Kapitel 5 Simulieren

In: Strahlen im Kalten Krieg
Author:
Sibylle Marti
Search for other papers by Sibylle Marti in
Current site
Google Scholar
PubMed
Close
Open Access

Das Bedrohungsszenario des Kalten Krieges schlechthin stellte ein möglicher Atomkrieg dar. Die Vorbereitung auf einen mit Kernwaffen geführten Krieg war aus gouvernementaler Sicht jedoch mit dem grundlegenden Problem verbunden, dass Verteidigungs- und Schutzmaßnahmen entwickelt sowie Rettungsdienste und Alarmorganisationen geschaffen werden mussten, ohne dafür auf vorhandene Wissensbestände zurückgreifen zu können. Eine produktive Möglichkeit, mit diesem Problem des Nicht-Wissens umzugehen, bildete die Simulation einer nuklearen Katastrophe und der von Strahlen ausgehenden Gefahren.1 In der Schweiz des Kalten Krieges simulierten Militärstrategen und Verteidigungsplaner, Zivilschutz- und Verwaltungsbeamte sowie Mitglieder von Strahlenschutzdiensten und Alarmorganisationen einen künftigen Atomkrieg und weitere nukleare Bedrohungen, indem sie Verteidigungs- und Katastrophenübungen durchspielten, Bedrohungsszenarien entwickelten und Kriegsfolgestudien durchführten.

Wie der Medientheoretiker, Philosoph und Soziologe Jean Baudrillard ausgeführt hat, tasten Simulationen das „Realitätsprinzip“ an, weil sie „die Differenz zwischen ‚Wahrem‘ und ‚Falschem‘, ‚Realem‘ und ‚Imaginärem‘ immer wieder in Frage [stellen]“.2 Demnach lösen sich in Simulationen die Grenzen zwischen ‚Realem‘ und ‚Imaginärem‘ auf, und zwar in mindestens dreierlei Hinsicht: Simulationen werden nicht ausschließlich, aber maßgeblich von Imaginationen mitgeformt. Simulationen weisen zudem einen performativen Charakter auf, da sie über die mit ihnen verbundene Praxis etwas ‚Wahres‘ herstellen. Schließlich beeinflussen Simulationen die ‚reale‘ Welt, weil sie konkrete Effekte zeitigen. Ausgehend von diesen Überlegungen untersuche ich in diesem Kapitel Notfallübungen und -szenarien als Simulationen, die eine Wirklichkeit konstituierende Wirkung zu entfalten vermochten und den Kalten Krieg in der Schweiz dadurch perpetuierten.

Simulationen bilden den Modus der Wissensproduktion für atomare (und andere) Notfälle, weil sie Handlungsoptionen für Situationen eröffnen, für die erfahrungsbasiertes Wissen fehlt – was indessen nicht bedeutet, dass in Simulationsprozesse kein Erfahrungswissen einfließen kann. Der Sozialanthropologe Stephen Collier spricht in diesem Zusammenhang von „enactment-based knowledge“ als Gegensatz zu „archival-statistical knowledge“.3 Mit dem „acting out“ wird dabei das Performative der Simulationspraxis betont. Gleichwohl betrachte ich Simulationen nicht als „Rehearsals“, also als Theaterproben, Probedurchläufe oder Probeaufführungen, wie dies etwa die Theaterwissenschaftlerin Tracy C. Davis tut.4 Vielmehr möchte ich die Differenz zwischen Simulation und „Rehearsal“ stark machen. Die Simulation ist deshalb kein Theaterstück, weil für sie die Zuschreibung von Wahrheitswerten konstitutiv ist: In ihrer Auswertung und Deutung wird die Simulation in Wirklichkeit überführt, ihr Spiel- bzw. Theatercharakter tritt in den Hintergrund, sie erzeugt Realitätseffekte. Simulationsvorgänge – so meine These – sind folglich als Übersetzungsprozesse zu verstehen. Durch diese Übersetzungsprozesse verschwindet das Imaginäre aus den Übungen und Szenarien und ermöglicht so ‚reale‘ gouvernementale Interventionen.

Im Folgenden werden (atomare) Bedrohungsvorstellungen analysiert, welche in Simulationsprozessen entstanden und sowohl für die Konzeption und Ausrichtung der schweizerischen Verteidigung als auch die Planung und Organisation von Schutzmaßnahmen gegen Strahlen prägend waren. Untersucht wird, wie sich diese Bedrohungsbilder im Kalten Krieg wandelten, auf welchem Wissen sie basierten und welche Effekte sie zeitigten. Als roter Faden durch das Kapitel dienen dabei die während des Kalten Krieges auf Bundesebene regelmäßig durchgeführten Landes- bzw. Gesamtverteidigungsübungen.5 Diese nationalen Verteidigungsübungen sind deshalb von besonderer Relevanz, weil sie sowohl Aufschluss über die offiziell vorherrschenden Bedrohungsszenarien als auch über die erprobte Effektivität der geplanten Schutzvorkehrungen geben – und insofern immer auch auf allfällige ‚Lücken‘ in der Vorbereitung auf den Atomkrieg (und andere Katastrophen) verweisen.

5.1 Von feindlichen Atombomben zum ‚Feind im Innern‘. Vorbereitung auf den ‚totalen‘ Krieg, 1950er und 1960er Jahre

Im August 1955 verfasste die Landesverteidigungskommission, ein aus den höchsten Offizieren bestehendes militärisches Leitungs- und Beratungsgremium, eine Denkschrift zum künftig erforderlichen Ausbau der schweizerischen Landesverteidigung.6 Die Ausführungen basierten auf der Grundannahme, dass „die Atomwaffe und die Entwicklung, die die Flugwaffe genommen hat, […] dem modernen Krieg einen Totalitätscharakter auf[drücken], dem man eine totale nationale Verteidigung entgegenstellen muss.“7 Die Denkschrift von Mitte der 1950er Jahre ist insofern bemerkenswert, als die höchsten Militärs darin zum ersten Mal eine konsequente Neuausrichtung der schweizerischen Landesverteidigung im Hinblick auf einen künftigen Nuklearkrieg forderten.8

Der „Totalitätscharakter“ eines Atomkrieges bedingte ein koordiniertes Zusammenspiel und eine effiziente Zusammenarbeit aller in die Landesverteidigung involvierten militärischen und zivilen Behörden und Gremien. Dieses Zusammenwirken musste eintrainiert werden. Über die schweizerische Gesandtschaft in Stockholm erfuhr die Landesverteidigungskommission, dass in Schweden für die höheren Beamten der Zentralverwaltung Kurse veranstaltet wurden, in welchen diese „in die wichtigsten Probleme der totalen Kriegsführung und der entsprechenden Verteidigung auf militärischem und zivilem Sektor eingeführt“ würden.9 Generalstabschef Louis de Montmollin vertrat die Meinung, „dass eine solche Uebung auch für unsere Verhältnisse zweckmässig sein könnte“ und erklärte sich bereit, unter seiner Leitung 1956 zum ersten Mal eine derartige Übung durchzuführen. Inhaltlich sollten dabei „Fragen der Atomkriegführung“ im Zentrum stehen.10

An der ersten Landesverteidigungsübung nahmen neben Armeeangehörigen – ähnlich wie in Schweden – auch Beamte aus der Verwaltung, die sich mit Fragen der nationalen Verteidigung beschäftigten, sowie Vertreter aus dem Kriegswirtschaftsbereich, der Industrie, dem Handel, der Landwirtschaft und dem Bankwesen teil.11 Der Einbezug von Verwaltungsbeamten und Zivilisten wurde in den darauffolgenden Landes- und Gesamtverteidigungsübungen beibehalten. Um den zivilen und militärischen Übungsteilnehmern die Ausgangslage der Übungen zu erklären, bekamen diese jeweils eine sogenannte Übungsanlage zugestellt. Diese bestand aus mehreren Übungsblättern, welche anhand imaginierter Beschreibungen über die internationale Situation und ihre Auswirkungen auf die Schweiz die Entwicklung der politischen, militärischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage vor und während des in der Übung durchgespielten Zeitpunkts erläuterten. Aufgeteilt in verschiedene Gruppen mussten die Teilnehmer die entsprechende Übungsanlage durchspielen und dabei die gestellten Aufgaben und Interessen ihrer Gruppe bestmöglich wahrnehmen. Daneben erhielten die Teilnehmer meistens zusätzliche Informationen in Form von erfundenem Karten- und Zahlenmaterial, beispielsweise militärische Lagekarten, radiologische Bulletins oder Tabellen über die Nuklearwaffenbestände der kriegführenden Parteien. Zusätzlich wurde die Übungsanlage häufig durch fiktive amtliche Dokumente und Meldungen, etwa Bundesratsbeschlüsse, sowie durch fingierte Medienbeiträge wie Zeitungsartikel oder Radio- und Fernsehdurchsagen ergänzt. Bei den Landes- und Gesamtverteidigungsübungen wurden in der Regel keine (oder nur wenige) Truppen oder Verbände tatsächlich verschoben. Vielmehr handelte es sich um taktische Kriegsspiele, bei denen das Testen von Entscheidungs- und Führungsstrukturen im Zentrum stand.12 Weil ein Atomkrieg nur simuliert werden konnte, war die Durchführung solch militärischer Planspiele während des Kalten Krieges weit verbreitet: War games können als globales Moment des Kalten Krieges bezeichnet werden, wobei deren Einsatz zu Beginn der 1960er Jahre einen Höhepunkt erreichte.13

Ausbau der totalen Landesverteidigung und die Frage der Atombewaffnung der Schweizer Armee

Die Durchführung der Landesverteidigungsübung im Januar 1956 fiel in die konfliktreichste Phase des internationalen Kalten Krieges, die von 1947 bis Mitte der 1960er Jahre dauerte. In dieser Zeit festigten sich die Blöcke und Ideologien des Ost-West-Konfliktes.14 In Bezug auf die Schweiz bezeichnet die historische Forschung diese Periode als die ‚langen‘ 1950er Jahre, die vom Aufkommen eines rasanten wirtschaftlichen Wachstums und der Renaissance der Geistigen Landesverteidigung im Kalten Krieg geprägt waren.15

Die für die erste Landesverteidigungsübung ausgearbeitete Übungsanlage sah vor, drei verschiedene Übungen durchzuspielen, wobei die zweite und die dritte Übung auf den Kriegsfall ausgerichtet waren. Imaginiert wurde jeweils ein Atomkrieg zwischen Ost und West.16 In beiden Übungen wurde die Schweiz an einem bestimmten Punkt in die militärischen Auseinandersetzungen verwickelt, wobei – und daran sollte sich in den Bedrohungsszenarien der Landes- bzw. Gesamtverteidigungsübungen bis zum Ende des Kalten Krieges nichts mehr ändern – kriegerische Aggressionen gegenüber der Schweiz stets als vom ‚Ostblock‘ ausgehend vorgestellt wurden.

Die beiden Übungen zeichneten sich indessen durch große Unterschiede hinsichtlich des angenommenen Ausrüstungs- und Vorbereitungsstandes von Armee, Kriegswirtschaft und Zivilschutz aus. So verfolgte die Armee in der einen Übung die Strategie einer statischen Verteidigung mit Panzern und Flugzeugen, die den Aufmarsch in eine sich noch im Ausbau befindende Verteidigungsstellung entlang der nordöstlichen Landesgrenze vorsah. Die Kriegswirtschaftsorganisation war zwar bereits in Kraft, die Vorratslage insbesondere von Haushaltsvorräten jedoch ungünstig.17 Die Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung befanden sich erst im Anlaufen. Demgegenüber war die Armee in der anderen Übung neu organisiert und konnte unter anderem auf eine voll motorisierte Feldarmee, eine beweglichere, stärkere Panzerabwehr und eine größere Anzahl Flugzeuge zurückgreifen, was ihr anstelle einer bestehenden Front eine mobile Verteidigung ermöglichte. Die in Kraft gesetzte Kriegswirtschaftsorganisation verfügte zudem über eine erhöhte Lagerhaltung. Der Schutz der Zivilbevölkerung hatte ebenfalls eine Reorganisation und eine gute Vorbereitung erfahren.18

In diesen unterschiedlich ausformulierten Verteidigungsdispositiven und dem ungleich vorgestellten Ausrüstungsstand der Armee kam in den Übungen ein seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges andauernder Konzeptionsstreit innerhalb der Armeespitze zum Ausdruck. Dieser drehte sich um die Frage, ob die Armee im Falle eines künftigen Atomkrieges einen statischen, räumlich zusammenhängenden Abwehrkampf führen oder auf eine bewegliche Raumverteidigung setzen sollte. Verfügten die Anhänger einer statischen Verteidigung Anfang der 1950er Jahre noch über eine Mehrheit, änderte sich dies 1955, als mit Paul Chaudet ein Befürworter der mobilen Verteidigung als neuer Chef des Eidgenössischen Militärdepartements Einzug in den Bundesrat hielt.19 Eine größere Beweglichkeit und bessere Bewaffnung der Armee waren jedoch mit höheren Kosten verbunden, die – das war dem Generalstab bewusst – in der Bevölkerung nicht unumstritten waren.20

Exakt zum Zeitpunkt der Durchführung der ersten Landesverteidigungsübung lancierte ein aus religiös-sozialen, sozialdemokratischen, pazifistischen und antimilitaristischen Kreisen bestehendes Komitee zwei nationale Volksinitiativen. Diese als Chevallier-Initiativen II bekannten Initiativbegehren verlangten – zum einen aufgrund der als entspannter wahrgenommenen Weltlage, zum anderen aufgrund der nach dem Koreakrieg vom eidgenössischen Parlament beschlossenen außerordentlichen Rüstungsprogramme – eine Beschränkung der Militärausgaben bzw. zusätzliche Kultur- und Sozialmittel im Umfang von mindestens zehn Prozent des Militärbudgets.21 Vor dem Hintergrund dieser Kritik an der Verteidigungspolitik des Bundes verfolgte der Einbezug von zivilen Vertretern in die Landesverteidigungsübung auch ein politisches Ziel: Sie sollte deren Verständnis für die künftigen Anforderungen und Kosten der militärischen Landesverteidigung erhöhen.22

Als Abschluss der Übung zogen die Teilnehmer in einer Diskussionsrunde eine erste Bilanz. Beamte der Bundesverwaltung, die sich in erster Linie mit den zivilen Bereichen der Landesverteidigung befasst hatten, hielten dabei kritisch fest, dass eine ungenügende Vorbereitung vor Kriegsbeginn während der laufenden Kriegshandlungen nicht mehr aufzuholen gewesen sei.23 Die Verteidigungschancen der Schweiz im Atomkriegsfall wurden folglich – dies ist wenig erstaunlich – je höher bewertet, desto besser die materielle Ausrüstung und die organisatorische Vorbereitung von Armee, Kriegswirtschaft und Zivilschutz in der Übungsanlage angenommen worden waren. Im Hinblick auf die umstrittene Konzeption der Armee betonte der Vorsteher des Militärdepartements, Bundesrat Paul Chaudet, die Herausforderung bestehe darin, gleichzeitig den Verteidigungswillen des Volkes und die Schlagkraft der Armee zu verstärken, denn auch die beste Technologie nütze wenig, wenn diese in einem defätistischen Klima verwendet werden müsse. Man könne das Volk jedoch nicht dazu aufrufen, sich zu verteidigen, ohne dass es über die notwendigen Kampfmittel verfüge.24 Chaudets Ausführungen zielten demnach darauf ab, die pazifistischen Stimmen in der Zivilbevölkerung des Defätismus zu bezichtigen und parallel dazu für eine bessere technologische Ausrüstung der Armee zu werben. Indirekt sprach sich Chaudet damit für eine atomare Bewaffnung der Schweizer Armee aus; eine Haltung, die 1958 zur offiziellen Position des Bundesrates avancierte.25

Die Atomwaffe dominierte auch die Schlussfolgerungen bezüglich des Zivilschutzes. In zahlreichen Rapporten und Berichten forderten Übungsteilnehmer und Übungsleitung gleichermaßen, alle bereits bestehenden und künftig geplanten Maßnahmen seien vollumfänglich auf das Szenario eines Atomkrieges auszurichten. So erklärte Übungsleiter Generalstabschef Louis de Montmollin in seinem Schlussbericht, die zahlreichen Probleme, welche den Zivilschutz betreffen würden, hätten nicht in der notwendigen Tiefe studiert werden können, da die dafür notwendige Organisation noch nicht vorhanden sei. Man müsse die bestehenden Konzeptionen aufgrund der Atombombe neu beurteilen und Lösungen für noch offene Probleme suchen, so etwa für das Verhalten der Behörden in Kriegszeiten oder die Evakuierung der Bevölkerung und diejenige von Gütern.26 Auch die Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Departements des Innern, welcher unter anderem der Direktor des Eidgenössischen Gesundheitsamtes Arnold Sauter sowie der Chef der Pharmazeutischen Sektion Gustav Weisflog angehörten, kam zu dem Schluss, die Auswirkungen eines Atomkrieges auf die Zivilbevölkerung könnten „nur dann abgeschwächt werden, wenn ein in organisatorischer, personeller und materieller Hinsicht hervorragend funktionierender Zivilschutz besteht.“27 Im Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements wurde ebenfalls festgehalten, es dränge sich in erster Linie „die Schaffung der erforderlichen Organisation innerhalb der Bundesverwaltung und eine klare Zuweisung der Aufgaben und die Abgrenzung der Kompetenzen“ auf. Die Übung habe hinsichtlich der Zivilverteidigung „grosse Lücken“ erkennen lassen, die „so rasch wie möglich geschlossen werden“ müssten.28 Aus Sicht der Bundesbehörden befand sich der Aufbau von Zivilschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt der Durchführung der ersten Landesverteidigungsübung im Rückstand. Zwar bestanden bereits einige rechtliche Vorschriften, so seit 1950 ein Bundesbeschluss zum baulichen Luftschutz sowie seit 1954 eine Verordnung des Bundesrates zur Organisation des Zivilschutzes. Die Schutzraumvorschriften waren jedoch nur für Neubauten in Ortschaften mit mehr als tausend Einwohnern verpflichtend, da die Einführung eines Obligatoriums für Altbauten 1952 in einer Volksabstimmung gescheitert war. Nach dieser Abstimmungsniederlage stellte der Bundesrat ein weit fortgeschrittenes Bundesgesetz vorerst zurück.29 Sowohl in rechtlicher als auch in organisatorischer Hinsicht befand sich der Zivilschutz in der Schweiz Mitte der 1950er Jahre in einem Vakuum.

Die Bedrohungsbilder der Landesverteidigungsübung von 1956 zielten somit zum einen darauf ab, die Mehrheitsmeinung innerhalb der Armeeführung zu bestätigen, die militärische Landesverteidigung sei im Hinblick auf einen künftigen Atomkrieg gemäß den Anforderungen einer mobilen Verteidigung zu modernisieren. Damit wurde anlässlich der Landesverteidigungsübung auch eine armeeinterne Diskussion ausgetragen. Zum anderen sollte gegenüber den zivilen Übungsteilnehmern und der Öffentlichkeit demonstriert werden, dass angesichts der atomaren Bedrohung sowohl die Aufrüstung der Armee als auch der Ausbau von Zivilschutz und Kriegswirtschaft dringend notwendig seien und der dafür erforderliche finanzielle Aufwand zwingend erbracht werden müsse. Dies implizierte auch die Beschaffung eigener Atomwaffen. Die Szenarien der Übung wiesen folglich den (beabsichtigten) Effekt auf, ein politisches Projekt zu propagieren: den Ausbau der totalen Landesverteidigung sowie die Atombewaffnung der Schweizer Armee. Bemerkenswert ist indessen, dass Atomalarm- und Strahlenschutzmaßnahmen im Maßnahmenkatalog, welcher im Zuge der Auswertung der Übung erstellt wurde, noch keinerlei Erwähnung fanden.30 Trotz der bereits laufenden Debatte um den radioaktiven Fallout unterschätzten maßgebende Teile des Schweizer Militärs die Bedeutung der Strahlenproblematik offensichtlich noch. Dies sollte sich zu Beginn der 1960er Jahre ändern.

Verteidigung gegen Massenvernichtungswaffen und Aufbau von Alarm-, Schutz- und Rettungsdiensten

Der Ungarn-Aufstand im Herbst 1956 gab den Befürwortern einer starken Landesverteidigung mächtigen Auftrieb. Die Ereignisse in Ungarn wurden in der Schweiz als eine bedrohliche Zuspitzung des Kalten Krieges erlebt; sie trugen Wasser auf die Mühlen der Aufrüstungsbefürworter und räumten die letzten Hindernisse für die Finanzierung der totalen Landesverteidigung aus dem Weg. Wer noch Kritik an der nationalen Verteidigungspolitik äußerte, wurde als Defätist und/oder Kommunist gebrandmarkt und damit als legitimer Sprecher aus der politischen Diskussion ausgeschlossen. Dies führte unter anderem dazu, dass die Chevallier-Initiativen II, obwohl sie zustande gekommen waren, Ende 1956 vom Initiativkomitee zurückgezogen wurden.31 Das Militärbudget wurde aufgestockt und die Armee für ein bewegliches Verteidigungsdispositiv ausgerüstet.32 Danach rückte gegen Ende der 1950er Jahre die Kontroverse um die atomare Bewaffnung der Schweizer Armee ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Diese gipfelte 1962 bzw. 1963 in Plebisziten über zwei Volksinitiativen, die wiederum aus dem Kreis der Friedensbewegung und der Sozialdemokratie stammten und Atomwaffen generell verbieten bzw. deren Beschaffung an einen Volksentscheid knüpfen wollten.33 Gleichzeitig wurde – nachdem ein erster Versuch 1957 knapp gescheitert war – der Zivilschutz 1959 im zweiten Anlauf in der Bundesverfassung verankert und danach kontinuierlich ausgebaut;34 ein wichtiger Pfeiler bildete diesbezüglich der ab 1963 gesetzlich vorgeschriebene Bau von privaten Schutzräumen.35 In den Abstimmungskampagnen sowohl zu den beiden Atominitiativen, die an der Urne verworfen wurden, als auch zum schließlich angenommenen Zivilschutzartikel stellten die Folgen eines Atomkrieges sowie die Schutzmöglichkeiten gegen Atomwaffen zentrale Diskussionspunkte dar.36 Darüber hinaus trug die ab Mitte der 1950er Jahre einsetzende Fallout-Debatte auch in der Schweiz zur öffentlichen Sensibilisierung für die von Strahlen ausgehenden Gefahren bei.37

Atomgefahr und Strahlenschutz stellten in der zweiten Landesverteidigungsübung, die im Juni 1963 stattfand, prominente Themen dar.38 Durchgespielt wurde nur eine einzige Übung, die in drei Phasen unterteilt war, wobei das Hauptgewicht auf der Kriegsphase lag.39 Die Gefahren, Schädigungen und Verluste durch einen feindlichen Einsatz atomarer, biologischer und chemischer Waffen bildeten einen wesentlichen Bestandteil der imaginierten Übungsanlage.40 Mit diesem Schwerpunkt auf dem Gebrauch von ABC-Kampfmitteln und der Erprobung von ABC-Schutzmaßnahmen rückte vermehrt die Sicherheit der Zivilbevölkerung ins Zentrum des Übungsinteresses.

Im Gegensatz zum von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien im August 1963 unterzeichneten Abkommen, das oberirdische Atomwaffenversuche künftig verbot, kam in der entworfenen Übungsanlage keine Einigung über Atomwaffenteststopps zustande. Das der Übung zugrundeliegende Szenario ging vielmehr davon aus, dass zunächst die Wiederaufnahme von Versuchsexplosionen, danach der Einsatz von Atomwaffen zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Radioaktivität entlang der Kriegsfronten führen würde, die teilweise alarmierende Werte aufwies. Laut der Übungsanlage hatte eine Explosion mit Bodensprengpunkt im grenznahen bundesdeutschen Ausland außerdem zur Folge, dass das Gebiet der Ostschweiz einer lebensbedrohlichen Verstrahlung ausgesetzt wurde, die bald auch das Trinkwasser betraf. Nur wenige Tage später erfolgten nach dem vorgegebenen Bedrohungsszenario zudem mehrere Nuklearexplosionen mit Luftsprengpunkt über verschiedenen Militärflugplätzen und weiteren militärstrategisch wichtigen Orten. Darüber hinaus sah die Übungsanlage vor, dass die östlichen Truppen atomare Vorbereitungsfeuer gegen schweizerische Grenzstellungen am Rhein einsetzten.41

Während der Übung befassten sich insgesamt vier zivile und militärische Stellen mit dem Strahlenschutz: erstens das Bundesamt für Zivilschutz, welches für die Herausgabe von Weisungen an die Zivilbevölkerung zuständig war, zweitens die Eidgenössische Kommission zur Überwachung der Radioaktivität, welche dem Bundesrat Anträge für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu stellen hatte, drittens der Warndienst der Armee, welcher für die Herausgabe von Warnungen an die Zivilbevölkerung verantwortlich zeichnete, und viertens der ABC-Dienst der Armee, welcher für den Strahlenschutz der Armee zuständig war. Während der Übung berieten diese Stellen Maßnahmen und gaben an die Bevölkerung Warnungen und Weisungen bezüglich der zu treffenden Schutzvorkehrungen heraus.42 Wie der Schlussrapport von Übungsleiter Generalstabschef Jakob Annasohn festhielt, führte die Interferenz dieser verschiedenen Organe zu zahlreichen Missverständnissen, was sich im Übungsverlauf negativ auf den Schutz der Bevölkerung auswirkte.43 Auch Gerhart Wagner, der als Chef der Sektion Strahlenschutz des Eidgenössischen Gesundheitsamtes an der Landesverteidigungsübung teilnahm, wies in seinem Schlussbericht auf dieses Problem hin: „Auf dem Gebiete Radioaktivität-Strahlenschutz trat ein Mangel der bestehenden Organisation offen zu Tage: Es fehlt bisher an einer klaren Koordination der zivilen und militärischen Ueberwachungs- und Hilfsorganisationen.“44 Wagner schloss seinen Bericht mit der Empfehlung, die Koordination im Bereich des Strahlenschutzes sei mit den bestehenden Stellen dringend zu klären. Die Auswertung der Landesverteidigungsübung gab daraufhin den Anstoß zur Schaffung einer Alarmorganisation unter Leitung des sogenannten Alarmausschusses für den Fall erhöhter Radioaktivität.45

Die Übung förderte darüber hinaus eine noch ungenügende Vorbereitung hinsichtlich einer biologischen und chemischen Kriegsführung und damit einen grundsätzlich unzureichenden Schutz der Zivilbevölkerung vor Massenvernichtungswaffen zutage. Das 1963 neu geschaffene Bundesamt für Zivilschutz, das zum ersten Mal an einer Landesverteidigungsübung mitwirkte, konnte aufgrund seines erst geringen Ausbaustandes während der Übung nicht viel mehr tun, als die Bevölkerung wiederholt auf lediglich behelfsmäßige Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Größere Probleme wie die Unterbringung von schwerverletzten Zivilpersonen in Spitälern oder die Identifizierung und Bestattung von Toten konnte die Zivilschutzbehörde noch nicht lösen.46 Gemeinsam mit weiteren Bundesstellen setzte sich das Bundesamt für Zivilschutz in den folgenden Jahren unter anderem für den Aufbau eines umfassenden AC-Schutzdienstes sowie eines totalen Sanitätsdienstes ein.47 Ziel dieser beiden Schutzdienste war es wiederum, die Kooperation der verschiedenen in diesen Bereichen tätigen zivilen und militärischen Instanzen zu gewährleisten.48

Das drastische, auf den gegnerischen Einsatz von Massenvernichtungswaffen ausgerichtete Bedrohungsszenario der Landesverteidigungsübung von 1963 verlangte dringend nach einem Ausbau von Organisations- und Schutzmaßnahmen, da das simulierte Chaos zahlreiche Koordinationsprobleme in der Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Gremien offengelegt hatte. Diese Koordinationslücken wurden im Zuge der Auswertung der Übung zu Koordinationsanforderungen umgedeutet und damit produktiv gemacht: Der Alarmausschuss für den Fall erhöhter Radioaktivität, der umfassende AC-Schutzdienst und der totale Sanitätsdienst stellen Beispiele für Institutionen des Bundes dar, welche aus den Arbeiten rund um die Landesverteidigungsübung hervorgingen und sich ab Mitte der 1960er Jahre entweder im Aufbau oder in Planung befanden. Die Übungsergebnisse halfen mit, die Notwendigkeit dieser Alarmorganisationen und Schutzdienste zu legitimieren. Dadurch erwiesen sich die Landesverteidigungsübungen als zentrale Antriebskräfte, welche den institutionellen Ausbau des Zivilschutzes sowie den Aufbau von gemeinsamen Institutionen von Militär und Zivilschutz im Rahmen der totalen Landesverteidigung vorantrieben.49

Von der Atomkriegsbedrohung zur subversiv geschürten Atomangst

Auf die von 1948 bis 1963 dauernden langen 1950er folgten in der Schweiz zwischen 1964 und 1974 die sich durch einen beschleunigten sozialen Wandel auszeichnenden bewegten 1960er Jahre.50 Im Hinblick auf den Verlauf des Kalten Krieges begann ab 1963/64 die Ära der Entspannungspolitik.51 Sowohl auf der geopolitischen als auch auf der nationalen schweizerischen Ebene stehen die Jahre 1963/64 somit für einen beginnenden Umbruch. Die damit einhergehenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen spiegelten sich in zunehmendem Maße auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Landesverteidigungsübungen wider.

Einem angestrebten Vierjahresrhythmus folgend, fand die dritte Landesverteidigungsübung im Januar 1967 statt. Die imaginierte Übungsanlage beinhaltete ein Novum, denn die Übung spielte nicht in der Gegenwart, sondern fünf Jahre in der Zukunft, also im Jahr 1972. Das in die Zukunft verlegte Szenario sollte die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Änderungspotenziale für eine seit Mitte der 1960er Jahre angedachte Neukonzeption der Verteidigungsorganisation zu eruieren.52 Die angestrebte Reorganisation berief sich dabei vordringlich auf Erfahrungen der Landesverteidigungsübungen von 1956 und 1963. Letztere hatten nämlich nicht nur in Teilbereichen wie dem Atomalarm, der Sanität und dem AC-Schutz, sondern auch auf der obersten Leitungsebene der totalen Landesverteidigung grundsätzliche Koordinationsprobleme aufgezeigt.53 Damit sich die Übungsleitung ein Bild darüber verschaffen konnte, wie die verschiedenen Bundesstellen die Zukunft der Landesverteidigung imaginierten, mussten die in die Übung involvierten Departemente und Ämter an der Ausarbeitung der Übungsanlage mitwirken und einen Fragebogen ausfüllen, auf dem sie Angaben zu möglichen künftigen Entwicklungen zu notieren hatten.54 Diese Befragung war indessen weniger darauf ausgerichtet, neue Ideen zu generieren. Vielmehr sollte das vorhandene „archival-statistical knowledge“ aktualisiert und basierend auf diesen Erkenntnissen abgeschätzt werden, wie sich der Stand der totalen Landesverteidigung in fünf Jahren präsentieren würde.

Bereits anlässlich der Landesverteidigungsübung 1963 als Desiderate erkannt, listete das Bundesamt für Zivilschutz sowohl die Organisation des Strahlenalarms als auch die Schaffung eines koordinierten Sanitäts- und AC-Dienstes unter den immer noch offenen Problemen auf.55 Die nur schleppende Umsetzung der Postulate der totalen Landesverteidigung betraf indessen nicht nur die atomaren Schutzmaßnahmen, sondern stellte in den 1960er und 1970er Jahren ein generelles Problem dar. So hielt etwa die Arbeitsgruppe des Justiz- und Polizeidepartements in ihrem Schlussbericht fest, es habe sich „erneut gezeigt, dass noch viele Fragen ungeklärt sind“ und „der Stand der Vorbereitungen auf einzelnen Gebieten heute der gleiche [ist] wie 1963 anlässlich der letzten Landesverteidigungsübung“.56 Vier Jahre später, anlässlich der nächsten Landesverteidigungsübung im Jahr 1971, teilten Experten von außerhalb der Bundesverwaltung diese Einschätzung, indem sie feststellten, „dass gewisse Probleme sich 1971 in fast genau gleicher Form wieder stellten wie an den vorangegangenen Uebungen von 1967 oder 1963.“57

Inhaltlich brachte die Landesverteidigungsübung von 1967 keine wesentlichen Neuerungen; wiederum sah das imaginierte Bedrohungsszenario einen globalen Atomkrieg mit Auswirkungen auf die Schweiz vor.58 Allerdings kam dem Bevölkerungsschutz noch mehr Gewicht zu als in der vorangegangenen Übung, was seitens des Bundesamtes für Zivilschutz mit Befriedigung zur Kenntnis genommen wurde. Jedenfalls erklärte dessen Direktor Walter König in seinem Bericht: „Die Bedeutung, welche dem Schutz der Zivilbevölkerung durch die Gestaltung des Spiels der Übung beigemessen wurde, ist als ein ausserordentlich positives Novum zu bezeichnen.“59 Laut der Übungsanlage hatte eine atomare Bombardierung mehrerer mittelgroßer Schweizer Städte stattgefunden, wobei in den von den Kampfhandlungen betroffenen Gebieten eine große Zahl Toter und Strahlenkranker zu verzeichnen gewesen war.60 Hinsichtlich dieses nuklearen Bedrohungsszenarios machte die Übung – hier waren sich Übungsleitung und Übungsteilnehmer absolut einig – unmissverständlich deutlich, wie stark lückenhaft die Vorbereitung auf einen künftigen Atomkrieg immer noch war, und als wie dringend notwendig sich ein weiterer Ausbau des Zivilschutzes erwies. Das Überleben der Bevölkerung – so betonte Übungsleiter Generalstabschef Paul Gygli anlässlich der Schlussbesprechung – sei „unter Umständen nur mit grossen Verlusten und schweren Schäden zu erkaufen“, da die Atomexplosionen „trotz planmässiger Sicherheitsmassnahmen und Rettungsaktionen die Bevölkerung schwer getroffen“ hätten. Gygli schloss daraus, dass angesichts eines künftigen Atomkrieges vor allem der Katastrophenhilfe „eine ausserordentliche Bedeutung“ zukomme: „Die Katastrophenhilfe kann wichtiger werden als die Vorbereitung der Verteidigung gegenüber terrestrischen Angriffen, insbesondere wenn der Angreifer noch weit von unserer Landesgrenze entfernt ist.“61

Auch der Chef der sogenannten „Expertengruppe Bevölkerung“ zeichnete im Hinblick auf den Bevölkerungsschutz ein düsteres Bild. Der „totale Krieg“ treffe „die Zivilbevölkerung in fast jeder Hinsicht stärker […] und ungeschützter“ als die Armee:

Ob und in welchem Umfang im Januar 1972 der Zivilschutz dieser Gefahr begegnen kann, bleibt offen. Stellt man auf die heute vorhandenen Mittel ab, so ist ein fast völliges Ungenügen zu konstatieren. Die Gruppe ist der Meinung, dass alles unternommen werden muss, um diese schlimme Lage zu verbessern. Sie ist überzeugt, dass die nötige personelle, materielle und organisatorische Verstärkung nur durchgeführt werden kann, wenn dafür auch die psychologischen Voraussetzungen geschaffen werden.62

Dieses Votum ist insofern bemerkenswert, als es die Verbesserung und Wirksamkeit des Zivilschutzes an die mentale Befindlichkeit der Bevölkerung knüpfte. Damit wurde indirekt auf einen Wandel in der Übungsanlage von 1967 verwiesen, der bereits 1963 eingesetzt hatte, jedoch erst in der Landesverteidigungsübung von 1971 vollends zum Ausdruck gelangen sollte: die Wahrnehmung der Bedrohung des Kalten Krieges als primär innenpolitisches Problem, als ein Problem des ‚Feindes im Innern‘.63

Der Wandel hin zu dieser neuen Feindbildkonstruktion vollzog sich nicht abrupt; wie die Analyse der Bedrohungsszenarien der Landesverteidigungsübungen zeigt, handelte es sich vielmehr um eine graduelle Verschiebung, die ab 1963 einsetzte, als die Bedrohung aus dem ‚Osten‘ durch die einsetzende Detente zunehmend an Plausibilität verlor.64 Folglich sind die Ereignisse des Protestsommers von 1968 nicht ursächlich für diesen Wandel verantwortlich und sollten insofern in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden, wiewohl sie die bereits bestehende Imagination des ‚inneren Feindes‘ weiter verstärkten.65 Durch dieses veränderte, nach innen gerichtete Bedrohungsbild und die Tatsache, dass eine eigene Atombewaffnung praktisch nicht mehr zur Diskussion stand, verschob sich der Schwerpunkt der Übung Anfang der 1970er Jahre abermals weiter weg vom Militär in Richtung Zivil- und Staatsschutz.

Gemäß der Übungsanlage der vierten Landesverteidigungsübung vom Januar 1971 hatte die Schweiz zwar ebenfalls schwere Zerstörungen aufgrund von Atomwaffeneinsätzen hinzunehmen. Dominiert war das entworfene Bedrohungsbild aber von angezettelten Streiks, hinterhältigen Sabotageakten und Bombenanschlägen, die wichtige Infrastruktur- und Industriezweige lahmlegten. Weitere Gefahren gingen von erfolgreicher kommunistischer und sowjetischer Unterwanderung und Propaganda sowie von subversiven Aktionen pazifistischer, revolutionärer und sonstiger ‚linksgerichteter‘ Organisationen aus, die bei ihren Taten häufig von ‚Fremdarbeitern‘ unterstützt wurden. Aktuelle gesellschaftliche Ereignisse und Konflikte wie die stark polarisierende Überfremdungsdiskussion,66 die gewalttätigen Jugend- und Studentenunruhen des Frühsommers 196867 sowie die zunehmende Wehrdienstverweigerung68 fanden in jeweils stark aggravierter Form ebenfalls Eingang in die ausgedachte Übungsanlage.69 Diese Bedrohungsvorstellungen verdeutlichen, dass die für die Landesverteidigung zuständigen Instanzen das psychologische Fundament der militärischen und zivilen Landesverteidigung – die Geistige Landesverteidigung – in Gefahr sahen. Diese neue Bedrohungsform dürfe auf keinen Fall unterschätzt werden, wie Generalstabschef Paul Gygli, Leiter der Übung von 1971, betonte:

Der subversive Krieg mit eindeutig politischer Zielsetzung ist nicht nur in den grösseren Städten und an einigen Schulen in vollem Gang. Es muss uns gelingen, unsere demokratischen Einrichtungen und die geistigen Werte, die sie beinhalten, glaubwürdig und lebendig zu erhalten, um so der subversiven Kriegsführung den Boden zu entziehen. […] Unser Widerstandswille hängt in hohem Masse vom Wert und von der Tätigkeit der Presse, des Radios und des Fernsehens wie auch der Lehrerschaft und anderer ziviler Kreise ab.70

Auch die atomare Bedrohung manifestierte sich nun in erster Linie in Form sowjetischer Propaganda und kommunistischer Subversion. Die Übungsanlage hielt fest, dass die sowjetischen Truppen kurz vor der Schweizer Grenze stehen würden und die Unsicherheit in der Bevölkerung anhalte, „vor allem weil sowjetische Radiosender mit einer Grosskampagne auf die öffentliche Meinung einzuwirken trachten. ‚Atompanik‘, Aufrufe zur Aufgabe jeglichen Widerstandes und zu Gewaltverzicht sowie Desertionen sind die Folge dieser Beeinflussungsversuche.“71 Die missliche Lage spitzte sich gemäß der Übungsanlage nach dem sowjetischen Angriff auf die Schweiz weiter zu – und zwar insbesondere deshalb, weil sich nicht alle Bevölkerungsteile kampfbereit zeigten: „In den grösseren Städten versuchen kommunistische Sympathisanten den Widerstandswillen von Volk und Armee durch Schürung der ‚Atomangst‘ zu untergraben.“72 Eine gleichermaßen reaktionäre, militaristische und ideologisierte Haltung, wie sie in der Übungsanlage der Landesverteidigungsübung von 1971 zum Ausdruck kam, repräsentierte auch das sogenannte Zivilverteidigungsbüchlein, eine 1969 schweizweit in jeden Haushalt verteilte Propagandabroschüre, welche die Bevölkerung unter anderem für die Gefahren einer feindlichen, sprich sowjetischen Infiltration sensibilisieren wollte. Die Publikation dieses Büchleins stieß allerdings insbesondere bei (‚linken‘) Intellektuellen auf massive Kritik.73 Dies ist ein Hinweis dafür, dass die identitätsstiftende Kraft von nationalen Symbolen wie der Milizarmee und der Wehrbereitschaft in den bewegten 1960er Jahren ins Wanken geraten war.74

Die behördliche Angst vor feindlicher psychologischer Kriegsführung, kommunistischer Unterwanderung und ‚Linksterrorismus‘ führte Anfang der 1970er Jahre zu einer weiteren Aufwertung des Zivil- und des Staatsschutzes unter der neuen Strategie einer umfassenden Sicherheit. Letztere fand ihren Niederschlag im 1973 veröffentlichten Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz.75 Ähnlich wie in anderen westlichen Industrieländern, so beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland, begann sich ab diesem Zeitpunkt somit auch in der Schweiz ein erweiterter Sicherheitsbegriff – der neben der äußeren namentlich die innere und später auch die ökonomische Sicherheit miteinschloss – zu etablieren.76 Insbesondere politikwissenschaftlich orientierte Studien beschreiben diese Akzentverschiebung von der militärisch dominierten Landesverteidigung zu einer umfassenderen Sicherheitspolitik häufig als eine Art Fortschrittsgeschichte hin zu mehr nationaler und öffentlicher Sicherheit.77 Wenig reflektiert wird dabei, dass damit auch eine permanente Ausweitung von Bedrohungspotenzialen einherging, welche die Inklusions- und Exklusionslinien von Gesellschaften (neu) definierten. Diese Trennlinien wurden, wie der nächste Abschnitt zeigt, auch in den schweizerischen Landesverteidigungsübungen gezogen.

Totale Landesverteidigung zwischen nationaler In- und Exklusion

Die Übungsanlagen der Landesverteidigungsübungen sollten immer detailliertere und umfassendere, sprich insgesamt komplexere Übungssituationen vermitteln. Diese Komplexitätssteigerung in den Übungsanlagen deckte sich mit der Wahrnehmung einer ebenfalls zunehmenden Komplexität des modernen Kriegsbildes und seiner Bedrohungsformen.78 In der Zunahme der Detailliertheit, der Vielschichtigkeit und der Anzahl der zu fällenden Entscheidungen liegt gemäß dem Soziologen Stefan Kaufmann das „Kernproblem“ der taktischen Kriegsspiele, deren Modellierung er mit der Begrifflichkeit des Medienwissenschaftlers Claus Pias als „konfigurationskritisch“ bezeichnet.79 Eine Antwort auf die wahrgenommene wachsende Komplexität des totalen Krieges bildete die Ausweitung des Teilnehmerkreises. Eine beständig wachsende Anzahl von Übungsteilnehmern aus unterschiedlichsten Gesellschaftsbereichen hatte anlässlich der Landesverteidigungsübungen eine stets größere Sammlung von miteinander verknüpften Verteidigungsproblemen durchzuspielen.

Als Übungsleiter wirkte jeweils der Generalstabschef. Dieser wurde von einem militärischen Vorbereitungsstab sowie von den Chefs der verschiedenen an der Übung partizipierenden Gruppen – unter anderem die Departemente der Bundesverwaltung, die Armee und die Kantone – unterstützt. Der Übungsleiter, der Stab und die Gruppenchefs bildeten zusammen die Übungsleitung und zeichneten gemeinsam für die Ausarbeitung der Übungsanlage verantwortlich. Bei Bedarf zog der Übungsleiter weitere Spezialisten hinzu, für die Übung 1963 beispielsweise ABC-Fachmänner. In der Übungsleitung arbeiteten also von Anfang an auch Vertreter aus dem Zivilbereich mit, 1971 hielt sich das Verhältnis zwischen militärischen und zivilen Mitgliedern in der Übungsleitung ungefähr die Waage.80

Dem Postulat der totalen Landesverteidigung entsprechend, rekrutierten sich die Übungsteilnehmer sowohl aus dem militärischen Kader als auch aus hohen Verwaltungsbeamten und Fachleuten aus der Bevölkerung. Der Anteil der Verwaltungsbeamten und insbesondere derjenige der Zivilpersonen stieg dabei von Übung zu Übung kontinuierlich an. Schließlich waren alle als wichtig erachteten Bevölkerungskreise an den Landesverteidigungsübungen beteiligt, sodass die Übungsteilnehmer aus Sicht der Übungsleitung ein repräsentatives Abbild der Gesamtbevölkerung darstellten.

Als Übungsteilnehmer fungierten Vertreter der Bundesverwaltung, der Armee und manchmal auch der Kantone. Teilweise kam den Kantonsvertretern sowie vor allem den sogenannten Experten – Fachleuten aus der Zivilbevölkerung – ein Sonderstatus zu, indem sie als eine Art Berater oder Kritiker der Übungsleitung in Erscheinung traten. Von Beginn an nahmen Exponenten wichtiger Wirtschaftsbranchen, namentlich der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft und des Bankwesens, an den Übungen teil.81 Ähnliches galt für Funktionäre öffentlicher Betriebe wie der Schweizerischen Bundesbahnen, der schweizerischen Post, des Schweizer Radios und Fernsehens sowie der nationalen Fluggesellschaft „Swissair“, deren Infrastrukturen im Kriegsfall in den Dienst der totalen Landesverteidigung gestellt werden sollten.82 Später wirkten ebenso Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Behördenmitglieder aller föderalistischen Ebenen – zunächst nur kantonale, mit den Stadtpräsidenten vier großer Schweizer Städte dann auch kommunale Amtsträger – sowie Parlamentsmitglieder an den Übungen mit.83 Schließlich wurden auch Wissenschaftler sowie Vertreter verschiedener Berufsgruppen aus sämtlichen Landesteilen in die Übung integriert, wobei sich unter letzteren einige wenige Frauen befanden.84 Über den Einbezug der zivilen Experten entstand jeweils ein Bericht, in welchem deren Eindrücke zur Übung sowie die von ihnen formulierten Verbesserungsvorschläge festgehalten wurden.85 Die Gesamtanzahl aller an der Übung mitwirkenden Personen – Dienste, Kanzleien und Hilfspersonal inklusive – stieg im Jahr 1971 auf 680 Personen an.86 Während im Verhältnis zwischen den Teilnehmern aus dem militärischen und dem zivilen Bereich 1956 noch ein relativ großes Ungleichgewicht zugunsten des Militärs konstatiert wurde,87 stammten in der Übung 1971 knapp 60 Prozent aller Teilnehmenden aus dem Zivilbereich.88 Wie die bereits erwähnte Ausrichtung der Bedrohungsszenarien auf den Bevölkerungsschutz und den ‚Feind im Innern‘ verweisen auch die Erweiterung des zivilen Teilnehmerkreises sowie die Zusammensetzung der Übungsleitung auf die bereits konstatierte Verschiebung hin zu einer Aufwertung des Zivilen gegenüber dem Militärischen.89

Die Mitwirkung zahlreicher Bevölkerungskreise an den Landesverteidigungsübungen verfolgte das politische Ziel, die Idee der totalen Verteidigung in möglichst viele Gesellschaftsbereiche hineinzutragen.90 Anhand einer als repräsentativ erachteten Auswahl ziviler Experten versuchten die Behörden – so Generalstabschef Jakob Annasohn im Schlussbericht zur Übung 1963 – „den Puls der öffentlichen Meinung zu fühlen“ und noch besser darüber Kenntnis zu erlangen, „ob die Massnahmen der Behörden von der Nation akzeptiert werden und was die Nation von den politischen Behörden und der Führung der Armee in solchen Umständen erwartet.“91 Die Teilnehmer aus der Zivilbevölkerung fungierten somit als Gradmesser für die Befindlichkeit der Nation, welche es in die totale Landesverteidigung einzubinden galt. Wohlgemerkt, zur Nation zählte nicht die ganze Bevölkerung. Wo sich die Grenze zwischen Zugehörigkeit und Ausschluss befand, konnte Generalstabschef Paul Gygli, der Leiter der Übung von 1971, eindeutig benennen. So meinte er zwar, dass „[e]ine stärkere Vertretung der Frauen angezeigt“ sei, um sogleich anzufügen, dass es sich aber um „für bestimmte Aufgaben qualifizierte Frauen“ handeln müsse, „weil sonst einfach die Anzahl der Experten übermässig ansteigen würde.“ Nicht infrage käme indessen, „Teilnehmer mitwirken zu lassen, die noch weiter links stehen als Angehörige der Regierungsparteien“, weil dies die Gefahr mit sich bringe, „dass die Probleme nicht sachlich behandelt, sondern zerredet werden und dass Einblick in Zusammenhänge gewährt würde, der nachher missbraucht werden könnte.“ Ferner verhalte es sich so, „dass die Beurteilung von Massnahmen durch eine repräsentative Gruppe junger Leute nur dann sinnvoll wäre, wenn sich diese Leute ein Urteil auf Grund ausreichender Kenntnisse schaffen könnten.“92 Frauen, junge Erwachsene und insbesondere ‚Linke‘ wurden somit nur unter Vorbehalten für die Landesverteidigungsübungen zugelassen. Erwünscht waren lediglich konformistische und systemtreue Teilnehmende, welche den schweizerischen Kalte-Krieg-Konsens fraglos teilten. Dieser strikt regulierte Teilnehmerkreis zeigt, wer behördlicherseits zur nationalen Gemeinschaft gezählt und wer daraus ausgeschlossen wurde. Um die als gesinnungsnah erachteten Übungsteilnehmenden mit den Herausforderungen der totalen Landesverteidigung vertraut zu machen, wurden – wie im Folgenden gezeigt wird – zunehmend aufwändiger gestaltete Übungsanlagen entworfen, welche den Spielcharakter der Übungen und damit die Grenzen zwischen Imagination und Wirklichkeit immer mehr zum Verschwinden brachten.

Vom imaginären Spiel zum (allzu) ‚realen‘ Szenario

Den Übungsanlagen lag mit jeder Landesverteidigungsübung ein höherer Anspruch auf Realitätsnähe zugrunde. Anlässlich der Übung von 1956 betonte Generalstabschef Louis de Montmollin noch, es sei vor allem „dank der Einbildungskraft“ möglich gewesen, sich den Atomkrieg überhaupt vorstellen zu können, das heißt, es war unbestritten, dass die Übung ein Spiel und keineswegs ein Abbild der Realität darstellte.93 Demgegenüber hieß es 1963 in einem offiziellen Schreiben, diese Landesverteidigungsübung werde „auf den tatsächlichen Verhältnissen und Gegebenheiten in der Schweiz basieren“ und „Suppositionen nur soweit enthalten, als es der Uebungszweck erfordert“, um zu vermeiden, „dass die bei solchen und ähnlichen Uebungen üblichen ‚hätte‘, ‚wenn‘ und ‚aber‘ vorkommen.“94 Bei der in der Zukunft spielenden Übung von 1967 ging es zwar darum, ein Zukunftsbild zu entwerfen, doch auch diese Aufgabe war darauf angelegt, eine möglichst realitätsnahe Einschätzung der zukünftigen Lage zu ermöglichen.95 Es handelte sich also keineswegs um ein „Gedankenexperiment“, das darauf abzielte, „mentale Abwehrlinien zu durchbrechen“ oder „produktiv mit Nicht-Wissen umzugehen“, wie dies – so Claus Pias – beispielsweise bei den bekannten Atomkrieg-Simulationen des US-Amerikaners Herman Kahn der Fall war.96 Die schweizerischen Landesverteidiger verfolgten vielmehr die gegenteilige Strategie: Im Gegensatz zu Kahn wollten sie den genuinen Spielcharakter der Landesverteidigungsübungen möglichst unterminieren. Diese Tendenz erreichte 1971 ihren Höhepunkt, als die Übungsanlage aufgrund ihrer realitätsnahen Darstellung potenziell nicht mehr als Simulation erkennbar war.

Die diese Landesverteidigungsübung dominierenden, bereits erwähnten innenpolitischen Auseinandersetzungen und Konflikte wurden in der Übungsanlage vor allem mittels erfundener Presseerzeugnisse transportiert. Als Sprachrohr der Bevölkerung fungierte in der Übung die Zeitung „Der Überblick. Unabhängige Tageszeitung für die Schweiz“ (Abb. 13). Diese Publikation stellte eine Imitation des seit 1959 bestehenden Boulevardmediums „Blick. Unabhängige Schweizer Tageszeitung“ dar und arbeitete, dem Boulevardstil entsprechend, insbesondere mit einschlägigem Bildmaterial. So zierte die Fotomontage eines Bombenanschlags auf das Bundeshaus in Bern die Titelseite, während auf der nächsten Seite drei junge Frauen mit nacktem Oberkörper abgebildet waren, die an einer Friedensdemonstration in Basel ein Banner mit dem Slogan „Make Love – Not War“ hochhielten. Eine weitere Seite zeigte ein Bild von österreichischen und italienischen Flüchtlingen, die sich zu Fuß mit voll beladenen Schubkarren „[a]uf der Flucht vor den Russen“ befanden, wie die Bildlegende ausführte. In der Rubrik „Das Überblick-Interview zum Tage“ kamen – personalisiert über Portraitfoto, Name, Alter, Beruf und Herkunftsort – verschiedene Leserinnen und Leser zu Wort. Sie hatten die Frage zu beantworten, ob die Schweiz diese Flüchtlinge aufnehmen solle oder ob „das ‚Boot‘ schon wieder ‚voll‘“ sei.97

Abb. 13
Abb. 13

Erfundene Zeitung „Der Uberblick. Unabhangige Tageszeitung fur die Schweiz“, Landesverteidigungsubung 1971.

Für die Übung wurde auch eine linksradikale Gruppierung mit dem Namen „Revolutionäre Freiheitsfront“, kurz RFF, erfunden. In einer angeblich von der RFF herausgegebenen Zeitung war zu lesen, diese habe „ein fortschrittliches Reformprogramm“ entworfen, „dessen kompromisslose Durchführung die letzte Chance für die Rettung der Freiheit der Schweiz“ darstelle (Abb. 14). Hauptsächliche Forderungen der RFF waren: „Politische Gleichberechtigung für die Fremdarbeiter, Verzicht auf Polizeieinsätze bei Demonstrationen, Verbot rechtsextremer Harste, [s]ofortige Neuwahl des eidgenössischen Parlamentes“. Selbstbewusst verkündigte sie, ihre Mitgliederzahl nehme ständig zu, und ihr hätten sich bereits zahlreiche prominente Vertreterinnen und Vertreter aus Parteien, Verbänden und Gewerkschaften angeschlossen. In derselben Publikation rief die RFF zudem zu einer Großdemonstration „Gegen Militarismus und Autoritätsstaat“ in Zürich auf, an deren Schlusskundgebung ein Nationalrat C. Baschung, ein gewisser Sokrates Kynokephalos, ein gewisser José Rioja und ein angehender Soziologe namens Pierre Michel sprechen sollten. Darüber hinaus waren in der Zeitung ein „Manifest der Fremdarbeiter“ sowie eine Todesanzeige für zwei von der Polizei in Luzern und in Genf während einer Demonstration erschossene Jugendliche abgedruckt.98

Abb. 14
Abb. 14

Erfundene Zeitung „Die letzte Chance. Organ der RFF fur alle Schweizer guten Willens“, Landesverteidigungsubung 1971.

Neben dieser linksradikalen Organisation wurden auch zivilgesellschaftliche Gruppierungen imaginiert, die eher dem bürgerlich-konservativen politischen Lager entstammten. So enthielt die Übungsanlage auch ein Flugblatt einer „Helvetischen Widerstandsbewegung“, die unter der Führung ihres Präsidenten, eines Nationalrates Wilhelm Schweizer, für einen Beitritt der Schweiz zur NATO warb, „um Hand in Hand mit unseren wahren Freunden im Westen gegen die rote Invasion“ zu kämpfen (Abb. 15).99 Die „Aktion Neutralität und Tradition“ wiederum wollte, wie sie in einer Flugschrift verkündete, die Neutralität mit allen Mitteln aufrecht erhalten, denn „[e]in Bündnis mit der NATO ist Kapitulation“ (Abb. 16).100

Abb. 15
Abb. 15
Abb. 15

Erfundenes Flugblatt der „Helvetischen Widerstandsbewegung“, Landesverteidigungsubung 1971.

Abb. 16
Abb. 16
Abb. 16

Erfundenes Flugblatt der „Aktion Neutralitat und Tradition“, Landesverteidigungsubung 1971.

Wie diese Beispiele aufzeigen, referierten die entworfenen Presseerzeugnisse einerseits auf nationale Mythen und symbolträchtige Metaphern. Der Name Wilhelm Schweizer spielte auf den urschweizerischen Nationalhelden Wilhelm Tell an, die „Helvetische Widerstandsbewegung“ und die „Aktion Neutralität und Tradition“ zudem auf die schweizerischen Mythen der Wehrhaftigkeit und der Neutralität (wenn hier auch mit unterschiedlicher Auslegung). Die Metapher des vollen Bootes wiederum rekurrierte, durchaus ambivalent, sowohl auf die umstrittene Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg als auch auf das Selbstbild der humanitären Tradition der Schweiz. Andererseits verwiesen die erfundenen, auf Abwehr und Unabhängigkeit ausgerichteten Gruppierungen vermutlich auf existierende Institutionen wie die private Kulturorganisation „Pro Helvetia“ oder die überparteiliche Vereinigung „Neue Helvetische Gesellschaft“, die sowohl während des Zweiten Weltkrieges als auch während des Kalten Krieges im Bereich der Geistigen Landesverteidigung wirkten.101 Gleichzeitig reproduzierten die für die Übung entworfenen Mediendokumente zahlreiche diffamierende Stereotypen und diskreditierende Klischees – dies bezeichnenderweise besonders häufig, wenn über ‚linke‘ Personen bzw. Aktionen berichtet wurde. So stellen der offensichtlich von ‚links‘ verübte Terroranschlag auf das Bundeshaus, die mutmaßlich als Pendant zur deutschen Roten Armee Fraktion erfundene RFF und der ‚linke‘ Vorwurf der Polizeigewalt, wahrscheinlich dem Protestsommer 1968 entlehnt, entlarvende Karikaturen eines notorischen behördlichen Antikommunismus dar. Gleiches gilt für die barbusig protestierenden Frauen, die augenscheinlich griechisch- bzw. spanischstämmigen ‚linken‘ Fremdarbeiter Sokrates Kynokephalos und José Rioja sowie den ‚linken‘ und vermutlich westschweizerischen Soziologen Pierre Michel. Diese Erläuterungen illustrieren, dass das antikommunistische Feindbild allgegenwärtig war: Es wurde auf sämtliche Formen des zivilen Protestes ausgedehnt und griff auch xenophobe Stereotypen auf.

Diese für die Landesverteidigungsübung von 1971 ausgedachten Presseerzeugnisse transportierten Bedrohungsvorstellungen, die innerhalb der Bundesbehörden durchaus verbreitet waren. Dies lässt sich anhand einer Erklärung der Übungsleitung belegen, die besagt, dass es sich bei diesen Mediendokumenten um „denkbare Beispiele von Imprimaten und Emissionen schweizerischer oder ausländischer Herkunft“ handle, die illustrieren sollten, „mit welcher Vielfalt von Einflüssen auf die Oeffentlichkeit gerechnet werden muss“.102 In bemerkenswertem Widerspruch zu diesen Bemühungen um Realitätsnähe sah sich die Übungsleitung jedoch dazu veranlasst, den Fiktionalitätscharakter der Presseerzeugnisse zu betonen. So machte sie die Übungsteilnehmer wiederholt darauf aufmerksam, dass die „erarbeiteten Sendungen und Imprimate […] der Herausarbeitung des Uebungszweckes [dienen]“ und „somit einzig und allein der jeweiligen Uebungssituation und nicht etwa einer Vorstellung [entsprechen], welche die Uebungsleitung über wirkliche Entwicklungen“ habe. „Um Missverständnisse bei Aussenstehenden zu vermeiden“, würden diese „ebenfalls als Übungsunterlagen [gelten] und unterstehen der Geheimhaltung“.103 Es ist wahrscheinlich, dass die Übungsleitung bei einem Bekanntwerden der erfundenen Pressedokumente eine ähnliche Kritik befürchtete, wie sie die Publikation des Zivilverteidigungsbüchleins zwei Jahre zuvor hervorgerufen hatte. Sie befürchtete also, die fingierten Presseerzeugnisse könnten in der Öffentlichkeit nicht als Imagination wahrgenommen, sondern vielmehr als (allzu) ‚reales‘ Szenario aufgefasst werden.

Die angestrebte Realitätsnähe, die zunehmende Komplexität, die verstärkte Einbindung des Zivilen, all diese Maßnahmen zielten darauf ab, die imaginierten Bedrohungen des Kalten Krieges anlässlich der Landesverteidigungsübungen für beständig mehr Übungsteilnehmende immer konkreter und stets von neuem erlebbar zu machen. Gemäß der Kultur- und Literaturwissenschaftlerin Eva Horn war dieser performative Charakter von Kriegsspielen, wie sie die Landesverteidigungsübungen darstellten, entscheidend dafür, den Kalten Krieg am Laufen zu halten: „Es sind die militärstrategischen Konsequenzen dieser Kriegsspiele, die den Kalten Krieg so lange ‚eingefroren‘ haben, ihn nicht so sehr ungewinnbar wie vor allem unbeendbar erscheinen liessen“, weil – so Horn weiter – „die Drehung des Schalters, wenn sie nur lange genug in Gedanken stattfindet, die Maschine selbst verändert.“104 Die hier analysierten Landesverteidigungsübungen stellen einen eindrücklichen Beleg für Horns These dar: Sie zeigen, wie der Kalte Krieg in der Schweiz permanent aktualisiert wurde. Aus Sicht der Landesverteidiger war diese Aktualisierung durchaus erfolgreich. So trugen die an den Landesverteidigungsübungen gesammelten Erfahrungen wesentlich dazu bei, dass verschiedene Verteidigungsinstitutionen entweder ausgebaut oder sogar neu geschaffen wurden. Einen Ausbau erfuhren die Armee, die Kriegswirtschaft, der Zivil- und später auch der Staatsschutz. Die Schweiz wies schließlich internationale Spitzenwerte bei den Pro-Kopf-Ausgaben für den Zivilschutz auf und bildete im (west-)europäischen Vergleich sowohl hinsichtlich der militärischen Belegungsdichte nach Anzahl der Soldaten als auch hinsichtlich des Bestandes an Kampfflugzeugen, Kampfpanzern und starker Artillerie das am besten gerüstete Land.105 Darüber hinaus entstanden ab Mitte der 1960er Jahre verschiedene neue Alarm- und Schutzdienste, so der Alarmausschuss für den Fall erhöhter Radioaktivität, der umfassende AC-Schutzdienst und der totale Sanitätsdienst. Der Auf- und Ausbau von Institutionen genügte jedoch nicht: Wie das nächste Teilkapitel zeigt, stellte die Koordination dieser Schutz- und Alarmorganisationen sowie deren Anpassung an vielfältige neue Bedrohungsszenarien für die schweizerische Landesverteidigung während des Kalten Krieges eine anhaltende Herausforderung dar.

5.2 Vervielfältigung der Bedrohungsszenarien. Atomarer Terror, Wirtschaftskriege und Verwissenschaftlichung der Sicherheitspolitik, 1970er Jahre

„Koordination“ ist – so war im Schlussbericht der Gesamtverteidigungsübung von 1977 zu lesen – wie Planung ein „wichtiges Element im Entscheidprozess der Krisensituation“.106 Diese Aussage bringt in aller Kürze auf den Punkt, an welchen konzeptionellen Zielen sich die schweizerische Landesverteidigung in den 1970er Jahren zu orientieren versuchte. Die Landesverteidigungsübungen hatten den zuständigen Bundesstellen ab Mitte der 1960er Jahre immer deutlicher vor Augen geführt, dass die totale Landesverteidigung hohe Anforderungen stellte, und zwar insbesondere hinsichtlich eines effizienten Zusammenwirkens ihrer militärischen und zivilen Mittel. Die zentralen Handlungsimperative, welche sich aus den durchgespielten Übungen ergaben, verlangten deshalb eine vorausschauende Planung und eine eingespielte Koordination. Diese Imperative galten umso mehr als unerlässlich, als sich die wahrgenommenen Bedrohungspotenziale in den 1970er Jahren stark ausweiteten und die nationale Verteidigung folglich gegen eine immer größere Vielfalt von Gefahren gerüstet sein musste.

Um die Herausforderungen im Bereich der Koordination und Planung anzugehen, fand ab Ende der 1960er bzw. zu Beginn der 1970er Jahre eine Neuorganisation der für die Landesverteidigung zuständigen Führungsorgane statt. Es entstand eine Leitungsorganisation für Gesamtverteidigung, bestehend aus dem Stab für Gesamtverteidigung, der sich mit konzeptionellen Fragen und koordinativen Aufgaben befasste, und der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV), die vor allem operativ tätig war. Als beratendes Organ des Bundesrates fungierte der Rat für Gesamtverteidigung. Auch aufgrund dieser Reorganisation wurde unter der neuen Bezeichnung Gesamtverteidigungsübung erst 1977 wieder eine nationale Verteidigungsübung durchgeführt.107

Parallel zur institutionellen Neuorganisation der leitenden Organe der Gesamtverteidigung fand auch eine inhaltliche Neukonzeption der Landesverteidigung statt. Der Bundesrat veröffentlichte 1973 den bereits erwähnten Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz, auch Konzeption der Gesamtverteidigung genannt.108 Dieser Bericht stellte eine bisher fehlende, übergeordnete Gesamtkonzeption aller für die Gesamtverteidigung zuständigen Bereiche dar und blieb für die schweizerische Sicherheitspolitik bis zum Ende des Kalten Krieges maßgebend. Der Bundesrat betonte darin die Notwendigkeit, zwecks nationaler Selbstbehauptung fortwährend die für die Schweiz relevanten Bedrohungen zu untersuchen. In diese Analyse von Bedrohungspotenzialen sollten nicht nur der Bundesrat, die Bundesverwaltung und das eidgenössische Parlament, sondern insbesondere auch wissenschaftliche Gremien von außerhalb der Verwaltung miteinbezogen werden.109 Ausgehend von dieser Vorgabe und mitunter wiederum vom Vorbild Schwedens inspiriert,110 wurden in der Schweiz ab Mitte der 1970er Jahre – dies werde ich im Folgenden ausführen – sogenannte sicherheitspolitische Grundlagenstudien erarbeitet.

Das Gesamtverteidigungssystem kybernetisch optimieren

Die Verantwortung für die Durchführung der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien lag bei der neu geschaffenen ZGV.111 1974 regte sie die Einsetzung einer Studiengruppe Forschung an, als deren Mitglieder Vertreter der Bundesverwaltung, der Wissenschaft und des Schweizerischen Wissenschaftsrates fungierten.112 Wie vorgesehen griff die Studiengruppe auf die Mithilfe von Hochschulinstituten und anderen externen Beratungsgremien zurück. So erhielten unter anderem das renommierte Institut universitaire de hautes études internationales in Genf und das Institut für Politikwissenschaft der Hochschule St. Gallen größere Forschungsaufträge.113 Zudem führte die Studiengruppe 1975 eine Methodendiskussion mit acht Gästen aus den Bereichen der Wirtschafts-, Politik- und Sozialwissenschaften, dem Operations Research, der Reaktortechnik und der Zukunftsforschung durch, um methodische Fragen und Probleme mit Spezialisten zu klären.114 Eine strenge (sozial-)wissenschaftliche Fundierung der künftigen schweizerischen Sicherheitspolitik, wie sie auch international im Trend lag,115 legitimierte die Durchführung der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien nicht nur, sondern begründete vielmehr – wie die Studiengruppe festhielt – deren Unverzichtbarkeit:

Der Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz […] ist […] ein politisch gut ausgewogenes Dokument. Bei der Erarbeitung dieses Berichts musste jedoch weitgehend pragmatisch vorgegangen werden […]. Gesunder Menschenverstand, Erfahrung und Intuition allein genügen heute nicht mehr. Sie müssen durch ein breites Grundlagenwissen über alle für die Sicherheitspolitik relevanten Entwicklungstendenzen und -probleme untermauert werden.116

Die Studiengruppe plädierte folglich für eine neue Form der Wissensproduktion, mit welcher mehr „enactment-based knowledge“ in die schweizerische Gesamtverteidigung einfließen sollte. Dies erschien umso dringlicher, da deren Ausrichtung bis zu diesem Zeitpunkt noch stark auf „archival-statistical knowledge“ beruhte. So hatte etwa Generalstabschef Paul Gygli, der Leiter der Landesverteidigungsübung von 1971, selbstkritisch festgehalten, man habe „oft den Eindruck, unser Denken sei noch stark von den Vorstellungen des 2. Weltkrieges beeinflusst […].“117 Die schweizerische Verteidigungskonzeption blieb demnach lange Zeit in einem Modus verhaftet, in welchem (zu) viel Erfahrungswissen präsent war, das nicht mehr up to date schien. Die sicherheitspolitischen Grundlagenstudien sollten dies nun ändern.

1977 präsentierte die inzwischen in Arbeitsgruppe Grundlagenstudien umbenannte Studiengruppe einen definitiven Forschungsplan. Als Ziel der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien definierte sie die Ausarbeitung von „Unterlagen für die Weiterbearbeitung der bestehenden Gesamtverteidigungskonzeption, vor allem im Bereich der Bedrohung“.118 Die Konzeption der Gesamtverteidigung, die als Grundlage für die Planung des schweizerischen Gesamtverteidigungssystems fungierte, sollte mittels der geplanten Studien also fortlaufend optimiert werden.119 Ein derart auf gesamtgesellschaftliche Planung und Steuerung ausgerichtetes Denken und Handeln basiert auf einer technokratischen Rationalität.120 Der Historiker Dirk van Laak spricht mitunter dann von Technokratie, wenn wissenschaftliche und technische Experten „Kontroll-, Regelungs- oder sogar Entscheidungsbefugnisse für gesellschaftspolitisch relevante Fragen beanspruchen“.121 Ausgehend von diesem Technokratiebegriff lässt sich die sicherheitspolitische Forschung in der Schweiz der 1970er Jahre als Grundlage einer technokratisch inspirierten Planungsvision im Bereich der Gesamtverteidigung bzw. der Sicherheitspolitik verstehen.122

Um diese Planungsvision umzusetzen, sollte der als Flussdiagramm visualisierte Forschungsplan (Abb. 17) wie ein kybernetischer Regelkreis funktionieren.123 Die Kybernetik, im Zweiten Weltkrieg entstanden und danach zu einer neuen integrierenden Leitwissenschaft avanciert, übertrug naturwissenschaftliche Erklärungsmodelle auf die Sozialwissenschaften, indem moderne Gesellschaften als integrierte Systeme konzipiert wurden, die, analog zu biologischen und technologischen Systemen, bestimmten Regeln der Kommunikation und Selbstkontrolle folgten.124 Der Wissenschafts- und Technikhistoriker Philipp Aumann hat die Kybernetik als Wissenschaft bezeichnet, „die informationsverarbeitende, sich selbst regelnde Systeme analysierte“ und dazu auf Schlüsselbegriffe wie „Rückkopplung, Information, Homöostase, Entropie und zielgerichtetes Verhalten“ rekurrierte.125

Abb. 17
Abb. 17

Flussdiagramm des Forschungsplans, [1978].

Im Forschungsplan spielte der Mechanismus der positiven Rückkopplung eine entscheidende Rolle. Dieser sollte einen permanenten Lernprozess ermöglichen. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der ZGV erklärte dazu:

Der Plan ist als Kreislauf aufzufassen, in den kontinuierlich Daten über die Bedrohungen einfliessen, die verarbeitet und beurteilt werden. Diese Bedrohungsanalysen und Lagebeurteilungen führen zu neuen Massnahmen, die ihrerseits wieder in ihrer Wirkung erfasst werden müssen. Dank den durch diesen Ablauf gewonnenen Erkenntnisse sollte es möglich sein, die Konzeption der Gesamtverteidigung periodisch den neuesten Erkenntnissen über die Bedrohungssituationen, denen die Schweiz ausgesetzt werden könnte, anzupassen.126

Der Forschungskreislauf zielte also darauf ab, ein Planungs- und Kontrollsystem zu schaffen, mit welchem die sicherheitspolitischen Bedrohungen der Schweiz ständig beobachtet und überwacht werden konnten. Im Akt der Beobachtung lag folglich ein wesentlicher Faktor für die Herstellung der nationalen Sicherheit. Dies korrespondiert mit der von Claus Pias formulierten These, die Kybernetik habe für Steuerungs- und Regierungsformen geworben, die sich „in Prozessen des monitoring und assessment entfalten“.127

Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Beobachtung und Beurteilung von Bedrohungspotenzialen im sicherheitspolitischen Planungs- und Kontrollsystem bildete der Zugriff auf ständig aktualisiertes Wissen. Wie Eva Horn argumentiert hat, war Wissen die „[w]ichtigste Waffe und Ressource des Kalten Kriegs“, da dieser „eine ungeheure Intensität des Denkens, Forschens und Spekulierens über den Feind“ evoziert habe.128 Die Wissensgewinnung bildete indessen eine nicht zu unterschätzende Aufgabe, galt es doch nicht nur herauszufinden, welche Informationen in der Schweiz bereits vorhanden, sondern auch, ob diese nicht schon veraltet waren. Wenn neue Daten erhoben werden mussten, stellte sich die Frage, wie dies methodisch am besten zu bewerkstelligen wäre. Eine weitere Schwierigkeit bestand darin, die Departemente, Ämter und Abteilungen des Bundes dazu zu bringen, Informationen zu liefern bzw. fehlende Informationen zu beschaffen. Bei Modellen und Unterlagen aus dem Ausland mussten die entsprechenden Angaben im Hinblick auf die schweizerischen Bedürfnisse und Verhältnisse angepasst werden. All dies erforderte Personal, Zeit und Geld, was jedoch nur in sehr limitiertem Ausmaß zur Verfügung stand.129 Obwohl konstitutiv, blieben Informationen und Daten für die sicherheitspolitischen Grundlagenstudien stets eine prekäre Ressource, weil deren Beschaffung starke institutionelle, personelle und finanzielle Grenzen gesetzt waren.

Das Herzstück des Forschungsplans bildete die Entwicklung von Bedrohungsszenarien (vgl. Abb. 17, Block 3). Verantwortlich für deren Konzipierung waren Wissenschaftler der Forschungsstelle für Politikwissenschaft der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften St. Gallen. Die Forschungsstelle für Politikwissenschaft, die sich vornehmlich mit Außenpolitik, Europapolitik und politischen Systemen befasste, war 1970 von Professor Alois Riklin gegründet worden.130 In ihrem Forschungsdesign für die Entwicklung der Bedrohungsbilder bezogen sich die Mitarbeiter der Forschungsstelle auf das kybernetisch orientierte St. Galler Managementmodell. Dabei handelte es sich um eine Mitte der 1960er Jahre formulierte Managementlehre für komplexe Systeme.131 Auf systemtheoretische Überlegungen und kybernetische Lehrsätze bezugnehmend, verglichen die Politikwissenschaftler die Lebensfähigkeit von Staaten mit derjenigen von Unternehmen und anderen Systemen: „Ein System kann sich bei zunehmender Komplexität seiner Umwelt nur dadurch am Leben erhalten, dass es seine eigene Varietät erhöht.“132 Um Möglichkeiten zur Erhöhung der eigenen Varietät zu finden, gelte es, umfassende und alternative Zukunftsbilder in Form von Szenarien zu entwerfen.133 Der Ansatz, die schweizerische Sicherheitspolitik systemtheoretisch und kybernetisch zu fundieren, war Ausdruck der aufstrebenden Wirtschafts- und Sozialkybernetik, die Ende der 1960er Jahre in Wirtschaft, Verwaltung und Politik zu einem maßgebenden Planungsinstrument avancierte.134

Um für die Schweiz gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen bis zum Jahr 1990 zu ermitteln, griffen die St. Galler Politikwissenschaftler auf die Szenariotechnik zurück. Dabei handelt sich um eine Planungsmethode, deren Produkte – die Szenarien – als Kernelemente der Zukunftsforschung gelten.135 Die Zukunftsforschung, deren Hochphase mit dem Planungsoptimismus der 1960er Jahre einsetzte,136 war methodisch und theoretisch stark von der Kybernetik beeinflusst, weshalb sie als Teil einer „cybernetic society“ zu verstehen ist.137

Für die Szenariobildung führten die Mitarbeiter der Forschungsstelle im ersten Halbjahr 1978 anhand von zwei Fragebögen bei rund 60 Experten aus der Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik zwei schriftliche Befragungen durch und erstellten daraus einen Katalog der möglichen Bedrohungen. Daraufhin fanden im Herbst 1978 sowie Anfang 1979 drei Szenario-Klausurtagungen statt, an welchen Experten auf der Basis dieses Bedrohungskatalogs relevante Bedrohungsszenarien zu den drei Problemfeldern „Die kriegerische Auseinandersetzung“, „Die wirtschaftliche Bedrohung, Abhängigkeit und Verflechtung“ und „Die innere Gefährdung Westeuropas“ entwickeln sollten. Die Forschungsstelle fügte die Ergebnisse dieser Hearings anschließend zu sogenannten Globalszenarien zusammen, die Aspekte aus allen drei Problemfeldern berücksichtigten (Abb. 18).138

Abb. 18
Abb. 18

Graphische Darstellung der Erarbeitung der Bedrohungsszenarien, 1978.

In den Hearings selbst ging es darum, dass die Experten unter Anwendung der Szenariobündelmethode, die sich an der Entscheidungstheorie orientierte, Ereignisketten aus Aktions-Reaktions-Entscheiden verschiedener, als systemrelevant erachteter Akteure bildeten.139 Dem Durchspielen von hypothetischen Entscheidungen als Ereignisketten, dargestellt in Form von Entscheidungsbäumen, kam dabei eine formalisierende Funktion zu (Abb. 19).

Abb. 19
Abb. 19

Beispiel eines Entscheidungsbaums, 1978.

Formalisierung ist ein wesentlicher Zweck von Szenarien und Spielsimulationen, wobei angenommen wird, dass sich die beteiligten Akteure nach Regeln verhalten, die bekannt, begrenzt, konstant und grundsätzlich mathematisch formulierbar sind.140 Da den Experten beim Fällen der Entscheide jeweils nur eine binäre Option – Aktion versus Nicht-Aktion bzw. Reaktion versus Nicht-Reaktion – zur Verfügung stand, waren diese Entscheide zumindest theoretisch auch digitalisierbar. Digitalität wiederum bildet die Grundvoraussetzung der kybernetischen Epistemologie.141 Claus Pias hält die Digitalität deshalb für produktiv, weil sie „einem Diskursverbot“ unterliege: „Die Unterdrückung eines notwendigen Dritten (des Kontinuums, der Passage, der Materialität oder wie immer man es nennen mag) wird zum Motor eines Funktionierens, das Beobachten heisst. Diesen Umstand könnte man die ‚kybernetische Illusion‘ nennen.“142 Die Hearing-Teilnehmer waren sich dieser „kybernetischen Illusion“ indessen bewusst und formulierten gegen den Einsatz von Entscheidungsbäumen methodische Kritik, indem sie festhielten, die erarbeiteten Szenarien würden „immer unvollständig, punktuell und fragwürdig sein. Sie stellen eine allenfalls fragwürdige Auswahl aus einer unendlichen Vielfalt von Szenarien dar.“143 Trotz solcher Einwände flossen die Resultate der Klausurtagungen in die Entwicklung der Bedrohungsszenarien ein.

Die angewandte Szenariotechnik, die in der schweizerischen Zukunftsforschung als häufig verwendetes Instrument fungierte,144 basierte zu einem großen Teil auf einem qualitativen Vorgehen. Das heißt, die Datengewinnung und Ideenfindung stützte sich in erster Linie auf intuitive und deskriptive Methoden wie die erwähnte schriftliche und mündliche Befragung. Dazu brauchte es notwendigerweise Experten.145 Dass sogenannte exakte, quantitative, mathematische Prognosemethoden nicht eingesetzt wurden, war mitunter pragmatischen Gründen geschuldet, die mit den beschränkten Ressourcen im Zusammenhang standen.146 Zudem war seit den überraschenden wirtschaftlichen Erschütterungen der Ölkrise das Vertrauen in rein extrapolierende bzw. mathematische Prognosemethoden stark angeschlagen.147

Der favorisierte Einsatz von Experten brachte indessen zwangsläufig die Schwierigkeit der repräsentativen und fachlichen Auswahl derselben mit sich.148 Die Liste der postalisch befragten Personen wurde schließlich in Zusammenarbeit zwischen der Forschungsstelle für Politikwissenschaft, der Arbeitsgruppe Grundlagenstudien und der ZGV erstellt. Als Auswahlkriterien fungierten eine Tätigkeit an verantwortlicher Position in Bereichen, die im weitesten Sinne mit Sicherheitspolitik zu tun hatten, sowie eine möglichst ausgewogene Verteilung der Experten auf Verwaltung, Regierung, Wirtschaft und Universitäten, auf die einzelnen Departemente der Bundesverwaltung und einzelne Zweige der Privatwirtschaft sowie auf Bund und Kantone.149 Die ausgewählten Experten sollten somit Teil jener eng miteinander verflochtenen Elite aus Wirtschaft, Politik, Militär, Hochschule und Verwaltung sein, welche der Historiker Jakob Tanner als „hochkarätige Personengruppe“ bezeichnet hat, die aufgrund „einer ausgeprägten Rollenakkumulation“ und „ihrer engen kommunikativen Vernetzung“ als „face to face society“ beschrieben werden kann.150

Tatsächlich war die Befragung dieser nationalen Elite das erklärte Ziel der Verantwortlichen. So betonten ZGV-Direktor Hermann Wanner und der Leiter der Forschungsstelle für Politikwissenschaft Alois Riklin, es gehe darum, „die Vorstellungen einer geistigen Führungsschicht über die Entwicklung einiger, die sicherheitspolitische Lage unseres Landes mitbestimmender Faktoren zu erfahren.“151 Und der Bericht über die durchgeführten Befragungen hielt zu den ausgewählten Experten – 63 Personen, davon 63 Männer – fest:

Der Kreis der Befragten war relativ homogen, was politische Grundhaltung, Ausbildung und soziale Stellung betrifft. Fast alle Befragten sind Akademiker; ein grosser Teil hat führende Positionen in Verwaltung, Regierung oder der Privatwirtschaft inne oder ist in der Forschung und Wissenschaft tätig. Ihre Aussagen dürften sich somit mit einer breiten Volksmeinung nicht decken.152

Die Auswahl der Experten zielte folglich nicht auf eine demokratische Repräsentativität. Vielmehr sollte – ähnlich wie an den nationalen Verteidigungsübungen bei der Gruppe der zivilen Experten – ein exklusiver, einflussreicher, männlicher Machtzirkel zu Wort kommen. In weltanschaulicher Hinsicht teilte dieser Expertenkreis den schweizerischen Kalte-Krieg-Konsens, zu dem insbesondere ein klares Bekenntnis zu einer starken nationalen Verteidigung gehörte.

Das mithilfe der Expertenbefragungen und Klausurtagungen ermittelte Bedrohungswissen mündete im Sommer 1979 in die Formulierung von „Szenarien für die Schweiz in den achtziger Jahren“. Die skizzierten Globalszenarien basierten alle auf der Annahme, dass sich die Konfliktlinien im kommenden Jahrzehnt verschieben würden. Neben militärischen Auseinandersetzungen – so die generelle Einschätzung – seien in Zukunft vermehrt ökonomische Bedrohungen bedeutsam.153 Als Beleg für diese Hypothese wurde ein Zitat des bekannten liberalen, deutsch-britischen Soziologen und Politikers Ralf Dahrendorf angeführt, der 1977 in der renommierten internationalen Zeitschrift Foreign Affairs erklärt hatte:

The possession of nuclear weapons on the superpower scale does not mean that the war in Vietnam can be won, or Egypt can be controlled, much less does it imply an economic order dominated by the dollar, or indeed the silent obedience of small and apparently powerless nations. The very extraordinary character of destructive weapons opens the ground for other types of international conflict, for example, limited wars, but, above all, for economic struggles.154

Die von Dahrendorf geäußerte und von den schweizerischen Experten geteilte Zukunftsvorstellung beruhte auf drei Faktoren: Erstens erschien eine erneute ökonomische Notlage aufgrund der Erfahrungen der Öl- bzw. der Weltwirtschaftskrise Mitte der 1970er Jahre als äußerst plausibel. In Bezug auf die Schweiz wurde erwartet, dass die Erdölabhängigkeit in den 1980er Jahren weiter zunehmen würde, die volkswirtschaftliche Situation bei einem Versorgungsengpass und Ölpreiserhöhungen im Vergleich zur Situation von 1973/1974 jedoch ungleich schlechter wäre. Begründet wurde diese Annahme damit, dass eine künftige Stärkung des Schweizer Frankens nicht mehr durch eine tiefere Teuerungsrate kompensiert und eine erneute Zunahme der Arbeitslosigkeit nicht mehr durch das Ausweisen von ausländischen Arbeitskräften exportiert werden könne.155 Tatsächlich kam es ab 1979, als im Zuge der iranischen Revolution die dortige Erdölförderung für die westlichen Staaten eingestellt wurde, zu einer zweiten Ölkrise, die 1981 ihren Höhepunkt erreichte.156 Zweitens war zwar ein starker Glaube an das ‚Gleichgewicht des Schreckens‘, also an die atomare Pattsituation vorherrschend. Allerdings drohe dieses Abschreckungssystem, so die Befürchtung der schweizerischen Experten, in der kommenden Dekade aus dem Gleichgewicht zu geraten, was zu einer steigenden Spannung des Ost-West-Verhältnisses und damit zu einer Erhöhung der Kriegswahrscheinlichkeit in Europa beitragen würde. Dabei stand allerdings weniger das Szenario eines Atomkrieges als vielmehr dasjenige eines isolierten Krieges mit konventionellen Waffen im Vordergrund.157 Drittens wurde – wiederum aufgrund von wirtschaftlichen Verteilungs- und Machtkämpfen – vermutet, dass der Nord-Süd-Konflikt zunehmend an Bedeutung gewinnen würde.158

Wie diese Darstellung zeigt, flossen aktuelle globale Entwicklungen und Ereignisse unmittelbar in die formulierten Bedrohungsszenarien ein, das heißt, der Wandel der Bedrohungsvorstellungen verlief parallel zum beobachteten Verlauf des Kalten Krieges. Gegen Ende der 1970er Jahre war – einerseits aufgrund der Entspannungs-, andererseits aufgrund der Abschreckungspolitik – ein Atomkrieg in relative Ferne gerückt. Erwartet wurde vielmehr eine starke Zunahme von gravierenden politischen und wirtschaftlichen Krisen als „‚äussere Bedrohung ohne Krieg‘“, die für die Schweiz in den 1980er Jahren „von grösster Signifikanz“ sei.159 Insgesamt malten die befragten Experten für die Zukunft der Schweiz ein sehr düsteres Bild, da „[n]eue und neuartige Entwicklungen und Gefahren […] die Sicherheit unseres Landes in bislang nicht bekannter Weise beeinträchtigen“: „Der Ausblick ist beängstigend.“160

Angesichts solcher Zukunftsszenarien plädierte die ZGV für eine Ausweitung der sicherheitspolitischen Forschung. „Kein ernstzunehmendes Land“ – so die generelle Einschätzung ihrer Mitarbeiter – „wendet so wenig für Bedrohungsstudien auf wie die Schweiz.“161 Angestrebt wurde deshalb ein institutioneller Ausbau der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien in Form einer Forschungsstelle innerhalb der ZGV.162 Diese Ausbauwünsche gingen 1981 mit der Schaffung einer Sektion Grundlagenstudien in Erfüllung.163

Das Beispiel der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien verweist auf drei Zusammenhänge, welche für die Ausgestaltung der schweizerischen Gesamtverteidigung in den 1970er Jahren bedeutsam sind: Erstens stehen die sicherheitspolitischen Grundlagenstudien für eine zunehmende Verwissenschaftlichung der schweizerischen Sicherheitspolitik in den 1970er Jahren. Dass dem Ziel der wissenschaftsbasierten Fundierung der Gesamtverteidigung eine große Bedeutung zugemessen wurde, zeigt sich auch daran, dass nach der Gesamtverteidigungsübung von 1977 die Fortsetzung der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien explizit gefordert wurde.164 Allerdings betrachteten Militärkreise diese (sozial-)wissenschaftliche Analyse der Sicherheitspolitik teilweise äußerst kritisch. So meinte etwa Hans Senn, von 1977 bis 1980 Generalstabschef, zu Beginn der 1980er Jahre:

Der Einfluss der Wissenschaft hat in den letzten Jahren ständig zugenommen […]. Gelehrte Abhandlungen haben uns in der Praxis allerdings noch nicht sehr viel weiter geführt. Ich bestreite die Notwendigkeit nicht, die komplexen Fragen der Gesamtverteidigung mit wissenschaftlicher Gründlichkeit zu durchleuchten, doch kommt der Wissenschaft eine unterstützende und nicht eine führende Funktion zu.165

Senns Plädoyer für mehr Praxisbezogenheit war also mit der Kritik verbunden, bei der Weiterentwicklung der schweizerischen Gesamtverteidigung werde momentan zu stark auf wissenschaftsbasierte Planungen, Modelle und Szenarien – also auf zu viel „enactment-based knowledge“ – gesetzt. Damit sprach er sich gegen jenen Modus der Wissensproduktion aus, auf welchem die sicherheitspolitischen Grundlagenstudien basierten.

Zweitens ergriff der Bund gegen die wahrgenommene ökonomische Bedrohung konkrete Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung. 1978 legte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Änderung der Verfassungsgrundlage für die schweizerische Versorgungspolitik vor.166 Damit reagierte er auf Diskussionen, die ab Mitte der 1970er Jahre eingesetzt hatten, nachdem während der Ölkrise deutlich geworden war, dass die Versorgung der Schweiz auch in Friedenszeiten gefährdet sein konnte.167 Die neue Verfassungsgrundlage sah vor, dass der Bundesrat künftig nicht nur bei einem „eigentlichen Krieg“, sondern auch bei einer „äusseren machtpolitischen Bedrohung“ und bei einer „von den Märkten her erwachsen[en]“ Bedrohung in die Schweizer Wirtschaft intervenieren konnte.168 Wie der Historiker Maurice Cottier herausgearbeitet hat, versuchte der Bundesrat damit, die Erfahrungen des Ölpreisschocks des Jahres 1973 zu verarbeiten. Gleichzeitig wollte er die Schweizer Wirtschaft gegen die risikoträchtige, wiewohl gewinnbringende Abhängigkeit von den zunehmend globalisierten Märkten wappnen.169

Schließlich verdeutlichen die sicherheitspolitischen Grundlagenstudien, wie stark das Bedrohungsbild eines Atomkrieges in der andauernden Phase der Entspannungspolitik an Bedeutung verlor. Dies war jedoch keineswegs gleichbedeutend mit einem Verschwinden nuklearer Bedrohungsszenarien. Wie der nächste Abschnitt zeigt, erfuhren in den 1970er Jahren vielmehr neue Vorstellungen atomarer Bedrohung Virulenz, so insbesondere mögliche Atomkatastrophen in Kernkraftwerken.

Frieden oder Krieg? ‚Linksterrorismus‘ und Sabotage in Kernkraftwerken

Die Imagination von Atomkatastrophen in Kernkraftwerken war eng an die Vorstellung des ‚Feindes im Innern‘ gekoppelt. Das Bedrohungsbild der Infiltration, Subversion und Sabotage hatte ab Mitte der 1960er Jahre zunehmend Konjunktur. In den 1970er Jahren verstärkte sich diese Bedrohungswahrnehmung zum einen durch den anhaltenden ‚Linksterrorismus‘ von Gruppierungen wie der Roten Armee Fraktion in der Bundesrepublik Deutschland und der Roten Brigaden in Italien, zum anderen durch den von schweizerischen Behörden mitunter als militant eingestuften Widerstand gegen den Bau von Atomkraftwerken.170 Vor diesem Hintergrund gewann das Szenario einer Sabotage von Kernkraftwerken in den 1970er Jahren immer mehr an Plausibilität. Dieses neue Bedrohungsszenario prägte auch die zu dieser Zeit durchgeführten Katastrophenübungen. Bemerkenswert ist dabei, dass die gouvernementale Imagination des atomaren Terrors immer stärker kriegsähnliche Züge annahm. Dadurch verwischte in den 1970er Jahren die Grenze zwischen Friedens- und Kriegszustand zusehends.171

Im Januar 1975 fand unter dem sinnigen Titel „Atogau“ im Kanton Aargau eine Katastrophenübung statt, an welcher eine Sabotage im Kernkraftwerk Beznau simuliert wurde. An dieser Notfallübung nahmen neben dem Gesamtregierungsrat des Kantons Aargau und den Mitgliedern des Kantonalen Führungsstabes zahlreiche Gäste teil, namentlich leitende Offiziere des Territorialdienstes der Armee, der Chef des kantonalzürcherischen Zivilschutzamtes, Vertreter des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung, Direktoriumsmitglieder des Kernkraftwerks Beznau und der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG, denen das Werk in Beznau gehörte, sowie Mitarbeiter verschiedener Bundesstellen. Zu letzteren zählten unter anderem Otto Huber, Präsident der Eidgenössischen Kommission zur Überwachung der Radioaktivität und des Alarmausschusses für den Fall erhöhter Radioaktivität, Peter Courvoisier und Serge Prêtre von der Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, Oberst Ulrich Imobersteg, Chef der Abteilung AC-Schutzdienst des Eidgenössischen Militärdepartements, sowie ZGV-Direktor Hermann Wanner.172 Unter den Vertretern des Bundes befanden sich also mehrere führende Strahlenschutzexperten. Wie in den vorangehenden Kapiteln gezeigt, gehörten diese zu einem Netzwerk aus Fachleuten, das die gouvernementale Ausgestaltung des Strahlenschutzes in der Schweiz über Jahrzehnte prägte.

Ziel der Katastrophenübung „Atogau“ war es, den Kantonalen Führungsstab zu testen. Das Szenario der Übung sah eine Erpressung respektive Sabotage in einem Kernkraftwerk vor. „Diese Angelegenheit“ – so der zuständige Regierungsrat – beschäftige den Kanton Aargau „seit einiger Zeit, namentlich inbezug auf die Katastrophenverhütung und Bekämpfung.“173 Dass sich der Kanton Aargau Mitte der 1970er Jahre mit dem Bedrohungsbild einer – insbesondere mutwillig herbeigeführten – Atomkatastrophe befasste, war wesentlich dem durch ein Bombenattentat palästinensischer Terroristen verursachten Flugzeugabsturz einer Swissair-Maschine bei Würenlingen 1970 geschuldet. Diese Maschine stürzte in unmittelbarer Nähe zum Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung in den Wald. Der beinahe Absturz auf diese Atomanlage verstärkte die laufende öffentliche Diskussion über die nukleare Sicherheit von Atomkraftwerken und das Risiko von Reaktorunfällen aufgrund technischer Defekte oder äußerer Einwirkungen wie Flugzeugabstürzen oder Sabotageversuchen.174 Zudem hatte der Kanton Aargau einige Jahre zuvor zwei weitere schwere zivile Katastrophenfälle zu bewältigen gehabt, nämlich 1969 die Explosion der Sprengstofffabrik Dottikon und 1963 den Flugzeugabsturz einer Swissair-Maschine bei Dürrenäsch.175 Der Kanton Aargau fungierte zu jener Zeit als einziger Standortkanton von in Betrieb stehenden Kernkraftwerken und beheimatete mit Kaiseraugst gleichzeitig den Hauptschauplatz der Auseinandersetzungen um den Bau von Kernkraftwerken. Mittels der Übung wolle man nun wissen – so die Erläuterung des Regierungsrates –, „wo wir heute stehen, welche Schadenereignisse möglich sind und wie diesen begegnet werden kann.“176

Das Drehbuch der Übung war von der Direktion des Kernkraftwerks Beznau im Einvernehmen mit eidgenössischen Behörden und der Abteilung für zivile Verteidigung des Kantons Aargau verfasst worden. Es enthielt fingierte Meldungen der internen Notfallorganisation der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG an außenstehende Instanzen, etwa die Polizei und die Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, sowie weitere für den Kantonalen Führungsstab wichtige Meldungen, so beispielsweise Presseberichte.177 Das Szenario der ersten Phase der Übung startete mit einer im Kernkraftwerk Beznau eingegangenen Drohung von Unbekannten. Diese wollten eine Bombe detonieren lassen, falls – so die Meldung im Drehbuch – „der Bundesrat nicht innert 24 Stunden einen Baustopp über alle Kernkraftwerkprojekte verfügt.“178 Die zweite Phase der Übung sah abermals einen Erpressungsfall vor. Gemäß Drehbuch war eine bewaffnete Gruppe in den Kommandoraum des Kernkraftwerks Beznau eingedrungen. Diese hatte an einem unbekannten Ort eine Sprengladung angebracht und verlangte „2 Mio Franken in bar, ausbezahlt auf Bank in Beirut“, die „Freilassung von 8 Gefangenen aus der Strafanstalt Lenzburg und freies Geleit bis Algier“ sowie ein „bundesrätliche[s] Verbot für den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken ausgesprochen mit der Warnung, jegliches aktive Eingreifen der Polizei zu unterbinden ansonst die Sprengladung gezündet würde und die Geiseln erschossen würden.“179 Später versuchte die Gruppe ihrer Forderung nach einem Bauverbot für Kernkraftwerke laut Drehbuch mit der Drohung Nachdruck zu verleihen, dass sie anderenfalls „durch Freisetzung von Radioaktivität die Gefährlichkeit der Kernkraftwerke beweisen“ würde.180 In der dritten und letzten Phase der Übung wurde das Szenario der zweiten Phase fortgesetzt. Den Beginn dieser Phase stellte im Drehbuch folgende Meldung dar: „Einige starke Detonationen waren im Brennstofflager KKB I [Kernkraftwerk Beznau I] hörbar. Aufgrund des gelagerten Brennstoffinventars und der Anzahl Detonationen muss damit gerechnet werden, dass Radioaktivität freigesetzt wird.“181 Nach dieser Meldung kamen die Strahlenschutzbehörden des Bundes ins Spiel, um Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks anzuordnen.182

Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die Diskussionen der Übungsteilnehmer eingehen, die sich um das Handling der drei Szenarien drehten, sondern mich der Frage zuwenden, wer in den Augen der Behörden des Bundes und des Kantons Aargau sowie der Kernkraftwerkbetreiber als mögliche Erpresser und Saboteure infrage kam. Wie die Bedrohungsszenarien der Übung „Atogau“ zeigen, waren dies in erster Linie militante Atomkraftwerkgegner in Zusammenarbeit mit bzw. mit Verbindung zu arabischen Terroristen. Diese wurden gemäß Drehbuch von eingeschleusten Werkarbeitern und einheimischen Aktivisten unterstützt. So traten im Szenario der ersten Phase der Übung zwei Betriebsmitarbeiter auf, die „durch abnormales Verhalten aufgefallen [sind]“, weshalb der Krisenstab der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG verlangte, „dass diese in Gewahrsam genommen und verhört werden.“ In der zweiten Phase der Übung forderten „Vertreter einer unbekannten Aktionsgruppe“ die Bevölkerung der Gemeinde Döttingen, wo sich das Kernkraftwerk Beznau befindet, mit Lautsprechern dazu auf, „sich in Sicherheit zu begeben und die Region zu verlassen“, worauf „Unruhe und grosse Aufregung […] das Dorfbild [prägen]“ und der Gemeindepräsident „die sofortige Abstellung der Kernkraftwerke [verlangt].“183 Es zeigt sich somit deutlich, dass das Szenario der Kernkraftwerk-Sabotage unterschiedliche ‚Linksterroristen‘ und andere ‚innere Feinde‘ im Visier hatte.

Ähnlich wie bei der Landesverteidigungsübung 1971, an welcher die fingierten Presseerzeugnisse unter Geheimhaltungspflicht gestellt wurden, wollte der Aargauer Regierungsrat auch das Szenario der Katastrophenübung „Atogau“ geheim halten. So hielt er dafür, „keine Pressenotiz zu veröffentlichen, da man entweder damit nichts aussagt, oder aber durch gewisse Informationen eine falsche Reaktion hervorgerufen werden könnte.“184 Vermutlich ist die Rede von den „falschen Reaktionen“ darauf zurückzuführen, dass die gouvernementale Propaganda zur Bekämpfung der ‚Feinde im Innern‘ spätestens seit der Publikation des Zivilverteidigungsbüchleins 1969 vermehrt öffentlich kritisiert wurde. Solcher Kritik wollte sich der Kanton Aargau durch die Geheimhaltung augenscheinlich entziehen.

Einzelne Bundesstellen standen der „Atogau“-Übung ablehnend gegenüber, so das Bundesamt für Zivilschutz und die Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen.185 Um den von dieser Seite geäußerten Vorbehalten Rechnung zu tragen, beschränkte der Kanton Aargau den Teilnehmerkreis und verzichtete insbesondere darauf, Vertreter der umliegenden Gemeinden sowie Gäste aus Süddeutschland einzuladen.186 Diese Reaktionen lassen darauf schließen, dass es innerhalb des Bundes Stimmen gab, welche das Bedrohungsbild der Sabotage von Kernkraftwerken als politisch heikel betrachteten und es für besser hielten, wenn diesbezüglich während der immer noch virulenten Anti-Atomkraft-Debatte nicht allzu viel Öffentlichkeit hergestellt wurde. Der Chef der Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen Peter Courvoisier beispielsweise betonte, er ziehe es vor, statt vom „Problem der Sabotage […] allgemein von Einwirkungen Dritter zu sprechen, denn wir müssen langsam vorsichtig sein, wenn soviel Papier entsteht über diese Fragen […].“187 Dieser Versuch, die imaginierte Bedrohung auf semantischer Ebene zu versachlichen, ging indessen mit der Einschätzung einher, in einer Zeit zu leben, „bei der man sich fragen kann, ob dieser Zustand eigentlich noch als Frieden bezeichnet werden kann.“188 Dieses Zitat veranschaulicht exemplarisch, dass vor dem Hintergrund der wahrgenommenen Bedrohung im Innern der Friedens- und der Kriegszustand bisweilen nicht mehr klar voneinander abgrenzbar erschien. Mit dieser Deutung der Gegenwart als kriegsähnlich ließ sich auch eine Politik der Geheimhaltung – oder zumindest eine eingeschränkte Informationspolitik – legitimieren.

Gleichzeitig verdeutlichen die Bedrohungsszenarien der aargauischen Notfallübung, wie stark der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen den Bau von Atomkraftwerken als Bedrohung der inneren Sicherheit wahrgenommen wurde. Symptomatisch erklärte etwa Oberst Ulrich Imobersteg nach Abschluss der Übung, auch das Militärdepartement werde „immer wieder angegriffen von den Atomkraftwerkgegnern, denen alle Argumente recht sind, um die Bevölkerung zu verunsichern.“189 Wie bei den nationalen Verteidigungsübungen wurden oppositionelle zivilgesellschaftliche Bewegungen auch bei der Katastrophenübung „Atogau“ als ‚innere Feinde‘ diskreditiert und mit Terrorismus in Verbindung gebracht.190 In den Bedrohungsvorstellungen der schweizerischen Gesamtverteidiger offenbarte sich somit ein äußerst fragwürdiges Verständnis von Demokratie.

Das Szenario einer Atomkatastrophe in Kernkraftwerken beschäftigte indessen nicht nur den Kanton Aargau, sondern auch den Bund und internationale Organisationen. Im März 1975, also nur zwei Monate nach der Durchführung der „Atogau“-Übung, fand eine von der ZGV initiierte Konferenz statt, an der Vertreter der Bundesverwaltung das Problem der Sicherheit von Kernkraftwerken diskutierten. Als Gründe für die verstärkte Beschäftigung mit diesem Thema nannte ZGV-Direktor Hermann Wanner die „Steigerung der Sensibilität gegenüber den Kernkraftwerken, was mit dem Stichwort ‚angeheizte Atomangst‘ umschrieben werden kann“, aber auch die „realen Möglichkeiten von Sabotage, Betriebsunfällen oder kriegerischen Ereignissen“ – man beachte die Reihenfolge der genannten Gefahrenpotenziale, in welcher die angebliche Bedrohung durch ‚innere Feinde‘ an erster Stelle stand.191 Die Frage der Sicherheit von Kernkraftwerken führte zum Aufbau eines Alarmsystems für die Umgebung von Kernkraftwerken, das schließlich zu Beginn der 1980er Jahre einsatzbereit war.192 Die besondere Alarmorganisation für Kernkraftwerke macht explizit deutlich, wie sich die Vorstellung der atomaren Bedrohung im Verlaufe der 1970er Jahre auf den Zivilbereich ausweitete.

Diese Verschiebung in der Bedrohungswahrnehmung zeigte sich auch anlässlich der Gesamtverteidigungsübung von 1977, als nach einer längeren Pause zum ersten Mal seit 1971 wieder eine nationale Verteidigungsübung stattfand. Bemerkenswert ist, dass die Übungsanlage keinen Verteidigungs- bzw. Kriegsfall vorsah, sondern lediglich Krisen- und Katastrophenfälle trainiert werden sollten.193 Vor dem Hintergrund der Entspannungspolitik des Kalten Krieges und der als virulent erachteten Bedrohung der inneren Sicherheit lag das inhaltliche Schwergewicht der Übung somit so klar wie nie zuvor auf der zivilen Verteidigung.

Wie in der Katastrophenübung „Atogau“ wurden nukleare Bedrohungen hauptsächlich als Sabotageakte in Atomanlagen in die Übung eingebaut. So kam es laut Übungsanlage zu einer Geiselnahme im Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung in Würenlingen sowie zu einem Überfall auf das Kernkraftwerk Mühleberg; die Terroristen konnten aber in beiden Fällen zum Nachgeben bewegt werden.194 Daneben sah die Übungsanlage eine Atomexplosion im französischen Lyon vor, deren radioaktiver Fallout auch die Schweiz verstrahlte.195 Bei der Orientierung der Bevölkerung traten zwischen dem Alarmausschuss für den Fall erhöhter Radioaktivität und dem Bundesamt für Zivilschutz wiederum Koordinationsprobleme zutage, etwa hinsichtlich der Vorbereitung für einen möglichen Bezug der Schutzräume.196 Deshalb listete der Auswertungsbericht der Übung den Punkt „Warnung, Alarmierung und Verhalten der Zivilbevölkerung bei Katastrophen“ abermals unter den noch offenen Problemen auf.197 Damit förderte die Gesamtverteidigungsübung zum wiederholten Male Koordinationsprobleme im Bereich von Atomalarm und Strahlenschutz zutage.

Aufgrund der Erkenntnisse der Gesamtverteidigungsübung wurde 1978 zum einen die Studiengruppe Warnung und Alarmierung des Stabes für Gesamtverteidigung eingesetzt, welche den Auftrag erhielt, ein einheitliches und umfassendes Alarmierungskonzept zu erarbeiten.198 Zum anderen verdeutlichte die Übung erneut die Dringlichkeit des Aufbaus eines Alarmsystems für die Umgebung von Kernkraftwerken.199 In einem Referat anlässlich der Schlussbesprechung der Übung hatte auch Walter Winkler, Professor für Reaktorphysik am Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung, den Aufbau eines solchen Alarmsystems gefordert.200 Winklers Referat löste allerdings zunächst einen Konflikt aus: Der Bundesrat sah eine Veröffentlichung des Textes vor, wogegen die Vereinigung der Kernkraftwerke „grosse Bedenken“ anmeldete.201 In der Folge wurde das Referat in einer gemeinsamen Aktion von Professor Winkler, dem Übungsleiter und Stabschef Operative Schulung Hans Rapold, dem Direktor des Amtes für Energiewirtschaft Hans Rudolf Siegrist sowie Otto Huber, dem Präsidenten der Eidgenössischen Kommission zur Überwachung der Radioaktivität und des Alarmausschusses für den Fall erhöhter Radioaktivität, inhaltlich überarbeitet und vor der Veröffentlichung nochmals dem Bundesrat unterbreitet.202 Dies ist wiederum ein Hinweis darauf, wie stark die Frage der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken in den 1970er Jahren als politisch brisant wahrgenommen wurde – und wie vehement die Bundesbehörden die Interessen der Atomkraftwerkbetreiber während der laufenden Anti-Atomkraft-Debatte zu schützen versuchten.

Gegen Ende der von Krise und Aufbruch geprägten 1970er Jahre spiegelten die Bedrohungsbilder der Gesamtverteidigungsübung von 1977 den behördlicherseits wahrgenommenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel wider.203 Neben potenziellen künftigen ökonomischen Krisen schien die nationale und öffentliche Sicherheit wie nie zuvor durch (atomaren) Terrorismus und ‚Feinde im Innern‘ gefährdet. Die seit Mitte der 1960er Jahre vorhandenen Tendenzen hinsichtlich der imaginierten Bedrohungspotenziale spitzten sich somit im Verlauf der 1970er Jahre kontinuierlich zu. Gleichzeitig fand bezüglich der nuklearen Bedrohung eine bedeutende Verschiebung statt, indem mit der (mutwillig herbeigeführten) Kernkraftwerkkatastrophe nun vermehrt ein ziviles nukleares Bedrohungsszenario in den Blick rückte, während das Bild eines Atomkrieges vorübergehend in den Hintergrund trat. Wie wir im nächsten Teilkapitel sehen werden, kehrte diese Bedrohungsform in den 1980er Jahren jedoch mit Vehemenz in die öffentliche und sicherheitspolitische Diskussion zurück.

5.3 Rückkehr des Atomkrieges. Problem des Weiterlebens und Kritik an der Gesamtverteidigung, 1980er Jahre

1980 fand die erste Gesamtverteidigungsübung im letzten Jahrzehnt des Kalten Krieges statt.204 Dass der Ost-West-Konflikt am Ende dieser Dekade offiziell Geschichte sein und sich bereits ab Mitte der 1980er Jahre eine merkliche Entspannung und Annäherung zwischen den beiden Supermächten anbahnen würde, ahnte zu Beginn dieses Jahrzehnts noch niemand. Vielmehr schien ein atomar geführter Dritter Weltkrieg zu diesem Zeitpunkt für viele Menschen so drohend und nah wie kaum je zuvor.

Hintergrund solch apokalyptischer Szenarien bildete eine erneute Verhärtung der Ost-West-Beziehungen ab 1979. Diese auch als Zweiter Kalter Krieg bezeichnete Phase der Blockkonfrontation hing im europäischen Kontext hauptsächlich mit dem sogenannten NATO-Doppelbeschluss zusammen. In erster Linie als Reaktion auf den Ausbau des sowjetischen Potenzials an Mittelstreckenraketen in Europa gefasst, sah dieser Beschluss zum einen eine erneute nukleare Nachrüstung vor, zum anderen wollte die NATO mit der Sowjetunion Verhandlungen über einen gegenseitigen Abbau des Atomwaffenarsenals aufnehmen. Schließlich wurden 1983 Marschflugkörper und Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland, in Italien und in Großbritannien stationiert. Diese massive nukleare Aufrüstung entfachte in vielen Bevölkerungen europa- und weltweit neue Ängste vor einem künftigen Atomkrieg und ließ mitunter eine regelrechte Endzeitstimmung aufkommen.205

Aufgrund der sich verschärfenden geopolitischen Spannungen ist es wenig erstaunlich, dass bei der Gesamtverteidigungsübung von 1980 wieder ein Atomkriegsszenario durchgespielt wurde.206 In der Übungsanlage manifestierte sich die nukleare Bedrohung zunächst in einer messbaren Erhöhung der Radioaktivität, ausgelöst durch chinesische Versuchsexplosionen. Im späteren Verlauf der Übung musste aufgrund von Atomwaffeneinsätzen, die auch auf schweizerischem Gebiet stattfanden, Strahlenalarm ausgelöst werden, welcher die Bevölkerung in der Ost- und Zentralschweiz für längere Zeit dazu zwang, ihre Schutzräume aufzusuchen. In diesen Regionen traten auch Fälle von Strahlenkrankheit auf. Zudem musste die Milchversorgung an verschiedenen Orten, insbesondere in Städten, vorübergehend eingestellt werden.207 Auch bei dieser Übung traten hinsichtlich der Orientierung der Bevölkerung und der Truppen über die Verstrahlungslage wiederum Koordinationsprobleme auf. Diese betrafen nun den Alarmausschuss für den Fall erhöhter Radioaktivität und die für den Strahlenschutz zuständigen Stellen in der Armee.208 Im Zuge der Auswertung der Übung wurden deshalb die Fragen laut, welcher Instanz der zivile Alarmausschuss im Kriegsfall unterstellt werden sollte und ob der sogenannte Ausschuss AC-Schutz, ein personell mit dem Alarmausschuss praktisch deckungsgleiches Koordinationsgremium für den Strahlenschutz auf Bundesebene, aufgelöst werden sollte.209 Diese Unterstellungs- und Zuständigkeitsprobleme zeigen, dass die Koordination im Bereich der Alarmierung sowie der Anordnung atomarer Schutzmaßnahmen nach wie vor ein ungelöstes Problem darstellte.

Auch die nächste Gesamtverteidigungsübung, die 1984 stattfand, beinhaltete einen Nuklearkriegsfall. Die Übungsleitung mahnte indessen vor einer Fixierung auf das Bedrohungsbild des Atomkrieges. So sprach sie anlässlich einer Orientierung über die Erkenntnisse aus der Übung gegenüber dem Bundesrat von vorhandenen „Fehlperzeptionen“. Es bestehe „eine latente Angst vor einem Atomkrieg“, während andere Gefahren wie konventionell, biologisch oder chemisch geführte Kriege, aber auch die „indirekte Konfliktführung“ durch Großmächte oder terroristische Gruppierungen „kaum wahrgenommen“ würden: „Umfragen zeigen eine erstaunliche Geringschätzung gerade desjenigen Potentials, mit dem wir in erster Linie rechnen müssen.“210 Aus Sicht der Gesamtverteidiger bildete ein Atomkrieg für die Schweiz also längst nicht die einzige Gefahr, doch dominierte dieser in ihrer Wahrnehmung die öffentliche Diskussion. Dabei herrsche – so die Wahrnehmung in Militär- und Zivilschutzkreisen – bei der Schweizer Bevölkerung das Gefühl vor, sämtliche Verteidigungsmaßnahmen seien zwecklos, da es nach einer nuklearen Katastrophe sowieso kein Weiterleben mehr gebe: „Es droht sich eine Diskrepanz zu entwickeln zwischen den rational begründbaren Verbesserungsnotwendigkeiten und dem Gefühl, solches nütze angesichts der atomaren Vernichtungsdrohung ohnehin nichts […].“211 Die in der Öffentlichkeit geäußerten Zweifel an der Möglichkeit des Weiterlebens nach einem Atomschlag beschäftigten die Gesamtverteidigungsorgane in der ersten Hälfte der 1980er Jahre stark. Aus diesem Grund setzte der Bundesrat 1983 eine Studiengruppe ein, die sich exakt diesem Problem widmen sollte.

Die Studie „Weiterleben“

Im Mai 1983 wandte sich der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Rudolf Friedrich an den Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) Georges-André Chevallaz.212 Dabei informierte Bundesrat Friedrich seinen Bundesratskollegen Chevallaz darüber, dass

[e]ine ausgesprochene Informationslücke […] hinsichtlich der Problematik des Weiterlebens im Falle einer Verseuchung durch radioaktiven Ausfall oder durch sesshaft eingesetzte chemische Kampfstoffe [besteht]. […] Das Fehlen allgemein verständlicher, sachlich richtiger und der besonderen Lage eines neutralen Kleinstaates Rechnung tragender Informationen auf diesem Gebiet führt zur Verunsicherung der Öffentlichkeit. Damit steht der Weg offen für Spekulationen und Schlagworte wie zum Beispiel „Die Lebenden werden die Toten beneiden“, welche sich mit der Zielsetzung unserer Sicherheitspolitik nicht vereinbaren lassen und welche den Sinn der Armee und des Zivilschutzes in Frage stellen.213

Auslöser für die von Bundesrat Friedrich wahrgenommene, erhöhte Sensibilisierung der Bevölkerung für die Folgen einer Atomkatastrophe war das neuerliche nukleare Wettrüsten im Zweiten Kalten Krieg. Dieses gab in zahlreichen Ländern auf beiden Seiten des ‚Eisernen Vorhangs‘ Anlass zu Massenprotesten und führte zur Bildung einer neuen Friedensbewegung mit gesamteuropäischem bzw. transatlantischem Charakter.214 Auch in der Schweiz fanden Demonstrationen für den Frieden statt. 1981 versammelten sich in Bern zwischen 30.000–40.000, 1982 in Genf rund 20.000 und 1983 wiederum in Bern 40.000–50.000 Menschen, um eine gleichzeitige Abrüstung in Ost und West zu fordern; ein internationaler Sternmarsch für den Frieden führte 1982 zudem nach Basel, Baden und ins Elsass.215

Doch nicht nur die internationale Friedensbewegung, sondern auch kritische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen versuchten, die Öffentlichkeit vor den desaströsen Folgen eines Nuklearkrieges zu warnen. In der Schweiz gründeten Ärzte 1981 eine nationale Sektion der Physicians for Social Responsibility, ein Jahr später wurde diese Gruppe Mitglied der International Physicians for the Prevention of Nuclear War.216 Ziel der Schweizer Ärztinnen und Ärzte für Soziale Verantwortung war es, wissenschaftliche Informationen über die medizinischen Aspekte der militärischen und zivilen Nutzung der Atomenergie zu verbreiten. Im September 1983 veröffentlichte das Berner Komitee die Informationsbroschüre „Eine Megatonne über Bern. Die medizinischen Auswirkungen von Kernwaffen“ (Abb. 20), in welcher das Szenario einer Atomexplosion über der Schweizer Hauptstadt durchgespielt wurde.217 Darin kam das Berner Komitee zu dem Schluss, dass das schweizerische Gesundheitssystem eine Nuklearkatastrophe mit hunderttausenden verletzten und verstrahlten Personen nicht würde bewältigen können.

Abb. 20
Abb. 20

Broschure „Eine Megatonne uber Bern“, 1983.

Zusätzlich entfachten populäre Darstellungen einer imaginierten atomaren Apokalypse, wie sie beispielsweise der US-amerikanische TV-Film The Day After zeigte,218 sowie Spekulationen über das befürchtete Phänomen des nuklearen Winters, sprich durch Kernwaffeneinsätze verursachte klimatische Veränderungen, einen erhöhten Wissensbedarf.219 Die in den Schutz der Bevölkerung involvierten Organe und Gremien des Bundes, darunter auch die Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV), zeigten sich angesichts „der momentanen Empfindlichkeit der Medien auf die Fragen des Weiterlebens nach ABC-Kriegsereignissen“ beunruhigt.220 Mitunter wurde auch die Vermutung geäußert, „dass die Aktualisierung dieser Fragen politisch gesteuert ist“ und es sich darüber hinaus um ein Thema handle, das „sich in den Medien gut zu ‚verkaufen‘ [scheint]“.221 Es waren diese Befürchtungen, Szenarien und Bilder, die zwischen der Friedensbewegung, kritischen Ärzteorganisationen, der Populärkultur und den Medien zirkulierten, welche Bundesrat Friedrich dazu veranlassten, sich an seinen Kollegen Chevallaz zu wenden. Die beiden Bundesräte beschlossen daraufhin die Bildung einer Studiengruppe, welche die Auswirkungen eines Nuklearkrieges auf die Schweiz studieren sollte.222

Die daraufhin vom Stab für Gesamtverteidigung eingesetzte Studiengruppe Weiterleben nahm ihre Tätigkeit Ende 1983 auf. Als Chef der fünfköpfigen Gruppe fungierte Bernard Anet, ein Ingenieur, der im AC-Labor in Spiez für die Gruppe für Rüstungsdienste des EMD arbeitete. Ebenso zur Gruppe gehörte der Leiter der Sektion Grundlagenstudien der ZGV Herbert Braun. Die drei weiteren Mitglieder der Studiengruppe waren in der Physiksektion des AC-Labors, der Gruppe für Rüstungsdienste sowie der Abteilung für AC-Schutz des Bundesamtes für Zivilschutz tätig. Die Studiengruppe konnte für ihre Arbeit zudem Experten beiziehen.223 Bei der Mehrheit dieser Experten handelte es sich entweder um Angestellte der Bundesverwaltung oder um Wissenschaftler und Ingenieure, welche ihre Forschungen für die Studiengruppe im Rahmen militärischer Fachdienstleistungen unternahmen.224 Aus der eidgenössischen Verwaltung waren unter anderem Mitarbeiter der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen für die Studiengruppe tätig.225

Die Studiengruppe erhielt den Auftrag, die langfristigen Auswirkungen von atomaren, biologischen und chemischen Kriegsereignissen auf die Schweiz zu untersuchen, um damit eine sachlich fundierte Information sowohl der Führungsorgane der Gesamtverteidigung als auch der Bevölkerung zu gewährleisten. Das sicherheitspolitische Ziel bestand darin, die Möglichkeiten für „den mittel- und langfristigen Wiederaufbau und die Sicherung einer organisierten Lebensform, d.h. die […] Regenerationsmöglichkeiten der gesamten Landesinfrastruktur nach ABC-Ereignissen“ abzuschätzen.226 Der Auftrag und das Ziel der Studiengruppe verweisen somit auf zwei Zusammenhänge: Erstens war die in den 1980er Jahren einsetzende sicherheitspolitische Diskussion durch eine inhaltliche Verschiebung gekennzeichnet, die sich als paradigmatischer Wandel vom Problem des Überlebens hin zum Problem des Weiterlebens beschreiben lässt. Während bis zu diesem Zeitpunkt das unmittelbare Überleben in der Angriffs- und Nachangriffsphase eines Nuklearschlags im Zentrum der zivilschützerischen Überlegungen gestanden hatte, fand nun eine intensive Debatte darüber statt, ob bzw. wie eine Gesellschaft nach einen Atombombeneinsatz überhaupt weiterleben könne.227 Mit dieser neuen Fragestellung stellte die Studie Weiterleben die erste offizielle Kriegsfolgestudie der Schweiz dar.228 Zweitens zeigt die Diskussion über die Erholungsfähigkeit der Schweiz, dass die Studiengruppe ihren Fokus nicht auf das Weiterleben von Individuen, sondern auf dasjenige eines Kollektivs – die Schweiz als Nation respektive Gesellschaft – richtete.229 Die technokratische Vision der Studie Weiterleben bestand somit darin, Planungs- und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um die Folgen eines Nuklearkrieges beherrschbar zu machen und so das Weiterleben der Schweiz zu sichern.

Den Nuklearkrieg beherrschen?

Der Arbeitsplan der Studiengruppe Weiterleben beinhaltete drei Phasen. In der ersten Phase sollte sie Szenarien für verschiedene ABC-Kriegsereignisse erarbeiten, in der zweiten Phase die Auswirkungen dieser Szenarien auf die natürliche Umwelt und auf den Menschen analysieren und in der dritten Phase die Folgen für die geschaffene Umwelt, die Landesinfrastruktur und die Gesellschaft studieren.230 Während der ersten Phase nutzte die Studiengruppe die Szenariotechnik. Für die Szenariobildung studierte sie eine breite Auswahl unklassifizierter Literatur aus den USA, aber auch aus Großbritannien, der Bundesrepublik Deutschland und Schweden.231 Daneben untersuchte die Studiengruppe eine große Anzahl schweizerischer Publikationen, um Daten zum Zivilschutz, der nationalen Infrastruktur, der Kriegswirtschaft, der Trinkwasserversorgung, der Ernährungssituation und der Landwirtschaftsproduktion zu erhalten.232 Basierend auf dieser Dokumentation und mit der Unterstützung einiger Abteilungen des EMD wählte die Studiengruppe bestimmte, auf den schweizerischen Kontext hin adaptierte Szenarien aus.233 Einen weiteren Schritt in der Szenariobildung stellte die Diskussion der ausgewählten Szenarien mit einheimischen Experten dar. Die Studiengruppe wählte dafür eine etablierte qualitative Methode der Zukunftsforschung und führte Experteninterviews in Form von Brainstorming-Diskussionen mit fünf hochrangigen Militär- und Zivilschutzangehörigen durch.234

Zusätzlich zum Literaturstudium, den durchgeführten Experteninterviews und weiteren Recherchen gab die Studiengruppe rund ein Dutzend Berichte in Auftrag, welche entweder die Effekte der imaginierten ABC-Kriegsereignisse untersuchen oder spezifische Aspekte klären sollten. Diese Berichte bildeten die zweite Phase des Arbeitsplans der Studiengruppe Weiterleben und wurden, wie bereits erwähnt, unter Mitarbeit von Institutionen wie dem AC-Labor in Spiez oder dem AC-Schutzdienst, aber auch von Spezialisten in der Armee erarbeitet. Im Zentrum dieser zweiten Phase stand die Berechnung atomarer Waffenwirkungen. Die Mehrheit der Berichte erörterte technische oder physikalische Aspekte einer Atomexplosion wie den elektromagnetischen Puls, den Luft- und Erdstoß, die Hitze- und Brandwirkungen, die Radioaktivität sowie klimatische Effekte auf Mensch, zivile Infrastruktur und natürliche Umgebung.235 Nur zwei Berichte behandelten Fragen der Versorgung und der Gesundheitssituation nach einer Nuklearkatastrophe, namentlich ein Bericht über die Ernährungssicherheit und einer über biologische Effekte auf den Menschen, in dem auch mögliche Schutzmaßnahmen diskutiert wurden.236

In der dritten Phase versuchte die Studiengruppe Weiterleben, die Auswirkungen von nuklearen Kriegsereignissen für die wichtigsten Infrastrukturbereiche der Schweiz zu analysieren, so etwa für das Gesundheitssystem und die Versorgung, aber auch für Kommunikation und Information, Produktion und Transport.237 Mit ihrem Fokus auf die Erholungsfähigkeit von als zentral erachteten Infrastrukturzweigen reihte sich die Studie Weiterleben unter diejenigen Untersuchungen ein, welche in den USA seit dem frühen Kalten Krieg durchgeführt wurden, um die Vulnerabilität bedeutender Infrastruktur zu erkennen und zu reduzieren. Die beiden Sozialanthropologen Stephan J. Collier und Andrew Lakoff haben diesen Ansatz, der sich bis heute ständig weiterentwickelt hat, als „Vital System Security“ bezeichnet. Dessen Ziel ist es, sogenannte kritische Infrastruktur derart zu schützen, dass der Erhalt der ökonomischen und politischen Ordnung in zunehmend vernetzten, modernen (Industrie-)Gesellschaften auch angesichts schwierig oder gar nicht vorhersehbarer Bedrohungen gesichert oder zumindest möglich ist.238

Im September 1984 konnte die Studiengruppe erste Resultate der Studie Weiterleben präsentieren. Auf der Basis der Analyse von acht Nuklearkriegsszenarien kam die Studiengruppe zu dem Schluss, das Weiterleben der Schweiz sei nur nach einem globalen nuklearen Schlagabtausch infrage gestellt, nicht aber bei beschränkten Atomkriegsereignissen.239 Trotz dieser optimistischen Einschätzung hätten die ersten Ergebnisse der Studie – so hielten die Mitglieder der Studiengruppe in der Rückschau fest – auch „Zeichen einer Ernüchterung“ gezeitigt, da ihnen bewusst geworden sei, dass eine Beschränkung auf die technischen Aspekte einer Atomkatastrophe eine unzulässige Komplexitätsreduktion darstelle.240 Befürchtet wurde zum einen, das Zusammenwirken von in der Studie isoliert betrachteten Parametern könnte sich negativ auf die Chance des Weiterlebens auswirken, zum anderen wurde bemängelt, dass sich die Bevölkerung optimal verhalten müsste, um das Weiterleben tatsächlich sicherzustellen. Der Bundesrat und der Stab für Gesamtverteidigung gingen deshalb einig, die bereits vorliegenden Resultate noch nicht zu veröffentlichen und diese Problemkreise in einer Folgestudie eingehender zu beleuchten.241 Darin sollten aus human-, geistes- und sozialwissenschaftlicher Perspektive Erkenntnisse darüber erlangt werden, „wie sich die Bevölkerung angesichts des atomaren Schreckerlebnisses verhalten könnte und wie aufgrund der zu erwartenden Reaktionen die Weiterlebens-Chancen zu veranschlagen sind.“242

Um diese Fragenkomplexe bearbeiten zu lassen, machte sich die ZGV im Frühjahr 1985 auf die Suche nach Experten für die Bildung einer neuen Studiengruppe Weiterleben. Dieses Unterfangen gestaltete sich indessen nicht einfach. So erklärte der Chef der Sektion Grundlagenstudien der ZGV Herbert Braun, geeignete Personen zu finden, sei „schwierig, da sich bei uns bisher relativ wenig ‚objektive Wissenschafter‘ mit Themen dieser Art beschäftigt haben.“243 Dieser Vorbehalt bezüglich der Objektivität von Experten weist auf eine seit den 1960er Jahren einsetzende und sich in den 1980er Jahren akzentuierende gesellschaftliche Veränderung hin, die sich laut dem Historiker Jakob Tanner gegen „die Militärzentrierung des schweizerischen Staatsverständnisses“ richtete und ihren Ausdruck in einer wachsenden Zahl von Zivilschutz- und Armeegegnern fand.244 Eine kritischere gesellschaftliche Wahrnehmung von Armee und Zivilschutz setzte bereits in den frühen 1980er Jahren mit dem Aufkommen der neuen Friedensbewegung ein. Im Zentrum der Diskussion stand dabei die Frage nach der Wirksamkeit von bestehenden Zivilschutzmaßnahmen, etwa von Schutzräumen, angesichts neuer, wenn auch kontroverser Forschungsergebnisse über mögliche Auswirkungen von Nuklearkriegen.245 1984 fand zudem eine Volksabstimmung über eine Zivildienstinitiative statt, welche den Wehrpflichtigen die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst lassen wollte; diese eidgenössische Volksinitiative wurde allerdings abgelehnt.246 Ihren Höhepunkt erreichte die Armeekritik 1989 mit einer Abstimmung über eine von der „Gruppe für eine Schweiz ohne Armee“ lancierten nationalen Volksinitiative zur Armeeabschaffung, der unerwartet über ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmte.247 Als die ZGV damit beschäftigt war, Experten für die neue Studiengruppe Weiterleben zu finden, hatte gerade die Unterschriftensammlung für diese Volksinitiative begonnen.

Die neue Studiengruppe Weiterleben konnte ihre Arbeit schließlich Anfang 1986 aufnehmen. Zudem beauftragte die ZGV die private Syntropie-Stiftung für Zukunftsgestaltung, „die medizinischen, psychologischen, soziologischen, sozial-ethischen, wirtschaftlichen u. a. Aspekte der Erholungsfähigkeit“ nach einem Nuklearkrieg zu studieren.248 Die Syntropie-Stiftung für Zukunftsgestaltung stand für eine Mischung zwischen der etablierten und der alternativen Zukunftsforschung in der Schweiz.249 Ansätze zu einer vermehrt kritischen und partizipativen Zukunftsforschung gingen aus den neuen sozialen und ökologischen Bewegungen hervor und institutionalisierten sich vor allem in alternativen Umweltforschungsinstituten.250 Diese neue Form der Zukunftsforschung wandte sich indessen keineswegs von der Leitvorstellung gesellschaftlicher Planung ab.251 Deren Entstehung ist vielmehr als Reaktion auf die in den 1970er Jahren einsetzende Technokratiekritik zu verstehen, bei der, so Dirk van Laak,

[d]ie forschen Illusionen einer kybernetischen Gesellschaft […] zunehmend von systemtheoretischen und ökologischen Gedankenmodellen herausgefordert [wurden], die sich von jeder optimistischen Geradlinigkeit verabschiedeten. In der reflexiven „Risikogesellschaft“ erschienen technokratische Ansätze nicht mehr nur als potenziell inhuman, sondern auch als hochgefährlich.252

Es war der promovierte Physiker Willy Bierter, welcher die von der ZGV bei der Syntropie-Stiftung für Zukunftsgestaltung in Auftrag gegebene Studie verfasste. Als Gründer des Ökozentrums Langenbruck, einem Forschungsinstitut für alternative Energien und Ressourcen, war Bierter ein Vertreter dieser systemtheoretisch ausgerichteten, ökologisch fundierten und reflexiv orientierten Weiterentwicklung der Zukunftsforschung.253

Mittels einer qualitativen Skizzierung von zwei Nuklearkriegsszenarien – einem taktischen Nuklearkrieg an der innerdeutschen Grenze und einem taktischen Nuklearkrieg mit Einbezug der Schweiz – analysierte Bierter die Auswirkungen einer atomaren Katastrophe für die schweizerische Gesellschaft im Hinblick auf ökonomische, institutionelle, gesundheitlich-psychische und ökologische Schäden.254 Methodisch begründete er seine qualitative Analyse damit, dass man Zerstörungen und Schäden für die verschiedenen Teilbereiche der Gesellschaft nicht losgelöst voneinander betrachten dürfe:

Denn die Ergebnisse solcher rein quantitativer und isolierter Einschätzungen der Auswirkungen eines Nuklearkrieges vermitteln nicht nur ein unvollständiges, sondern sogar ein über weite Strecken falsches Bild einer Nach-Nuklearkriegs-Realität; dies hauptsächlich, weil solche Abschätzungen das Wichtigste ausser acht lassen, nämlich die mannigfaltigen Wechselbeziehungen der verschiedenen untereinander verflochtenen Teilbereiche eines modernen Industriestaates und die sich daraus ergebende […] Verletzlichkeit und Störanfälligkeit.255

Bierter warf den bisher erarbeiteten Studien folglich vor, die Systemkomplexität einer modernen, industrialisierten, hochgradig vernetzten Gesellschaft massiv unterschätzt zu haben.

Für seine Untersuchung griff Bierter auch auf neues soziologisches und psychologisches Wissen über die Bewältigung von Katastrophen zurück. So interviewte er die Soziologen Lars Clausen und Wolf Dombrowsky, die an der Universität Kiel an der 1986 gegründeten, ersten europäischen Forschungsstelle für Katastrophensoziologie tätig waren. Ebenso kontaktierte er den in Zürich tätigen Ethnopsychoanalytiker Mario Erdheim.256 Bierter gelangte schließlich zur Haupterkenntnis, dass „Bemühungen um einen Wiederaufbau- und Erholungsprozess […] angesichts der überwältigenden Zahlen an Toten und Verletzten, der riesigen Zerstörungen an Wohnraum, Industrien, Infrastruktureinrichtungen und an lebenswichtigen Transport- und Kommunikationseinrichtungen eher hoffnungslos an[muten].“257 Zudem müsse eingesehen werden, dass „in einer grösseren atomaren Katastrophe die Ärzte und das Pflegepersonal in den direkt betroffenen Gebieten weit überfordert wären“.258 In den Schlussfolgerungen seiner Studie plädierte er deshalb dafür, gegen atomare Katastrophen verschiedene Verhinderungs- und Linderungsstrategien zu etablieren, namentlich eine auf Fragen der Friedenssicherung fokussierte Außenpolitik sowie umfassende und präventiv ausgerichtete Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Verletzbarkeit und Störanfälligkeit von Industriegesellschaften.259 Die Resultate von Bierters Studie stimmten mit verschiedenen wegweisenden internationalen Untersuchungen, die in den 1980er Jahren publiziert wurden, überein, so etwa mit der unter der Bezeichnung SCOPE-ENUWAR bekannten Studie über die „Umweltfolgen eines Nuklearkrieges“ sowie mit einer Studie der Weltgesundheitsorganisation über die „Auswirkungen von A-Kriegsereignissen auf das Gesundheitswesen“.260 Bierters Ergänzung der Studie Weiterleben führte folglich nicht dazu, die Effektivität von Zivilschutz und Gesamtverteidigung für den Fall eines Atomkrieges wirkungsvoll zu bestätigen – im Gegenteil: Als die hohe Systemkomplexität des modernen Industriestaates Schweiz in den Szenariobildungen mit in Betracht gezogen wurde, trat deren begrenzte Wirksamkeit viel deutlicher zutage.

In Bezug auf die Gesamtverteidigung und namentlich den Zivilschutz haben Historiker argumentiert, letzterer sei auf eine vorsorgliche Nachsorge fixiert gewesen, die auf Best-Case-Annahmen beruht hätte, weshalb ein Nuklearkrieg bzw. eine atomare Katastrophe stets als bewältigbar eingeschätzt worden sei.261 Ich möchte dieses Argument nicht in Zweifel ziehen, sondern vielmehr ergänzen. Die Annahme von Best-Case-Szenarien ist nicht einfach simplen politischen Ideologien geschuldet oder schlichtweg naiv, sondern entspringt auch der handlungsorientierten Logik der Zivilverteidigung, die konstitutiv darauf abzielt, sich gegen etwas verteidigen zu können. Wie die Studie Weiterleben und insbesondere Bierters Beitrag dazu verdeutlichen, ist die Simulation von Worst-Case-Szenarien aus gouvernementaler Perspektive unproduktiv: Es lässt sich mit diesen kein Wissen gewinnen, das konkrete Interventionsmöglichkeiten eröffnet. Die Produktion von „enactment-based knowledge“ mittels Notfallübungen und -szenarien war somit prekär: Denjenigen Planungsinstrumenten und -techniken, die eingesetzt wurden, um die Handlungsfähigkeit der schweizerischen Gesamtverteidigung zu demonstrieren, war gleichzeitig das Potenzial inhärent, Zweifel an der Beherrschbarkeit von (atomaren) Kriegen und Katastrophen zu nähren.

(Kein) Ende des Kalten Krieges

Die Führungsorgane der schweizerischen Gesamtverteidigung diskutierten den „Schlussbericht Weiterleben“ im April 1989. Dabei kamen auch die Reaktionen der Zivilschutzgegner gegenüber der Studie zur Sprache. Aus den dokumentierten Diskussionsvoten lässt sich eine Befremdung, wenn nicht gar eine gewisse Beleidigung herauslesen:

Der Bericht wurde in Auftrag gegeben, weil man der Gesamtverteidigung vorwarf, dass sie sich wohl mit dem „Überleben“, aber nicht mit dem „Weiterleben“, dem Problem nachher, befasse. Die gleichen Kreise werfen nun der Gesamtverteidigung vor, dass ihre Abklärungen an höheren staatspolitischen Unsinn grenzen […].262

Tatsächlich sahen sich Kritikerinnen und Kritiker von Armee und Zivilschutz durch die Studie Weiterleben in ihrer Position bestätigt. Dies lässt sich exemplarisch an einem von einem Autorenkollektiv im Oktober 1988 herausgegebenen Band mit dem Titel „Schutzraum Schweiz. Mit dem Zivilschutz zur Notstandsgesellschaft“ illustrieren (Abb. 21), in dem es heißt: „Die ganze Studie ernst zu nehmen und breit zu kritisieren, erlaubt, der Normalisierung des undenkbar Schrecklichen entgegenzutreten, verhindern zu helfen, dass die Welt in ein Konzentrationslager verwandelt wird.“263 Entgegen ihrer Intention stellten die für die Studie Weiterleben simulierten Szenarien das Weiterleben nach einem Atomkrieg letztlich infrage und gaben damit der zunehmenden zivilgesellschaftlichen Kritik am technokratischen Machbarkeitsglauben der schweizerischen Gesamtverteidigung weiter Nahrung.

Abb. 21
Abb. 21

Band „Schutzraum Schweiz. Mit dem Zivilschutz zur Notstandsgesellschaft“, 1988.

Hinzu kam, dass die Nuklearkriegsgefahr aufgrund der seit Mitte der 1980er Jahre stattfindenden Annäherung zwischen Ost und West erneut in die Ferne gerückt war. Mit dem Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme, welchen die USA und die UdSSR im Dezember 1987 abgeschlossen hatten, erhielten Friedenshoffnungen starken Aufwind.264 Der Kalte Krieg ging langsam seinem Ende zu, und für die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung machten eine Zivilschutz- und Armeekonzeption, die wesentlich auf die Gefahr eines Atomkrieges ausgerichtet waren, keinen Sinn mehr. So glaubten 1989 in einer repräsentativen Umfrage zum Zivilschutz weniger als 20 Prozent der befragten Personen, Zivilschutzmaßnahmen könnten die Bevölkerung in einem totalen oder beschränkten Nuklearkrieg wirksam schützen.265

Fast zeitgleich mit dem Abschluss der Studie Weiterleben fand im November 1988 die letzte Gesamtverteidigungsübung während des Kalten Krieges statt. In der Übungsanlage war von einem sich abzeichnenden Ende des Kalten Krieges indessen wenig zu spüren. Jedenfalls machte der Bundesrat anlässlich der Schlussbesprechung der Übung klar, dass er die öffentliche Hoffnung auf dauerhafte Entspannung und Frieden für verfrüht und trügerisch hielt. Zwar sei – so ist im Manuskript für die Rede des Bundespräsidenten zu lesen – „die internationale Grosswetterlage heute nicht derart, dass in absehbarer Zeit mit gefährlichen Verwicklungen zu rechnen wäre, in die auch die Schweiz miteinbezogen werden könnte.“ Besonders ein Kleinstaat wie die Schweiz könne „es sich jedoch nicht leisten, seine Hände in den Schoss zu legen und die Anstrengungen zu seiner Selbstbehauptung zu vernachlässigen“. Deshalb betrachte man – so ging die Rede weiter – „die gegenwärtige Entwicklung zur Begrenzung des Rüstungswettlaufs mit Nüchternheit“ und halte „keinen Kurswechsel in unseren sicherheitspolitischen Anstrengungen“ für angezeigt.266 Während die Bevölkerung also auf eine baldige Beendigung des globalen Systemkonflikts hoffte, vermochte die Schweizer Regierung dem Tauwetter, welches das Ende des Kalten Krieges ankündigte, nicht recht zu trauen.

5.4 Fazit

Für die Vorbereitung auf einen künftigen Atomkrieg reichte es nicht mehr, sich auf reines Erfahrungswissen, etwa aus dem Zweiten Weltkrieg, zu stützen. Die Bewältigung einer nuklearen Katastrophe verlangte vielmehr nach „enactment-based knowledge“, einer neuen Form von Wissen, welches auf der Simulation der imaginierten Bedrohungen und der gegen diese geplanten Schutz- und Verteidigungsmaßnahmen beruhte. Als Simulationen dienten in der Schweiz des Kalten Krieges verschiedene Arten von Kriegsspielen, so Verteidigungs- und Katastrophenübungen, aber auch wissenschaftlich erarbeitete Bedrohungs- und Kriegsfolgestudien. In den durchgespielten und entworfenen Bedrohungsszenarien spiegelten sich die von Regierung, Behörden und Experten jeweils aktuell wahrgenommenen und künftig erwarteten politischen und gesellschaftlichen Problemlagen wider. Ein Wandel in den Bedrohungsvorstellungen stellt folglich nicht nur einen Indikator für den Verlauf und die Konjunkturen des globalen Kalten Krieges dar. Vielmehr zeigt sich darin auch, wie sozialer Wandel ausgehend vom Imperativ der totalen Landes- bzw. Gesamtverteidigung sicherheitspolitisch (um-)gedeutet wurde.

Die aus den Notfallübungen und -szenarien gewonnenen Resultate und Erkenntnisse blieben nicht folgenlos, sondern wurden in vielfältiger Form in die ‚Realität‘ übertragen. Übersetzt in Forderungen und Programme kam ihnen eine politische Funktion zu: Im Wesentlichen ging es darum, Vorstellungen einer Beherrschbarkeit von Bedrohungspotenzialen und einer Planbarkeit von Verteidigungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten und so die Ressourcen, Aufgaben und Ziele der schweizerischen Gesamtverteidigungsorganisation zu legitimieren. Zu diesem Zweck nahm in den 1970er Jahren auch die – bisweilen kritisierte – Verwissenschaftlichung der schweizerischen Sicherheitspolitik Fahrt auf. Die sicherheitspolitische Forschung bildete die Basis für eine technokratisch inspirierte Planungsvision im Bereich der Gesamtverteidigung. Mit dem Ziel, ein nach kybernetischen Regeln operierendes Planungs- und Kontrollsystem für alle potenziellen Bedrohungen zu schaffen, versuchte die Schweiz den sicherheitspolitischen Herausforderungen mit derselben „Cold War rationality“ zu begegnen, wie dies auch die Staaten im Zentrum der Blockkonfrontation taten.267

Die von der „Cold War rationality“ inspirierte technische Beherrschbarkeit und rationale Planbarkeit von Gefahren und Risiken scheiterte allerdings in den 1980er Jahren. Die Studie Weiterleben, mit welcher die Möglichkeiten des Weiterlebens nach einem Nuklearkrieg simuliert wurden, machte letzten Endes überdeutlich, dass sich der Machbarkeitsglaube der schweizerischen Gesamtverteidigung angesichts der ungeheuren Zerstörungskraft, die ein Atomkrieg auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt ausüben würde, als naive technokratische Illusion erwies. Damit zeigten sich gleichzeitig die Grenzen simulierten Wissens: „Enactment-based knowledge“ ist aus gouvernementaler Perspektive nur solange produktiv, wie es Handlungsoptionen eröffnet. Ist dies, wie bei der Studie Weiterleben, nicht (mehr) oder nur eingeschränkt der Fall, können Simulationen und Szenarien auch dazu benutzt werden, zivilschützerische Ideale der Bewältig- und Kontrollierbarkeit von (atomaren) Kriegs- und Katastrophenereignissen fundamental infrage zu stellen.

Die durch die Notfallübungen und -szenarien evozierte, ständige performative Aktualisierung von imaginierten Bedrohungen führte zu einer Ausweitung von Verteidigungsmaßnahmen. Neben Vorkehrungen zur militärischen traten zunächst solche zur zivilen und später auch zur inneren und ökonomischen Sicherheit. In diesem erweiterten Verständnis von Sicherheit spiegelte sich eine Zunahme von wahrgenommenen Bedrohungspotenzialen wider. Waren die langen 1950er Jahre stark vom Szenario eines mit Atomwaffen geführten Krieges dominiert, verlor dieses Bild in der Phase der Entspannungspolitik zwischenzeitlich an Bedeutung, um in den 1980er Jahren im Zuge des Zweiten Kalten Krieges erneut eine große Virulenz zu entfalten. Gleichzeitig gewannen ab Mitte der 1960er und verstärkt in den 1970er Jahren innenpolitische und wirtschaftliche Bedrohungsvorstellungen an Relevanz. Mögliche Wirtschaftskriege und Versorgungskrisen, aber vor allem der befürchtete Angriff auf Politik und Gesellschaft durch ‚Feinde im Innern‘ erweiterten das gouvernementale Bedrohungsspektrum. Dabei erlangten aus Sicht der Behörden nukleare Bedrohungsszenarien Plausibilität, in welchen die atomare Sicherheit durch Sabotageakte und Unfälle in Kernanlagen gefährdet schien. Ausgehend von diesen neuartigen zivilen Atomgefahren nahm in den 1970er Jahren eine Entwicklung ihren Anfang, welche in den folgenden Jahren und Jahrzehnten zu einer immer stärkeren Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf zivile (atomare) Notfälle führen sollte. Die „Nuklearität“ des schweizerischen Kalten Krieges manifestiert sich also auch darin, dass die als dominant wahrgenommene Bedrohung im Zivilbereich ebenfalls atomarer Natur war.

Die Ausweitung der Bedrohungsbilder hatte zur Folge, dass neue Ausgrenzungslinien durch die vorgestellte nationale Gemeinschaft gezogen wurden. Die für die Schweiz des Kalten Krieges konstitutiven Grenzen sozialer In- und Exklusion wurden auch anlässlich der Einübung und Konzeptualisierung der nationalen Verteidigung performativ immer wieder neu hergestellt. Wer – wie die Gegnerinnen und Gegner der Kernkraft – den Kalte-Krieg-Konsens nicht fraglos teilte, gefährdete aus Sicht der Gesamtverteidiger die innere Sicherheit. Gleichzeitig verwischten angesichts des befürchteten (atomaren) Terrorismus und der lauernden Subversion die Grenzen zwischen Kriegs- und Friedenszustand zusehends: Die Gesamtverteidiger wähnten die Schweiz permanent in einem Zustand der Kriegsvorbereitung.

Dieser „war-like character“ des schweizerischen Kalten Krieges zeigt sich auch in der Schaffung einer Vielzahl neuer und der Reformierung zahlreicher bestehender Institutionen. Dazu zählten nicht nur koordinierende Gesamtleitungsgremien, sondern auch umfassende Schutz- und Alarmorganisationen, die im Hinblick auf einen drohenden (Nuklear-)Krieg zivile und militärische Ressourcen in sich zu vereinigen versuchten. Gesamtverteidigung sollte somit in erster Linie einen effizienten und wirksamen Einsatz aller verfügbaren Mittel im Modus der ‚koordinierten Sicherheit‘ gewährleisten. Die Auswertungen der während des gesamten Kalten Krieges durchgeführten Landes- und Gesamtverteidigungsübungen wiesen hier jedoch immer wieder auf Lücken hin. So stellte insbesondere die Alarmierung und Orientierung der Bevölkerung bei Strahlengefahr ein anhaltendes Problem dar, welches die involvierten militärischen und zivilen Behörden und Gremien nicht zu lösen imstande waren. Der Imperativ der Koordination blieb folglich stets prekär, weil die erbrachten Koordinationsleistungen den gestellten Koordinationsanforderungen ständig hinterherhinkten.

1

Zu Begriff und Konzept des Nicht-Wissens: Proctor/Schiebinger 2008.

2

Baudrillard 1978, S. 10. Vgl. auch: Baudrillard 2011 [1976], bes. S. 92–156. Zu Baudrillards Simulationstheorie u. a.: Strehle 2012, S. 95–150; Blask 2005 [1995], S. 23–41.

3

Vgl. Collier 2008. Das „acting out“, das dieser Form der Wissensproduktion zugrunde liegt, kann dabei über Übungen, Simulationen (im engeren Sinne) oder Modelle erfolgen, während das archivisch-statistische Wissen auf ein ‚Archiv‘ vergangener Ereignisse rekurriert. Vgl. ebd., S. 225 und S. 244 f., Fn. 2.

4

Vgl. Davis 2007. Das „Rehearsal“ ist dabei nicht gleichzusetzen mit der „Performance“ im Sinne einer aufführungsreifen Vorstellung: „Rehearsals“ zeichnen sich wesentlich dadurch aus, dass es sich eben um Proben handelt, an denen bestimmte Dinge wiederholt, das heißt immer wieder eingeübt werden.

5

Neben den Gesamtverteidigungsübungen auf Bundesebene führten die Kantone bzw. Territorialzonen auch eigene Gesamtverteidigungsübungen durch.

6

Wesentliche Teile dieses Teilkapitels wurden bereits publiziert in: Marti 2015a.

7

CH-BAR#E4001D#1980/86#37*, Denkschrift über die an unserer Grundidee für die Landesverteidigung und an der Organisation der Armee vorzunehmenden Änderungen, 29.8.1955. Zur Landesverteidigungskommission: Huber 1960.

8

In früheren Dokumenten zur strategischen und taktischen Ausrichtung der Schweizer Armee wurde die Möglichkeit eines Atomkrieges zwar erwähnt, aber nicht speziell vertieft. Vgl. etwa Schweizer Armee 1951.

9

CH-BAR#E5001F#1000/1866#3334*, Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Landesverteidigungskommission, 12.3.1955. Zur Zivilverteidigung in Schweden vgl. Kapitel 1, Fn. 42.

10

Ebd., und Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Landesverteidigungskommission, 11./12.5.1955.

11

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#353*, Antrag des EMD, 1.6.1955.

12

Zu den verschiedenen Funktionen bzw. Typen von Kriegsspielen vgl. Kaufmann 2006, hier S. 121 f.

13

Vgl. ebd., S. 124. Zu den war games im Kalten Krieg auch: van Creveld 2013; Pias 2009; Ghamari-Tabrizi 2005; Horn 2004; Ghamari-Tabrizi 2000.

14

Vgl. Kaldor 1992 [1990], S. 47. Der Historiker Jost Dülffer spricht für die Zeit zwischen 1945 und 1990 vom „Ost-West-Konflikt“ und verwendet den Begriff „Kalter Krieg“ nur für diejenigen Phasen, in denen eine Eskalation zu einem tatsächlichen Krieg drohte. Bis Mitte der 1960er Jahre fanden gemäß seiner Lesart der erste (Berlin-Blockade 1948/1949 und Anfangsphase Koreakrieg 1950) und der zweite (Berlin-Krise 1958–1962 und Kuba-Krise 1962) von insgesamt drei Kalten Kriegen statt. Vgl. Dülffer 2004, S. 4 f.

15

Zur Schweiz der ‚langen‘ 1950er Jahre vgl. Kapitel 1, Fn. 53.

16

Vgl. CH-BAR#E5003-02#2009/193#2*, Übung 2 (Blatt 1–7), ohne Datum; CH-BAR#E5003-02#2009/193#3*, Übung 3 (Blatt 1–8), ohne Datum.

17

Vgl. CH-BAR#E6001B#1970/314#32*, Übung II, ohne Datum. Zur Anlegung von Haushaltvorräten im Kalten Krieg: Marti 2014a. Zur wirtschaftlichen Landesverteidigung im Kalten Krieg: Cottier 2014, S. 133–166.

18

Vgl. ebd., Übung 3, ohne Datum.

19

Vgl. Breitenmoser 2002, S. 74–77; Spillmann/Wenger/Breitenmoser/Gerber 2001, S. 71–74; Tanner 1997, S. 332; Däniker/Spillmann 1992, S. 592.

20

Vgl. CH-BAR#E4001D#1980/86#37*, Die Hauptsorgen des Generalstabs, in: Die Wirtschaft, 1. Jg., Heft vom Mai 1956.

21

Vgl. Epple-Gass 1988, bes. S. 25–34; Tanner 1988a, S. 75; Brassel/Tanner 1986, S. 62 f.

22

Vgl. CH-BAR#E5001F#1000/1866#3334*, Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Landesverteidigungskommission, 11./12.5.1955.

23

Vgl. CH-BAR#E5560C#1975/46#2917*, Remarques critiques au sujet de l’exercice No 2, ohne Datum.

24

Vgl. ebd., Allocution du Chef du département militaire fédéral, ohne Datum.

25

Zur Option der schweizerischen Atombewaffnung vgl. Kapitel 1, Fn. 49.

26

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#353*, Rapport sur l’exercice de défense nationale, 28.2.1956.

27

Ebd., Bericht der Arbeitsgruppe des EDI, 6.4.1956.

28

Ebd., Bericht des Justiz- und Polizeidepartements, 20.2.1956.

29

Vgl. Meier/Meier 2010, S. 215 f.

30

Vgl. CH-BAR#E5001F#1000/1866#3334*, Allgemeine Massnahmen (Entwurf), 7.7.1956.

31

Vgl. Kleger 1999, S. 204 f.

32

Vgl. Breitenmoser 2002 S. 77–83; Spillmann/Wenger/Breitenmoser/Gerber 2001, S. 91–94; Tanner 1997, S. 332; Däniker/Spillmann 1992, S. 592.

33

Vgl. dazu Kapitel 2.2.

34

Zur Geschichte des schweizerischen Zivilschutzes vgl. Kapitel 1, Fn. 46. Der Grund für das Scheitern der ersten Volksabstimmung lag in erster Linie darin, dass diese Vorlage – im Gegensatz zur zweiten – vorgesehen hatte, auch für Frauen eine Dienstpflicht einzuführen. Vgl. Meier/Meier 2010, S. 217.

35

Zum schweizerischen Schutzraumbau während des Kalten Krieges vgl. Kapitel 1, Fn. 47.

36

Vgl. dazu Kapitel 2.2.

37

Zur Fallout-Debatte vgl. Kapitel 2.2.

38

Der ehemalige Generalstabschef Hans Senn führt die längere Pause zwischen der ersten und der zweiten Landesverteidigungsübung auf den erwähnten Konzeptionsstreit innerhalb der Armee zurück, welcher die für die Organisation der Landesverteidigungsübung verantwortliche Gruppe für Generalstabsdienste stark in Anspruch nahm. Vgl. Senn 1983, S. 49.

39

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Schreiben des Stabschefs der Landesverteidigungsübung 1963 an die Vertreter der Departemente und der Bundeskanzlei, 3.1.1963.

40

Vgl. CH-BAR#E5560D#1996/188#2924*, Übungsanlage (Blatt 1–9), ohne Datum.

41

Vgl. ebd.

42

Vgl. Archiv BAG, 18.10.84, Landesverteidigungsübung 1963, Zwischenbesprechung Donnerstag 27. Juni, ohne Datum, und Schlussbericht Strahlenschutz, ohne Datum.

43

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Rapport du chef de l’état-major général, 3.12.1964.

44

Archiv BAG, 18.10.84, Landesverteidigungsübung 1963, Schlussbericht Strahlenschutz, ohne Datum.

45

Vgl. Archiv BAG, 18.10.57, Katastrophenfall, Schreiben von G. Wagner an S. Streiff, 18.11.1963; CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Schreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an das EMD, 28.5.1965. Zum Alarmausschuss und der Alarmorganisation vgl. Kapitel 6.1 und 6.2.

46

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Schlussbericht der Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, 12.9.1963.

47

Zum umfassenden AC-Schutzdienst vgl. Kapitel 6.1 und 6.2. Zum totalen Sanitätsdienst vgl. Kapitel 7.3.

48

Vgl. CH-BAR#E4001D#1976/136#343*, Bedürfnisse von Armee und Bevölkerung: Mängel und Lücken, 23.6.1966, und Vernehmlassung für die Belange des Zivilschutzes, 29.9.1966.

49

Zum Ausbau des Zivilschutzes in den 1960er Jahren vgl. Meier/Meier 2010, bes. S. 218–222.

50

Vgl. König/Kreis/Meister/Romano 1998b, bes. S. 11–14. Vgl. zur Schweiz in den 1960er Jahren auch Kapitel 1, Fn. 53.

51

Zur Entspannungspolitik im Kalten Krieg: Kieninger 2016. Zur Schweiz während der Detente: Bott/Schaufelbuehl 2017.

52

Vgl. CH-BAR#E4001D#1976/136#343*, Schreiben des EMD an die Mitglieder des Bundesrates, 9.1.1967.

53

Vgl. Senn 1983, S. 103.

54

Vgl. CH-BAR#E4390C#1977/164#862*, Schreiben von G. Däniker an die Vertreter der Departemente, 15.2.1966, und Fragebogen betr. die Unterlagenbeschaffung, 25.1.1966.

55

Vgl. ebd., Schreiben des Chefs der Sektion Ausbildung und Kurswesen an Vizedirektor Roulier, 2.3.1966, Schreiben des Chefs der Sektion Schutzorganisationen an Vizedirektor Roulier, 2.3.1966, und Schreiben des Direktors des Bundeamtes für Zivilschutz an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, 8.3.1966.

56

CH-BAR#E4001D#1976/136#343*, Bericht der Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, 14.4.1967.

57

CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

58

Vgl. CH-BAR#E4001D#1976/136#343*, Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung der allgemeinen Lage, ohne Datum.

59

Ebd., Schreiben von W. König an O. Schürch, 14.4.1967.

60

Vgl. ebd., Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung der allgemeinen Lage, ohne Datum; CH-BAR#5560D#1996/188#2925*, Übungsbesprechung des Gst. Chefs, 14.1.1967.

61

CH-BAR#5560D#1996/188#2925*, Übungsbesprechung des Gst. Chefs, 14.1.1967.

62

Ebd., Schreiben von Oberstbrigadier Prisi an Direktor König, 21.3.1967.

63

Zu diesem Wandel der Bedrohungsproblematik vgl. u. a. Haltiner 2011, S. 42 f.; Kreis 1993, S. 257–293 und S. 385–485.

64

Vgl. Imhof/Ettinger/Kraft/Meier von Bock/Schätti 2000, S. 15 f.

65

Zu „1968“ in der Schweiz: Skenderovic/Späti 2012; Schaufelbuehl 2009; Linke/Scharloth 2008; Hebeisen/Joris/Zimmermann 2008.

66

Zum Überfremdungsdiskurs: Skenderovic/D’Amato 2008; Buomberger 2004; Romano 1999; Tanner 1994.

67

Zur Problematisierung der Jugend in der Schweiz der Nachkriegszeit: Bühler 2018.

68

Vgl. Degen 2009, S. 99. Dazu auch: Schweizer 2017.

69

Vgl. CH-BAR#E5001G#1982/121#2184*, Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung der allgemeinen Lage, 20.12.1970.

70

CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971. Zur Wirkmächtigkeit des Kalten Krieges in Schweizer Schulen: Ritzer 2015.

71

CH-BAR#E5001G#1982/121#2184*, Zusammenfassende Darstellung der Entwicklung der allgemeinen Lage, 20.12.1970.

72

Ebd.

73

Zum Zivilverteidigungsbüchlein: Löffler 2004; Höchner 2004.

74

Vgl. Tanner 1997, S. 337–340.

75

Vgl. Bundesrat 1973.

76

Zu diesem Phänomen vgl. Conze 2005, bes. S. 374 f. Zum erweiterten Verständnis von Sicherheit vgl. Kapitel 1, Fn. 24.

77

Vgl. für die Schweiz die bereits zitierten Studien von Breitenmoser 2002; Spillmann/Wenger/Breitenmoser/Gerber 2001; Däniker/Spillmann 1992; Senn 1983.

78

Vgl. bspw. CH-BAR#E4001D#1976/136#343*, Schreiben des Vorsitzenden des Stabs für Gesamtverteidigung an den Generalstabschef, 31.3.1971.

79

Kaufmann 2006, S. 122. Vgl. auch Pias 2010, S. 196.

80

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#353*, Note relative à la conférence concernant l’exercice de défense nationale, 17.6.1955; CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Rapport du chef de l’état-major général, 3.12.1964; CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

81

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#353*, Antrag des EMD, 1.6.1955.

82

Vgl. ebd., Rapport sur l’exercice de défense nationale, 28.2.1956.

83

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Rapport du chef de l’état-major général, 3.12.1964; CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

84

Vgl. CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971. Der späte und schwache Einbezug von Frauen ist ein Hinweis darauf, dass die schweizerische Landesverteidigung während des Kalten Krieges auf ein androzentrisches Identitätsbild von Milizarmee und männlicher Bevölkerung rekurrierte, welches die Hälfte der Bevölkerung ausschloss. Vgl. dazu Tanner 1997.

85

Vgl. bspw. CH-BAR#E4001D#1973/126#353*, Notiz über die Mitwirkung der Experten an der Landesverteidigungsübung 1956, 13.1.1956.

86

Vgl. CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

87

Vgl. CH-BAR#E4001D#1973/126#353*, Rapport sur l’exercice de défense nationale, 28.2.1956.

88

Vgl. CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

89

Vgl. dazu auch CH-BAR#E5680A#1981/40#68*, Bereitschaft für die Landesverteidigung, 15.1.1971.

90

Vgl. dazu auch Degen 2009, S. 94; Guttmann 2013, S. 66 f.

91

CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Rapport du chef de l’état-major général, 3.12.1964.

92

CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

93

CH-BAR#E5560C#1975/46#2917*, Chef EMG, ohne Datum.

94

CH-BAR#E4001D#1973/126#356*, Schreiben des Stabschefs der Landesverteidigungsübung 1963 an die Vertreter der Departemente und der Bundeskanzlei, 3.1.1963.

95

Vgl. CH-BAR#E4390C#1977/164#862*, Schreiben von G. Däniker an die Vertreter der Departemente in der Übungsleitung, 15.2.1966, und Fragebogen betr. die Unterlagenbeschaffung, 25.1.1966.

96

Pias 2009, S. 179. Zu Herman Kahns Nuklearkriegsszenarien auch: Ghamari-Tabrizi 2005; Horn 2004; Ghamari-Tabrizi 2000.

97

CH-BAR#E4390C#1977/164#862*, Der Überblick: Unabhängige Tageszeitung für die Schweiz, 17. Jg., Nr. 99, 27.4.1971.

98

Ebd., Die letzte Chance: Organ der RFF für alle Schweizer guten Willens, ohne Datum.

99

Ebd., Flugblatt der Helvetischen Widerstandsbewegung mit dem Titel „Es ist höchste Zeit!“, 12.5.1971.

100

Ebd., Flugblatt der Aktion Neutralität und Tradition mit dem Titel Wollt Ihr unbedingt den Krieg?, ohne Datum.

101

Vgl. Jorio 2006.

102

CH-BAR#E4390C#1977/164#862*, Einsatz der Medien, 12.1.1971.

103

Ebd., Einsatz der Kriegsabteilung Presse und Funkspruch, 4.12.1970.

104

Horn, 2004, S. 328. Zum Kalten Krieg als self-sustained conflict auch: Dülffer 2006.

105

Vgl. Tanner 1997, S. 327 f.

106

CH-BAR#E5680-04#2000/96#2*, Schlussbericht über die Gesamtverteidigungsübung 1977, Februar 1977, Hervorh. i. O.

107

Vgl. ebd., Vorbereitung der GVU 77, 13.1.1976. Zur Neuorganisation der Landesverteidigung: Breitenmoser 2002, S. 105–130; Spillmann/Wenger/Breitenmoser/Gerber 2001, S. 96–102; Däniker/Spillmann 1992, S. 593–597; Senn 1983, S. 57–66.

108

Die beiden Begriffe Gesamtverteidigung und Sicherheitspolitik wurden in der Schweiz synonym verwendet.

109

Vgl. Bundesrat 1973, S. 145 f. Der Bundesrat war in diesem Punkt den Empfehlungen der sogenannten Studienkommission für strategische Fragen gefolgt. Vgl. dazu Breitenmoser 2002, S. 155–186; Spillmann/Wenger/Breitenmoser/Gerber 2001, S. 105–109.

110

Vgl. CH-BAR#E4390C#1981/146#29*, Schwedens nationale Sicherheitspolitik, 1.12.1970, und Zukunftsstudien ergeben Unterlagen für bessere Planung, [1971]; CH-BAR#E4390 C#1997/14#204*, Das Planungssystem der schwedischen Sicherheitspolitik, ohne Datum.

111

Wesentliche Teile dieses Abschnitts wurden bereits publiziert in: Marti 2014b, S. 152–164.

112

Vgl. CH-BAR#E7310B#1988/178#244*, Protokoll der 1. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 27.8.1974.

113

Für die Zusammenarbeit mit dem Institut universitaire de hautes études internationales in Genf: CH-BAR#E5680-04#2000/96#9*, Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Institut de Hautes Etudes Internationales (Entwurf), 16.1.1975.

114

Vgl. CH-BAR#E5680-04#2000/96#8*, Protokoll der 8. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 28.2.1975.

115

Zu den social sciences im Kalten Krieg vgl. Kapitel 1, Fn. 32. Zur Geschichte der Sozialwissenschaften in der Schweiz während des Kalten Krieges: Weber 2014.

116

CH-BAR#E5680-04#2000/96#7*, Zielsetzungen für die wissenschaftlichen Studien der Sicherheitspolitik, 7.10.1974.

117

CH-BAR#E5560D#2003/31#193*, Bericht des Generalstabschefs, August 1971.

118

CH-BAR#E5680-04#2000/96#7*, Plan für die Erstellung von sicherheitspolitischen Grundlagenstudien, Mai 1977.

119

Vgl. Stahel/Luterbacher 1977, S. 214. Vgl. auch CH-BAR#E7310B#1988/178#244*, Protokoll der 4. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 1.11.1974, und Protokoll der 6. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 3.12.1974; CH-BAR#E5680-04#2000/96#8*, Protokoll der 8. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 28.2.1975.

120

Zur Geschichte der Planung im 20. Jahrhundert insb.: van Laak 2010; van Laak 2008; Metzler 2005; Haupt/Requate 2004.

121

Van Laak 2012, S. 106.

122

Gesamtplanungen wurden in der Schweiz zu dieser Zeit neben der Sicherheitspolitik auch in der Verkehrs-, Energie- und Raumpolitik angestrebt. Dazu: Sandmeier 2011; Degen 2007; Klöti 1993.

123

Vgl. Pias 2004a, S. 16; Schmidt-Gernig 2004, S. 121.

124

Zur Geschichte der Kybernetik u. a.: Rid 2016 [2016]; Kline 2015; Aumann 2009; Hagner/Hörl 2008; Bluma 2004; Pias 2004a; Galison 1997; Heims 1991. Zu den kybernetischen Kulturen der Kontrolle: Levin 2000.

125

Aumann 2009, S. 51 und S. 59, [1978].

126

CH-BAR#E5680-04#2000/96#7*, Plan für die Erstellung von sicherheitspolitischen Grundlagenstudien, 24.11.1976.

127

Pias 2004a, S. 36.

128

Horn 2004, S. 312.

129

Vgl. CH-BAR#E7310B#1988/178#244*, Protokoll der 1. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 27.8.1974; CH-BAR#E5680-04#2000/96#8*, Protokoll der 2. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 17.9.1974, Protokoll der 3. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 15.10.1974, und Protokoll der 7. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 13.12.1974; CH-BAR#E7310B#1988/178#244*, Protokoll der 9. Sitzung der Studiengruppe Forschung, 4.4.1975.

130

Vgl. Burmeister, S. 149. Zu Alois Riklin: Göldi 2011.

131

Vgl. Schwegler 2008, S. 105–107.

132

CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Szenarien für die Schweiz in den achtziger Jahren (Entwurf), 20.7.1979.

133

Vgl. ebd.

134

Vgl. Aumann 2009, S. 67–72 und S. 437–447. Vgl. auch Bluma 2004, S. 181–188.

135

Vgl. Steinmüller 2012, S. 113 und S. 132 f. Zur Geschichte der Zukunftsforschung u. a.: Seefried 2015; Tolon 2012; Kessler 2011; Schmidt-Gernig 2004; Bell 2003 [1997]; Schmidt-Gernig 2003; Schmidt-Gernig 2002; Schmidt-Gernig 2001; Steinmüller 2000; Schmidt-Gernig 1998.

136

Vgl. Grunwald 2009, S. 25.

137

Schmidt-Gernig 2002, Titel und S. 251. Vgl. auch Schmidt-Gernig 2004, S. 120–124.

138

Vgl. CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Einige Anmerkungen zu Szenarien und methodischem Vorgehen, 17.10.1978, Hearing vom 24. November 1978/Bern, ohne Datum, und Szenarien für die Schweiz in den achtziger Jahren (Entwurf), 20.7.1979.

139

Vgl. ebd.

140

Vgl. Horn 2004, S. 315.

141

Vgl. Pias 2004a, S. 14.

142

Pias 2004b, S. 307 f. Vgl. auch Pias 2002.

143

CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Besprechung des Berichtes über die drei Klausurtagungen, anfangs Mai 1979.

144

Vgl. Canzler 1991, S. 210.

145

Zum kreativen Potenzial von Kriegsspielen und Simulationen auch: Ghamari-Tabrizi 2000.

146

Vgl. CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Zwei Befragungen zur sicherheitspolitischen Lage der Schweiz in den achtziger Jahren, 1.7.1979.

147

Vgl. Steinmüller 2000, S. 46 f.

148

Vgl. CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Protokoll der 13. Sitzung der Arbeitsgruppe Bedrohung, 10.5.1978.

149

Vgl. ebd., Zwei Befragungen zur sicherheitspolitischen Lage der Schweiz in den achtziger Jahren, 1.7.1979.

150

Tanner 1997, S. 319.

151

CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Schreiben von H. Wanner und A. Riklin, 10.5.1978, Hervorh. i. Orig.

152

Ebd., Zwei Befragungen zur sicherheitspolitischen Lage der Schweiz in den achtziger Jahren, 1.7.1979.

153

Vgl. ebd., Szenarien für die Schweiz in den achtziger Jahren (Entwurf), 20.7.1979.

154

Ebd. Für den Originalartikel: Dahrendorf 1977.

155

Vgl. ebd.

156

Zur Erdölpolitik im Kalten Krieg: Graf 2014.

157

Vgl. CH-BAR#E5680-04#2000/96#4*, Zwei Befragungen zur sicherheitspolitischen Lage der Schweiz in den achtziger Jahren, 1.7.1979.

158

Vgl. ebd., Szenarien für die Schweiz in den achtziger Jahren (Entwurf), 20.7.1979.

159

Ebd., Zwei Befragungen zur sicherheitspolitischen Lage der Schweiz in den achtziger Jahren, 1.7.1979, Hervorh. i. Orig.

160

Ebd., Hervorh. i. Orig.

161

CH-BAR#E5680-04#2000/96#7*, Aktennotiz über die Besprechung betreffend die Weiterführung der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien, 29.2.1980.

162

Vgl. ebd., und Aktennotiz über die Besprechung betreffend die Weiterführung der sicherheitspolitischen Grundlagenstudien, 11.3.1980.

163

Vgl. Rütti-Rohrer 1984, S. 60 f.

164

Vgl. CH-BAR#E5680C#1998/161#117*, Aufträge des Bundesrates für die Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1977, ohne Datum; CH-BAR#E5680-04#2000/96#7*, Antrag des Rates für Gesamtverteidigung an den Bundesrat, 12.12.1977.

165

Senn 1983, S. 151 f., Hervorh. i. Orig.

166

Zur Änderung der rechtlichen Grundlage der Versorgungspolitik: Achermann-Knoepfli 1990.

167

Vgl. Cottier 2014, S. 150–155.

168

Bundesrat zit. in ebd., S. 150 f.

169

Vgl. ebd., S. 151 f.

170

Zur Roten Armee Fraktion und den Roten Brigaden u. a.: Terhoeven 2014; Locher 2013; Hof 2011; Hürter 2010; Balz 2008; Kraushaar 2006; Weinhauer 2006.

171

Vgl. dazu auch Kapitel 6 und 7.

172

Vgl. CH-BAR#E3300C#1993/154#611*, Protokoll der Katastrophenübung Atogau, 30./ 31.1.1975.

173

Ebd.

174

Vgl. Kupper 2003a, S. 122, bes. Fn. 53. Zum Bombenattentat und dem Flugzeugabsturz in Würenlingen veröffentlichte Marcel Gyr ein umstrittenes Buch: Gyr 2016. Dazu kritisch: Zala/Bürgisser/Steiner 2016.

175

In einem anlässlich der Übung „Atogau“ gehaltenen Referat wurde explizit auf die drei Katastrophenereignisse Würenlingen, Dottikon und Dürrenäsch Bezug genommen. Vgl. CH-BAR#E3300C#1993/154#611*, Protokoll der Katastrophenübung Atogau, 30./31.1.1975.

176

Ebd.

177

Vgl. ebd., Drehbuch für die Notfallübung Sabotage im Kernkraftwerk Beznau, 25.1.1975.

178

Ebd.

179

Ebd.

180

Ebd.

181

Ebd.

182

Vgl. ebd.

183

Ebd.

184

Ebd., Protokoll der Katastrophenübung Atogau, 30./31.1.1975.

185

Vgl. CH-BAR#E8190B-01#1985/59#195*, Schreiben von P. Courvoisier an H. W. Binz, H. R. Siegrist und Cl. Zangger, 14.1.1975, und Schreiben von H. Mumenthaler an W. Ritschard, 21.1.1975.

186

Vgl. CH-BAR#E3300C#1993/154#611*, Protokoll der Katastrophenübung Atogau, 30./ 31.1.1975.

187

Ebd., Beilage 3 zum Protokoll zur Konferenz betreffend Sicherheit von Kernkraftwerken, 12.3.1975.

188

Ebd.

189

Ebd., Protokoll der Katastrophenübung Atogau, 30./31.1.1975.

190

Zum ‚Linksterrorismus‘ in der Schweiz: Grisard 2011.

191

CH-BAR#E3300C#1993/154#611*, Schreiben von H. Wanner an verschiedene Herren, 16.1.1975.

192

Vgl. dazu Kapitel 6.3.

193

Vgl. CH-BAR#E5680C#1998/161#116*, Einleitung Übungsleiter (10 min), ohne Datum.

194

Vgl. ebd., Ergebnisse der ausserordentlichen Sitzung der Lagekonferenz vom 6.6.77, 0800 (supponiert), 6.6.1977.

195

Vgl. ebd., Déroulement de l’exercice, ohne Datum.

196

Vgl. ebd., Beschlussprotokoll der Stabssitzung vom 6.6.1977, 1615, 6.6.1977, und Schreiben des Direktors des Bundesamtes für Zivilschutz an K. Furgler, 18.1.1977; CH-BAR#E5680-04#2000/96#2*, Schlussbericht über die Gesamtverteidigungsübung 1977, Februar 1977.

197

CH-BAR#E5680C#1998/161#117*, Aufträge des Bundesrates für die Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1977, ohne Datum. Vgl. auch CH-BAR#E5680C#1998/ 161#116*, Schlussbesprechung: Gesamtbetrachtung Übungsleiter, ohne Datum; CH-BAR#E5680-04#2000/96#2*, Schlussbericht über die Gesamtverteidigungsübung 1977, Februar 1977; CH-BAR#E5680C#1998/161#117*, Bericht des Stabes für Gesamtverteidigung für die Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1977, 26.5.1977; CH-BAR#E5560D#1997/160#1645*, Orientierung über den Auftrag der neugebildeten Expertengruppe für die Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1977, ohne Datum.

198

Vgl. CH-BAR#E5680C#1998/161#122*, Bericht über den Stand Ende 1979 der Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1977, ohne Datum, und Bericht über den Stand Ende 1979 der Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1977 (2. Teil), ohne Datum. Zur Studiengruppe Warnung und Alarmierung vgl. Kapitel 6.2.

199

Vgl. dazu Kapitel 6.3.

200

Vgl. CH-BAR#E5680-04#2000/96#2*, Gedanken über die nuklearen Gefahren, ohne Datum. Zu Walter Winkler: Balmer 2015.

201

CH-BAR#E5680C#1998/161#117*, Auszug aus dem Protokoll des Stabes GV, 12.5.1977.

202

Vgl. ebd.

203

Zu den 1970er Jahren als Krisen- und Umbruchjahrzehnt vgl. Kapitel 1, Fn. 55.

204

Wesentliche Teile dieses Teilkapitels wurden bereits publiziert in: Marti 2014b, S. 164–169.

205

Zur nuklearen Aufrüstung und wieder aufkeimenden Atomangst im Zweiten Kalten Krieg: Conze/Klimke/Varon 2017; Becker-Schaum/Gassert/Klimke/Mausbach/Zepp 2016.

206

Vgl. CH-BAR#E5680C#1998/161#139*, Sitzung Rat GV, 15.11.1979.

207

Vgl. CH-BAR#E4001E#1992/116#60*, Übungsanlage (Blätter der Phasen 1-5), ohne Datum.

208

Vgl. CH-BAR#E5680C#1998/161#119*, Beschlussprotokoll Sitzung Stab GV vom 22.1.80, 1145 (5.2.80), 22.1.1980.

209

Vgl. CH-BAR#E3300C#1993/157#492*, Schreiben von W. Hunzinger an E. Marthaler, 25.2.1980. Vgl. auch ebd., Aktennotiz über die Aussprache Koordination der Orientierung über Verstrahlungslage, 5.2.1980. Vgl. zu diesen Fragen Kapitel 6.1.

210

CH-BAR#E5001G#1993/175#788*, Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung der GVU 84, 20.5.1985.

211

Ebd.

212

Ausführlich zur Wissensgeschichte der Studie „Weiterleben“: Berger Ziauddin/Marti 2020.

213

CH-BAR#E5680C#1999/14#153*, Information der Öffentlichkeit über die Problematik einer mittel- und langfristigen Verseuchung durch radioaktiven Ausfall oder durch sesshafte chemische Kampfstoffe, ohne Datum. Vgl. auch ebd., Schreiben von R. Friedrich an G.-A. Chevallaz, 25.5.1983.

214

Einen Überblick über die europäische bzw. transatlantische Friedensbewegung bieten: Wittner 2009; Ziemann 2009; Wittner 2003. Zur Friedensbewegung im geteilten Deutschland in den 1980er Jahren: Becker-Schaum/Gassert/Klimke/Mausbach/Zepp 2012; Gassert/Geiger/Wentker 2011; Schregel 2011; Conze 2010; Davis 2009; Wette 2000; Wette 1998.

215

Vgl. Bein/Epple 1986, S. 91 f. Zur schweizerischen Friedensbewegung der 1980er Jahre vgl. Kapitel 1, Fn. 50.

216

Zur Geschichte der International Physicians for the Prevention of Nuclear War: Kemper 2016; Kemper 2012.

217

Vgl. Ärzte für Soziale Verantwortung 1983.

218

Zur Rezeption von The Day After: Overpeck 2012. Zu dessen Rezeption in der Schweiz: Wiher 2012.

219

Zur Theorie des nuklearen Winters und deren Geschichte: Mausbach 2017; Rubinson 2016; Rubinson 2014; Dörries 2011; Masco 2010; Badash 2009; Dörries 2008; Badash 2001. Zur Psychologisierung des nuklearen Winters: Marti 2017b.

220

CH-BAR#E5680C#1999/14#153*, Schreiben von A. Wyser an G.-A. Chevallaz und R. Friedrich, 2.12.1983.

221

Ebd., Schreiben von B. Anet an H. Braun, 23.11.1983.

222

Vgl. ebd., Schreiben von G.-A. Chevallaz an R. Friedrich, 7.6.1983.

223

Vgl. Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1988/12, S. 4.

224

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#154*, Der Auftrag zur Bildung der Studiengruppe Weiterleben, 27.8.1984; Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1989/1, S. 1 und S. 4.

225

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#155*, Liste der zu konsolidierenden Dokumente und Unterlagen, 12.2.1985.

226

CH-BAR#E5680C#1999/14#154*, Der Auftrag zur Bildung der Studiengruppe Weiterleben, 27.8.1984.

227

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#153*, Information der Öffentlichkeit über die Problematik einer mittel- und langfristigen Verseuchung durch radioaktiven Ausfall oder durch sesshafte chemische Kampfstoffe, ohne Datum; CH-BAR#E5680C#1999/14#154*, Der Auftrag zur Bildung der Studiengruppe Weiterleben, 27.8.1984.

228

Vgl. Schnyder 1988, S. 49.

229

Vgl. bspw. CH-BAR#E5680C#1999/14#155*, Weiterlebensmöglichkeiten nach atomaren, biologischen und chemischen Kriegsereignissen, 14.1.1985.

230

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#154*, Der Auftrag zur Bildung der Studiengruppe Weiterleben, 27.8.1984.

231

Vgl. Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1988/12, S. 57.

232

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#154*, 4. Bericht an die Studiengruppe Weiterleben, 4.1.1984.

233

Vgl. bspw. CH-BAR#E5680C#1999/14#153*, Les scénarios aux yeux de FSFO, 7.12.1983, und A-Szenarien; Beitrag ER, 7.12.1983.

234

Vgl. ebd., Schreiben von H. Braun an E. Diez, H. Mumenthaler, M. Petitpierre, G. Däniker und U. Imobersteg, 13.12.1983, und ABC-Szenarien: Interview mit Herrn Dr. Imobersteg, 20.12.1983.

235

Vgl. Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1988/12, S. 1.

236

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#155*, Liste der zu konsolidierenden Dokumente und Unterlagen, 12.2.1985.

237

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#153*, Aktennotiz der 1. Sitzung der Studiengruppe Weiterleben, 30.11.1983.

238

Vgl. Collier/Lakoff 2009; Collier/Lakoff 2008c; Collier/Lakoff 2006.

239

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#155*, Weiterlebensmöglichkeiten nach atomaren, biologischen und chemischen Kriegsereignissen, 14.1.1985.

240

Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1989/1, S. 1 f., Zitat S. 1.

241

Zur Informationspolitik der Studie Weiterleben: Berger Ziauddin/Marti 2020, S. 107–111.

242

CH-BAR#E5680C#1999/14#155*, Antrag an den Stab GV betreffend die Weiterführung des Projektes Weiterleben, 28.11.1985.

243

CH-BAR#E5680C#1999/14#155*, Schreiben von H. Braun an E. Kopp und J. P. Delamuraz, 29.5.1985.

244

Tanner 1997, S. 337–340, Zitat S. 338.

245

Vgl. Meier/Meier 2010, S. 224–226.

246

Vgl. Epple-Gass 1988, bes. S. 83–98.

247

Zur Gruppe für eine Schweiz ohne Armee: Degen 2017.

248

CH-BAR#E5680C#1999/14#119*, Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Syntropie-Stiftung für Zukunftsgestaltung, 28.4.1986.

249

Vgl. Canzler 1991, S. 218.

250

Vgl. Steinmüller 2000, S. 46 f.

251

Vgl. Schmidt-Gernig 2004, S. 123–125.

252

Van Laak 2012, S. 126.

253

Vgl. Milestones (Webseite).

254

Vgl. Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1988/10.

255

Ebd., S. 9.

256

Vgl. CH-BAR#E5680C#1999/14#160*, Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen L. Clausen, W. R. Dombrowsky, W. Bierter und H. Krummenacher, Mai 1988.

257

Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1989/6, S. 10.

258

Ebd., S. 11.

259

Vgl. ebd., S. 10 f.

260

Vgl. Zentralstelle für Gesamtverteidigung 1989/1, S. 2. Bei den beiden Studien handelt es sich um: SCOPE 1985–1986; WHO 1984.

261

Vgl. bspw. Tanner 1988b, S. 105 f.

262

CH-BAR#E5680C#1999/14#178*, Auszug aus dem Protokoll des Stabes GV, [6.4.1989].

263

Schnyder 1988, S. 57.

264

Zu dieser Schlussphase des Kalten Krieges: Stöver 2011 [2007], S. 437–462.

265

Vgl. BAR#E5680C#1999/14#160*, Zivilschutz ist nie ein absoluter Schutz, in: Tages-Anzeiger, 23.6.1990.

266

CH-BAR#E5680C#1999/267#73*, Grundlagenpapier für die Ansprache des Bundespräsidenten, 27.10.1988.

267

Zum Konzept der „Cold War rationality“: Erickson/Klein/Daston/Lemov/Sturm/Gordin 2013.

  • Collapse
  • Expand