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  • Author or Editor: Susan Sgodda x
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Seit einigen Jahren ist es möglich, aus reprogrammierten somatischen Zellen der Maus Keimzellen zu generieren. Solche artifiziellen Keimzellen können in vitro befruchtet werden und sich nachfolgend zu gesunden und fertilen Nachkommen entwickeln. Eine Übertragung der Technologie auf den Menschen ist denkbar. In diesem Fall würden Embryonen nicht aus Keimzellen (Ei- und Samenzellen) der Eltern entstehen, sondern aus von ihnen gespendeten Körperzellen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer biologischen wie auch normativen Einordnung solcher neuartiger Keimzellen. Können diese als Zellen der menschlichen Keimbahn verstanden werden und inwieweit könnte ihre reproduktive Verwendung als rechtlich verbotene menschliche Fortpflanzung zu begreifen sein?

In: Zeitschrift für medizinische Ethik

In der Entwicklungsbiologie bezeichnet Totipotenz die Fähigkeit einer Zelle, sich aus sich selbst heraus zu einem Organismus zu entwickeln. Diese Fähigkeit wird in Ethik und Recht als normatives Kriterium für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos verwendet. Die Entwicklung neuer Techniken der zellulären Reprogrammierung wirft nun die Frage auf, inwieweit Totipotenz als singuläres normatives Kriterium für die rechtliche und moralische Statusbestimmung des menschlichen Embryos hinreichend ist. Diese Frage wird anhand eines Gedankenexperiments untersucht, das eine Herstellung von totipotenten Entitäten durch Reprogrammierung somatischer Zellen unterstellt. Während solche Entitäten im Sinne des deutschen Embryonenschutzgesetzes zumindest nach einer weiten Auslegung des Gesetzestextes als Embryonen qualifiziert werden können, deutet die ethische Analyse des unterstellten Szenarios darauf hin, dass für die Beurteilung ihres moralischen Status neben der Totipotenz zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden müssen. Dabei nehmen die Kriterien der Natürlichkeit ihrer Entstehungsweise sowie der Zwecksetzung, die ihrer Erzeugung zugrunde liegt, eine vorrangige Rolle ein.

In: Zeitschrift für medizinische Ethik

Wie künstliche humane Parthenoten im Lichte der Embryo-Definitionen im deutschen Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz zu qualifizieren sind, ist umstritten. Auch der Blick in andere Rechtsordnungen zeigt ein uneinheitliches Bild. Hingegen hat der EuGH für den Bereich der europäischen Biopatentrichtlinie kürzlich zugelassen, dass nationale Behörden und Gerichte Parthenoten von der Embryo-Definition der Biopatentrichtlinie ausnehmen. Vor diesem Hintergrund werden die entwicklungsbiologischen Grundlagen der Parthenogenese bei Säugetieren näher beleuchtet und geprüft, inwieweit menschliche Parthenoten als Embryonen im biologischen Sinne gelten können. Anschließend werden ausgewählte internationale Gesetze vergleichend dargestellt und die Urteile des EuGH zur Einordnung von Parthenoten analysiert und gegenübergestellt. Eine Untersuchung ontologischer Grundannahmen mündet in einen Vergleich von Embryonen und Parthenoten und ethischen Überlegungen zu einem angemessenen Umgang mit menschlichen Parthenoten.

In: Zeitschrift für medizinische Ethik