Search Results
Alle drei Städte gehörten schon vor der territorialen Ausdehnung ab 1938 zum Deutschen Reich. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs befanden sie sich durch die im Potsdamer Abkommen 1945 geregelte geographische Neuordnung in Gebieten der polnischen bzw. sowjetischen Verwaltungshoheit. Damit waren sie von der juristischen Klärung der Beschlagnahmeaktion und den musealen Regenerationsbestrebungen in Deutschland ausgeschlossen. Die besonderen Umstände geben Anlass, Licht auf die damaligen Geschehnisse zu werfen und nach den Auswirkungen bis heute zu fragen.
Alle drei Städte gehörten schon vor der territorialen Ausdehnung ab 1938 zum Deutschen Reich. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs befanden sie sich durch die im Potsdamer Abkommen 1945 geregelte geographische Neuordnung in Gebieten der polnischen bzw. sowjetischen Verwaltungshoheit. Damit waren sie von der juristischen Klärung der Beschlagnahmeaktion und den musealen Regenerationsbestrebungen in Deutschland ausgeschlossen. Die besonderen Umstände geben Anlass, Licht auf die damaligen Geschehnisse zu werfen und nach den Auswirkungen bis heute zu fragen.