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Durch Gegenüberstellung von Chancen und Risiken von Big Data im Gesundheitsbereich lässt sich eine kohärente normative Gesamtbeurteilung von »Big Data« nicht rechtfertigen. Damit sind aber die ethischen Fragen der informationellen Selbstbestimmung und des Schutzes der Privatheit nicht beantwortet. Ein hypothetisches Verständnis von Selbstbestimmung lässt zwar grundsätzlich Abwägungen zu. Aus ethischer Sicht ist jedoch zu fordern, dass es eine Körnigkeitsebene geben muss, auf der der Bürger seine Selbstbestimmung wenigstens durch Inkaufnahme bzw. Übertragung ausübt. Auch wenn Daten nicht als Privateigentum, sondern als gesellschaftliches Gemeingut klassifiziert werden, ist am ethischen Grundsatz festzuhalten, dass der Bürger Anspruch auf Schutz der Privat- und Intimsphäre hat.