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Es ist daher ein Gebot der Stunde, die komplexe Problematik der Sterbehilfe zu erläutern und eine sachliche Diskussion über die moralischen Probleme der Sterbehilfe jenseits von Emotionen und Ideologien zu ermöglichen.
In dieser zweiten, völlig überarbeiteten Auflage des Bandes zur aktiven und passiven Sterbehilfe wird abschließend auch die interdisziplinäre Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid dokumentiert.
Es ist daher ein Gebot der Stunde, die komplexe Problematik der Sterbehilfe zu erläutern und eine sachliche Diskussion über die moralischen Probleme der Sterbehilfe jenseits von Emotionen und Ideologien zu ermöglichen.
In dieser zweiten, völlig überarbeiteten Auflage des Bandes zur aktiven und passiven Sterbehilfe wird abschließend auch die interdisziplinäre Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid dokumentiert.
Moralische, rechtliche und medizinische Probleme werden im Blick auf die Wahrung der Menschenwürde und des Lebensrechtes, auf strafrechtliche Regulierungen und medizinische Aspekte diskutiert. Die interdisziplinäre Kooperation, die dieser Band dokumentiert, führt zu einer Integration der fachlichen Angebote zur Lösung der Probleme der Präimplantationsdiagnostik.
Moralische, rechtliche und medizinische Probleme werden im Blick auf die Wahrung der Menschenwürde und des Lebensrechtes, auf strafrechtliche Regulierungen und medizinische Aspekte diskutiert. Die interdisziplinäre Kooperation, die dieser Band dokumentiert, führt zu einer Integration der fachlichen Angebote zur Lösung der Probleme der Präimplantationsdiagnostik.
Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.
Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich der Band mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Von Bedeutung ist auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.