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In: Werte entfalten - Gesellschaft gestalten
Festschrift für Manfred Spieker zum 70. Geburtstag
Verfassungsrechtliche Grundorientierungen und kirchenrechtliche Verortungen, spezifisch sozialethische Fragen zu Gesellschaft, Partnerschaft, Ehe, Familie und Wirtschaft und religionspädagogische Aspekte der Wertebildung in der und für die Gesellschaft.
Werte entfalten – Gesellschaft gestalten. Unter diesem Motto versammeln sich 17 namhafte Autoren mit Beiträgen zu hochaktuellen und gesellschaftlich brisanten Themen.
Zudem wird der Horizont über die spezifisch deutschen Verhältnisse geweitet. Die Beiträge geben aktuelle Orientierungen zu Fragen, die in der Gesellschaft des beginnenden 21. Jahrhunderts oft kontrovers diskutiert werden. Bei aller Verschiedenheit verbindet die Autoren und ihre Beiträge ein gemeinsames naturrechtliches und ordnungsethisches Fundament. Dass dies auch heute, trotz manch gegenteiliger Überzeugung, nicht obsolet geworden, sondern geeignet ist, auf konkrete Fragen ebensolche Antworten zu liefern, zeigt der vorliegende Band.
50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil
»In der Welt, aber nicht von der Welt« (Joh 17,11.14) - Taufberufung und Weltverantwortung.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat die sakramentale Taufberufung aller Christgläubigen als Gründungsgeschehen des christlichen Lebens neu ins Licht gerückt. Die Berufung zum Christsein, der »universale Ruf zur Heiligkeit« (vgl. Lumen gentium 32), wird damit nicht nur zum persönlichen Lebensprogramm, sondern lässt die Getauften teilhaben an der kirchlichen Antwort auf die Offenbarung. Das damit grundgelegte gemeinsame Priestertum ist zugleich von großer ökumenischer Bedeutung.

Kurt Kardinal Koch und fünfzehn weitere Autoren aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Spanien erörtern in diesem Zusammenhang das spannungsreiche Verhältnis von Kirche und Welt. Dabei geht es um grundlegende Konzilsaussagen, ihre Rezeption und aktuelle Bedeutung.
Im ersten Jahrzehnt des »Kalten Krieges« war die katholische Kirche in der DDR massiven religionspolitischen Anfeindungen durch das SED-Regime ausgesetzt. Die ostdeutschen Bischöfe begegneten dem systematischen »Aufbau des Sozialismus« mit dem Bemühen um kirchenpolitische Geschlossenheit sowie um Befestigung der Fundamente von Pfarrseelsorge und Caritas. Es gelang, in Erfurt eine kirchliche Hochschule als Mittelpunkt eines eigenständigen Bildungsnetzwerkes einzurichten. Die meisten katholischen Jugendlichen blieben der Jugendweihe fern.
Die internen Berichte und persönlichen Briefwechsel der Bischöfe und Kirchenführer in der DDR dokumentieren vor allem den schwierigen Weg stiller Verhandlungen und Protest-Eingaben, den die katholische Diasporakirche während der frühen, von Diktaturkrise und globalem Ost-West-Konflikt bestimmten 1950er Jahren einschlug.
Westliche Besatzungszonen und Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1948/49
Editor:
Die Annahme des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949 war die Geburtsstunde der westdeutschen Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Bischöfe stuften die Beratungen in Bonn als »Schicksalsstunde« ein, in der das Selbstverständnis der künftigen Demokratie und die Grundpositionen der katholischen Kirche im politischen und gesellschaftlichen Leben des neuen deutschen Staates festgelegt wurden. In vielen Eingaben und Gesprächen hoben die Bischöfe den kirchlichen Standpunkt in Fragen von Schule und Erziehung, Ehe und Familie sowie des Verhältnisses von Kirche und Staat heraus, wobei der Einfluß der katholischen Kirche keineswegs so weit reichte, wie gemeinhin angenommen wird. Der beauftragte Kirchenvertreter, der Kölner Prälat Wilhelm Böhler, machte sich aber um die grundgesetzliche Sicherung des Rechts auf Leben, die freie Religionsausübung, den Schutz von Ehe, Familie und Religionsunterricht sehr verdient. Der deutsche Episkopat sah sich auch 1948/49 mit den Folgen von Diktatur und Zweitem Weltkrieg konfrontiert. Ihren seelsorglich motivierten Einsatz für die Opfer von Flucht und Vertreibung, ihre stillen Interventionen für Kriegsgefangene und Internierte, aber auch ihren Protest gegen unrechtmäßige Entnazifizierungsverfahren verstanden die Bischöfe als Fürsprache für das ganze deutsche Volk. Mehr als 300 bislang unveröffentlichte und kritisch kommentierte Dokumente ermöglichen einen unmittelbaren Einblick in das politische wie gesellschaftliche Denken und Handeln der katholischen Kirche an der Nahtstelle zwischen alliierter Besatzung und junger Bundesrepublik.
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern. Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) erscheint in vier Bänden, print und online in deutscher Sprache, und bietet in über 2,600 Lemmata bzw. Stichworten zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts. Neben Fragen des staatlichen Rechts und des Kirchenrechts der katholischen und der evangelischen Kirche werden auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des Rechts des Judentums und des Islams behandelt. Das Lexikon ist einer interreligiösen und ökumenischen Perspektive verpflichtet und eröffnet dem Anwender die Möglichkeit, die verschiedenen Rechtsbereiche zu vergleichen. Die Mitarbeit von namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des staatlichen Rechts, des Religionsrechts sowie des katholischen, evangelischen, orthodoxen, jüdischen und islamischen Rechts garantiert fundierte und kompetente Informationen. Das Lexikon ist sowohl für Theologen als auch für Juristen im Studium, in der Wissenschaft, in der staatlichen und kirchlichen Verwaltung sowie in der Seelsorge und beruflichen Praxis eine verlässliche und unerlässliche Informationsquelle.
Blick ins Buch

Das neue umfangreiche Referenzwerk für Kirchen- und Religionsrecht berücksichtigt über das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und der evangelischen Kirche hinaus auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des islamischen und jüdischen Rechts.
Für Theologen und Juristen in Wissenschaft, staatlicher und kirchlicher Verwaltung sowie in der Seelsorge und der beruflichen Praxis bietet dieses unter Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erstellte Lexikon verlässliche Informationen auf aktuellem Stand. Die Lemmata des dritten Bandes (L-R) behandeln spezifische Themen wie „Laie“, „Menschenrechte“, „Naturrecht“, „Ökumene“, oder „Pfarrer“, als auch einschlägige Begriffe wie„Recht“, „Religionsfreiheit“, oder „Religionsunterricht“.
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern. Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) erscheint in vier Bänden, print und online in deutscher Sprache, und bietet in über 2,600 Lemmata bzw. Stichworten zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts. Neben Fragen des staatlichen Rechts und des Kirchenrechts der katholischen und der evangelischen Kirche werden auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des Rechts des Judentums und des Islams behandelt. Das Lexikon ist einer interreligiösen und ökumenischen Perspektive verpflichtet und eröffnet dem Anwender die Möglichkeit, die verschiedenen Rechtsbereiche zu vergleichen. Die Mitarbeit von namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des staatlichen Rechts, des Religionsrechts sowie des katholischen, evangelischen, orthodoxen, jüdischen und islamischen Rechts garantiert fundierte und kompetente Informationen. Das Lexikon ist sowohl für Theologen als auch für Juristen im Studium, in der Wissenschaft, in der staatlichen und kirchlichen Verwaltung sowie in der Seelsorge und beruflichen Praxis eine verlässliche und unerlässliche Informationsquelle. Auf BrillOnline.com steht das deutschsprachige Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht mit Erscheinen von Band 1 als XML-basierte Datenbank zur Verfügung.