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  • Author or Editor: Diethelm Klesczewski x
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In: Von der Idee des Gemeinbesitzes zum Projekt eines unbedingten Grundeinkommens
Aufklärung der Menschheitsfragen der gegenwärtigen Jurisprudenz?
Der 200. Todestag Immanuel Kants im Jahr 2004 bot dem Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig den willkommenen Anlass, diesem grossen Denker eine Sommerakademie zu widmen und der Frage nachzugehen, ob Kants Lehre vom richtigen Recht einen Beitrag leistet zur Aufklärung der Menschheitsfragen, die die gegenwärtige Jurisprudenz beschäftigen. In seiner Metaphysik der Sitten strebt Kant an, für nahezu alle Gebiete des Rechts vorpositive Prinzipien zu entwickeln. Ziel dieses Buches ist es, die von Kant hierzu gefundenen Antworten mit aktuellen Problemen der heutigen Rechtswissenschaft zu konfrontieren. Stellung bezogen wird nicht nur zum „Kopftuchstreit“, der einen Grenzfall zwischen Recht und Moral berührt, sondern auch zur Frage der Personenqualität des Embryos. Weiterhin wird nach Anknüpfungspunkten für ein Urheberrecht im Privatrecht Kants und für eine gerechte Reaktion auf die Überzeugungs- und Gewissenstat im Strafrecht seiner Rechtslehre gefragt. Neue Dimensionen rechtlicher Solidarität jenseits der Fixierung auf den Sozialstaat werden ebenso erschlossen, wie die Berechtigung einer humanitären Intervention kritisch hinterfragt wird. Die Beiträge sind verfasst von Christoph Enders, Michael Kahlo, Michael Köhler, Diethelm Klesczewski, Wolf-Rüdiger Molkentin und Gerald Süchting. Abgeschlossen wird der Band mit einem Beitrag von Steffen Dietzsch, in dem er seine unlängst erschienene Biographie Kants um ein Kapitel über dessen Verhältnis zur Königsberger juristischen Fakultät bereichert.
Nach Art. 20 Abs. 1 des GrundgeSetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Um Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen, hat der Staat bisher vor allem Sozialabgaben erhoben, die an den Tatbestand der Beschäftigung anknüpfen. In Zeiten dauerhafter Massenarbeitslosigkeit stößt diese Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge an ihre Grenzen. Alternativen sind gefragt. Vorliegender Band greift die Idee eines unbedingt zu gewährenden Bürgergeldes auf und konfrontiert sie mit klassischen und zeitgenössischen Ansätzen der Sozialstaatsbegründung und Sozialstaatskritik. Dabei zeichnen sich neue Lösungswege jenseits der Fixierung auf "Vater Staat" ab, welche gerade die deutschsprachige Debatte seit den Zeiten Lorenz von Steins prägt: Erinnert wird zum einen daran, wie Immanuel Kant mit der Gemeinbesitzidee eine Denkfigur in sein System integriert, die in der Geschichte der Philosophie zur ursprünglichen Begründung von sozialen Schranken des Eigentums eine prominente Rolle gespielt hat. Zum anderen wird untersucht, inwiefern die von John Rawls entwickelten Gerechtigkeitsgrundsätze realistische Antworten auch für die Probleme der heutigen Weltgesellschaft bieten. Die Beiträge sind verfaßt von Wolfgang Engler, Hans-Michael Heinig, Michael Köhler, und Markus Kotzur. Dabei handelt es sich um Vorträge, die auf der zweiten Sommerakademie des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig (www.apiuris.de) gehalten wurden. Wie befruchtend diese Vorträge für die Debatten waren und sind, kann der Leser den Diskussionsberichten entnehmen, die ebenfalls in den vorliegenden Band aufgenommen wurden.
Wie die Redeweise 'Vater Staat' schon andeutet, zeichnet sich das politische Denken in Deutschland durch besondere Staatsbezogenheit aus. In den letzten Jahrzehnten ist Namentlich durch den Kollaps der Sozialsysteme das Bewusstsein dafür gewachsen, dass der Staat nicht all das leisten kann, was von ihm erwartet wird. Überhaupt scheint hoheitliches DurchSetzen staatlicher Ge- und Verbote nur noch begrenzt zur Steuerung von Verhalten zu taugen. Als Alternative zeichnet sich ab, auf Methoden der Kontextsteuerung überzuwechseln. Bestandteil dessen ist es, mit den maßgeblichen Akteuren in Verhandlungen zu treten, um das Erreichen der nötigen Zielvorgaben im Wege der Selbstverpflichtung zu gewährleisten. So treten neben das demokratisch legitimierte Parlament Entscheidungsgremien, in denen private Akteure zu einer privilegierten Teilhabe an der RechtsSetzung gelangen. Darin liegt der Keim eines Prozesses der Entstaatlichung, bei dem noch offen ist, ob er eine gleichwertige Legitimität und Leistung aufweisen wird, die den modernen demokratischen Rechtsstaat auszeichnen. ///////////////77 Die Beiträge sind verfasst von W. Fach, V. Mehde, R. Brinktrine, R. Harzer und H. Goerlich. Es handelt sich um Vorträge, die auf der dritten Sommerakademie des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig (www.apiuris.de) gehalten wurden. Den hier ebenfalls mit abgedruckten Diskussionsberichten lässt sich die deutliche Skepsis der Teilnehmer der Sommerakademie entnehmen, ob durch die geschilderten Phänomene der Entstaatlichung nicht die Fähigkeit zu unparteilicher Streitschlichtung Schaden nimmt.
In: Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung
In: Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung
In: Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung
In politischen Zeitenwenden bricht sich ein grundlegend neues Verständnis von Recht gegenüber der überkommenen Ordnung Bahn. Dieser Widerstreit findet seine besondere Ausprägung meist im Strafrecht. Dieser Band geht daher zunächst auf die Frage ein, wie sich der in weltpolitischen Wendezeiten aufbrechende Konflikt unterschiedlicher Rechtsprinzipien im Strafrecht niederschlägt. Das moderne Strafrecht fußt auf dem Denken der Aufklärung, ihrem Kampf gegen religiös motiviertes Strafrecht, die Todesstrafe und die Folter. Das ist Thema des zweiten Abschnitts dieses Bandes. Besonderer Anlaß seiner Publikation war das 20. Jubiläum der friedlichen Revolution. Am 9. 10. 1989 leiteten 70.000 Bürgerinnen und Bürger in Leipzig mit einer gewaltfreien Demonstration das Ende der SED-Herrschaft ein. Das gibt den Anstoß, sich mit den rechtsphilosophischen Wurzeln des zivilen Ungehorsams und seiner strafrechtlichen Relevanz auseinanderzusetzen. Kennzeichen von Zeitenwenden ist es ferner, die in der überwundenen alten Ordnung erduldete Repression als strafwürdiges Unrecht abzuurteilen. Dies wird in diesem Band anhand der Mauerschützenprozesse diskutiert. Auch der Angriff auf das World-Trade-Center am 11. 09. 2001 läutete eine neue Ära globaler Herausforderungen ein. Seitdem sieht sich die Weltgemeinschaft mit einem neuartigen Terrorismus bisher ungeahnten Ausmaßes konfrontiert und reagiert darauf mit einer Verschärfung auch des Strafrechts und der polizeilichen und geheimdienstlichen Überwachung.
In: Mindestlohn - (k)ein gerechter Lohn?
In: Mindestlohn - (k)ein gerechter Lohn?