Bayerische Offiziere waren zu einem hohen Prozentsatz im Illuminatenorden vertreten, wenngleich sie keine führenden Positionen innehatten. Als Reaktion auf das Wirken des Ordens in Bayern wurde 1790 der Eid gegen geheime Gesellschaften für militärische Funktionsträger verbindlich vorgeschrieben, der eine Mitgliedschaft in geheimen Vereinigungen kategorisch ausschloss. Mit leichten Abwandlungen blieb dieser Eid bis zum Ende der bayerischen Armee 1918 in Kraft. Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen dem Militär und geheimen Gesellschaften in Bayern, die hieraus resultierenden Unterwanderungsängste sowie die Bedeutung der katholischen Kirche für die Aufrechterhaltung des Verbots. Er stellt den Kontrast zwischen den harten normativen Regelungen gegen Geheimbünde und der milden Verfolgungs- und Strafpraxis heraus und erklärt ihn mit der persönlichen Beziehung zwischen dem König und seinen Offizieren sowie dem Korpsgeist im Offizierskorps.