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Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.
Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.