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In Hinblick auf diese Fragen wird insbesondere das Verhältnis zwischen Tieren und menschlicher Kollektivität in den Vordergrund gerückt und diskutiert. Diese Relation tritt in mindestens drei Erscheinungsformen zutage –
erstens: als Kontrastrelation, als politisches Ausschlussprinzip, wie in den traditionellen Interpretationen des »zoon politikon«; zweitens: als Korrespondenzrelation, als Analogisierung animalischer und sozio-politischer Ordnungen; drittens: als Äquivalenzrelation, als Interaktion, als Beziehung zwischen Mensch und Tier, die selbst politisch ist.
In Hinblick auf diese Fragen wird insbesondere das Verhältnis zwischen Tieren und menschlicher Kollektivität in den Vordergrund gerückt und diskutiert. Diese Relation tritt in mindestens drei Erscheinungsformen zutage –
erstens: als Kontrastrelation, als politisches Ausschlussprinzip, wie in den traditionellen Interpretationen des »zoon politikon«; zweitens: als Korrespondenzrelation, als Analogisierung animalischer und sozio-politischer Ordnungen; drittens: als Äquivalenzrelation, als Interaktion, als Beziehung zwischen Mensch und Tier, die selbst politisch ist.
Die Beiträge des Bandes reflektieren diese Schemata ebenso im Hinblick auf ihre historische und intertextuelle Dynamik wie in Bezug auf ihre Funktion als Schablonen film-, fernseh- und medienwissenschaftlicher Untersuchungen.
Genre und Serie bilden wesentliche Ordnungsschemata, unter denen filmische und televisuelle Werke organisiert, produziert, vermarktet, wahrgenommen und bewertet werden.
Die Beiträge des Bandes reflektieren diese Schemata ebenso im Hinblick auf ihre historische und intertextuelle Dynamik wie in Bezug auf ihre Funktion als Schablonen film-, fernseh- und medienwissenschaftlicher Untersuchungen.
Die Beiträge des Bandes reflektieren diese Schemata ebenso im Hinblick auf ihre historische und intertextuelle Dynamik wie in Bezug auf ihre Funktion als Schablonen film-, fernseh- und medienwissenschaftlicher Untersuchungen.
Genre und Serie bilden wesentliche Ordnungsschemata, unter denen filmische und televisuelle Werke organisiert, produziert, vermarktet, wahrgenommen und bewertet werden.
Die Beiträge des Bandes reflektieren diese Schemata ebenso im Hinblick auf ihre historische und intertextuelle Dynamik wie in Bezug auf ihre Funktion als Schablonen film-, fernseh- und medienwissenschaftlicher Untersuchungen.
Das neue umfangreiche Referenzwerk für Kirchen- und Religionsrecht berücksichtigt über das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und der evangelischen Kirche hinaus auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des islamischen und jüdischen Rechts.
Für Theologen und Juristen in Wissenschaft, staatlicher und kirchlicher Verwaltung sowie in der Seelsorge und der beruflichen Praxis bietet dieses unter Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellte Lexikon verlässliche Informationen auf aktuellem Stand. Die Lemmata des dritten Bandes (L-R) behandeln spezifische Themen wie „Laie“, „Menschenrechte“, „Naturrecht“, „Ökumene“, oder „Pfarrer“, als auch einschlägige Begriffe wie„Recht“, „Religionsfreiheit“, oder „Religionsunterricht“.
Das neue umfangreiche Referenzwerk für Kirchen- und Religionsrecht berücksichtigt über das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und der evangelischen Kirche hinaus auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des islamischen und jüdischen Rechts.
Für Theologen und Juristen in Wissenschaft, staatlicher und kirchlicher Verwaltung sowie in der Seelsorge und der beruflichen Praxis bietet dieses unter Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellte Lexikon verlässliche Informationen auf aktuellem Stand. Die Lemmata des dritten Bandes (L-R) behandeln spezifische Themen wie „Laie“, „Menschenrechte“, „Naturrecht“, „Ökumene“, oder „Pfarrer“, als auch einschlägige Begriffe wie„Recht“, „Religionsfreiheit“, oder „Religionsunterricht“.