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Abstract
Der Artikel liefert eine organisationsethische Begründung für den Vorschlag, die Gliederung der (deutschen) Ärzteschaft in 18 Körperschaften des öffentlichen Rechts (17 Landesärztekammern und die Kassenärztliche Bundesvereinigung) aufzugeben und durch eine einheitliche Körperschaft des öffentlichen Rechts zu ersetzen. Das Konzept der Profession wird als Leitbild verstanden, anhand dessen bestehende Strukturen überprüft werden können. Dazu wird das Professionskonzept unter Rückgriff auf Freidson erläutert, am Text des Hippokratischen Eides veranschaulicht und seine Aktualität am International Code of Medical Ethics gezeigt. Von einer organisatorischen Stärkung der Ärzteschaft als Profession werden eine wirksamere Abwehr der Kommerzialisierung, eine Aufarbeitung der als prekär empfundenen Arbeitsverhältnisse und eine Aufwertung gegenüber der Politik erwartet.
Den Kritikern von Ökonomisierungsprozessen dient der Begriff der Kommerzialisierung, um die Ausbreitung der ökonomischen Handlungslogik in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen pauschal abzulehnen. Doch nur differenzierte Unterscheidungsmöglichkeiten können Klarheit über marktwirtschaftlich geprägte Lebensformen verschaffen.
Demokratie, Medienaufmerksamkeit und der Wissenschaftsbetrieb werden im Licht dieser Differenz ebenso untersucht wie die Werbung, Non-Profit-Organisationen, der Krankenhausbetrieb und die Sozialutopie einer »commercial society«.
Den Kritikern von Ökonomisierungsprozessen dient der Begriff der Kommerzialisierung, um die Ausbreitung der ökonomischen Handlungslogik in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen pauschal abzulehnen. Doch nur differenzierte Unterscheidungsmöglichkeiten können Klarheit über marktwirtschaftlich geprägte Lebensformen verschaffen.
Demokratie, Medienaufmerksamkeit und der Wissenschaftsbetrieb werden im Licht dieser Differenz ebenso untersucht wie die Werbung, Non-Profit-Organisationen, der Krankenhausbetrieb und die Sozialutopie einer »commercial society«.