik an den Massakern, jedoch war kein europäischer Staat bereit, militärisch zu intervenieren. Der deutsche Kaiser Wilhelm II. nannte den Sultan in seinen Randnotizen zu Depeschen, die ihn 1896 aus Konstantinopel erreichten, zwar „einen ekelhaften Menschen“ und fügte hinzu, dass er abgesetzt werden müsse und dass man gegen die Pforte energisch vorgehen solle.16 „Das übersteigt doch alles Dagewesene“, schrieb er weiter zu den Massakern, „das ist ja eine wahre Bartholomäusnacht.“17 Aber auch er und sein Kabinett waren nicht bereit einzuschreiten.18

Die moralische Entrüstung des Kaisers währte nicht lange, und seine Empörung während der Massaker war nur eine kurze Episode in der Beziehungsgeschichte zwischen ihm und Abdülhamit. Die Massaker fanden in einer Zeit statt, in der die deutsche Außenpolitik die frühere Bismarcksche Zurückhaltung aufgab und neue Wege suchte, um zur Weltmacht zu werden. Denn nach der Ansicht der damaligen deutschen Machthaber sollte der deutsche Einfluss im Orient verstärkt werden. Zur Intensivierung der deutsch-osmanischen Beziehungen reiste daher der Kaiser 1898 zum zweiten Mal in das Osmanische Reich, und, die Massaker von 1895/6 vollkommen verschweigend, bekräftigte er in seiner Rede in Damaskus nicht nur seine Freundschaft zu Sultan Abdülhamit II., sondern erklärte sich zum Schutzherren der damals 300 Millionen Muslime auf der Welt.19 Es gelang dem Kaiser und seinem Kabinett, im Laufe der folgenden Jahre die militärisch-politischen und Handelsbeziehungen mit dem Osmanischen Reich erheblich auszuweiten.20

Nach 30jähriger Despotie wurde Abdülhamit II. im Sommer 1908 vom Komitee „Einheit und Fortschritt“21 (alias „Jungtürken“) gestürzt und das Reich zu einer konstitutionellen Monarchie erklärt. Auch wenn Armenier, Griechen, Aramäer, Juden und Araber sich an der konstitutionalistischen Opposition gegen den Schreckensherrscher Abdülhamit rege beteiligt und auch die Jungtürken bei ihrem Umsturz unterstützt hatten, wurde die von der erneut in Kraft gesetzten osmanischen Verfassung (1876) garantierte und von den Jungtürken für alle Bürger des Reiches versprochene Rechtsgleichheit nie zur Realität. Einer der wenigen Scharfsinnigen, die von Anfang an die durch Machtübernahme der Jungtürken allenthalten entstandene Begeisterung und Hoffnung auf eine baldige Rechtsgleichheit nicht teilten, war Lepsius. „Der Umschwung der Dinge in der Türkei erscheint selbst denen, die ihn herbeigeführt haben, wie ein Traum“, so Lepsius. „Die plötzliche Genesung des ‚kranken Mannes‘ dünkt dem erstaunten Europa wie ein Wunder. Umso zurückhaltender wird unsere Arbeit über die nächste und fernere Zukunft der neuen Türkei sein müssen. Es ist in der Weltgeschichte wieder einmal anders gegangen, als jedermann dachte, und darum ist es am meisten zu schließen, dass auch künftig anders gehen wird, als irgendjemand denkt. Man wird von den neuen Tatsachen lernen müssen, ohne die alten Erfahrungen darüber zu vergessen.“22

Diese seine Skepsis wurde durch die Ereignisse der folgenden Zeit, als die Jungtürken Panislamismus,23 Türkismus und Pantürkismus (Turanismus)24 zu Direktiven ihrer Politik machten, vollkommen bestätigt. Als im Frühjahr 1909 in der Provinz Adana (Kilikien) Anhänger des gestürzten Sultans einen Aufstand organisierten, kam es zu neuerlichen, vom Provinzgouverneur bereits im März 1909 geplanten Massakern an Armeniern, an denen sich ab dem 12. April 1909 auch die von der jungtürkischen Regierung zur Niederschlagung des Aufstandes entsandten Regierungstruppen beteiligten. Die Zahl der Opfer der „kilikischen Massaker“ wird auf 30 000 geschätzt.25

Die Balkankriege (1912/13) nährten auch unter Armeniern die Hoffnung, dass die seit dem Berliner Kongress versprochenen, aber bisher nicht erfüllten Verwaltungsreformen endlich doch verwirklicht werden könnten. Russland nutzte die kriegsbedingte Schwäche des Osmanischen Reiches und ließ einen Reformplan ausarbeiten, den es den übrigen europäischen Mächten und Signifikaren des Berliner Vertrages zur Bestätigung vorlegte. Während Großbritannien und Frankreich dem Plan zustimmten, befürchtete Deutschland eine Ausweitung des russischen Einflusses im Nahen Osten und widersetzte sich dem Plan.

Es kam deswegen 1913 zu erneuten Verhandlungen zwischen den Botschaftern der sechs Signifikarmächte in Konstantinopel. Nachdem der deutsche Botschafter manche wichtigen Änderungen zugunsten des jungtürkischen Regimes durchgesetzt hatte, gab er seinen Widerstand auf. Der vereinbarte gemeinsame Reformplan wurde im Januar 1914 auch von der osmanischen Regierung unterzeichnet26 – nicht aus Überzeugung, sondern aus einer Position der Schwäche. Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs bot der jungtürkischen Regierung den Anlass, das Reformprojekt aufzukündigen.

Sie sah im Krieg die günstige Gelegenheit, die bereits durch den Berliner Vertrag internationalisierte „Armenische Frage“ dauerhaft dadurch zu lösen, indem sie sich des Anlasses für ausländische Interventionen und Reformdiktate für immer entledigte. Das bedeutete ihrer Ansicht nach die vollständige Vernichtung der Armenier im gesamten osmanischen Herrschaftsgebiet.

In den Kriegsjahren 1915-1916 wurde fast die gesamte armenische Bevölkerung des Osmanischen Reiches, deren Zahl sich nach Schätzung der deutschen Botschaft zu Konstantinopel auf zweieinhalb Millionen belief,27 in die mesopotamische Wüste deportiert, nachdem ihr immobiles und mobiles Eigentum sowie ihr gesamtes Bankkapital von der Regierung konfisziert worden waren. Über 250 000 wehrpflichtige Armenier wurden ab Februar 1915 entwaffnet, in Arbeitsbataillone gesteckt und in der Regel nach Abschluss der Arbeiten als Lastenträger oder beim Straßenbau getötet; Ende April und im Mai 1915 bzw. unmittelbar vor der Massendeportation der Armenier wurden die Festnahme, Deportation und Tötung der geistigen und geistlichen Eliten durchgeführt.28

Bei den Deportationskonvois handelte es sich eigentlich um Todesmärsche. Betroffen waren hauptsächlich Frauen und Kinder, weil die Männer, sobald sie ihre Wohnorte verlassen hatten, in der Regel aus den Konvois ausgesondert und ermordet worden waren.29

Über die Hälfte der deportierten Armenier wurden unterwegs ermordet oder starben, soweit nicht Frauen und Kinder von Muslimen verschleppt wurden, an Hunger, Erschöpfung und Seuchen. Von den 870 000 Deportierten, die das „Ansiedlungsgebiet“ in Nord-Mesopotamien erreichten, kamen die meisten – als das Deportationsbüro im Frühjahr 1916 realisierte, dass das Sterben an Seuchen und Hunger nicht schnell genug ging – vor allem durch Massaker um.30 Im Verlauf des Sommers und Frühherbstes 1916 wurde ein Konzentrationslager nach dem anderen durch Massaker oder Massenverbrennungen liquidiert.31

Nach einer hochrechnungsgestützten Schätzung der Deutschen Botschaft zu Konstantinopel vom Anfang Oktober 1916 wurden über 1,5 Millionen armenische Bürgerinnen und Bürger des Osmanischen Reiches bei Todesmärschen und Massakern getötet.32 Darüber hinaus wurden über 300 000 armenische Frauen und Kinder von Muslimen verschleppt, versklavt und zwangsweise islamisiert. Es wurden 66 Städte sowie 4.000 Dörfer entvölkert und 2.350 Kirchen entweder zerstört oder in Moscheen umgewandelt. Nur einem geringen Teil der armenischen Bevölkerung gelang die Flucht ins Ausland.33

Auch wenn die türkische Regierung ihre Vernichtungspolitik gegen das armenische Volk zu verschleiern versuchte, blieb diese schon beim Beginn den europäischen Regierungen nicht verborgen. Bereits am 24. Mai 1915 veröffentlichte die Nachrichtenagentur „Agence Havas“ eine gemeinsame Erklärung der britischen, französischen und russischen Regierungen, in der diese die Türkei wegen Verbrechens gegen Menschlichkeit und Zivilisation anklagten. „Seit ungefähr einem Monat“, so in der Erklärung der Alliierten, „begeht die türkische und kurdische Bevölkerung Armeniens unter Duldung und oft mit Unterstützung der osmanischen Behörden Massenmorde unter den Armeniern. Solche Massenmorde haben um die Mitte des April in Erzerum, Terdschan, Egin, Bitlis, Musch, Sassun, Zeytun und in ganz Kilikien stattgefunden. Die Einwohner von ungefähr hundert Dörfern in der Umgebung von Wan sind alle ermordet und das armenische Viertel ist von den Kurden belagert worden. Zur selben Zeit hat die osmanische Regierung gegen die wehrlose armenische Bevölkerung in Konstantinopel gewütet. In Anbetracht dieses neuerlichen Verbrechens der Türkei gegen Menschlichkeit und Zivilisation geben die alliierten Regierungen der Hohen Pforte öffentlich bekannt, dass sie alle Mitglieder der türkischen Regierung sowie diejenigen ihrer Handlanger, die an solchen Massenmorden beteiligt sind, persönlich zur Rechenschaft ziehen werden.“34

Die deutsche Regierung war bestens informiert über all diese Vorgänge. Sie zeigte aber noch im Frühjahr 1915 bzw. seit Beginn des Völkermords kein Interesse an der wirksamen Verhinderung dieser Massenvernichtung. Sie begnügte sich damit, sich den türkischen Gräueltaten mit „in freundlicher Weise“ ausgesprochenen Warnungen zu widersetzen. Selbst dies geschah weniger um der Gerechtigkeit willen, als mit dem politischen Kalkül, möglichen Vorwürfen deutscher Mitschuld oder Mitverantwortung zuvorzukommen.35

Die deutsche Regierung versuchte dabei, ihre duldende Hinnahme der türkischen Vernichtungspolitik damit zu rechtfertigen, dass die osmanische Regierung das Militärbündnis mit Deutschland beenden würde, sollte sie wegen der Vernichtung der Armenier unter Druck gesetzt werden.36

Dass diese „Begründung“ in Wirklichkeit nur ein Vorwand war und das Deutsche Reich den Völkermord hätte verhindern können, ohne das Kriegsbündnis zu gefährden, wird durch eine Analyse der betreffenden Vorgänge und der dazugehörigen Dokumentationen vollkommen bestätigt. Das ist nicht zuletzt durch das Verhalten des Leiters der deutschen Militärmission im Osmanischen Reich, General Otto Liman von Sanders, bewiesen worden, der – unter Androhung von Waffengewalt – im November 1916 die beginnende Deportation der Armenier aus Smyrna erfolgreich unterband. Bemerkenswerterweise begründete von Sanders sein Verbot mit militärstrategischen Motiven, welche das jungtürkische Regime sonst stets offiziell zum Vorwand für die Deportation der Armenier benutzte.37

Ein weiteres Beispiel auf lokaler Ebene lieferte Feldmarschall Colmar von der Goltz, als er die Deportation der Armenier aus Mossul erfolgreich unterband.38 Wenn diese beiden hochrangigen deutschen Offiziere aus eigener Initiative, ja, sogar ohne zuvor Berlin um Erlaubnis zu bitten, die Deportation der Armenier aus Smyrna und Mossul erfolgreich verhindern konnten, wie zielführend wäre dann erst eine humanitäre Intervention der deutschen Regierung gewesen?39

Die Ansicht, dass trotz starken Drucks seitens Deutschlands auf die Türkei das Waffenbündnis nicht zerbrechen würde, ist nicht zuletzt auch vom deutschen Sonderbotschafter zu Konstantinopel, Paul Wolff Metternich, vertreten worden, der Ende 1915 seine Regierung vergeblich dazu zu bewegen versuchte, Druck auf die osmanische Regierung auszuüben, um wenigstens die damals noch lebenden Armenier vor der Vernichtung zu bewahren. „Auch soll man in unserer Presse den Unmut über die Armenierverfolgung zum Ausdruck kommen lassen und mit Lobhudeleien der Türken aufhören“, schrieb Metternich am 7. Dezember 1915 an den Reichskanzler. „Was sie [die Türken; AH] leisten, ist unser Werk, sind unsere Offiziere, unsere Geschütze, unser Geld. Ohne unsere Hülfe fällt der geblähte Frosch in sich selbst zusammen. Wir brauchen gar nicht so ängstlich mit den Türken umzugehen. Leicht können sie nicht auf die andere Seite schwenken und Frieden machen. Mit den jetzigen Machthabern wird die englische Regierung nicht leicht paktieren, schon eher mit Djemal, wenn er, was nicht ausgeschlossen ist, Enver verdrängen sollte. Die englische Regierung sucht seit Jahren Enver zu Fall zu bringen. Dass sie einen Separatfrieden mit den jetzigen Machthabern anstrebt, ist höchst unwahrscheinlich. Noch viel unwahrscheinlicher, dass sie Enver Pascha für allgemeine Friedens-Sondierungen benutzt. Es stehen ihr hundert andere Kanäle hierzu offen. Um in der Armenierfrage Erfolg zu haben, müssen wir der türkischen Regierung Furcht vor den Folgen einflößen. Wagen wir aus militärischen Gründen kein festeres Auftreten, so bleibt nichts übrig, als mit ferneren erfolglosen Verwahrungen, die mehr verärgern als nützen, zuzusehen, wie unser Bundesgenosse weiter massakriert.“40

Anstatt aber dem Morden ein Ende zu setzen, kommentierte Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg die Eingabe des Botschafters Wolff Metternich mit einem inzwischen weithin bekannten Zynismus: „Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig, ob darüber Armenier zugrunde gehen oder nicht.“41

Dies alles weist auf den absoluten moralischen Bankrott hin, worin sich die politische und militärische Führung des Deutschen Reichs schon in den ersten Weltkriegsjahren befand.42

Die deutsche Regierung sorgte dabei dafür, durch Zensur und andere Instrumente kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Sie behielt diese vorbehaltlose Duldungspolitik auch im letzten Kriegsjahr noch bei, als die osmanisch-türkische Armee nach Ost- bzw. Russisch-Armenien vorstieß und die dortige armenische Bevölkerung massakrierte.

Etwa 300 000 Armenier, meist Bewohner der östlichen Grenzgebiete des Osmanischen Reiches, hatten sich nach Russisch- oder Ostarmenien retten können. Die nach der Februarrevolution 1917 in Russland gebildete provisorische Regierung der Menschewiki erklärte das von der russischen Armee besetzte Osmanisch- oder Westarmenien zu einem Militärgouvernement, das unmittelbar ihr unterstehen sollte. Sie gestattete den armenischen Flüchtlingen, in ihre Heimat zurückzukehren. Bis Oktober 1917 waren über 140 000 armenische Flüchtlinge in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Der im Mai 1917 in Jerewan gebildete westarmenische Nationalrat kümmerte sich um die Organisation der Heimkehr der Flüchtlinge, den Wiederaufbau des Schulwesens und die Gründung von Waisenhäusern. Es kam zur Sammlung von Lösegeld zur Befreiung der in muslimische Haushalte verschleppten armenischen Kinder und Frauen.

Diese Entwicklung endete, als im Oktober 1917 die Bolschewiki in Petersburg die Macht ergriffen. Die neue Regierung unter Lenin, die von der Entente nicht anerkannt wurde und dabei mit vielen inneren Gegnern im Krieg stand, sah sich gezwungen, ihre Truppen aus den besetzten Gebieten des Osmanischen Reichs zurückzuziehen, was den osmanisch-türkischen Militärs schon im Januar 1918 den Verstoß gegen den am 5. Dezember geschlossenen Waffenstillstand und weiteres Vordringen nach Osten ermöglichte. Kurz danach, am 3. März 1918 gelang es der politisch-militärischen Führung des Deutschen Reiches, die russische Regierung zur Unterzeichnung des für Russland ungünstigen Friedensvertrages von Brest-Litowsk zu zwingen; danach musste Russland mehrere seiner europäischen Gebiete an Deutschland und darüber hinaus sowohl die russisch besetzten Teile West- bzw. Osmanisch-Armeniens als auch die Bezirke Kars, Ardahan und Batumi, die seit 1878 zum Russischen Reich gehört hatten, an das Osmanische Reich abtreten.

Die jungtürkische Regierung sah im Brester Vertrag die günstige Gelegenheit, nicht nur die abgetretenen Gebiete, sondern den gesamten Südkaukasus zu beherrschen, um dadurch ihre pantürkischen Ziele zu verwirklichen. Der türkische Vorstoß wurde durch neuerliche Massaker an der weitgehend schutzlosen friedlichen armenischen Bevölkerung begleitet, während die an Zahl geringen und schlecht bewaffneten armenischen Verteidigungstruppen keinen erfolgreichen Widerstand zu leisten vermochten. Erst Ende Mai 1918, als die türkischen Truppen bereits in der Araratebene auf Etschmiadsin und Jerewan vorstießen, gelang die Gegenwehr. Als die türkische Militärführung, die eine schwere Niederlage erlitt, sich mit der Unterzeichnung des Batumer Vertrags am 4. Juni 1918 zur Anerkennung der Ersten Republik Armenien mit einem Territorium von etwa 12.000 qkm gezwungen sah, baute sie eine neue Vernichtungsstrategie auf: Durch politische und wirtschaftliche Isolierung sowie durch die vertragswidrige Besetzung ihrer ertragreichen Gebiete sollte die kleine Republik Armenien ausgehungert werden. Bei diesem Vorgehen konnte die jungtürkische Regierung einige Erfolge erzielen: Nachdem die Bevölkerung der genannten Gebiete zur Flucht gezwungen war, belief sich die Zahl der Obdachlosen in der Republik Armenien auf über 500 000 völlig mittelloser Menschen. In nur sechs Monaten verhungerten davon im Jahr 1918 über 180 000 Menschen, viele von ihnen osmanisch-armenische Flüchtlinge.43

Eine weitere Folge der türkischen Expansions- und Vernichtungspolitik gegenüber den Armeniern war das im September 1918 bei der türkischen Besetzung Bakus errichtete Blutbad, als bewaffnete Irreguläre aus der ansässigen muslimischen Bevölkerung, vielfach ermutigt von den türkischen Besatzern, die armenische Bevölkerung Bakus und seiner Umgebung massakrierten, mit 30 000 Opfern.44

Die deutsche Regierung erhielt auch 1918 von vielen Seiten alarmierende Nachrichten über die neuerlichen systematischen Massaker und anderen Gräueltaten an der armenischen Bevölkerung in russisch- bzw. ostarmenischen Gebieten und anderen Distrikten des Südkaukasus, verbunden mit Appellen, die Türkei von ihrer Vernichtungspolitik abzuhalten und sie zum Rückzug ihrer Streitkräfte hinter die im Brester Vertrag gezogene Grenze zu zwingen.45 Sie zeigte sich jedoch nicht bereit, ihre Hinnahme der Vernichtungsmaßnahmen ihres osmanischen Kriegsverbündeten aufzugeben; hierin zeigte sie somit eine Fortsetzung der bereits 1915 angesichts der Deportation und Vernichtung der osmanisch-armenischen Bevölkerung eingenommenen Haltung. Wie damals, begnügte sie sich auch 1918 mit friedlichen Warnungen an die jungtürkische Adresse. Und dies geschah nach wie vor hauptsächlich aus dem Kalkül, möglichen Vorwürfen deutscher Mitschuld oder Mitverantwortung vorzubeugen.

Nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes mit dem im Weltkrieg besiegten Osmanischen Reich (am 30. Oktober 1918) vergingen mehr als anderthalb Jahre, bis am 10. August 1920 der Vertrag von Sèvres geschlossen wurde, der den Krieg zwischen der Entente und dem Osmanischen Reich beenden sollte. Die Artikel 88-93 bezogen sich dabei ausschließlich auf Armenien. Mit Artikel 88 wurde das Osmanische Reich verpflichtet, „Armenien, wie es bereits die alliierten Mächte getan haben, als einen freien und unabhängigen Staat anzuerkennen.“ Gemäß Artikel 89 sollten die Grenzen zwischen Armenien und der Türkei in den Provinzen Erzurum, Trapezunt, Van und Bitlis sowie der armenische Zugang zum Meer durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika persönlich festgelegt werden.46 Der diesbezügliche Schiedsspruch W. Wilsons erfolgte am 20. November 1920. Demnach sollte Armenien ein Gebietsgewinn von 90.000 qkm aus den Provinzen Erzurum, Trapezunt, Van und Bitlis mit einem Zugang zum Schwarzen Meer gesichert werden. Nach dem Anschluss dieses Gebiets an das damalige Territorium der Republik Armenien sollte das gesamte Hoheitsgebiet des armenischen Staates 161.370 qkm betragen.47 Auf der Pariser Friedenskonferenz wurde vergeblich nach einem Schutzstaat gesucht, der das Völkerbundmandat für Armenien mit allen seinen Kosten und der Verpflichtung zur Landesverteidigung übernehmen würde. Für diese Rolle kamen nur die Vereinigten Staaten in Frage. Der amerikanische Senat aber lehnte mit 52 gegen 23 Stimmen die Übernahme des Mandats für Armenien ab,48 weil dies angeblich zu hohe Kosten erforderte, während ihm das arme und in Trümmern liegende Land wirtschaftlich nicht attraktiv genug zu sein schien.

Der Vertrag konnte folglich nicht umgesetzt werden, weil kein Staat bereit war, die damit verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen, während die östliche Armee des Ankara-Regimes unter dem – im Osmanischen Reich zur Macht gekommenen – Mustafa Kemal schon wenige Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags in die vormals von Armeniern bewohnten Provinzen einmarschierte. Anfang Dezember besetzten russische Bolschewiken ihrerseits die de-facto-Republik Armenien im Südkaukasus und kurze Zeit später, dem Vertrag von Moskau vom 16. März 1921 entsprechend, teilten die Regierung Lenins und das Ankara-Regime unter Kemal Armenien untereinander auf. Dem darauf folgenden Aufstand der betroffenen Armenier und dem militärischen Vorgehen des kemalistischen Regimes gegen die Republik Armenien sah die Entente tatenlos zu. Der Völkerbund kam in der armenischen Frage zu keinem Ergebnis. Auf der Londoner Orientkonferenz im Februar-März 1921 bestand man nicht mehr auf eine Umsetzung des Vertrags von Sèvres. Die Türkei wurde lediglich aufgefordert, den türkischen Armeniern eine so genannte Nationale Heimstatt an ihrer östlichen Grenze zu sichern, deren Grenzen von einer vom Völkerbund ernannten Kommission festgelegt werden sollten.49

Der genannten Forderung zur Schaffung einer „Nationalen Heimstatt“ für die türkischen Armenier war auch kein Erfolg beschieden, weil das Ankara-Regime diese ablehnte und wiederum keine Großmacht bereit war, sich dafür einzusetzen. Schließlich verzichteten die Entente-Mächte bei der Lausanner Friedenskonferenz auch auf diese Forderung. In dem am 24. Juli 1923 in Lausanne unterzeichneten multilateralen Vertrag kam die Armenische Frage nicht mehr zur Sprache.50

Die obigen Ausführungen deuten bereits an, mit welchen enormen Aufgaben, Schwierigkeiten und Herausforderungen Lepsius im Kampf um die notleidenden Armenier zu tun hatte. Angesichts der türkeipolitischen Haltung seiner Regierung bildeten Lepsius‘ publizistische und karitative Aktivitäten einen entschlossenen Widerstand gegen den Völkermord an den Armeniern.

In der Darstellung wird auf die theologische Arbeit von Lepsius, die bereits erforscht ist, nicht ausführlich eingegangen.51 Bei der Anführung der betreffenden Berichte ist dabei die aktuelle deutsche Rechtschreibung verwendet worden. Die in den Quellen oft als „jan“ bzw. „ian“ wiedergegebene armenische Namensendung wurde mit Ausnahme direkter Zitate oder Quellenangaben als „yan“ bzw. in aktueller Schreibweise wiedergegeben. Um eine Überlastung der Personen- und Ortsregister zu vermeiden, blieben Personen- und Ortsnamen, die in den Quellenangaben der Fußnoten auftauchen, unberücksichtigt.

1

Da in den in dieser Monografie zugrundeliegenden Aktenstücken, Berichten und sonstigen Quellen das Osmanische Reich öfters als „Türkei“ bezeichnet werden, sind bei der Wiedergabe derartiger Texte diese Formulierungen nicht verändert worden. Es soll dem Leser aber klar sein, dass es bis Ende Oktober 1923 bzw. bis zur Ausrufung der Republik Türkei durch Mustafa Kemal um das Osmanische Reich ging.

2

Art. 16. des Vorfriedensvertrages von San-Stefano lautete: „Da der Abzug der russischen Truppen aus dem von ihnen besetzten Gebiet Armeniens, das den Türken zurückgegeben werden soll, Veranlassung zu Konflikten und Verwicklungen geben könnte, die die Aufrechterhaltung der guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern unmöglich machen würde, so verpflichtet sich die Hohe Pforte, ohne weiteren Verzug die durch örtliche Bedürfnisse in den von Armeniern bewohnten Provinzen erforderten Verbesserungen und Reform ins Werk zu setzen und den Armeniern Sicherheit vor Kurden und Tscherkessen zu garantieren.“ Siehe Azatyan, Henrik (Hg.): Č̣akatagrakan paymanagrer, Erevan 2002, S. 47. Vgl. Lepsius, Johannes: Armenien und Europa. Eine Anklageschrift wider die christlichen Großmächte und ein Aufruf an das christliche Deutschland, 3. vermehrte Auflage, Berlin-Westend 1897, S. 44.

3

Art. 61 des Berliner Vertrages lautete: „Die Hohe Pforte verpflichtet sich, ohne weiteren Zeitverlust die Verbesserungen und Reformen ins Leben zu rufen, welche die örtlichen Bedürfnisse in den von den Armeniern bewohnten Provinzen erfordern, und für die Sicherheit derselben gegen die Tscherkessen und Kurden einzustehen. Sie wird in bestimmten Zeiträumen von den zu diesem Zwecke getroffenen Maßregeln den Mächten, welche die Ausführung derselben überwachen werden, Kenntnis geben.“ Siehe Azatyan, Henrik (Hg.): Č̣akatagrakan paymanagrer, S. 60-61. Vgl. Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritanien, Italien, Russland und der Türkei, in: DRGB, Nr. 31, 11. Sept., 1878, S. 307 ff.

4

Ein Verwaltungserlass garantierte Straffreiheit für Delikte, die an Armeniern begangen wurden. Beamte, die sich besonders brutal hervortaten, sollten sogar belohnt werden. Siehe Lepsius, J.: Die armenischen Reformen, in: DCO, 1913, S. 180.

5

Kirakosyan, Arman: T’owrk’akan bṙnatirowt’yan dem arewmtahayowt’yan ëndvzowmnerë 1890-akan t’t’․ skzbin, in: Hayoc’ patmowt’yown, hator III, girk’ aṙaǰin, Erewan 2010, S. 515-519. Die Zahl der in Sason geplünderten und verbrannten Dörfer belief sich auf 40, während über 10 000 Menschen getötet wurden. A.a.O., S. 518.

6

Der Begriff „Vilayet“ (veraltete Populärtranskription „Wilajet“) stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Provinz“. Die genannten Vilayets bildeten dabei einen Teil Hocharmeniens bzw. des historischen Siedlungsraums der Armenier seit der vorgeschichtlichen Zeit.

7

Lepsius, J.: Die armenischen Reformen, S. 214.

8

Siehe Badalyan, Geġam: Arewmtahayowt’yan 1890-akan t’t’․ kotoraçneri žoġovrdagrakan ewn tntesakan hetewank’nerë, in: Hayoc’ patmowt’yown, hator III, girk’ aṙaǰin, Erewan 2010, S. 542. „Es war mit großer Sorgfalt darauf gesehen“, so Lepsius, „dass von allen Männern von Einfluss, Bildung und Wohlstand (nämlich gerade denen, die bei der Durchführung der Reformen einen Anteil an der Verwaltung oder Justiz hätten nehmen können) möglichst keiner übrig blieb. […] Da man diese Auslese dem Pöbel nicht mit genügender Sicherheit anvertrauen konnte, wurden von den Valis selbst solche Listen ausgestellt und den Soldaten in die Hand gegeben.“ Lepsius, J.: Armenien und Europa, S. 40. Obwohl dem Morden und dem Plündern eine einheitliche Methode zugrunde lag, nämlich, „in möglichst kurzbegrenzter Zeit eine möglichst große Zahl von Armeniern totzuschlagen und ihnen möglichst alle ihre Habe abzunehmen und ihren Besitz zu vernichten“, ließen sich die Mörder überall auch   einen „schrankenlosen Spielraum“ für ihre „mordlustige Phantasie“ offen. Dazu gehörten massive Schändungen und Entehrungen, Folterungen und Verstümmelungen jeglicher Art. Für Ausführlicheres darüber siehe a.a.O., S. 11-23, 40.

9

A.a.O., S. 38.

10

Ebd.

11

Sie hatten beispielsweise vor Ausbruch der Massaker die systematische Entwaffnung der armenischen Bevölkerung erzwungen, während sie die muslimische Bevölkerung im Besitz ihrer Waffen ließen und überdies die türkische und kurdische Bevölkerung reichlich mit Waffen, zum Teil aus den Militärdepots, versorgten. Zur Vorbereitung gehörten auch die systematische Anstachelung der muslimischen Bevölkerung zum Morden und zur Plünderung, was oft durch Valis (Provinzgouverneuren) und Militärkommandanten geschah, die Erteilung der Instruktionen zum Überfall auf armenische Dörfer und Stadtquartiere, die Täuschung der armenischen Bevölkerung durch die Zusicherung ihres Schutzes sowie durch Einquartierung von Militär und die Rekrutierung von Reservisten, die scheinbar zur Aufrechterhaltung der Ordnung bestellt waren, in Wahrheit aber angewiesen wurden, an den Massakern und Plünderung teilzunehmen. A.a.O., S. 30.

12

Die Zivil- und Militärbehörden selbst legten den Ausbruch jedes Massakers auf einen bestimmten Tag und eine bestimmte Stunde fest, setzten auch eine bestimmte Zeit von Stunden oder Tagen an, während der dem Pöbel, den Kurden und dem Militär straflose Freiheit zum Morden und Plündern gewährt wurde. Sie wiesen Hilfegesuche der armenischen Bevölkerung ab oder nahmen die Bittsteller fest. Sie ließen auch die Massaker durch Trompetensignale oder andere Zeichen einleiten und beschließen. Vor, während und nach den Massakern nahmen sie zahlreiche Festnahmen von Armeniern vor, die ohne Einleitung eines Rechtsverfahrens zum größten Teil in Gefängnissen „den entsetzlichsten Torturen ausgesetzt“ und getötet wurden. Sie befehligten dabei die an den Massakern teilnehmenden Kurden und Tscherkessen und sicherten sich durch die ihnen unterstellten Truppen oder Gendarmen einen Anteil an der Beute. Ebd.

13

A.a.O., S. 26.

14

A.a.O., S. 49. Es war daher auch leicht verständlich, warum allein die Armenier nach Instruktionen der türkischen Regierung massakriert werden mussten, während andere christliche Bevölkerungen im Reich verschont bleiben sollten. „Auch in Bezug auf die Nationalität der Opfer waren strikte Ordres gegeben“, so Lepsius. „Der Schlag sollte nur die Armenier treffen. In vielen Städten, die Massacres hatten, sind starke griechische Bevölkerungen. Niemand hat sie angerührt. Wenn trotz vorheriger Warnung seitens der Behörden doch etliche Griechen umkamen, war es ein Zufall. Noch während der Massacres trafen strengste Befehle ein, die Griechen zu schützen. Man wusste in Konstantinopel, dass man im Falle eines Angriffs auf die griechische Konfession es sofort mit Russland zu tun bekommen würde. Solche Ordres allein schon, die den Schutz der Behörden auf eine Konfession beschränkten, erklärten die andere, die armenische, für vogelfrei. Übrigens gelang es im Wilajet Aleppo und Diarbekir doch nicht, dem entfesselten muhammedanischen Fanatismus solche Schranken aufzuerlegen. Die Syrer, Jakobiten und Chaldäer wurden trotz der Befehle von oben mit den Armeniern über einen Kamm geschoren.“ A.a.O., S. 39. „Was sind die armenischen Massacres?“, schrieb Lepsius ferner diesbezüglich, „Ohne Frage: ihrem Ursprung nach ein rein politisches Ereignis, genauer gesagt, eine administrative Maßregel. Aber die Tatsachen beweisen es, dass bei dem Charakter des mohammedanischen Volkes, der auch in den politischen Leidenschaften nur religiösen Motiven zugänglich ist, diese administrative Maßregel die Form einer Christenverfolgung von riesigem Maßstabe annehmen musste und angenommen hat. Soll uns etwa wegen des politischen Ursprungs dieser Religionsverfolgung verboten sein, ‚von den um ihres Christenglaubens willen verfolgten Armeniern zu reden?‘ Dann hat es nie in der Welt Religionsverfolgungen gegeben, denn alle ohne Ausnahme standen mit politischen Bewegungen in Wechselwirkung, und selbst der Tod Christi wäre nichts als ein politisches Ereignis, weil politische Motive bei seiner Verurteilung den Ausschlag gaben.“ A.a.O., S. 19.

15

Siehe Lepsius: Armenien und Europa, S. 180. Vgl. Lepsius, J.: 30 Jahre Deutscher Orient-Mission, in: DO, 1925, S. 130. Dies war das Ergebnis eines schon Anfang Februar 1896 gedruckten Berichtes, worin es nur um die Blutbäder vom 8. Oktober bis Ende 1915 ging.

16

Feigel, Uwe: Das evangelische Deutschland und Armenien. Die Armenierhilfe deutscher evangelischer Christen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts im Kontext der deutsch-türkischen Beziehungen, Göttingen 1989, S. 41.

17

Ebd.

18

Hatte es Großbritannien 1878 noch für sinnvoll befunden, die Integrität des Osmanischen Reichs zu erhalten, während Russland eine Teilung bezweckte, kehrten sich die Ambitionen in den folgenden Jahren nahezu um: Russland orientierte sich stärker nach Ostasien und wollte an der osmanisch-türkischen Grenze Ruhe haben, während Großbritannien Interesse an einer Teilung des Osmanischen Reiches gewann. Treibende Kraft waren die Liberalen William Gladstone und Archibald Rosebery. Ende 1894, nach dem Massaker in Sason, legte die englische Regierung Russland einen Teilungsplan des Osmanischen Reiches vor, allerdings ohne Erfolg. Im Sommer 1895 versuchte auch der neu ernannte britische Premierminister, Robert Arthur Salisbury, Wilhelm II. für den Teilungsplan zu erwärmen, der jedoch ebenfalls ablehnte. Die Mächte waren also über die Massaker gut informiert. Da ihnen ein Einschreiten aber nur um den Preis einer Teilung des Osmanischen Reiches möglich schien und diese vermeintlich das globale Gleichgewicht stören und ein Kriegsrisiko vergrößern würde, verzichtete man auf eine Teilung und opferte, um der Erhaltung des Status quo willen, die Sicherheit und Existenz der Armenier. A.a.O., S. 38-39, 41. Die deutsche Regierung war ebenfalls über die Massaker informiert, wollte aber selbst nicht aktiv werden, weil sie sich die Sympathie der osmanischen Regierung nicht verscherzen wollte.

19

A.a.O., S. 85.

20

Dies war für Deutschland keineswegs ein gutes Geschäft, denn Deutschland investierte weit mehr in das osmanische Entwicklungsland, als es profitierte. Ebd. Die Intensivierung der Orientpolitik ging auch nicht auf deutsche Wirtschaftsführer zurück – sie protestierten sogar dagegen -, sondern auf den politischen Ehrgeiz der damaligen deutschen politischen Führung.

21

Die „Jungtürken“ gehörten der konstitutionalistischen Oppositionsbewegung im Osmanischen Reich an, die seit 1878 auf die Wiedereinsetzung der von Abdülhamit II. außer Kraft gesetzten ersten und einzigen osmanischen Verfassung hinarbeitete. Das Komitee „Einheit und Fortschritt“ wollte außerdem den auseinanderfallenden osmanischen Vielvölkerstaat durch liberale Reformen stützen. Ziel war die Stärkung des außenpolitisch geschwächten und innenpolitisch von Sezessionsbestrebungen bedrohten Reiches durch systematische politische, militärische und wirtschaftliche Modernisierung. Bei seinem Vorgehen gegen das Regime Abdülhamits wurde es von den politischen Eliten der osmanischen Armenier, Griechen, Juden und anderen Bevölkerungsgruppen des Osmanischen Reichs unterstützt, denn diese hofften, sich bei Machtübernahme der Jungtürken von Diskrimination und Unterdrückung befreien zu können.

22

Lepsius, J.: Die politische und religiöse Wiedergeburt des Orients, in: DCO, 1908, S. 144-145.

23

Ziel des Panislamismus ist die Vereinigung aller Muslime in einem islamischen Staat oder Kalifat und die Durchsetzung ihrer Interessen. Die Jungtürken versuchten im Ersten Weltkrieg den Panislamismus zu instrumentalisieren, um ihre pantürkischen Ideen leichter durchzusetzen. Zu Kriegsbeginn war zu diesem Zweck der Aufruf zum Dschihad, „Heiligen Krieg“, erfolgt.

24

Die jungtürkische Regierung verfolgte außenpolitisch das Ziel, alle Turkvölker in einem Staat zu vereinen. Dieses „Groß-Turan“ sollte von Nordchina (Sinkiang) bis Kleinasien und dem Balkan reichen. Es sollte nach der Eroberung Kaukasiens die Errichtung eines Nordpersien, Mittelasien, Südsibirien und den Pamir einschließenden Kalifats erfolgen. Die Jungtürken verkündeten noch im April 1915 als Kriegsziele die Eroberung des Südkaukasus und die Vereinigung aller Turkvölker unter dem osmanischen Sultan. Kriegsminister Ismail Enver hielt die Stoßrichtung über den Kaukasus für am aussichtsreichsten, um „über Afghanistan nach Indien zu marschieren“, und träumte schon 1915 von einer „Zusammenfassung der 40 Millionen Türken in einem Reich.“ Nach Unterzeichnung des Brester Friedensvertrages im März 1918 steigerte sich die Turanbegeisterung im Lande nochmals und die jungtürkische Regierung ließ sich nicht mehr von der Verfolgung ihrer Turanpläne abhalten. Vgl. Bihl, Wolfdieter: Die Kaukasuspolitik der Mittelmächte. Teil 1: Ihre Basis in der Orient-Politik und ihre Aktionen 1914-1917, Wien 1975, S. 155, 234 und 242. Vgl. Krecker, Lothar: Deutschland und die Türkei im zweiten Weltkrieg, Frankfurt am Main 1964, S. 207.

25

Hofmann, Tessa: Verfolgung und Völkermord: Armenien zwischen 1877 und 1922, in: Hofmann, T. (Hg.): Armenier und Armenien – Heimat und Exil., Reinbek bei Hamburg 1994, S. 21-22. Dr. Paul Rohrbach, der Vorstandsmitglied der DOM war und vom Vorstand schon im Sommer 1909 mit einer Erkundigungsreise nach Adana beauftragt wurde, berichtete über das Massaker nach seiner Rückkehr nach Berlin in einem umfangreichen Beitrag, der im Christlichen Orient veröffentlicht wurde. Vgl. Rohrbach, Paul: Die Wahrheit über Adana, in: DCO, 1909, S. 145-159.

26

Vgl. Simonyan, Hrač’ik: Azatagrakan payk’ari owġinerowm. Girk‘ V. Erevan 2013, S. 852-857.

27

Vgl. Der Geschäftsträger der Deutschen Botschaft Konstantinopel, Radowitz, an Reichskanzler Bethmann-Hollweg, Telegramm vom 04.10.1916, Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes (PA/AA), http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/ $$AllDocs/ 1916-10-04-DE-002 (abgerufen am 23.12.2018).

28

Für Ausführlicheres darüber siehe Dadrian, Vahakn N.: The History of the Armenian Genocide: Ethnic Conflict from the Balkans to Anatolia to the Caucasus. Berghahn Books, Oxford/Providence 2004. Vgl. Kévorkian, Raymond H.: The Armenian Genocide. A Complete History. London/New York: I. B. Tauris 2011.

29

Auch bei den Todesmärschen der Frauen und Kinder kam es öfters zu Massakern.

30

Zwischen Sommer und Herbst 1915 erreichten 870 000 armenische Deportierte in drei Margen à 130 000, 150 000 sowie 590 000 Personen die osmanische Provinz Syrien (nicht deckungsgleich mit dem heutigen Staat dieses Namens), wo die meisten von ihnen vorläufig in Konzentrationslagern interniert wurden. Allein in den Gebieten von Ras-al-Ain und Deir ez-Zor wurden fast 200 000 Menschen getötet. Siehe Kévorkian, R. H.: L’extermination des déportés Arméniens Ottomans dans les camps de concentration de Syrie-Mésopotamie (1915-1916): Da deuxième phase du génocide. Tome II. «Revue d’Histoire Arménienne Contemporaine», Numéro Spécial, Tome II, 1998, 7-244, insbesondere S. 14, 60-61.

31

Ebd.

32

Vgl. Der Geschäftsträger der Deutschen Botschaft Konstantinopel, Radowitz, an Reichskanzler Bethmann-Hollweg, Telegramm vom 04.10.1916, Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes (PA/AA), http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/ 1916-10-04-DE-002 (abgerufen am 23.12.2018).

33

Vgl. Melk’onyan, Ašot: Hayoc‘ patmowt’yown, Erevan 1998, S. 181-182.

34

Siehe Lepsius, J.: Der Todesgang des Armenischen Volkes, Bericht über das Schicksal des Armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges (Reprint, Besorgt von der Deutsch-Armenischen Gesellschaft, der Ausgabe: Missionshandlung und Verlag Potsdam 1930), Heidelberg 1980, S. 200. Vgl. die englische Version der Erklärung: https://www.armenian-genocide.org/Affirmation.160/current_category.7/offset.50/affirmation_detail.html (abgerufen am 15.01.2020).

35

Dies belegt ebenfalls die deutsche diplomatische Korrespondenz. „Um eventuellen späteren Invektiven unserer Feinde, als seien wir mitschuldig an dem rigorosen türkischen Vorgehen, wirksam entgegentreten zu können“, telegraphierte beispielsweise der deutsche Botschafter in Konstantinopel Hans Freiherr von Wangenheim am 7. Juli 1915 an den Reichskanzler, „habe ich es daher für geboten erachtet, die Pforte darauf aufmerksam zu machen, dass wir Deportationen der armenischen Bevölkerung nur insofern billigen, als sie durch militärische Rücksichten geboten ist und zur Sicherung gegen Aufstände dient, dass aber bei Ausführung dieser Maßregel die Deportierten vor Plünderung und Metzeleien zu schützen seien. Um diesen Vorstellungen den nötigen Nachdruck zu geben, habe ich sie schriftlich in Form eines Memorandums zusammengefasst, das ich am 4. d. M. dem Großwesir persönlich überreicht habe.“ Siehe Der Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg), Telegramm vom 07.07.1915, Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes (PA/AA), http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1915-07-07-DE-001 (abgerufen am 23.12.2018). In einem anderen von Wangenheim am 16. Juli an den Kanzler geschickten Telegramm hieß es: „Wenn ich in letzter Zeit über diese Vorgänge Euer Exzellenz ausführlicher berichtet habe, so geschah dies in der auch von Vicekonsul Kuckhoff geteilten Voraussicht, dass unsere Feinde uns später eine gewisse Mitschuld daran nachsagen werden. An der Hand meiner Berichte werden wir in der Lage sein, der feindlichen Welt insbesonders durch die Presse zu gegebener Zeit nachzuweisen, dass wir die zu weit gehenden Maßnahmen der türkischen Regierung und noch mehr die Ausschreitungen lokaler Organe stets nachdrücklich verurteilt haben.“ Siehe Mikaelyan, Wardges: Die Armenische Frage und der Genozid an den Armeniern. Dokumente aus dem politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts, Jerewan 2004, S. 157. Es ist dabei bemerkenswert, dass Wangenheim im genannten Bericht vom 7. Juli offen ausdrückt, dass die türkische Regierung beabsichtige, „die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten.“ Vgl. Lepsius, Johannes: Deutschland und Armenien 1914-1918, Sammlung diplomatischer Aktenstücke, Potsdam 1919, S. 94.

36

Vgl. die Rede des Staatssekretärs Gottlieb von Jagow auf einer Sitzung im Reichstag am 29. September 1916. A.a.O., S. 294.

37

„Ich schickte am 10. November morgens den Chef des Stabes der V. Armee, Oberst Kiasim Bey, zum Wali“, schrieb diesbezüglich von Sanders in seinem am 17. November 1916 an die Botschaft geschickten Bericht, „und ließ ihm sagen, dass ich derartige Massenverhaftungen und Transporte, welche in einer vom Feinde bedrohten Stadt nach verschiedenen Richtungen in das militärische Gebiet eingriffen, nicht weiter dulden würde. Sollte die Polizei trotzdem mit diesen Maßnahmen fortfahren, so würde ich sie mit Waffengewalt durch die mir unterstehenden Truppen verhindern. Ich gab dem Wali bis zum Mittag dieses Tages Zeit, sich zu entscheiden. Den Kommandierenden General in Smyrna, Königlich Preußischen Oberst Trommer, der die Vorgänge bereits kannte, verständigte ich durch Major Prigge von obiger Mitteilung und den eventuell zu treffenden Maßnahmen. Gegen 1.30 Uhr nachmittags kam Major Kiasim Bey vom Wali, der in Burnabad war, zurück und meldete mir, dass die Verhaftungen und Transporte eingestellt worden seien und unterbleiben würden.“ A.a.O., S. 312-313. Vgl. Vierbücher, Heinrich: Was die kaiserliche Regierung den deutschen Untertanen verschwiegen hat. Armenien 1915. Hamburg 1930, S. 75; Vgl. Lepsius, J.: Der Prozess Teilirian-Talaat, in: DO, 1921, S. 70.

38

Als im Dezember 1915 die Deportation der Armenier in Mossul sowie die der dorthin verschickten Bagdader Armenier in Richtung Euphrat befohlen wurde, intervenierte der Feldmarschall energisch bei den Provinzbehörden. „Die Sache zog sich fast einen Monat lang hin“, so in einem Bericht des Legationsrats Dieckhoff, „und der Feldmarschall konnte zunächst nur erreichen, dass die Armenier einstweilen in Mossul auf weitere Weisung warten sollten. Als bis Mitte Januar I916 keine Weisung aus Konstantinopel eingetroffen war, verbot der Feldmarschall auf Grund seiner Oberbefehlshaberbefugnisse dem Wali von Mossul, die Armenier weiter zu transportieren. Der Wali berichtete erneut nach Konstantinopel. Eine Antwort war bis zum 27. Januar nicht eingetroffen, vielmehr kam die Nachricht, die Regierung bestehe auf dem Abtransport. Hierauf bat der Feldmarschall telegraphisch um seine sofortige Abberufung. Erst jetzt antwortete Enver Pascha in einem verbindlich gehaltenen Telegramm, in welchem er Zusicherungen bezüglich des Verbleibens der Armenier in Mossul machte, im Übrigen aber den Feldmarschall darauf hinwies, dass ihn seine Oberbefehlshaberbefugnisse nicht berechtigen, sich in die inneren Angelegenheiten des türkischen Reiches einzumischen.“ Siehe Lepsius, J.: Deutschland und Armenien 1914-1918, S. 218-219. Dieser Hinweis des Kriegsministers hatte keinen wahren Anhaltspunkt: Wenn man davon ausginge, dass die jungtürkische Regierung die Deportation der Armenier offiziell stets durch militärstrategische Gründe zu motivieren versuchte, dürfte das im Osmanischen Reich stationierte deutsche Militär diese - militärstrategisch keineswegs gerechtfertigte - Maßregel vollständig oder zum größten Teil unterbinden, ohne sich deswegen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Osmanischen Reiches zuschreiben zu lassen. Und es war natürlich kein Zufall, dass sowohl von Sanders als auch von der Goltz ihre genannten Verbote gerade durch militärstrategische Gründe motivierten.

39

Allerdings blieb das Verbot des Feldmarschalls nur bis zu seinem Tod im April 1916, also nur wenige Monate in Kraft.

40

Vgl. Der Botschafter in Außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Wolff-Metternich) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg), Telegramm vom 07.12.1915, Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes (PA/AA), http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1915-12-07-DE-001 (abgerufen am 23.12.2018).

41

Vgl. Hosfeld, Rolf: Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern, München 2015, S. 255.

42

Etwa 800 deutsche Offiziere waren integraler Bestandteil der osmanisch-türkischen Armee, gehörten ihrem Kommando und ihrem Generalstab an. Der preußische Generalmajor Friedrich Bronsart von Schellendorf, Generalstabschef des osmanischen Feldheeres und enger Berater des jungtürkischen Kriegsministers Enver, begrüßte die Deportationen der Armenier. Den US-Botschafter in Konstantinopel, Henry Morgenthau, der auf die Rolle der Deutschen im Osmanischen Reich hinwies, beschimpfte er als „Juden“ und „Gesandten der ‚Ver-un-reinigten‘ Staaten von Nordamerika“. Der preußische General und spätere Feldmarschall Colmar Freiherr von der Goltz, oberster Ausbilder der osmanisch-türkischen Armee, hatte schon 1913 vorgeschlagen, die christlichen Armenier nach Mesopotamien zu deportieren, um im anatolischen Kernland des Osmanischen Reiches ein homogenes muslimisches Bollwerk gegen die ebenfalls christlichen Russen zu schaffen. Oberst Otto von Feldmann, deutscher Operationschef im osmanischen Großen Hauptquartier, bekannte, dass „auch deutsche Offiziere – und ich selbst gehöre zu diesen – gezwungen waren, ihren Rat dahin zu geben, zu bestimmten Zeiten gewisse Gebiete […] von Armeniern freizumachen.“ Der deutsche Konteradmiral Wilhelm Souchon, der die osmanische Flotte befehligte, vermutete im Sommer 1915, dass drei Viertel der Armenier „bereits bei Seite geschaffen“ wurden. In seinem Tagebuch notierte er: „Für die Türkei würde es eine Erlösung sein, wenn sie den letzten Armenier umgebracht hat.“ Und Korvettenkapitän Hans Humann, Marineattaché an der deutschen Botschaft zu Konstantinopel, meinte lapidar: „Die Armenier wurden jetzt mehr oder weniger ausgerottet. Das ist hart, aber nützlich.“ Einige deutsche Offiziere waren auch direkt an Massakern beteiligt oder unterzeichneten Befehle, die zur Deportation führten. So ließ der Artillerieoffizier Graf Eberhard Wolffskeel von Reichenberg, der dem osmanischen Generalstab angehörte, im Herbst 1915 das armenische Viertel der nordmesopotamischen Stadt Urfa beschießen, nachdem er zuvor erfolglos armenische Bauern belagert hatte, die sich auf dem „Mosesberg“ (Musa Dağ bzw. Mussa Ler) verschanzt hatten, um ihrer Deportation zu entgehen. Oberstleutnant Sylvester Boettrich, Direktor der osmanischen Feldeisenbahn, unterzeichnete den Befehl, der die Entlassung und Deportation tausender Armenier zur Folge hatte, die beim Bau der Bagdadbahn eingesetzt waren. Der Schweizer Diakon Jakob Künzler, Augenzeuge eines Massakers an armenischen Bahnarbeitern, berichtete: „Mit dem Messer wurden sie alle erledigt.“ Siehe Das Deutsche Reich und seine Verstrickung in den V ölkermord an den Armeniern, /http://haypressnews.wordpress.com/2012/04/01/ (abgerufen am 04.10.2018). Vgl. Künzler, Jakob: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges (1914-1918), 2. Auflage, Zürich 2004, S. 99.

43

Für Ausführlicheres über die genannten Massaker und weiteren Vorgänge im Jahr 1918 siehe Hayruni, A.: Armenien in der deutschen Außenpolitik im Jahr 1918, Jerewan 2017.

44

Für Ausführlicheres über das Massaker in Baku siehe den Augenzeugenbericht des osmanischen Oberstleutnants Paraquin, der sich in Baku als Chef des Generalstabes der osmanischen Heeresgruppe Ost betätigte. Paraquin: Vorgänge in Baku nach der Einnahme am 16. Und 17. September 1918, in: Lepsius, J.: Deutschland und Armenien 1914-1918, S. 441-446.

45

„Die Lage verschlimmert sich täglich“, schrieb der deutsche General Kreß von Kressenstein im August 1918 an seine Regierung. „Sollten alle verzweifelten Hilferufe der Regierung und der obersten Geistlichkeit Armeniens ungehört verhallen, so wird die Verantwortung für Vernichtung dieses alten christlichen Volkes für immer auf Deutschland und Österreich lasten. Geschichte wird und muss Zugeständnis versagen, dass die beiden großen Christenreiche Mitteleuropas nicht imstande waren, wenigstens hier, wo es sich um Sein oder Nichtsein eines ganzen Volkes handelt, ihrem asiatischen Verbündeten ihren Willen aufzuzwingen.“ A.a.O., S. 431. Es wurden nicht nur an die deutsche Regierung, sondern auch an den Reichstag vielfach Appelle und Warnungen geschickt. „Kann Deutschland“, so in einer von der DAG schon am 27. April 1918 an den Reichstag gerichteten Eingabe, „nachdem es die Vernichtung der christlichen Armenier in der Türkei nicht gehindert hat, […] nun dulden, dass auch die Armenier des Kaukasus demselben Schicksal verfallen? Deutschland allein ist imstande, dem verhängnisvollen Vorgehen der Türken Halt zu gebieten. Es sollte sie veranlassen, in den von Russland abgetretenen Gebieten das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu achten. Es sollte sie hindern, die durch den Friedensvertrag gezogenen Grenzen zu überschreiten. Es sollte fordern, dass die Türken sich jeder Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Kaukasus enthalten, wo soeben eine friedliche Auseinandersetzung der einzelnen Nationen über die Grenzen ihres Volkstums auf dem Wege war vollzogen zu werden. Es sind dies alles Punkte, die mit den Bestimmungen des Brester Friedensvertrags übereinstimmen. Deutschland hat den Vertrag unterzeichnet und damit eine Verantwortung für die Innehaltung aller seiner Bestimmungen übernommen. Es sollte sich durch keinerlei Einwände der Türken davon abhalten lassen, auf der strikten Ausführung dieser Bestimmungen zu bestehen. Eine deutsche Kommission müßte an Ort und Stelle die Innehaltung der Punkte überwachen. Da die Türken andauernd vorrücken und mit ihrem Eindringen in das am stärksten von Armeniern bewohnte Gouvernement Eriwan in allernächster Zeit zu rechnen ist, darf keine Zeit verloren werden. Es handelt sich um Leben und Sterben einer begabten christlichen Nation, es handelt sich um unersetzliche Kulturwerte. Es geht aber zugleich um die Zukunftsinteressen des deutschen Volkes und um seinen Beruf als christliche Nation.“ Siehe Stier, Ewald: Geschäftsbericht der Deutsch-Armenischen Gesellschaft. Erstattet auf der Generalversammlung am 21. Mai 1919, Berlin 1919.

46

Meißner, Axel: Martin Rades „Christliche Welt“ und Armenien, Berlin 2010, S. 249. Vgl. Der türkische Friedensvertrag, in: DO, 1920, S. 41.

47

Lazean, Gabriēl: Hayastan ew hay datë hay ew ṙows yaraberowt’iwnnerow loysin tak, Erewan 1991, S. 213. Vgl. Meißner, A.: Martin Rades „Christliche Welt“, S. 249. Vgl. Melk’onyan, A.: Hayoc‘ patmowt’yown, S. 207.

48

Ebd.

49

Meißner, A.: Martin Rades „Christliche Welt“, S. 249. Vgl. Lepsius, J.: Das betrogene Armenien, in: DO, 1921, S. 53. Der Ausdruck „Foyer national“ (nationale Heimstatt) war dem zionistischen Programm für Palästina entlehnt, das unter arabischer bzw. unter englischer Herrschaft bleiben sollte. Ebd.

50

Lepsius, J.: Die Armenische Frage in Lausanne, in: DO, 1923, S. 2. Für Ausführlicheres über den Vertrag von Lausanne siehe Naimark, Norman M.: Flammender Hass. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, München 2004, S. 70-75.

51

Siehe Baumann, Andreas: Der Orient für Christus. Johannes Lepsius - Biographie und Missiologie, Giessen 2007. Vgl. Baumann, A. (Hg.): Die Wiedergeburt des Orients. Texte zur Mission/Johannes Lepsius, Nürnberg 2007.

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