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Das Konzept des Rechtsgefühls im engeren Sinne entsteht im 18. Jahrhundert. Es fragt seither nach dem Verhältnis des Menschen zu normativen Ordnungen, nach Verantwortung und Teilhabe und nicht zuletzt nach dem richtigen Urteilen. Der Band folgt diesen historischen und systematischen Suchbewegungen und verbindet sie mit der aktuellen Debatte um »Law and Emotion«. Beiträge aus Rechts-, Literatur-, Geschichts- und Kulturwissenschaft erkunden konzeptionelle und funktionale Dimensionen rechtlichen Fühlens: als Teil der Rechtsprechung und Rechtsgenese, als Form politischen und ästhetischen Urteilens und als Modus der Formierung von Subjekt und Gesellschaft. Reflektiert werden so Deutungsmuster und Pro-
blemstellungen, welche die historischen und aktuellen Debatten mit erstaunlicher Persistenz überspannen.
Das Konzept des Rechtsgefühls im engeren Sinne entsteht im 18. Jahrhundert. Es fragt seither nach dem Verhältnis des Menschen zu normativen Ordnungen, nach Verantwortung und Teilhabe und nicht zuletzt nach dem richtigen Urteilen. Der Band folgt diesen historischen und systematischen Suchbewegungen und verbindet sie mit der aktuellen Debatte um »Law and Emotion«. Beiträge aus Rechts-, Literatur-, Geschichts- und Kulturwissenschaft erkunden konzeptionelle und funktionale Dimensionen rechtlichen Fühlens: als Teil der Rechtsprechung und Rechtsgenese, als Form politischen und ästhetischen Urteilens und als Modus der Formierung von Subjekt und Gesellschaft. Reflektiert werden so Deutungsmuster und Pro-
blemstellungen, welche die historischen und aktuellen Debatten mit erstaunlicher Persistenz überspannen.