Hermeneutica in nuce

In: Verstehen und Interpretieren
Author:
Klaus Weimar
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Prolegomena

§ 1 Hermeneutik sei gefaßt als Theorie des Lesens, Verstehens, Interpretierens von Texten, unterschieden von anderen möglichen Fassungen des Begriffs dadurch, daß sie nur solches Lesen, Verstehen, Interpretieren zum Gegenstand nimmt, das von Schrift ausgeht bzw. ausgelöst wird und stets auf sie bezogen bleibt.

§ 2 Lesen, Verstehen und Interpretieren sind Vorgänge, Geschehnisse, Ereignisse, die man weder bei sich selbst noch gar bei anderen empirisch, also mit einem der fünf Sinne, beobachten kann. Es gibt zwei scheinbare Ausnahmen: die Bewegung der Augen beim Lesen kann man mit geeigneten Apparaturen aufzeichnen und vermessen, und die Erregung und Aktivität von Hirnarealen beim Lesen kann man auf Computerbildschirmen durch unterschiedliche Farben abbilden. Kognitionspsychologie und Neurophysiologie haben da Erstaunliches zutage gefördert, aber Augenbewegungen und Hirnaktivitäten beim Lesen sind nicht das Lesen selbst. Fremdes Lesen, Verstehen und Interpretieren ist und bleibt unzugänglich.

§ 3 Eigenes Lesen, Verstehen und Interpretieren wird zugänglich allein durch Reflexion, und die hat es an sich, daß sie durch sich selbst genau das unterbricht, beendet, verhindert, worauf sie sich richtet, eben das eigene Lesen, Verstehen und Interpretieren. Die Reflexion hat, wenn man da überhaupt von Haben reden kann, ihren Gegenstand nur als etwas, das in und mit ihrem Einsetzen vergangen ist. Reflexiv gewonnene Erkenntnisse und Aussagen über das eigene Lesen, Verstehen und Interpretieren sollten deshalb nur im Modus der notwendigen Vergangenheit stehen, und wenn es gut ginge, im Modus der vergangenen Notwendigkeit. Aber beide Modi gibt es in den Paradigmen der deutschen Verben (und nicht nur ihrer) nicht; brauchbar ist leider nur der Modus Indikativ (Konjunktiv und Imperativ sind es nicht).

§ 4 Jedes »ist« in den Thesen zu Lesen, Verstehen und Interpretieren, das sich auf nur reflexiv zu gewinnende Erkenntnis bezieht, müßte also zumindest durch ein »war« oder eher noch durch ein »wird gewesen sein« ersetzt werden oder, sofern es überindividuelle Geltung beansprucht, durch ein »muß gewesen sein«.

§ 5 Die Reihenfolge Lesen, Verstehen, Interpretieren ist nicht gemeint als ein Nacheinander, als würde man zuerst lesen, dann verstehen und schließlich interpretieren, sondern als Anzeige zunehmender Komplexität: Interpretieren setzt Verstehen voraus, Verstehen setzt Lesen voraus, Lesen setzt Erkennen von Schrift voraus. Oder anders: wer interpretiert, muß schon verstanden haben; wer versteht, muß schon gelesen haben; und wer liest, muß etwas als Schrift erkannt und identifiziert haben.

Lesen

§ 6 Erste Voraussetzung und Vorbedingung des Lesens ist, daß etwas Gesehenes oder Ertastetes als Schrift erkannt wird.

§ 7 Wer etwas als Schrift erkennt, hat eben damit drei Momente des Begriffs ›Schrift‹ in Kraft gesetzt und anerkannt: Schrift ist (a.) geschrieben worden, und zwar (b.) von jemandem, und das (c.) zu dem einzigen Zwecke, gelesen zu werden.

§ 8 Zweite Voraussetzung und Vorbedingung des Lesens ist, daß das als Schrift Erkannte als bekannte Schrift identifiziert wird.

§ 9 Etwas als bekannte Schrift Identifiziertes nicht zu lesen, ist unmöglich.

§ 10 Lesen ist eine Zwangshandlung, die man zwar jederzeit beenden, aber angesichts von bekannter Schrift weder wollen noch unterlassen oder verhindern kann, also nicht einfach nur ein aktives Handeln, sondern immer auch ein passives, erzwungenes, erlittenes Handeln-Müssen.

§ 11 Lesen ist keine Methode der Aufnahme und Verarbeitung von Texten, die durch konkurrierende andere ersetzt werden könnte; denn dergleichen gibt es nicht.

§ 12 Die Zwangshandlung Lesen ist Versprachlichung bekannter Schrift: deren Verwandlung (Transformation, Transsubstantiation) in Sprache nach einer je spezifischen Konversionstabelle.

§ 13 Die Verwandlung wird beim leisen Lesen vollzogen durch und vernehmbar als eine ›innere‹ Stimme, die weder männlich noch weiblich oder kindlich, weder laut noch leise und auch nicht lautlos ist, niemals sich räuspert, stottert oder heiser ist und auch durch lautesten Umweltlärm nicht übertönt wird.

§ 14 Lesen ist demnach nicht einfach Rezeption (Empfang und Aufnahme) von Vorhandenem, das als Fremdes auf uns zukommt, sondern das wechselseitige Mit- und Ineinander von Produktion (Versprachlichen) und Eigenrezeption (Vernehmen).

§ 15 Das Vernehmen der Versprachlichung ist nicht nur deren Rezeption, sondern zugleich auch deren Kontrolle, die sich gegebenenfalls als Korrektur bemerkbar macht und eingreift: die Versprachlichung z.B. des Satzanfangs »Bein-« an einem Zeilenende wird sofort korrigiert, wenn die nächste Zeile mit »haltet« beginnt.

§ 16 Korrekturen der Versprachlichung werden ausgelöst durch das Verstehen, das also schon bei und mit dem Lesen beginnt und gegebenenfalls auf es zurückwirkt.

§ 17 Beim Lesen bekannter Schrift sind wir (und niemand sonst) vierfach tätig: (a.) als das optische oder haptische Erfassen und Erkennen von etwas als Schrift [§ 6], (b.) als deren Versprachlichen [§ 12], (c.) als das Vernehmen der Versprachlichung [§ 13] und (d.) als deren Kontrolle und allenfalls Korrektur [§ 15].

§ 18 Eine Kooperation etwa zwischen Text qua Schrift einerseits und Lesen andererseits ist unmöglich; denn die Schrift, auch die bekannte, redet nicht und ist überhaupt handlungsunfähig.

§ 19 Das Fremde, dem sich die Schrift verdankt [§ 7], ist beim und im Lesen durch das Sehen bzw. Ertasten der Schrift [§ 6] ständig anwesend als ein Abwesendes.

§ 20 Lesend springen wir ein für die Stummheit und Hilflosigkeit der Schrift und für die Abwesenheit des fremden Schreibens und produzieren selbst die Botschaft, von der wir in Kenntnis der Implikationen des Begriffs ›Schrift‹ [§ 7] annehmen müssen, daß sie (auch, obwohl nicht unbedingt nur) für uns bestimmt ist.

§ 21 Lesen als Versprachlichen der Schrift [§ 12] ist ein Sprechen in fremdem Namen bzw. im Namen des abwesenden Fremden [§ 19].

§ 22 Die Zwangshandlung Lesen verpflichtet sich durch sich selbst und ihre Selbstunterscheidung [§ 17] dazu, angesichts und aus der Schrift Eigenes als Fremdes zu erzeugen, und das in möglichst genauer Entsprechung, ohne jemals das Fremde kennen zu können, dem das Eigene entsprechen soll, und ohne im Voraus wissen zu können, worauf sie sich damit einläßt.

§ 23 Es gibt ein Lesen von Texten in bekannter Schrift ohne Verstehen (bei mir z.B., wenn mir ein finnischer Text vor Augen kommt), auch wenn es kaum sehr lange durchgehalten wird; es gibt aber kein Verstehen von Texten ohne Lesen.

§ 24 Lesen ist Voraussetzung des Verstehens von Texten.

Verstehen

§ 25 Sprache, die man aus bekannter Schrift lesend erzeugt [§ 12] und vernimmt [§ 13], kann man nicht nicht verstehen, es sei denn, sie sei einem unbekannt.

§ 26 Auch Verstehen ist, wie Lesen [§ 10], eine Zwangshandlung.

§ 27 Die Zwangshandlung Verstehen ist ebenfalls eine Verwandlung (Transformation, Transsubstantiation) [§ 12].

§ 28 Während das Lesen die optisch oder haptisch wahrgenommene Schrift in (quasi-akustisch) vernehmbare Sprache verwandelt [§ 13], löst sich das Verstehen von aller Wahrnehmbarkeit, indem es die vom und im Lesen erzeugte Sprache in Mentales und also nur der Introspektion Zugängliches verwandelt: in Bedeutung.

§ 29 Wie sich das Lesen bei der Verwandlung von Schrift in Sprache an einer erlernten je sprachspezifischen Konversionstabelle orientiert [§ 12], so das Verstehen bei der Verwandlung von Sprache in Bedeutung [§ 28] am erlernten Sprachgebrauch, der Wörtern und grammatischen Strukturen Begriffe (semantische Einheiten oder Sektoren) aus einem erworbenen Fundus als ihre Bedeutung zuordnet.

§ 30 Das Verstehen eines gelesenen Textes konstruiert aus der lesend erzeugten und vernommenen bekannten Sprache nach Maßgabe des erlernten Sprachgebrauchs aus dem erworbenen Fundus [§ 29] eine Textwelt, einen je textbezogen strukturierten semantischen Komplex.

§ 31 Textwelten bestehen aus Positionen und Relationen, die sich ihrerseits in Relation setzen zu und beziehen auf ihren Ursprung, das Sprechen bzw. Versprachlichen [§ 12]: jedes Personalpronomen und jede finite Verbform ist Anzeige der Identität oder Nicht-Identität einer Position in der Textwelt mit dem Sprechen in fremdem Namen [§ 21], jedes Temporaladverb und Verbtempus Anzeige der Gleichzeitigkeit oder Nicht- Gleichzeitigkeit mit ihm, jedes Lokaladverb Anzeige der Ortsgleichheit oder ihres Gegenteils.

§ 32 Nicht-Verstehen ereignet sich beim Textweltaufbau, wenn es nicht gelingt, einem unbekannten Wort aus dem verfügbaren semantischen Fundus eine Bedeutung zuzuweisen [§ 29] oder grammatische Verhältnisse befriedigend in Relationen innerhalb der Textwelt zu verwandeln [§ 31].

§ 33 Das Verstehen setzt ein Vorverständnis aus sich heraus, falls es nicht schon eines mitbringt: eine Erwartung dessen, was noch kommen wird, ausgelöst spätestens als vorgreifende Weiterführung und Ergänzung eines Satzanfangs gemäß einem bekannten Satzmuster.

§ 34 Das sich selbst in Gestalt einer Prognose oder eines Vorverständnisses vorauseilende Verstehen erweitert, revidiert, modifiziert, ergänzt, präzisiert sich in ständigem Rückgriff auf seine je vorherigen Leistungen und Produkte.

§ 35 Das Verstehen übernimmt von seiner Voraussetzung, dem Lesen [§ 24], eine unausdrückliche provisorische Sinnhypothese, also eine Unterstellung von Sinn, die sich aus dem Begriff der Schrift [§ 7] ergibt.

§ 36 Sinn hat etwas, das einen Grund (ein Warum) mit einem Zweck (einem Wozu) verbindet.

§ 37 Grund und Zweck, die das Verstehen unterstellt, sind diejenigen der abwesenden fremden Person beim Schreiben, und insofern beansprucht das Textverstehen immer auch, ein Personenverstehen zu sein.

§ 38 Zweitens unterstellt das Verstehen bis auf Weiteres, daß die fremde schreibende Person im Schreiben ihrer Mitteilung wahrhaftig sei und nicht lüge oder zu täuschen versuche.

§ 39 Drittens unterstellt das Verstehen bis auf Weiteres, daß indikativische Aussagen im Text wahr seien.

§ 40 Viertens unterstellt das Verstehen, daß der (sein) Sprachgebrauch, an dem es sich bei der Verwandlung von bekannter Sprache in Textwelt orientiert [§ 30], auch derjenige der fremden schreibenden Person (gewesen) ist.

§ 41 Mißverstehen beim Textweltaufbau ereignet sich, wenn die Hypothese von der Selbigkeit des Sprachgebrauchs [§ 40] falsch ist (z.B. wegen des historischen Bedeutungswandels von Wörtern).

§ 42 Daß das Verstehen Nicht-Verstehen [§ 32] war, entdeckt es unweigerlich von selbst, nicht aber, daß es Mißverstehen [§ 41] war und ist.

§ 43 Auch das Verstehen vollzieht sich, wie das Lesen [§ 17], in permanenter Selbstunterscheidung: als die Praxis der Verwandlung von Sprache in Bedeutung [§ 28] und als Selbstkontrolle [§ 42].

§ 44 Das Verstehen zieht fortlaufend Bilanz und schließt sich von Satz zu Satz (oder von Passage zu Passage) ab, bevor es fortfährt.

§ 45 Seinen Abschluß vollzieht das Verstehen per Selbstkontrolle und als Selbstbeurteilung je und je mit dem Urteil »ich habe verstanden«, ohne die Möglichkeit auszuschließen (und ausschließen zu können), im weiteren Verlauf der Lektüre darauf zurückzukommen und es zu revidieren.

§ 46 Das Urteil »ich habe verstanden« ist viererlei: die Selbstbestätigung des Verstehens, (a.) korrekt und erfolgreich vorgegangen zu sein und deshalb sowohl (b.) etwas, den Text nämlich, als auch (c.) jemanden, also die fremde schreibende Person [§ 37] verstanden zu haben, und es ist eben damit (d.) die Deklaration und Approbation, daß die Eigenprodukte Sprache [§ 12], Textwelt [§ 30] und Sinn [§ 35] vollgültige Äquivalente, wenn nicht sogar Duplikate des jeweils Fremden sind.

§ 47 Verstehen wie Lesen [§ 22] übernimmt die Aufgabe und erhebt den Anspruch, angesichts und aus der Schrift Eigenes als Fremdes zu produzieren, kann diesen Anspruch aber unmöglich als eingelöst erweisen, weil es den Ort nicht gibt, von dem aus das vergangene Fremde auf Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Eigenen hin verglichen werden könnte.

§ 48 Verstehen ist keine Methode der Aufnahme und Verarbeitung von Texten, die durch konkurrierende andere ersetzt werden könnte; denn dergleichen gibt es nicht. Verstehen kann aber Methode haben und methodisch werden.

§ 49 Methode hat eine jede Tätigkeit, die in Kenntnis der Mittel, Wege, Risiken, Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zielbewußt ausgeführt wird.

§ 50 Ein Verstehen, das Methode hat, wäre eines, das sich selbst durchsichtig ist und weiß, welche Operationen es vollzieht, welche Risiken dabei auftreten und welchen Geltungsanspruch es für sein Ergebnis erheben kann.

§ 51 Methodisch kann ein Verstehen werden, wenn es über sich selbst theoretisch aufgeklärt ist.

§ 52 Da die Theorie des Verstehens ›Hermeneutik‹ heißt, wird man sagen können: Methodisches Verstehen ist hermeneutisch aufgeklärtes Verstehen.

§ 53 Die Hermeneutik kann das Verstehen dazu anleiten (aber nicht zwingen), aus Einsicht sich selbst gegenüber habituell mißtrauisch zu werden, ohne im leeren Mißtrauen stecken zu bleiben.

§ 54 Hermeneutisch aufgeklärtes Verstehen vergißt oder verleugnet nie seine eigene Konstruktivität und Kreativität, sondern nutzt sie gezielt und kontrolliert zu seinem Zwecke.

§ 55 Hermeneutisch aufgeklärtes Verstehen zeichnet sich dadurch aus, daß es noch die Differenz zum Fremden aus dem Eigenen selbst erzeugt, daß es also sein selbst erarbeitetes Verständnis sich enteignet, sich fremd macht, entfremdet

§ 56 Hermeneutisch aufgeklärtes Verstehen kommt erst dann einigermaßen zur Ruhe, wenn es sein Eigenes sich selbst so ver- und entfremdet hat, daß es seinen Anspruch, Fremdverstehen zu sein, nach bestem Wissen und Gewissen eingelöst hat, gelangt aber nie zur Gewißheit, eben das tatsächlich erreicht zu haben.

Interpretieren

§ 57 Das abschließende Urteil »ich habe verstanden« [§ 45] hat immer wieder (wenn auch nicht immer) zur Folge, daß ein neues Problem entsteht und bemerkt wird: dasjenige nämlich der Inkompatibilität der Eigenprodukte des Verstehens mit einer oder mehrerer der Hypothesen, die es mitbringt und/oder voraussetzt, also mit der Sinnhypothese [§ 35], der Wahrhaftigkeits- [§ 38] und Wahrheitshypothese [§ 39].

§ 58 Veranlaßt dadurch, kann das Verstehen zum Interpretieren werden, indem es in erneuter Selbstunterscheidung sich als Vermittler (lat. interpres, griech. hermeneús) zwischen seine Produkte (sein Verständnis [§ 55]) und seine vorausgesetzten Hypothesen [§§ 35, 38-40] (also zwischen sich und sich) stellt, um sozusagen im zweiten Durchgang das jeweilige Imkompatibilitätsproblem zu lösen.

§ 59 Das Interpretieren verfügt über zwei Strategien der Problemlösung. Die erste und problematischste besteht darin, eine (oder mehrere) der vorausgesetzten Hypothesen einfach durch ihr Gegenteil zu ersetzen (›sinnvoll‹ durch ›sinnlos‹ oder ›unsinnig‹; ›wahrhaftig‹ durch ›unwahrhaftig‹ oder ›unaufrichtig‹ bzw. ›verlogen‹; ›wahr‹ durch ›unwahr‹ oder ›falsch‹).

§ 60 Die zweite, ebenfalls routinemäßig eingesetzte Strategie besteht darin, die Bedeutung desjenigen Wortes zu verändern, das das Inkompatibilitätsproblem verursacht. Sie macht z.B. eine Aussage im Text, die so offensichtlich falsch ist, daß sie weder auf einem Irrtum beruhen noch eine Lüge sein kann (z.B. die Aussage über einen Menschen, er sei ein Fuchs), durch die Einengung des zugehörigen Begriffs (in diesem Falle ›Fuchs‹) auf eine seiner konventionellen Komponenten (in diesem Falle ›schlau‹) zwar nicht zu einer wahren, aber doch zu einer nicht-unwahren.

§ 61 Wie das Interpretieren z.B. das Wort Fuchs im entsprechenden Kontext auf diese Weise als Metapher versteht, so be- und verarbeitet es die rhetorischen Tropen, die in Texten ubiquitär auftreten, indem es etwas als etwas anderes bestimmt und annimmt.

§ 62 Interpretieren ist ein zweites, sich selbst überbietendes Verstehen: nicht nur ein Verstehen von etwas, sondern auch ein Verstehen von etwas als etwas anderes.

§ 63 Teilt man das eigene Verständnis [§ 55] mündlich oder schriftlich anderen mit, so ist auch das ein Interpretieren (lat. interpretari), nur daß man sich vermittelnd nicht mehr nur zwischen sich und sich [§ 58] stellt, sondern auch noch zwischen den Text [§ 18] und die anderen, an die sich die Mitteilung wendet. Das Mitgeteilte ist (mit einem nomen acti, nicht einem nomen actionis bezeichnet) eine Interpretation (lat. interpretatio), Auslegung (lat. explanatio, explicatio), Exegese (griech. exégesis) des Textes.

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