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Die Gottesmutter als Schiedsrichterin

Michael Psellos, Rede auf das in den Blachernen geschehene Wunder

In: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'histoire du droit / The Legal History Review
Authors:
Diether R. Reinsch Prof. Dr. Dr.h.c., Professor a.D., Institut für Griechische und Lateinische Philologie, Abteilung Byzantinistik, Freie Universität Berlin, Berlin, Germany

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https://orcid.org/0009-0007-7782-7822
and
Dieter R. Simon Prof. Dr. Dr. h.c. mult., President a. D., Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Humboldt-Universität, Juristische Fakultät, Berlin, Germany

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Summary

Among the numerous writings that Psellos left behind, there is small but significant number of legal works. In the speech edited here, which was written und delivered on behalf of Emperor Michael vii Doukas, the focus is on a private arbitration procedure. The unusual and novel aspect lies on the fact that the Virgin Mary herself was appointed as the arbitrator. Psellos provides a detailed description of the approach, course and outgoing of this unique process.

Unter der üppigen Menge von Schriften, die uns Psellos hinterlassen hat, existiert eine quantitativ zwar kleine, sachlich angesichts der diesbezüglichen Überlieferungslage aber durchaus bedeutsame Zahl juristischer Arbeiten. Unter ihnen beanspruchen den größten Anteil juristische Lehrschriften, häufig in Versform, allen voran die bekannte Σύνοψις τῶν νόμων1. Es folgen einige advokatische Plädoyers2 und schließlich drei Texte, die der Rechtshistoriker als Information über ‘Rechtstatsachen’ besonders schätzt. Was gänzlich fehlt, sind durch Streitfälle angeregte rechtsdogmatische Untersuchungen von der Art, wie sie Eustathios Rhomaios in der Form seiner Μελέται hinterlassen hat3. Aber auch für ein Lehrbuch von Umfang und Bedeutung der Peira des Syntaktes fehlte dem Philosophen, Wortkünstler, Historiker, Mönch und kaiserlichen Ratgeber Psellos jedenfalls die Motivation4, vielleicht auch ein wenig das technische Wissen. Für das ‘lebende Recht’ im Sinne des Rechtssoziologen Eugen Ehrlich müssen wir uns demnach an die erwähnte Trilogie von Rechtstatsachen halten. Dabei handelt es sich einmal um das Urteil des Kaisers Konstantin ix. Monomachos, das Psellos als Mitglied und Berichterstatter des Kaisergerichts verfasst hat, zum anderen um das fiktive kaiserliche Σημείωμα, mit dessen geschickter Aufbereitung Psellos die peinliche Niederlage im Verfahren gegen seinen Schwiegersohn Elpidios bemänteln wollte5. Drittens und letztens gehört hierher auch noch die Rede (Λόγος), die Psellos im kaiserlichen Auftrag über ein höchst ungewöhnliches privates Schiedsgerichtsverfahren gehalten und publiziert hat. Von ihr soll im Folgenden gesprochen werden.

Der griechische Text

Manuskripte:

  • Vaticanus graecus 672 (13. Jh.), Diktyon Nr. 67303, ff. 37v-48v (V)

  • Vaticanus Urbinas gr. 134 (Ende 14. Jh.), Diktyon Nr. 66601, ff.147v-158v (u)

u ist aus V geflossen, hat aber an einigen Stellen offensichtliche Versehen seiner Vorlage korrigiert.

Editionen:

  • X.A. Siderides, Μιχαὴλ Ψελλοῦ λόγος ἐν τῷ ἐν Βλαχέρναις γεγονότι θαύματι, in: Ὀρθοδοξία 2 (1928), S. 508-519; 539-548 (mit einigen erklärenden Anmerkungen). Die nicht wenigen zum Teil abstrusen stillschweigenden Textänderungen (Verlesungen? Druckfehler?) werden in unserem app. cr. nicht dokumentiert. (Sid.)

  • J. Bidez, Catalogue des manuscrits alchimiques grecs, VI, Bruxelles 1928, S. 192-210.Viele, oft zutreffende Emendationen. (Bid.)

  • E.A. Fisher, Michaelis Pselli orationes hagiographicae, Stuttgart – Leipzig 1994, S. 199-229. (Fi.)

Teileditionen:

  • P. Bezobrazov, Materialy dlja istorii vizantijskoj imperii, in: Žurnal Ministerstva Narodnogo Proveščenija 262 (1889), S. 72-91 (Edition einiger Abschnitte und Wendungen mit russischer Übersetzung). (Bez.)

  • J.B. Papadopoulos, Les palais et les églises des Blachernes, Thessalonike 1928, S. 31-37 (Edition von Z. 72-101 εἰκών τις – πράγματος mit französischer Übersetzung). (Pap.)

Literatur:

  • V. Grumel, Lemiracle habituellede Notre-Dame des Blachernes à Constantinople, in: Échos d’Orient, 30 (1931), S. 129-146 (lateinische und slavische Quellen zum habituellen Blachernenwunder, dazu französische Übersetzung von Z. 72-101 εἰκών τις – πράγματος mit dem Text von Bidez).

Die vorliegende Edition beruht auf einer Neukollation von V und u auf der Grundlage der von der Biblioteca Apostolica Vaticana im Internet zur Verfügung gestellten Digitalisate. Sie folgt in Akzentuierung und Zeichensetzung in bisweilen leicht modifizierter Form den auch in diesen Manuskripten befolgten allgemeinen zeitgenössischen Prinzipien. Die Zeichensetzung zeigt rhetorische Pausen an, nicht in erster Linie grammatische Einschnitte.

1 Ψελλοῦ Λόγος ἐπὶ τῷ ἐν Βλαχέρναις γεγονότι θαύματι6

Οὐ πολιτικὸν τοῦ πολιτικοῦ ζητήματος τὸ συστὰν δικαστήριον7, ἀλλὰ μυστικὸν καὶ ἀπόρρητον τοῦ

προτεθέντος προβλήματος τὸ συμβὰν παρὰ τῆς θεομήτορος παρθένου δικαιωτήριον· οὐδὲ

ἀνθρωπικὴ ἡ διάγνωσις, ἀλλὰ μυστικὴ ἡ διαίρεσις· οὐδ’ ἐκ δικαστικῶν χειλέων ἡ ψῆφος καὶ ἡ

5 ἀπόφασις, ἀλλ’ ἐξ ὑπερφυῶν συμβόλων ἡ κρίσις καὶ ἡ διάλυσις.

ἔδει γὰρ πάντως τὴν τὸν ἑαυτῆς τόκον καινοτομήσασαν (λεγέσθω γὰρ καὶ τοῦτο

θαρρούντως) καὶ ἀνάνδρωςI ἅμα καὶ ἀνωδίνως τεκοῦσαν τὸν Λόγον, καινοτομῆσαι πάντως καὶ τὴν

ψῆφον ἣν ἐπιστεύθη· καὶ θειότερον τρόπον διελεῖν τὸ ἀμφίβολον· καὶ εἰς τὸ ἀναντίρρητον

καταστήσασθαι τὸ μαχόμενον.

10 ποιητικοὶII μὲν γὰρ μῦθοι, τὴν Δίκην ἀπὸ γῆς εἰς οὐρανοὺς ἀναφέρουσι· καὶ οὐρανίοιςIII

θώκοις ἐγκαθιδρύουσιν, ἵνα μὴ παντάπασιν ἡμῖν ὁ βίος ἄδικος ᾖ· καὶ πλήρης παρανομίας. οἱ δὲ τῆς

ἀληθείας λόγοι, ἐκ τῶν οὐρανίων αὐτῶν ἀντύγων, τὴν Θεοτόκον ἡμῖν κατιέναι φασὶ, πρὸς τὸ

βέλτιον τὰ καθ’ ἡμᾶς ἰθύνουσαν πράγματα, ἢ μᾶλλον εἰπεῖν, ἡ θεία καὶ μακαρία φύσις τῆς

Θεομήτορος, οὔτε τῆς ὑπερκοσμίου ἀφέστηκε λήξεως· καὶ τῆς συγγενοῦς οὐκ ἐπιλέλησται φύσεως,

15 ἀλλ’ ὥσπερ ὁIV ἐξ αὐτῆς γεννηθεὶς οὐσιωδῶς Λόγος, τῶν πατρῴων οὐκ ἀποστὰς θρόνων, ἐπὶ τὴν

γῆν καταβέβηκε· καὶ ὅλονV τὸν ἄνθρωπον ἐνδυσάμενος, ὅλῃ τῇ φύσει τῆς σωτηρίας μετέδωκεν,

οὕτω δὴ καὶ αὐτὴ, τῇ πρὸς τὸν υἱὸν ὡς ἐφικτὸν μιμήσει, ὅλη τὲ ἄνω ἐστὶ· καὶ ὅλη πρὸς ἡμᾶς κάτεισι.

ἐχρῆν8 γὰρ τῇ9 ἀπεριγράφῳ ἑνωθεῖσαν φύσει, τὴν10 ὑπερκειμένην καὶ ἀκατάληπτον ἕνωσιν· καὶ τῆςVI

χερουβικῆς ὑπερτέραν πρὸς τὸ θεῖον ἀσυγκρίτως ἐγγύτητος, ἀπερίγραφον καὶ αὐτὴν γενέσθαι· καὶ

20 παντὶVII τόπῳ ἀπεριόριστον, ταῖς νοεραῖς ἐνεργείαις τὲ καὶ δυνάμεσι.

πολλὰ μὲν οὖν αὐτῆς καὶ πανταχοῦ τὰ παράδοξα, τὰ μὲν φαινόμενα· τὰ δὲ νοούμενα, τὰ μὲν

ἐν σωματικοῖς συμβόλοις· τὰ δὲ ἐν ἀπορρήτοις διανοήμασιν, ἐν πάσαις πόλεσιν· ἐν πᾶσιν ἔθνεσιν,

ἐφ’ ἑνὶ καὶ παντὶ· καὶ ὁμοῦ καὶ καθ’ ἕνα. αὕτη γὰρ, τὰ μὲν11 ταῖς ὄψεσιν ὑποπίπτουσα· τὰ δὲ ἀφανῶς

περὶ ἡμᾶς δρῶσα καὶ συνθήμασιν ἀρρήτοις δεικνῦσα τὰ μὴ φαινόμενα, πᾶσαν τὴν περίγειον λῆξιν

25 τῶν ἑαυτῆς ἐφ’ ἑκάστου τῶν καιρῶν χαρίτων καταπληροῖ. οὐ δεύτερον δὲ τῶν μεγάλων αὐτῆς

θαυμασίων καὶ τὸ νῦν παραδόξως γεγενημένον, περὶ οὗ προϊὼν ὁ λόγος δηλώσει σαφέστατα.

αὐτὴν μὲν οὖν τὴν τοῦ γένους ἡμῶν κηδεμόνα καὶ σώτειραν οὔτε οἶδε τίς, ὅπη12 τέ ἐστι· καὶ

ὁποίας τετύχηκε λήξεως· οὔτέ τις τῶν ἐπιγείων ἡμῶν γνώσεται πώποτε, εἰ μή τις ὑπερκόσμιος ψυχὴ

γένοιτο· καὶ ὑπὲρ τὴν χερουβικὴν κατασταίη τάξιν καὶ δύναμιν· ὁπόσα13δὲ ἐν σκιαῖς καὶ ἰνδάλμασι

30 καὶ εἰκόσι ταύτῃ προσκείμεθα, καὶ14 διὰ τῆς ἀνομοίουVIII οὕτως εἰπεῖν ὁμοιότητος τὴν ἀμίμητον

φύσιν αὐτῆς φανταζόμεθα.

τὸν μὲν γὰρ ἥλιον θεάσασθαι ποτὲ δυναίμεθα καὶ ἀντωπῆσαι τρανέστερον· ἢ ἀσθενῶς τῶν

ὄψεων διακείμενοι καθ’ ὕδατος κατοπτεύομεν· ἢ τὸν ἀέρα ὁρῶντες καταλαμπόμενον, τρόπον τινὰ

ἐκεῖνον ὁρᾶν τεκμαιρόμεθα. τὴν δέ γε Παρθένον καὶ Θεομήτορα οὐδαμοῦ τίς ἂν ἴδοι, οὐκ ἐν αἰθέρι·

35 οὐκ ἐν ἀέρι· οὐκ ἄνω βλέψαντες· οὐ τοῖς κάτω στοιχείοις ἐπαφιέντες τὰς ὄψεις, ἀλλὰ πανταχοῦ

οὖσαν αἱ πανταχοῦ φύσεις ἠγνόησαν. εἰκονίζοντες δὲ καὶ ἐξομοιοῦντες ἐμφαινομένην τοῖς

ὁμοιώμασιν ἔχομεν, καὶ μάλισθ’ ὅταν μὴ χρώμασι τοσοῦτον τυπῶμεν, ἀλλὰ πόθοις ἀρρήτοις· καὶ

ταῖς πρὸς αὐτὴν δι’ ἀρετῶν οἰκειώσεσι.

καὶ τοῖς μὲν τῶν φωστήρων πλάσμασιν, οὐκ ἄν τις αὐτὰ ἴδοι τὰ παραδείγματα, εἰ μὴ ὅσον

40 βραχύ τι γνοίη περὶ τῶν ἀρχετύπων ἀπὸ τῶν εἰκασμάτων. τὴν δέ γε Παρθένον ὁμοῦ τὲ γράφομεν·

καὶ τὴν καρδίαν περὶ τὴν γραφὴν ἐντιθέμεθα· καὶ τὰ μὲν ὑπ’ ὄμμασι φαινομένην ὁρῶμεν, ὁποῖον δὴ

τὸ φαινόμενον· τὰ δὲ ἐν ψυχῇ πάσχοντες ἐντυπούμεθα. οὕτω τίς πρὸς αὐτὴν ἡμῖν οἰκείωσις

ἐμπέφυκεν ἄρρητος· καὶ πρὸς τὸ ἡμεδαπὸν γένος ἐκείνῃ ἀπορρητοτέρα συμπάθεια.

καὶ ἵνά τι τολμήσας ἐρῶ: πρὸς μὲν τὰς καθάρσεις τῶν ἡμετέρων ψυχῶν· καὶ αὖθις πρὸς τὰς

45 ἐκ τῶν παθῶν κηλίδας Θεὸς ἐφέστηκε καὶ ἀφέστηκε· καὶ τρόπον ἐνόπτρου πρὸς τὰς ἐκεῖθεν αὐγὰς

καθεστήκαμεν, στίλβοντες μὲν, ταύτας δεχόμενοι· ἀμαυρούμενοι δὲ, τούτων στερούμενοι. ἡ δὲ

συμπαθὴς τῆς Θεομήτορος φύσις καὶ τὸ φιλάνθρωπον ὑπερφυὲς ἔχουσα, ἅπασιν ὁμοίως ἐμφαίνεται,

ὅσοις τὲ ἡ ψυχὴ διαυγάζει· καὶ ὅσοις ὁ νοῦς ἔτι τεθόλωται· καὶ ἴδοι ἄν τις αὐτὴν αὐτοπτήσας

ὁπόσον ἰδεῖν δύναιτο, οὐ τῶν ὑψηλῶν μόνον καὶ μετεώρων τὴν ἀρετὴν, ἀλλά τι καὶ ἀπερίεργον

50 γύναιον, κατόπιν τῇ εἰκόνι αὐτῆς ἐφεπόμενον· καὶ οὐδ’ ἀκριβῶς τὸν ὕμνον αὐτῇ διαρθροῦν. οὐχὶ

γὰρ τὸν ἄριστον χαρακτῆρα τῶν λέξεων, ἀλλὰ τὸν τῶν ψυχῶν15 ἐπαινεῖ καὶ ἀσπάζεται· οὐδὲ τὴν

συνθήκην τῶν ὀνομάτων, ἀλλὰ τὴν ἐμμελῆ ἁρμονίαν τῶν τρόπων ἐξοικειοῦται.

πολλὰ μὲν οὖν αὐτῇ κατὰ τὴν βασιλίδα τῶν πόλεων τὰ τεμένη· καὶ πάντα θείας πλήρη

ὀμφῆς· ἐπιθειάζουσί τε αὐτῇ ἱερέων τὲ γένη καὶ ὁπόσοι ἐν τούτοις κεκλήρωνται· καὶ τοῖς μὲν ἐν

55 μετεώρῳ τοῦ ἀδύτου εἰκόνισται, ἀγγελικαῖς ἐν γραφαῖς δορυφορουμένη δυνάμεσιν· τοῖς δὲ κατὰ

τῶν τοίχων τετύπωται, ὥστε καὶ προσεγγίζειν τοὺς εἰσιόντας δύνασθαι· καὶ τῶν ἐκεῖθεν

ἐλλάμψεων16 ὑπερεμπίπλασθαι. ἔστι δ’ οὗ καὶ ἐν ὕλαις ὑποκειμέναις διαφόροις τετύπωται· καὶ τοῖς

μὲν χρυσῆ τίς εἰκόνισται· τοῖς δὲ ἀργυρᾶ περιγέγλυπται· ἔστι δ’ οὗ καὶ σανὶς αὐτὴν ἔχει

ἐντύπωτον17· καὶ οὐδὲ τὴν ἐσχάτην ὕλην ἀπαξιοῖ.

60 ὥσπερ δὲ ἁπανταχῆ μὲν ὁ ταύτης υἱὸς, μᾶλλον δὲ ὑπὲρ τὸ πᾶν ἢ καὶ τούτου ἐπέκεινα, τὸν

οὐρανὸν δὲ μᾶλλον οἰκεῖν πεπίστευται τοῖς πολλοῖς καὶ τοῖς κρείττοσι· καί γε ἐπικαλέσασθαι

τοῦτον ἑλόμενοι, εἰς οὐρανὸν εὐθὺς τὰς χεῖρας προτείνομεν, οὐκ ἐκεῖσε τοῦτον περιγράφειν

βουλόμενοι, ἀλλ’ ὡς κρείττονι τὸν κρείττονα χῶρον ἐξαιροῦντες18· καὶ ἀφαίρεμα τοῦτον τῆς ὕλης

ποιούμενοι, τὸν αὐτὸν δὴ τρόπον καὶ ἡ τεκοῦσα τοῦτον ὑπερφυῶς, ἐν πᾶσι μὲν αὐτῆς τοῖς θείοις

65 σηκοῖς ἔστι τὲ καὶ ἐμπεφάνισται, μάλιστα δὲ ἐν τῷ περιωνύμῳ τῷ ἐν Βλαχέρναις ναῷ οἰκεῖν τὲ

νομίζεται· καὶ τὰς θεοσημίας σαφῶς ἐπιδείκνυται, τὰς μὲν οὐκ ἐν διηριθμημένοις καιροῖς, ἀλλ’

εἰσὶν αἱ ἐπιδημίαι ταύτης ἀόριστοι· τὰς δὲ ἐν τακταῖς περιόδοις, ἃς ὑπερβαίνειν οὐ θέμις αὐτῇ, εἰ μή

τις ἄρρητος αἰτία ἐκ μακρῶν τῶν χρόνων περιόδων τῆς τοῦ θαύματος ἐποχῆς γένοιτο. τὸ δὲ θαῦμα

καὶ τὸ τελούμενον ὑπὲρ τὸ θαυμάζειν καὶ δύνασθαι· καὶ, ἵνα μὴ περιττός τις εἴην τὰ βεβοημένα

70 ἐπεκδιηγούμενος, ἐρῶ τί περὶ τούτου βραχὺ, τὸ πολὺ τῆς θεότητος19 συντεμών.

εἰκών τις αὐτῇ ἐν δεξιᾷ τοῦ νεὼ τοῖς πρὸς ἀνατολὰς εἰσιοῦσιν ἐκκρέματαί τε ἅμα καὶ

ἐνήρμοσται ἀκριβῶς, τὴν ἰδέαν ἀμίμητος· τὴν χάριν ἀσύγκριτος· τὴν δύναμιν ἀπαράμιλλος.

καταπέτασμα δὲ αὐτῆς ἐξ ὑφαντικῆς τέχνης ᾐώρηται. ὃ δὴ ὁρμαθὸς εἰκόνων περιλαμβάνει20τὴν

ὕλην πολυτελῶν. καὶ ἔστιν ἕτερον21τὸ κατ’ ἐκείνην μέρος θυσιαστήριον· καὶ ἐπιθειάζεται αὐτῇ ὅσα

75 τοῖς τελοῦσι καὶ τελουμένοις νενόμισται: ὕμνοι παντοδαποὶ· εὐχαὶ ἱλαστήριοι· θύματα ἱεροπρεπῆ.

ἐξαίρετον22δὲ ταύτῃ τῆς ἑβδομάδος τῶν ἡμερῶν τὸ κατὰ τὴν ἕκτην ἡμέραν τελούμενον μετὰ τὴν

τοῦ ἡλίου κατάδυσιν. ἐξίασι δὲ τηνικαῦτα τοῦ νεὼ ξύμπαντες, οὐχ᾽ ὅσον ἐν δήμοις καὶ πλήθεσιν,

ἀλλὰ καὶ εἴ τινες θύται καὶ τελεσταὶ, καὶ τούτων ὅσοι τὸ ἅγιον κοσμικὸν περιθέουσιν23, ἀλλὰ καὶ

ὅστις ἐντὸς γένοιτο τοῦ καταπετάσματος καὶ τὴν ἀπόρρητον ἱερουργοῖ τελετήν. εἶτα τί24;

80 ξυναρμόζεται τοῦ τεμένους ξύμπαντα τὰ προπύλαια· τὸ δὲ πλῆθος ἑστήκασιν ἐν τοῖς

προτεμενίσμασι τοῦ νεὼ τῶν προθύρων ἐγγύς. τελεσθέντων δὲ ὁπόσα τοῖς ἱεροτελεσταῖς νομίζεται,

νόμος εὐθὺς ἀνεῴγνυσθαι25 τὰ ἀνάκτορα. καὶ τὰ μὲν, ἀνέῳκται· καὶ εἴσοδος τοῖς ἐφεστηκόσι πρὸ

τοῦ ναοῦ δέδοται. καὶ οἱ μὲν εἰσίασι φόβῳ καὶ χαρᾷ συμμιγεῖς· ὁ δὲ περὶ τὴν εἰκόνα πέπλος ἀθρόον

μετεωρίζεται, ὥσπέρ τινος αὐτὸν ὑποκινήσαντος πνεύματος. καὶ ἔστι τὸ πρᾶγμα τοῖς μὲν μὴ ἰδοῦσιν

85 ἄπιστον· τοῖς δὲ ἰδοῦσι παράδοξον· καὶ τοῦ θείου πνεύματος ἄντικρυς κάθοδος. συνεξαλλάσσεται

δὲ τῷ τελουμένῳ καὶ ἡ μορφὴ τῆς Θεόπαιδος26, οἶμαι δεχομένη τὴν ἔμψυχον ἐπιδημίαν αὐτῆς· καὶ

τὸ ἀφανὲς τῷ φαινομένῳ ἐπισημαίνουσα. τῷ μὲν οὖν υἱῷ αὐτῆς καὶ Θεῷ ἐπὶ τοῦ σταυροῦ

ἀπῃωρημένῳ ῥήγνυταιIX τὸ τοῦ ναοῦ καταπέτασμα, ἵν’ ἢ τὴν ἐγκεκρυμμένην τοῖς τύποις ἐμφήνῃ

ἀλήθειαν· ἢ ἔνδον τῶν ἀδύτων τοὺς πιστεύσαντας προσκαλέσηται· καὶ ἀνέλῃ τὸ διατείχισμα τῆς

90 πρὸς Θεὸν ἡμῶν οἰκειώσεως. τῇ δέ γε Θεομήτορι ὁ ἱερὸς πέπλος ἀπορρήτως ἐξαίρεται, ἵν’ ἔνδον

ἑαυτῆς τὸ εἰσιὸν πλῆθος κατακολπίσηται ὥσπερ ἐν καινῷ τινὶ ἀδύτῳ καὶ ἀσύλῳ καταφυγῇ.

ὁ μὲν οὖν καιρὸς τούτου τοῦ θαύματος ὥρισται, ὥσπέρ μοι εἴρηται· ἐπέχεται δὲ ἔστιν οὗ τὸ

δρώμενον· καὶ ἔστιν αὐτῇ τοῦτο ὥσπερ ἡλίου τίς ἐπισκότισις, ὅταν αὐτὸς ἑνὸς ἐγγὺς τῶν

ἐκλειπτικῶν συνδέσμων ἔχῃ τὴν ἐποχὴν· καὶ τὸ τῆς σελήνης αὐτὸν ὑποδράμῃ σῶμα· καὶ τὰς

95 πεμπομένας ἐκεῖθεν πρὸς ἡμᾶς ἐπίσχῃ μαρμαρυγάς. ἀλλὰ τῆς μὲν τοιαύτης οὕτως εἰπεῖν ἐκλείψεως

ἔγνωσται ἡ αἰτία τοῖς ἀστρονομικωτέροις τὴν ἕξιν· καὶ ἔχοι τίς ἂν εἰπεῖν τοῦτο27τοῦ σχήματος

ἀπολογισμόν. τοῦ δὲ κατὰ τὴν Θεοτόκον θαύματος ἐπιλείψαντος οὐδεὶς ἄν τις εἰπεῖν αἰτίαν

τολμήσοι. ἐμοὶ δὲ ᾠκονόμηται τὸ θαυμαζόμενον ἐπεχόμενον, ἵνα μή τις εἰς φυσικὰς αἰτίας ἐμπέσοι

τοῦ πραττομένου· καὶ ἔστι τὸ ἐκλεῖπον τοῦ τεραστίου πίστις μᾶλλον ἀκριβεστέρα τοῦ παραδόξου

100 καὶ ὑπερφυοῦς πράγματος28. ἔχει μὲν οὕτω τὸ θαῦμα· καὶ ἔστιν ὡς ἡμέρα καὶ νὺξ ἐκ διαδοχῆς

γινόμενα καὶ ἀπογινόμενα· καὶ ὁ τρόπος, ὡς ὁ λόγος εἰρήκει.

ἐντεῦθεν δέ τι ἐγεγόνει παραδοξότερον, τὴν μὲν ἀρχὴν ἐκεῖθεν εἰληφὸς29, τῇ δὲ ἀκαιρίᾳ

εὐκαιρότερον παραδεῖξαν τὸ θαυμαζόμενον. τί δή ποτε τοῦτο;

περισπούδαστον ἀνθρώποις, καὶ μάλιστα τοῖς ἐν ἀγροῖς καὶ χωρίοις, εἴ τις ἐν αὐτοῖς ὕδωρ τὲ

105 ἀφθονώτατον ἔχοι καταρρέον· καὶ μύλον ἀλεῖσθαι ὑπὸ τούτου δυνάμενον, ἵν’ ἐκ τοῦ ῥᾴστου

ἀληλεσμένος ὁ σῖτος τούτῳ καὶ εὐπόριστος γένηται. καὶ πολλοί γε τῶν ἀγρογειτόνων περὶ30 ἀμφοῖν

ἠμφισβήτησαν· καὶ ὁμόσε ἀλλήλοις ἐχώρησαν· καὶ πλήρη τὰ δικαστήρια τῆς περὶ τούτων

ἀμφισβητήσεως.

τῆς δέ γε τοιαύτης χρήσεως καὶ δύο τινὰ μέρη οὐ πρὸ πολλοῦ τοῦ καιροῦ ἑαλώκεσαν, ὅ τε

110 σπαθάριος Λέων καὶ στρατηγὸς, ᾧ Μάνδαλος ἡ προσηγορία· καὶ τὸ μέρος τῆς τοῦ Καλλίου μονῆς.

ὁ δέ γε μύλος ἐμπέπηκται μὲν κατὰ τὸ θρακῷον μέρος· ἀφθόνῳ δὲ κεκίνηται ὕδατι· καὶ ἅτερος τοῖν

μεροῖν ἑαυτὸν δεσπότην τοῦ ἑτερορρεποῦς ἀναντίρρητον ἐπεγράφετο. πολλάκις μὲν οὖν αὐτοῖς τὰ

τῆς δίκης ἐστασιάσθη, καὶ ἀνὰ μέρος ἑκάτερον μέρος ἐκράτουν τὲ καὶ ἡττῶντο, τὰ μὲν κρείττους ἢ

χείρους γινόμενοι οἷς ἐδείκνυσαν δικαιώμασι· τὰ δὲ πιθανώτερον τῶν οἰκείων δικαίων

115 ἀντιποιούμενοι· τά δ’ ἴσθι καὶ χειρὶ, ἧττον ἢ πλέον διδόναι δυναμένῃ, παρ’ ἑκάστους τῶν καιρῶν

καὶ τῶν δικαστῶν τὴν δεσποτείαν καὶ τὴν χρῆσιν ἀμείβοντες.

ἀλλὰ μετὰ πολλοὺς ἑτέρους δικαστὰς καὶ εἰς τὸν δισύπατον Γαβριὴλ τὸν Τζιρίθωνα, τὰς

κρίσεις τότε πιστευθέντα τοῦ θρᾳκικοῦ θέματος, ἡ δίκη καθῆκεν. ἃ μὲν οὖν διαγνοίη δικάζων

δικαστὴς, ἐκεῖνος τὲ ἂν εἰδείη μᾶλλον· καὶ οἱ τῷ γεγονότι παρ’ αὐτοῦ προσομιλήσαντες δικαιώματι.

120 τὸ γοῦν συμπερανθέν: ἐξ ἡμισείας ὁ στρατηγὸς στερεῖται τοῦ πράγματος. τοιοῦτον γὰρ ἡ νομὴ,

ἐπίσης ἀφεστηκυῖα δεσποτείας καὶ παντελοῦς ἀφαιρέσεως. καὶ ἐγεγόνεισαν ἄμφω τὰ μέρη

ἡμιδέσποτα, ὡς ἄν τις εἴποι, τοῦ ἀμφιβόλου, ἀμφίβολοι αὐτοὶ τὴν κυριότητα, ὁ μὲν στρατηγὸς ἐφ’

οἷς οὐκ εἶχεν ἀλλ’ ἤλπιζεν ἕξειν· τὸ δὲ τοῦ Καλλίου μέρος ἐφ’ οἷς τε εἶχε καὶ ἐφ’ οἷς στερήσεσθαι

ᾤετο. οὐ γὰρ ἂν ἀποσιωπήσειν τὸν στρατηγὸν, παντάπασιν ἠδικημένον, ὥσπερ ἐνόμιζε· καὶ τὸ

125 οἰκεῖον ἀφῃρημένον, ἡμιτελοῦς τῇ μονῇ γενομένης τῆς ἐπὶ τῷ ἀμφιβόλῳ φημὶ δικαιώσεως.

ἔνθέν τοι οὐδ’ ἠρέμησεν, ἀλλ’ ἐπὶ τὰς προτέρας ὅ φασιν ἐπανῆλθε λαβὰς· καὶ κατασείει τοῖς

μοναχοῖς τὸ ὑπόμνημα τοῦ δικάσαντος ὡς ἡμιδεὲς· καὶ πρὸς τὴν καταδίκην οὐ πάνυ πληρέστατον.

πολλοὶ μὲν οὖν παρ’ ἀμφοτέρων λόγοι καὶ ἐπὶ πολλοῖς καιροῖς ἀντεβλήθησαν. καὶ ἦν αὐτοῖς τὰ τῆς

δίκης τέως ἐν ῥήμασι· δικαστήριον δὲ οὔπω μετὰ τὴν νομὴν τοῖς στασιάζουσι συγκεκρότητο.

130 συνηλθέτην δέ ποτε ἄμφω τὼ μέρη ἐπὶ παραδόξῳ συνθήματι· καὶ συγκροτοῦσιν ἑαυτοῖς

αἱρετὸν δικαστήριον, ἐκ νόμων μὲν πολιτικῶν δεξάμενον τὴν ἀρχὴν· οὐ πολιτικῶς δὲ τούτοις

συμπεραινόμενον. οὐ γὰρ καθίζουσιν ἑαυτοῖς ἐν ᾧ συνετάξαντο δικαστηρίῳ τῶν τινα δικαστῶν, τὸν

μέσον· ἢ τὸν ἐξαίρετον· ἢ τὸν ὁπωσδήποτε ἔχοντα, ἐπεὶ καὶ τοῦτο31 νόμος, καὶ μὴ δικαστῇ

πιστεύειν τὰς ψήφους εἰ αἱρετὸς γένοιτο, ἀλλὰ τὴν Θεομήτορα ποιοῦνται διαιρέτιν τῆς ὑποθέσεως.

135 τίνα τρόπον; οὔτε αὐτοὶ πρὸς οὐρανὸν ἀνιπτάμενοι, ἐπεὶ μὴδὲ δυνατὸν, οὔτ’ ἐκείνην ἐνταῦθα

καταγαγόντες32, ἐπεὶ καὶ τοῦτο τῶν ἀδυνάτων, ἀλλὰ τῇ κρίσει τοῦ περὶ τὴν εἰκόνα θαύματος τὸ πᾶν

ἀναθέμενοι. τολμῶσι δέ τι καὶ περὶ33 τὸν καιρὸν τῆς θεοσημίας· καὶ τὸ δρώμενον ἐπιμερίζονται,

οὐκ οἶδα εἴτε δικαίως· εἴτε ἐπιβόλως34 τοῖς μοναχοῖς. ἐπιμερίζονται δ’ οὖν, οὕτως: στῆναι ἅμα

ἡμέρᾳ κατέναντι τῇ τῆς Θεοτόκου εἰκόνι, ἐν χερσὶν ἔχοντες ἕκαστον μέρος οἷς ἐθάρρουν καὶ

140 ἐπίσχυον δικαιώμασι· καὶ περὶ35 ταῦτα διεκύμαινον ἀλλήλους· καὶ παρ’ ἀλλήλων διεκυμαίνοντο·

καὶ τοῦτο μὲν δὴ ποιῆσαι καινὸν δικαστήριον καὶ θεόκριτον· εἶτ’ ἐπικαλέσασθαι τὴν ἐν τῇ εἰκόνι

Παρθένον· καὶ θρηνῶδες ἀναβοήσασθαι, δικάσαι αὐτοῖς τὴν δίκην· καὶ τῷ πέπλῳ τεμεῖν. καὶ εἰ μὲν

ἀκίνητον τοῦτο μείνοι36, τὸ κράτος τῆς ὑποθέσεως ἔχειν τοὺς μοναχοὺς· εἰ δὲ κινηθείη, τὸν

στρατηγὸν τὰ νικητήρια λήψεσθαι· καὶ στέφανον ἄλλον ἀναδήσασθαι κατὰ τῶν ἀντιθέτων

145 τροπαίου στρατηγικοῦ κρείττονα. ὡμολογήθη τὰ δόξαντα· καὶ ἔγγραφα ἰσότυπα ἐπὶ τοῖς ἀρέσασι

γέγονεν, ἅπερ εἴωθεν ἐπὶ τοῖς αἱρετοῖς γίνεσθαι δικασταῖς.

ἐπεὶ δὲ πάντα συνετελέσθη, ἡ πρὸς τὸν νεὼν εἴσοδος· ἡ ἐπὶ τῇ εἰκόνι παράστασις· ἡ

προσευχὴ· τὰ δάκρυα· καὶ ὅσα νομίζουσιν ἐπὶ τοῖς τοιούτοις ἄνθρωποι, ἔστησάν τε πεφοβημένοι τὰ

μέρη· καὶ τὴν κρίσιν ἀπὸ τῆς ἀκινησίας ἢ τῆς κινήσεως τοῦ πέπλου νομίζοντες. ὁ μὲν χρόνος

150 παρέρρει τῆς προσδοκωμένης ψήφου· ὁ δὲ πέπλος τέως ἀκίνητος. ἐδόκει δὲ καὶ τοῦτο κρίσις τίς καὶ

τομὴ· καὶ ἐκομψεύοντο τὴν νίκην οἱ μοναχοὶ· καὶ ὁ στρατηγὸς αὐτόθι κατάκριτος, ὥσπερ ἐπὶ

στρατιωτικαῖς αἰτίαις τὴν μέλαιναν ψῆφον λαβών. καὶ θάτερον μὲν ἐπεκρότουν μέρος· καὶ

ἐκροτάλιζον ὡς ἂν εἴπῃ τίς τὼ χεῖρε· καὶ ἀνεκάγχαζον. ὁ δὲ στρατηγὸς σκυθρωπὸς εἱστήκει καὶ

κατηφὴς, ὑπὸ θειοτέρας κρίσεως τὴν καταδίκην λαβών. ἔνθεν καὶ ὑπεξίστατο τοῖς μοναχοῖς τοῦ

155 πάλαι ἀμφισβητησίμου πράγματος· καὶ τῶν ἰδίων αὐτοῖς παρεχώρει δικαιωμάτων, ταῖς χερσὶν

ἐκείνων ταῦτα κατατιθέμενος.

τί δὲ σὺ ἐπὶ τούτοις, ἡ παρὰ τοῦ Γαβριὴλ κομισαμένη τὰ εὐαγγέλια· ἡ τὸν λόγον ὑπὲρ λόγον

ἐγκυμονήσασα· ἡ τῷ Θεῷ παρ’ ἑαυτῆς τὴν σάρκα δανείσασα; ἆρ’ ἠγνόησας (ἀλλὰ μὴ βλασφημίας

ἁλοίην) τὴν ἀκριβεστέραν διάγνωσιν· ἢ οὐκ ἠγνόησας μὲν, τὴν δὲ γνῶσιν ὑπερέθου ἐνδείξασθαι· ἢ

160 οὐχ᾽ ὑπερέθου μὲν, ἑτέρῳ δὲ τρόπῳ ἢ τῷ εἰωθότι, ἀλλ’ ἀμφιβόλῳ· ἀλλ’ ἀσαφεῖ· ἀλλ’ οἷον ἐν

παροράματι; οὔμενουν37, οὐδέτερον τούτων. ἀλλ’ ὡς ὁ στρατηγὸς διηρίθμει τὰ οἰκεῖα τοῖς μοναχοῖς

ἔγγραφα, ὥσπερ κεχρεωστημένα ἀποδιδοὺς, αἴρεις εὐθὺς τῆς σῆς εἰκόνος τὸ ἔνδυμα· καὶ κουφίζεις

ὑψοῦ τοῖς ἀρτήμασι· καὶ ἐν μέσῳ ἀέρι ἐπαναπαύεις, ἵν’ ἡ τομὴ διάδηλος ᾖ. ἀλλοίωσις ἐντεῦθεν τῶν

παθημάτων· καὶ οἱ μὲν γελῶντες, εὐθὺς ἐσκυθρώπασαν· ὁ δὲ σκυθρωπὸς, ἄνετος εὐθὺς καὶ

165 ἐλεύθερος καὶ πλήρης εὐθυμίας καὶ ἡδονῆς. εἰ δέ τι καὶ ἀπαναισχυντεῖν ἔδοξαν τὸ μοναδικὸν

μέρος· καὶ ὅτι βραδύτερον ἡ ψῆφος ἐγεγόνει πρὸς τὸν χρόνον ἀπηναιδεύσαντο, ἀλλ’ ἐγνώκεισαν

ὕστερον τὴν ἑαυτῶν ἧτταν· καὶ τῷ στρατηγῷ τῆς νίκης ἐξέστησαν.

ἔνιοι γὰρ τῶν ἀντιθέτων, ὅτι μὴ ταχὺ ὁ πέπλος κεκίνηται· μὴδὲ τὸ τῆς θεοφορίας σύμβολον

ἅμα τῇ εὐχῇ ἐγεγόνει, ἀλλ’ ὁπηνίκα τοῦ ἀμφιβόλου ἔγγραφα δίκαια ὁ στρατηγὸς ἀπεδίδου, ὑπὲρ

170 ἑαυτῶν τὸ σημεῖον εἰλήφασι· καὶ τὴν κίνησιν πῆξιν καὶ στάσιν τῆς δικαιώσεως ἑαυτοῖς ἐνόμισαν.

τοῦτο δὲ ἔλαττον ἢ δεῖσθαι ἀντιλογίας. οὐ γὰρ ἐπὶ τῷ αὐτίκα ἢ μετὰ χρόνον τὴν τοῦ πέπλου

γεγενῆσθαι κίνησιν συνέθεντο οἱ ἀντικρινόμενοι, ἀλλὰ τῶν ἀντιδίκων μερῶν ὁ μὲν στρατηγὸς, τὴν

κίνησιν ἑαυτῷ ἀπεκλήρωσε· τὸ δὲ ἀτρεμεῖν τὸν38 πέπλον, οἱ μοναχοὶ ἀπέδοσαν ἑαυτοῖς.

εἰ μὲν οὖν ἠρεμοῦν ἦν μέχρι παντὸς· καὶ ἀπεληλύθασιν39 ἀπ’ ἀλλήλων οἱ μαχόμενοι· καὶ τοῦ

175 ναοῦ ἐξῄεσαν φθάσαντες· καὶ χρόνος παρεληλύθει αὖθις μακρὸς· εἴθ’ οὕτως ἐγεγόνει τὸ σύμβολον

αὐθημερὸν ἢ ἐς νέωτα, οὐδ’ οὕτως ἄμαχον ἦν αὐτοῖς τὸ κρατεῖν. ἐξῆν γὰρ τῇ δικαζούσῃ Παρθένῳ,

τὸν καιρὸν ἑαυτῇ ὁρίζειν τῆς ἀποφάσεως, ἐπεὶ μὴδὲ πολιτικὸς δικαστὴς40 εὐθὺς γινώσκοι καὶ

ἀποφαίνοιτο, ἀλλ’ ἀναβάλλεται τὴν ψῆφον ἐς ὁπόσον τοῦ καιροῦ μετὰ τὴν διάγνωσιν βούλοιτο.

ἐπεὶ δὲ ἐς βραχύν τινα καιρὸν ἡ ὑπέρθεσις τῆς κινήσεως ὥριστο· καὶ ἐπὶ τοῦ ἱεροῦ ἐδάφους ἔτι

180 ἑστήκεσαν αὐτοὶ τὲ οἱ ἀμφισβητοῦντες ἀλλήλοις· καὶ οἱ παρατυχόντες τῷ πράγματι· καὶ ἅμα τῇ

ἀναδόσει τῶν δικαιωμάτων ἡ θεία ψῆφος ἐγεγόνει· καὶ ἡ κρίνασα Παρθένος τὴν ἀπόφασιν

καινότερον τρόπον ἐξήνεγκε, τίς ὁ λόγος τῆς ἀντιθέσεως; οὐ γὰρ αὐτοὶ ταμίαι τοῦ συμβολικοῦ

χρόνου, ἀλλ’ ἡ Παρθένος ᾔδει τὸν καιρὸν τῆς κινήσεως.

ναί φασιν ἀλλὰ μετὰ τὴν ἀνάδοσιν τῶν δικαιωμάτων ἡ κίνησις, ἐπιμαρτυρουμένη ὥσπερ τῷ

185 δικαίῳ τῆς ἀναδόσεως. ἀλλὰ τὸ μὲν κεκινῆσθαι φαίη τις καὶ ὁ τυχὼν πρὸς αὐτοὺς, τῷ στρατηγῷ

ἐκεκλήρωτο, ὑμῖν δὲ τὸ ἠρεμεῖν. εἰ μὲν οὖν ἠρέμησε μέχρι παντὸς, μεθ’ ὑμῶν τὸ νικᾶν. εἰ δὲ

κεκίνηται, τῇ μερίδι τοῦ στρατηγοῦ τοῦτο τέτακται· καὶ ὥσπερ ὑμεῖς ἐκρατήσατε ἂν, εἰ μὴ κίνησις

ἐγεγόνει, οὕτως ἐκεῖνος νενίκηκεν, ὅτι γέγονεν.

ἐγὼ δὲ τὴν τοῦ πέπλου κίνησιν οὐδὲ ἁπλῶς ἀπόφασιν λέγω, ἀλλ’ ἄντικρυς ἀγανάκτησιν.

190 τότε γὰρ τὸ ἔνδυμα σέσεισται, ὅτε ὑμεῖς λήψεσθαι τὰ δικαιώματα τετολμήκατε. ἐφ’ οἷς οὖν τέλεον

ἀπηναισχυντήκατε, ἡ Παρθένος κεκίνηται· καὶ τὸ σύμβολον τῆς κινήσεως ὁμοῦ τὲ ψῆφος ἐστὶ

δικαιοῦσα τὸν στρατηγὸν· καὶ ὀργῆς σύνθημα, ἐπὶ τοὺς ἤδη τοσοῦτον ἀναισχυντήσαντας. οὕτω καὶ

Θεὸς δικάζειν εἴωθε· καὶ τὰς κατακρίσεις ἐπάγειν, οὐχ᾽ ὅτε τίς παρανομεῖν βούλοιτο, ἀλλ’ ὅτε δρῴη

ἢ δράσοι τὸ παρανόμημα. ὃν οὖν ἐπὶ τῇ φιλανθρωπίᾳ ἡ μήτηρ μεμίμηται, τούτῳ ἐπὶ τῇ τιμωρίᾳ

195 ἀκριβῶς ἐξεικόνισται. καὶ οὐ41 βίαιος ἡ ἀντίθεσις ὅλως, ἀλλὰ λόγος ἐστὶν ὁμαλός τε καὶ

ἀληθέστατος. οὕτως εἰ μή τις τὴν θαυμασίαν δέχοιτο ψῆφον· καὶ φρίττοι τὸ γεγονὸς, ἀλλὰ τὸ θαῦμα

περιεργάζοιτο, πλήττοιτο μᾶλλον ταῖς ἀντιθέσεσιν, ὥσπερ εἴ τις πρὸς ἥλιον ἀντωπεῖν τολμῴη,

ἀσθενῶς ἔχων τῶν ὄψεων περὶ μεσημβρίαν ἑστῶτα, ὥρας οὔσης θερείας, οὔθ’ ὁρῴη τοῦτον· καὶ

στερηθείη ἂν ἴσως τῆς ὁρατικῆς αἰσθήσεως καὶ δυνάμεως.

200 τοῦτο τοῖς μὲν ἄλλοις θαύμασιν οὐδ’ ἔχοι τινὰ σύγκρισιν, τοῦ δὲ συνήθους ἔμοιγε δοκεῖ

ἐκπληκτικώτερον καὶ θαυμασιώτερον. ἐκεῖνο μὲν γὰρ εἰωθός ἐστι· καὶ ὁ καιρὸς τὴν ἀπόδειξιν ἔχει·

καὶ οἷον τακτή τίς ἐστὶ περίοδος ὥσπερ ἡλίου ἀνατολῇ. τοῦτο δὲ τεράστιόν τι δοκεῖ· καὶ πρᾶγμα

πρώτως νῦν καινοτομηθὲν· καὶ νέα πνεύματος ἔμφασις· καὶ ἀρτιφανὴς ἐπιδημία τῆς Θεομήτορος.

οὔπω γὰρ ἐγεγόνει τὸν παρεληλυθότα ὅλον καιρὸν οὕτως· οὐδ’ ἐπὶ τοιούτοις συνθήμασιν· οὐδ’ ἐπὶ

205 τοιαύταις αἱρέσεσιν. ἀλλ’ ὥσπερ, εἰ καὶ παράδοξον αἱ τοῦ ἡλίου ἀναφοραὶ, τῷ μέντοιγε συνήθει

θεάματι οὐ πάνυ τι θαῦμα ταῖς τῶν ὁρώντων καρδίαις ἐνσείουσιν, ἐκπληττόμεθα δὲ ἀκούοντες,

ὁπηνίκαX, τοῦ Ἰησοῦ τοῦ Ναυῆ τὴν δημαγωγίαν τοῦ Ἰσραὴλ παρὰ θεοῦ δεξαμένου, ὁ μὲν ἥλιος

ἔστη κατὰ Γαβαὼ· καὶ ἡ σελήνη κατὰ φάραγγα <Ἀιλώ>42(καὶ τούτουXI ἔτι μᾶλλον θαυμασιώτερον

τὸ περὶ τὸν τοῦ Κυρίου σταυρὸν γεγονὸς ἡγούμεθα, ὅταν μεσημβρία43μὲν ἑστήκοι· καὶ ὁ ἥλιος

210 αὐτὸ τὸ κέντρον ἐπεῖχε τοῦ μεσουρανήματος· τεσσαρεσκαιδεκαταία44 ἡ σελήνη καὶ ὑπόγειος ἦν,

ἔπειτα τοὺς ἑαυτῆς ἀναλύσασα δρόμους, ὑπέργειός τε ἐγεγόνει· καὶ ὑποδῦσα τὸν ἥλιον

ἀπημαύρωσεν – ἐῶ λέγειν καὶ τὸ περὶXII τὸν Ἐζεκίαν τεράστιον, ἀναποδίσαντος τοῦ ἡλίου, ἵν’

ἐκεῖνος τὴν τῶν ἐτῶν προσθήκην βεβαιωθῇ), οὕτω δὴ κἀνταῦθα τοῦ πολλάκις γινομένου καὶ

ὡρισμένου τὸ ἅπαξ καὶ παρὰ τὸν καιρὸν εἰς ἔκπληξιν ἑτοιμότερον. τίς δ’ ἂν εἰδείη, εἰ καὶ

215 μελλουσῶν καινοτομιῶν τοῦτο παράδειγμα· καὶ σταίη τὰ ἀνθρωπικὰ δικαστήρια ἐπ’ ἀμφιβόλοις

βάλλοντα πράγμασι· καὶ πολλάκις ἀποτυγχάνοντα τοῦ σκοποῦ· καὶ διαιροῖτο ἡ Παρθένος τὰ

συμπεπλεγμένα ζητήματα, τὰς γνώσεις καὶ τὰς ἀποφάσεις ὁμοῦ σχεδιάζουσα; οὕτω γὰρ ἂν ὁ

βίος ἡμῖν ἀστασίαστος εἴη· καὶ ἥκιστα ἄν τις ἐπιβάλοι τοῖς ἀδικήμασιν, αὐτίκα τοῖς θείοις

συμβόλοις ἐλεγχθησόμενος.

220 τὰ μὲν οὖν Ἑλλήνων χρηστήρια, ὅσα τὲ ἐν Δωδώνῃ· καὶ ὅσα Πυθοῖ· καὶ ὅσα ἑτέρως εὐδόκιμα·

ὁπόσα τὲ Ἀμφιάρεως45 καὶ Ἀμφίλοχος ἐν ἀδύτῳ γῆς χρηστηριάζοιεν, αἰνιγματώδη καὶ λοξικὰ καὶ

ἀμφίβολα· καὶ τό τε ξύλινον τεῖχος ἀμφήριστον· καὶ ἡ μεγάλη ἀρχὴ, ἣν Κροῖσος καταλύσειε

τὸν Ἅλυν ποταμὸν διαβὰς, ἀμφιβολώτατον46 ὄνομα· καὶ διττὰς ὑπονοίας δεχόμενον. καὶ ὅσα δὲ

Βάκις ἢ Σιβύλλα προειρήκεσαν, οὐ κατὰ τοῦ προκειμένου σκοποῦ ἀπετόξευσαν, ἀλλὰ κατὰ τοὺς

225 ἐνδόξους τῶν συλλογισμῶν αὐτοῖς47 ἡ βολή. τὸ δὲ τῆς Παρθένου ἵν’ οὕτως εἴπω χρηστήριον, οὔτε

φωνὴν ἐπαμφοτέραν ἀφίησιν, ὥσπερ ἐπὶ τοῖς ἐσχηματισμένοις προβλήμασι ποιοῖεν οἱ σοφισταὶ·

οὔτε μαχόμενόν ἐστιν ἑαυτῷ τοῖς αἰνίγμασιν, ἀλλ’ ἐφ’ ᾧ τις βούλοιτο συνθέμενος τὴν τοῦ πέπλου

κίνησιν ἢ ἀκινησίαν, τό δ’ εὐθὺς ἢ κινοῖτο ἢ μένοι ἐπ’ ἀκινήτου σχήματος.

καὶ τῷ μὲν Πλάτωνι αἱ μανεῖσαι ἱέρειαι καὶ προφήτιδες δύνανται πλείω ἢ εἰ σωφρονεῖν

230 ἕλοιντο· καὶ τοῦτο ἐν Γοργίᾳ48 τῷ διαλόγῳ πολλαχοῦ ἐκείνῳ σπουδάζεται. ἐγὼ δὲ ἡμιμανὴς εἴην, εἰ

μανίαν δεξαίμην σωφροσύνης ὑψηλοτέραν καὶ κρείττονα· αἰσχυνοίμην δ’ ἂν καὶ τῇ Θεοτόκῳ εἰ

σωφροσύνην προσμαρτυρήσαιμι, εἴ γε ἡ μέν ἐστι ψυχῆς κατάστασις καταρτυθέντων αὐτῇ τῶν

παθῶν, ὥσπερ ἡ ἐγκράτειά ἐστι49 τοῦ λογισμοῦ, τὰς ἐπὶ τὸ χεῖρον κινήσεις τῆς ψυχῆς

ἀνακρούοντος· ἡ δὲ Παρθένος ὑπὲρ σωφροσύνην ξύμπασαν· καὶ αὐτὰς τὰς ἀκρότητας

235 ὑπερβεβηκυῖα τῶν ἀρετῶν. εἰ δέ τινα εἶεν καὶ θεοπρεπῆ χρηστήρια καὶ οὐράνια, ἔνθεν50 αἱ

κρείττους τῶν δυνάμεων, τὰς τῶν μελλόντων ἐκβάσεις προαγορεύουσι· καὶ ἀφ’ ὧν κἀνταῦθα

συνθήματα τῶν ἐσομένων διασημαίνεται, τὸ κάλλιστον ἂν ἡ Παρθένος ἔχοι καὶ ἀληθέστατον, ἀφ’

οὗ καὶ τὰ ἐπὶ γῆς αὐτῇ θυσιαστήρια πλήρη τῆς θειοτέρας ἐπιρροῆς καὶ ἐλλάμψεως51.

Ἕλλησι μὲν οὖν κενόσπουδος ἡ περὶ τὰ οἰκεῖα μαντεῖα καταφυγὴ· καὶ ἡ τελεστικὴ τούτων

240 παρασκευὴ, ἀγάλματά τινα πρὸς τὴν ἐκφώνησιν τῶν ἐρωτωμένων καταβακχεύουσα. ἢ γὰρ

ἡμιτελὴς ἡ τελετὴ κατ’ αὐτοὺς ἐκείνους καὶ ἀτελὲς τὸ χρηστήριον· ἢ τὸ ἐφεστηκὸς πνεῦμα

προσυλότερον ὂν, πεπλάνηται περὶ52 τὸ μέλλον πραχθήσεσθαι. καὶ ἡ ἑκατικὴ δὲ στροφάλιγξ μετὰ

τοῦ ταυρείου ἱμάντος καὶ τῆς ἰυγγικῆς ἐπικλήσεως, ὀνόματα μόνα κενὰ καὶ ἀτέλεστα. εἰ δέ τι53 καὶ

τελοῖτο, ἀλλ’ ἐκ χείρονος πνεύματος. εἰ δὲ ἐμφορεῖται τούτοις καὶ τὰ χαριέστερα τῶν ζῴων, οἷον

245 περιστεραί τε καὶ φάτται, θείων ἐπιπνοιῶν· καί τι αὐτοῖς κάθηται ὄρνεον, ἐν φωνῆς54 σχήματι καὶ

κινήματι τὸ μέλλον προσημαινόμενον, πῶς οὐχὶ τὴν πᾶσαν ἡμῖν ἀλήθειαν ἡ Θεοτόκος

προαγορεύσειε, καὶ μάλιστα εἴ τις αὐτῆς ἀναρτήσειε τὰς ἐλπίδας· καὶ τὴν τῆς πράξεως ἀναθείη

τομὴν, ὥσπερ ἐπὶ τῆς ῥηθείσης πέπρακται ὑποθέσεως; τὸ μὲν οὖν τοῦ Σωκράτους ἐρρέτω

δαιμόνιον, ἀποτρέπον μὲν τὸν κάτοχον· προτρέπον55 δὲ οὒ, ὅ τί ποτε τοῦτο εἴη, εἴτε ἠχώ τις κατόπιν

250 βάλλουσα· εἴτε εἴκασμά τι ὁρώμενον. εἴηXIII δ’ ἂν κατὰ τὰς ἀρρήτους τῶν ἐξηγήσεων, ὁ εἰληχὼς

αὐτὸν δαίμων καὶ ὑπερκαθήμενος προσεχῶς, ὃν Πλάτων κυβερνήτην ὀνομάζει τοῦ νοῦ. τὸ δὲ

προτρεπτικὸν τῆς Θεομήτορος σύνθημα, ἀπλανής ἐστι λόγος καὶ ἀληθὴς· καὶ καινόν τινα τρόπον

γινόμενος. ΧρυσανθίῳXIV δὲ καὶ Μαξίμῳ ἐπέπαιζεν56 ἐν Ἑκάτης τὰ ἑλληνικὰ ἀγάλματα ἢ

βδελύγματα· καὶ σκυθρωπὰXV τὰ σημεῖα ἐδείκνυτο. μάτην δὲ καὶ τῶν φιλοσόφων ὁ τολμηρότερος,

255 τὸν ὅρον μεταβιβάζειν τοῦ παντὸς ἐπεχείρει, ἵνα πραοτέροις ἐμπελάσειε σχήμασι. παρ’ ἡμῖν δὲ

ἀληθεύοι57 τὰ τῆς Θεομήτορος σύμβολα· καὶ οὐδεὶς αὐτὰ μετασχηματίζειν ἐπιβάλοι· ἢ ἐπιβαλὼν

δυνηθείη ποτέ. ἀλλ’ αἰσχυνοίμην ἂν, εἰ τοῖς ἑλληνικοῖς λήροις ἀντιπαραβαλοίμην τὰ ἡμεδαπά τε

καὶ κρείττονα.

ἀλλ’ ἆρά γε ἡ τοῦ νόμου σκιὰ εἶχέ τινας ἐμφαντικωτέρας ἐπισκιάσεις; λόγιονXVI γὰρ ἐκεῖσε

260 κρίσεως· καὶ λίθοιXVII τινὲς δηλώσεις ὀνομαζόμενοι καὶ ἀλήθεια· καὶ ἐπένδυμαXVIII ἐπιστήθιον

ἐφοὺδ προσαγορευόμενον κατὰ τὴν ἑβραΐδα διάλεκτον, ἔνθα ταῦτα τετύπωται· οὐ μὴν δὲ ἀλλὰ καὶ

τὸ ἱλαστήριονXIX, ἔνδον τοῦ ἀδύτου ἐφηρμοσμένον τῇ κιβωτῷ, τὰς θειοτέραςXX ἐδέχετο τῶν

ἐμφάσεων καὶ ἐλλάμψεων. ἀλλὰ καὶ ταῦτα, ἥττω τῶν τῆς Θεοτόκου ἐμφανειῶν καὶ ἐπισκιάσεων.

ἐκεῖνα μὲν γὰρ, ἀσαφῆ τὴν δήλωσιν ἔσχε· καὶ τὸ χρῶμα μετεποικίλλετο· καὶ τὸ φαινόμενον

265 σύμβολον, οὐ πάνυ τι κατάδηλον ἦν. ἐνταῦθα δὲ, ἀμετακίνητον τὸ κινούμενον περὶ τὴν ἀλήθειαν·

καὶ θεοπρεπὲς μὲν τὸ φαινόμενον· ὑπερφυὲς δὲ τὸ νοούμενον. καὶ μακρὸν ἂν εἴη καταλέγειν, ὅσα τὲ

ἐν τύποις· καὶ ὅσα ἐν ταῖς παρ’ ἡμῖν ἀληθείαις· καὶ μάλισθ’ ὁπόσα ἡ Θεομήτωρ σημαίνοιτο.

οἱ μὲνXXI οὖν περὶ Δαρεῖον τὸν Μῆδον, ἵππου χρεμετισμῷ τὴν βασιλείαν ὡρίσαντο· καὶ οἱ

περὶ Ῥωμύλον, μαντευτοῖς ὄρνισιν ἐν τῇ τῆς Ῥώμης κατασκευῇ· κἀκεῖ μὲν ὁ ΔαρείουXXII τοῦ

270 Ὑστάσπου ἵππος χρεμετίζει, ἱπποκόμου τέχνῃ τὲ καὶ σοφίσματι· ῬωμύλῳXXIII δὲ ἐξ ἀριστερῶν

γῦπες κλαγγηδὸν ὑπερπέτανται, ὅθενXXIV ὁ τοῦ ἄξονος πόλος μετεωρίζεται. ἐν δὲ τῷ ὑφηγημένῳ

προβλήματι καὶ ζητήματι, οὐκ ὄρνεις58 πιστεύονται τὴν ἀλήθειαν· οὐδὲ δύσερως59 ἵππος τὴν

ἡγεμονίαν Περσῶν, ἀλλὰ τῇ τῆς Θεομήτορος ψήφῳ τὸ ἀντίρροπον ἐν τοῖς παρ’ ἑκατέρων λόγοις

ἐπικρέματαί60 τε καὶ διαλύεται, οὕτω λαμπρῶς, ὡς μὴδὲ <τοὺς>61 καταψηφισθέντας

275 ἀπαναισχυντεῖν ἔτι δύνασθαι.

τοῖς μὲν οὖν δαίμοσι τὰ χρησμῳδούμενα, ἐξ οὐρανίων σχημάτων62 εἶχε τὴν κίνησιν· οὕτω

γὰρ οἱ περὶ63 τῶν φάσεων64 αὐτῶν ἐξηγηταὶ65 ἐνίσταντό τε καὶ διισχυρίζοντο66. γύναιον γάρ τι τῶν

ἐπιτόκων, ἠρωτήκει μὲν τὸν Ἀπόλλωνα, ὅ τι τέκοι, ἄρρενα τόκον ἢ θῆλυν67. ὁ δέ φησι τέξεσθαι68

οὔ τι69 κοῦρονXXV,

280 ἀλλὰ κόρην

καὶ τὸ ἀστρῷον σχῆμα ἐπήνεγκε:

ΦοίβηXXVI γὰρ ἐΰσκοπος ἤροσεν ἁγνὴν

Κύπριν ἐπειγομένην θῆλυν γόνον.

ἀπὸXXVII γὰρ τοῦ σπορίμου τὸ γενησόμενον ἐτεκμήρατο, ὅτι σελήνη ἐπ’ Ἀφροδίτην ἐφέρετο.

285 οὕτωςXXVIII αὖθις ὁ Πύθιος, περί τινος τὴν περὶ τὸ πολεμεῖν προθυμίαν διερμηνεύων ὁπόθεν αὐτῷ

γίνοιτο,

Ἄρεά, φησι, κραιπνὸν ἔχει γενεθλήϊον ὅς μιν ὀρίνει.

καὶ τὰ μὲν δαιμόνια, οὕτω τὲ καὶ ἐκεῖθεν μαντεύεται· καὶ τοῖς ἐρωτῶσι, χρᾷ τὰ ἐσόμενα. ἡ

δέ γε τοὺς οἴακας τῆς ἡμετέρας ζωῆς ἀναδεξαμένη Παρθένος· καὶ ἄνωθεν ἡμᾶς κυβερνῶσα, τοῦ

290 μὲν παντὸς ὑπερκαθημένη· πρὸς δ’ οὐδὲν τῶν ἁπάντων ἀναβλέπουσα, προαναφωνεῖ τὰ ἐσόμενα.

Θεῷ δὲ ἀμέσοις προσηρμοσμένη ἑνώσεσιν, ἐκεῖθεν ἕλκει τῶν λεγομένων καὶ τὴν ἀλήθειαν καὶ τὴν

δύναμιν.

καὶ ταῦτα καὶ ὁ ἡμεδαπὸς βασιλεὺς παρὰ τῶν ἱερῶν βιβλίων ἀναλεγόμενος, οἶδέ τε σαφῶς·

καὶ τοῖς οὐκ εἰδόσιν ἑρμηνεὺς καὶ ἐξηγητὴς τῶν ἀπορρητοτέρων καθίσταται. εἰ δέ τι καὶ παρ’ ἡμῶν

295 ἔχοι πρὸς τὴν ὀξεῖαν αὐτοῦ φύσιν ἐμπύρευμα τὲ καὶ ἐμπόρευμα, ἀλλὰ καὶ οὕτως, ἐμοὶ ἂν αὐτὸς τὴν

δύναμιν τοῦ λέγειν χαρίζοιτο· ἢ ἐκείνῳ αὐτὸς τὴν τοῦ νοεῖν ὑποθήκην. μᾶλλον γὰρ ὁ θεῖος οὗτος

ἀνὴρ ἐξάπτοιτο τοὺς ἡμετέρους πυρσοὺς70· ἢ ἐγὼ δυναίμην τοῦτον ὑφάψασθαι. ἔνθέν τοι καὶ τοῦ

γεγονότος θαύματος μόνον οὐκ αὐτόπτης γενόμενος· καὶ πολλοὺς ἀνακινήσας περὶ τῶν θειοτέρων

λογισμοὺς, ἐθαύμασέ τε τὸ τελεσθὲν· καὶ τοῖς ἀγράφοις λόγοις ἐκόσμησεν. ἔπειτα δὴ κἀμοὶ τὴν

300 τελεωτέραν ἐπεκδιήγησίν τε καὶ εὐφημίαν παρακελεύεται, ὥσπέρ τινι Περικλεῖ τὴν κρείττονα

δημηγορίαν προστεταχώς. ἀλλ’ ὁ μέντοι πρότριτα τῆς ἀναγνώσεως τοῦ παρθενικοῦ λόγου τὴν

συνθήκην προτρέπεται· ἐγὼ δὲ αὐτίκα σχεδιάσας ἀπήγγειλα. εἰ δὲ ἐκεῖθεν μοὶ τὸ ἐπίπνουν ὅθεν δὴ

καὶ τῷ παρθενικῷ πέπλῳ ἡ κίνησις, καὶ τοῦτο τῆς Θεομήτορος, ἵνα δὴ θαύματι θαῦμα προσάπτοιτο,

τῷ ἀπὸ τοῦ πέπλου, τὸ παρὰ τοῦ λόγου.

305 ὅτι μὲν οὖν τὸ ζήτημα τῆς πολιτικῆς ὕλης ἐστὶ περὶ ἣν νόμοι καὶ δικαστήρια71· ὁ δὲ τρόπος

τῆς λύσεως καὶ τῆς δικαιώσεως ἕτερος παρὰ τὰ κοινὰ νόμιμα· ὑπερφυὴς μέντοι γε καὶ

ὑπεραναβεβηκὼς72 ταῦτα, εἰρήκειν εὐθὺς προοιμιαζόμενος. τὸ μὲν γὰρ ἀμφισβητεῖν περί τινος

ὑποκειμένου πολιτικῶς· καὶ περὶ δεσποτείας ἢ χρήσεως τοὺς ἀμφιβάλλοντας διαμάχεσθαι, τῆς

κοινῆς τῶν δικαστηρίων διαίτης ἐστὶ· τὸ δ’ ἀπὸ κρείττονος τομῆς τετμῆσθαι τὸ ζήτημα· καὶ ἣν

310 νόμος οὐκ ἐξεπίσταται, οὐ παρὰ νόμον μὲν· ὑπὲρ νόμον δέ. εἰ δέ τις βούλοιτο τὸν λόγον

παραβιάζεσθαι, ἔχει τοῦ πάντως καὶ νομικὴν εἰπεῖν <τὴν>73 τομήν. τὰ74 γὰρ περὶXXIX δικαστῶν75 καὶ

δικαιοδοσίας αὐτῶν· καὶ περὶ παρέδρων καὶ αἱρετῶν δικαστῶν νομικὰ ἐπιγράμματα· καὶ τὰ ἐπὶ

τούτοις κεφάλαια τάδε: τὸ αἱρετὸνXXX δικαστήριον, ἔοικε προσφόρῳ δικαστηρίῳ· καὶ ἀνήκει πρὸς τὸ

περατοῦσθαι τὰς δίκας. καὶ αὖθις: αἱρετὸςXXXI δικαστὴς ἐστὶν, ὁ δικαστοῦ τάξιν ἀναδεξάμενος. καὶ

315 πάλιν: εἴτεXXXII δικαία εἴτε ἄδικός ἐστιν ἡ τοῦ αἱρετοῦ ψῆφος, ἐμμένειν αὐτῇ δεῖ. καὶ τό γε76

θαυμασιώτερον ὅτι κἂν πλανηθῇXXXIII τίς ἐν τῷ ψηφίζεσθαι δικάζων που πάντως ὡς αἱρετὸς, οὐ

διορθοῦται. ψηφισάμενος γὰρ, πέπαυται εἶναι δικαστής. καὶ τοιαῦθ’ ἕτερα τῷ περὶ77

αἱρετῶν δικαστῶν ἐπιγράμματι ὑποπίπτει κεφάλαια.

καὶ ὅτι μὲν εἵλοντο οἱ ἀντίθετοι παρὰ τῇ Θεοτόκῳ ὡς αἱρετῷ οἷον συνδικάσασθαι δικαστῇ,

320 δηλοῖ τὰ παρ’ ἑκατέρων ἰσότυπα ἔγγραφα. τὸ δέ γε διάφορον πρὸς τὸν νομιζόμενον τῷ νόμῳ

αἱρετὸν δικαστὴν, ὅτι ὁ μὲν νομικὸν ἄνδρα ἢ ἰδιώτην καθίστησι κατὰ αἵρεσιν, τοῖς κρινομένοις

δικάσοντα· τῷ δέ γε στρατηγῷ καὶ τοῖς τῆς τοῦ Καλλίου μονῆς μοναχοῖς, οὐκ εἰς τοιοῦτον ἡ

ἀναφορὰ ἐγεγόνει, ἀλλ’ εἰς μόνην τὴν Θεομήτορα. κρίσιν δὲ οὐ τὴν ἐκ λογισμῶν καὶ νόμων

συννενοήκασιν· οὐδὲ τὴν ἀπὸ γλώττης ψῆφον ἢ τὴν ἐν γράμμασιν, ἀλλὰ τὴν οὕτως ἢ ἐκείνως

325 ἕξουσαν· συμβολικὴν δὲ ἀκινησίαν ἢ κίνησιν, τομὴν καὶ ἀπόφασιν τοῦ ζητήματος ἐλογίσαντο. καὶ

ἔστιν ἀναμὶξ οἷον τὸ δικαστήριον, τὸ μὲν ἐκ πολιτικοῦ μέρους· τὸ δὲ ἀπὸ κρείττονος.

ἐγὼ δὲ οὕτω διαιτῴην τῷ πράγματι ὡς, εἰ μὲν ἐμπεπαίχασιν οἱ ἀμφισβητοῦντες τοῖς

λογισμοῖς78· καί τινι ἀτόπῳ πράγματι τὴν τομὴν τοῦ ἀμφιβόλου ἐπίστευσαν, πεττοῖς ἢ κυβείᾳ· ἢ

ὀρνίθων πτήσεσιν· ἢ κλαγγαῖς· ἢ καθέδραις· ἢ κινήσεων ἀριθμοῖς· ἢ ἄλλῴ τῳ79 τῶν τοιούτων,

330 δρόμοις80 ἢ πάλαις τινῶν· ἢ81 εἴ τις δισκεύσοι μὲν ὑπὲρ τὰς νεφέλας· ἀναρρίψαιτο δὲ τὸν δίσκον εἰς

πεντήκοντα στάδια, ἔσται θάτερον μὲν μέρος νενικηκὸς· θάτερον δὲ ἡττημένον – εἰ οὕτω καὶ οὗτοι

τὴν κοινὴν δίκην συνεπεράναντο· καὶ ἦν τοῦτο αἱρετὸν κατὰ βούλησιν, οὐκ ἂν οὐδ’ αὐτὸς εἱλόμην

τὸ δικαστήριον· οὐδὲ τὴν ἐπὶ τούτοις82 αἵρεσιν ταῖς ἐγνωσμέναις περὶ83 τῶν αἱρετῶν δικαστῶν

συνηριθμησάμην βουλήσεσιν. ἐπεὶ δὲ τὸ μέν τoι84 κρεῖττόν ἐστι τῆς ἐγνωσμένης τοῖς νόμοις

335 αἱρέσεως· τὸ δὲ χεῖρον, τὸ μὲν ὅσον χεῖρον, τοῖς παρανόμοις ἀφίημι· τὸ δ’ ὅσον κρεῖττον, νομικόν

τε καὶ ὑπὲρ νόμον φημί. νομικὸν μὲν, ὅτι νενόμισται ἀμφοτέροις τὸ σύνθημα ἐκ παρατηρήσεως

νομικῆς· ὑπὲρ νόμον δὲ, ὅτι συμπεπέραται85 ἐκ καταλήψεως μυστικῆς. οὐ γὰρ ὥσπερ δικαιοσύνης

μεσαζούσης, τὸ μέν τοι86 ἐλλεῖπον· τὸ δὲ πλεονάζον ἐστὶν, οἷον μειονεξία τίς καὶ πλεονεξία, ἵνα τὰ

μὲν ἄκρα κακίζοιτο· ἡ μεσότης δὲ ἐπαινοῖτο, ἀλλ’ ὥσπερ τοῦ ὑλικοῦ φωτὸς φωτοειδέστερον τὸ

340 ἀϋλότερον· καὶ μᾶλλον αἱρετὸν ἐκεῖνο ἢ τοῦτο· τὸ δὲ σκότος ἀντίθετον, οὕτω τοῦ αἱρετοῦ δικαστοῦ

τὸ μὲν εἰς ἐλάττονα κρίσιν φερόμενον, ὡς ὁ λόγος διεῖλεν, ἀτοπώτατον καὶ παρὰ νόμον· τὸ δὲ εἰς

κρείττονα φέρον, θαυμασιώτατον ἅμα καὶ νομικώτατον. εἰ δὲ χαμαιδικαστὴς αἱρετὸς γενόμενος,

ἀδεῶς δικάζοι87 καὶ κατὰ νόμους· ἢ καὶ παρανόμως πολλάκις, ἡ τὸν ἀντικείμενον τῷ ἑαυτῆς τόκῳ88

κρίνασα τὲ καὶ κατακρίνασα, ἐνταῦθα ἐλάττων φανείη, καινῷ συμβόλῳ καὶ ᾧ συνέθεντο οἱ

345 δικαζόμενοι διαλυσαμένη τὸ ζήτημα; πολλοῦ γε καὶ δεῖ. εἰ δὲ τὸ γεγονὸς οὐδ’ ἔχει89 τίς ὅπως ἂν

γνοίη καὶ θαυμάσαιτο, ἔπειτα οὐδ’ εἰς τομὴν τοῦτο δικαστικὴν ἐξαρκέσει; οὔμενουν90. τί δ’ ἄν τις

καὶ τολμῴη τῶν νῦν ὄντων ἢ τῶν ἐσομένων ἐφετικὸν ἐπὶ τῶν γεγενημένων συστήσασθαι

δικαστήριον· ἢ ὅτι μὴ συνήρμοσται παντάπασι νόμῳ πολιτικῷ· κρεῖττον δὲ τούτου καὶ

γενναιότερον, ὡς παράνομον ἀναλῦσαι· ἢ ἐς τὸν Ἄρειον Πάγον ἐφεῖναι91 τὴν δίκην; εἰ μὲν οὖν

350 ὑπερφυῆ τίς αἱροῖτο τομὴν, ἔχει τὸ βεβουλημένον ἐνταῦθα λαμπρόν. εἰ δὲ τὴν νομικὴν ἀγαπῴη

ψῆφον, καὶ τοῦτο ἀπὸ νόμου τὲ ὥρμηται· καὶ τὸ παραλλάττον, κρεῖττον ἢ νόμος ἐστί. καί τις μὲν

ὀμωμοκὼς κατὰ τοῦ Θεοῦ ἀπὸ νόμου προστάττοντος ἢ δικαστοῦ κατακρίναντος, ἔστιν ἐφ’ ὧν

ὑποθέσεων οὐ τὴν νικῶσαν ψῆφον διὰ τέλους ἐκληρώσατο. μεγάληςXXXIV φησὶν ὑποκειμένης ὁ

νόμος92 αἰτίας· καὶ καινῶν εὑρεθέντων δικαιωμάτων, καὶ ὁ ἔνδικος ὅρκος ἀναψηλαφᾶσθαι δύναται.

355 καὶ πᾶσα μὲν ἄλλη δικαστικὴ ψῆφος, ἐφέσει ὑπόκειται· ἡ δὲ παρὰ93 τῆς Θεομήτορος ἐν συμβόλοις

κρίσις, οὕτως ἑλομένων τῶν δικαζομένων, οὔτ’ ἐπὶ καινοῖς δικαιώμασιν ἀναλύεται· οὔτε εἰς ἔφεσιν

ἀναπέμπεται. διατί; ὅτι οἱ μὲν πολιτικοὶ δικασταὶ, κἂν εἰς τὸ ἄκρον τῆς νομικῆς ἐπιστήμης

ἐλάσαιεν, ἔστιν ὅπη σφάλλονται τὴν διάγνωσιν· καὶ ὁ τὸν ὅρκον διδοὺς, αὐθαιρέτῳ πολλάκις ὁρμῇ

καὶ πλεονεξίας ἐλπίδι καταφρονοίη τοῦ Κρείττονος. τῇ δὲ Θεομήτορι δικαζούσῃ· καὶ τὴν εὕρεσιν

360 τῆς ἀληθείας καινῷ τρόπῳ παραδεικνυούσῃ, τίς ἂν τῶν πάντων ἐπιμέμψαιτο· ἢ ἄλλό τι κρίνειν

τολμήσειεν;

εἰ δὲ μὴ εἰς νόμον τίς ἀναγαγεῖν ἔχοι πάντῃ ἐνταῦθα τὸ πεπραγμένον, καινὸν οὐδὲν, ἐπεὶ καὶ

τὸν ἐξ λεγε κονδικτίκιονXXXV οὐκ ἄν τις εἰς ὡρισμένην ἐκβιβάσειεν ἀγωγήν. ἁρμόζει γὰρ οὗτος,

ἡνίκα ὁ νόμος καινὴν μὲν ἐνοχὴν εἰσάγει καὶ ἀπαίτησιν· μὴ ῥητῶς δὲ ἐπάγει, διὰ ποίας ἀγωγῆς

365 ἐκβιβάζεται. ἀλλὰ τοῦτο μὲν ἐν παρέργῳ εἴληπται· καὶ ἀπὸ τοῦ ἴσου ἐπικεχείρηται. αὐτὸ δὲ τὸ

πεπραγμένον καὶ νόμῳ εἴ τις βούλοιτο τελειοῦται· καὶ ὑπὲρ νόμον περαίνεται· καὶ ἀμφοτέρωθεν

ἕξει ὁ τῶν δικαίων παρὰ τῆς πανάγνου τετυχηκὼς, ἀνεπιχείρητον τὴν δικαίωσιν. ἐπεὶ δὲXXXVI οὐκ

ἐπὶ πασῶνXXXVII τῶν ἀγωγῶν τῷ μὲν, τῶν ἀντιθέτων τὸ κατηγορεῖν μόνως· τῷ δὲ, τὸ ἀπολογεῖσθαι

διῄρηται, ἀλλ’ ἔστιν οὗ τοῖς αὐτοῖς τἀναντία ἐστὶ· καὶ οἱ αὐτοὶXXXVIII διώκοντές τέ εἰσι καὶ

370 φεύγοντες, ὥσπερ ἐπὶ τῶν λεγομένωνXXXIX διπλῶν δικαστηρίων, ὁποῖόν ἐστιXL τὸ μεταξὺ τῶν

συγκληρονόμων κινούμενον· εἴτε ἀπὸ διαθήκης· εἴτε ἐξ ἀδιαθέτου, ὃ δὴXLI καὶ ἰνρὲμ καὶ

περσονάλιον ἐστί τε καὶ ὀνομάζεται (τουτέστι πραγματικὸν καὶ προσωπικὸν)· καὶ τὸ περὶXLII ὅρων

ἰθυντέων· καὶ ὁπόσα ἕτερα. τί γὰρ δεῖ ξύμπαντα καταλέγειν; εἰ ἐπὶ τῇ πρωτολογίᾳ τῆς ἀγωγῆς

ξύνθοιντο ἀλλήλοις οἱ ἀντικείμενοι, τίς ἄρα πρότερος εἰσέλθοι τὸ δικαστήριον (οὐ γὰρ δύναιντο

375 ἀμφότεροι ἐπίσης κατηγορεῖν)· καὶ τοῦτο δὴXLIII τὸ κοινὸν λάχοιεν· ἢ ἀπὸ συμβόλου τινὸς· ἢ ἀφ’

ἑτέρου τρόπου, ἆρ’ οὐκ ἂν, εἴ τις ἀπὸ τοῦ λαχμοῦ τὸ πρώτως εἰπεῖν πορίσαιτο, οὐκ αὐτὸς πρῶτος

κατηγορήσειε, καίτοι γε οὐκ ἀπὸ νόμου τοῦτο διώρισται; οὐκοῦν94 ἄτοπον, εἰ τυχαῖον μέν τι

πρᾶγμα εἰς πρωτολογίαν ἰσχύσειε· καὶ ὥσπερ νόμος λογισθείη τὸ διομολογηθὲν ἀμφοτέροις τοῖς

μέρεσιν· ἐπὶ δὲ τοῦ παρόντος ζητήματος, θεῖον95 εἰληφότος τὸ σύνθημα· καὶ τὴν ὁμολογίαν

380 ἐπαινετὴν, ἄλλό τι96 ἕξει τὸ συμφωνηθὲν παρὰ τὴν ἀπὸ τῆς τύχης ἔκβασιν. λεγέσθω γὰρ οὕτως

κατὰ τὴν κοινοτέραν φωνὴν, καὶ εἰ παρὰ τοῖς φιλοσόφοις μετὰ τῶν αἰτίων97 ἡ τύχη καὶ τὸ

αὐτόματον συναριθμούμενα, ἄλλην τινὰ ἔχουσι τὴν διαίρεσιν.

τὸ γοῦν τῷ λόγῳ σπουδαζόμενον τοῦτο ἔστιν, ὅτι οὔτε ἀτόπως συνωμολογήκασιν οἱ

ἀντικρινόμενοι τὸ ἐπὶ τῷ σχήματι τοῦ ἱεροῦ πέπλου τῆς Θεομήτορος λελύσθαι τούτοις τὸ ζήτημα·

385 οὔτε τὸ γενόμενον θαῦμα ἔλαττον δικαστικῆς ἰσχύει γνώμης καὶ ψήφου. ἀλλ’ οὐδὲ λόγον

ἀντιλογίας οἱ ἡττηθέντες ἔχοιεν. ἐν γὰρ τῷ μερισμῷ τοῦ συνθήματος οὐκ ἐπίσης τῷ στρατηγῷ τὸ

ἐσόμενον διεμερίσαντο σύμβολον, ἀλλ’ ἐκείνῳ μὲν, τὸ μὴ εἰωθὸς· ἢ τὸ σπανιώτατον ἀπεκλήρωσαν·

ἑαυτοῖς δὲ ἀπέδοσαν ἵν’ οὕτως εἴποιμι τὸ ἀσύμβολον. τὸ μὲν γὰρ κινεῖσθαι τὸ πέπλον, τοῦ

θαύματος· τὸ δὲ μὴ κινεῖσθαι, τῆς φύσεως· ἐπὶ πλέον δὲ ἡ φύσις τοῦ τεραστίου. πῶς ἂν οὖν

390 δύναιντο λέγειν ὅτι μὴ νόμῳ ἡ θεοσημία συμβέβηκε; ἀλλ’ ὑμεῖς γε, φαίη τις ἂν πρὸς αὐτοὺς, ἐπειδὴ

ἡ εὐχὴ γένοιτο· καὶ τὸ θαῦμα ἐμέλλησεν98, ὡς νενικηκότες ἐπὶ τοῖς παροῦσιν ἀπεσεμνύνεσθε. πῶς

οὖν, μήπω μὲν γενομένου τοῦ θαύματος, κατακράτος τοῦ πράγματος εἴχεσθε· εἶθ’ ὕστερον

γενομένου, πάλιν ἐπίσης τοῦ αὐτοῦ ἕξεσθε; ἀλλὰ καταδεδίκασθε προφανῶς τῷ τε οἰκείῳ

βουλεύματι καὶ ὁμολογήματι· καὶ τῇ ἀπὸ τῆς Παρθένου τομῇ. καὶ τμηθείη ξύμπασα γλῶσσα, εἴ τις

395 ἀντίθετος εἴη τῷ θαύματι· καὶ τὴν ὑπερβολὴν τῆς δυνάμεως, ὕφεσιν τῆς οἰκείας πιθανολογίας

λογίζοιτο, ἵνα μὴ ματαιολογίας ἐρῶ.

ἀλλ’ ὅτι μὲν, εἴ τις ἡμᾶς καὶ κάτω σύρειν αἱροῖτο· καὶ ἀπὸ τῶν θειοτέρων εἰς τὰ χείρω

βιάζοιτο· καὶ περὶ νόμους ἀναγκάζοι στρέφεσθαι, οὐδὲ τούτοις ἥττους τῶν ἀντιλέγειν

ἐπιχειρούντων ἐσμὲν, ὁ λόγος ἐν οἷς εἰρήκει διῄτησεν. ἐγὼ δ’ αὖθις ἐπὶ τὴν πρώτην τοῦ λόγου

400 τομὴν ἐπάνειμι· καὶ συνείρω θαῦμα τῷ θαύματι· καὶ τῶν τῆς Θεοτόκου τεραστίων οὐκ ἂν ἑκὼν

εἶναι μεθείμην οὐδ’ ἐκσταίην ποτέ. ἀλλὰ τίς οὐκ ἂν <τὴν>99 τῶν ἁπάντων ἀγάσαιτο οὕτω θαυμάτων

ἀκούων συνέχειαν· καὶ ἐπάλληλα τὰ ὑπερφυῆ σύμβολα; ἐκράτησε μὲν τοῦ ἀγῶνος ὁ στρατηγὸς καὶ

νόμῳ καὶ θαύματι· καὶ ὁ πρωτοπρόεδρος Ἰωάννης ὁ κατὰ τοὺς Ξηροὺς, τὰ πρῶτα τῆς ἐν τῇ

πρεσβείᾳ διακονίας παρὰ τοῦ βασιλέως λαβὼν, ἀποδεδώκει τούτῳ τὰ ἔγγραφα δίκαια, οὕτω

405 προστεταγμένον αὐτῷ παρά τε τῆς παρθενικῆς δυνάμεως· καὶ τῆς τοῦ κρατοῦντος ἰσχύος. οὐ μὴν

ἀπῆλθεν ἀγνωμονῶν τῇ Παρθένῳ παρ’ ᾗ τὴν δικαίωσιν εἴληφεν, ἀλλ’ αὐτὰ δὴ τὰ δεδομένα ἐν χερσὶ

φέρων, τῇ Θεομήτορι πρόσεισι· καὶ ἀγχοῦ τῆς εἰκόνος γενόμενος, καταρριπτεῖ εἰς ἔδαφος ἑαυτὸν,

ποίας οὐκ ἀνθομολογούμενος χάριτας. ἡ δὲ θαυμασίως τῷ πράγματι διαιτήσασα, θαυμασιώτερον

αὖθις τὴν ψῆφον ἐπισφραγίζεται. ἡ δὲ σφραγίς: αἴρεται καὶ πάλιν τῆς εἰκόνος τὸ περιβόλαιον· καὶ

410 τὸ ἱερὸν ἀνακουφίζεται καταπέτασμα· καὶ οἷον ἐν περιόδῳ καὶ κύκλῳ ἀπὸ τοῦ αὐτοῦ

ἀποκαταστάντι πρὸς τὸ αὐτὸ, τὸ ζητούμενον πρᾶγμα περιλαμβάνεται, ἵνα δυοῖν τεραστίοιν ὁμοίοιν

ἀλλήλοιν, ἀσφαλέστατον ἕξει τὸν σύνδεσμον.

ὁ δὲ λόγος, ὥσπερ ἐν διαύλῳ ἄνω καὶ κάτω καινοπρεπέστερον σταδιοδρομῶν· καὶ νῦν μὲν

περὶ τὰ θεῖα πραγματευόμενος· αὖθις δὲ περὶ τὰς ὑποπιπτούσας ταῖς αἰσθήσεσιν ὕλας, βούλεταί τι

415 καὶ ὑψηλότερον ἐρεῖν· καὶ ζητῆσαι, ἥτις ἡ αἰτία τῶν τοιούτων θεοσημιῶν. καὶ γὰρ ἴχνη πολλάκις

ἀφανῶν ποδῶν ἢ χειρῶν κατὰ ἐδάφους ἐνήρμοσται· καὶ ζῴων εἴδη ἐμφαίνεται, ὡς πάλαι που τὰ

βαιτύλια· καὶ ἐγκαύματά τινα περὶ λίθους· εἰκόνων τὲ καὶ ἀγαλμάτων οἷον ἱδρῶτες τινὲς

ἀπορρέουσι· καὶ κινήσεις, ἀφανῆ τὴν αἰτίαν ἔχουσαι, περὶ τὰ τοιαῦτα ἐμφαίνονται· ἦχοι τέ τινες

ἐξακούονται, αἱ μὲν ἐξ ἀέρος· αἱ δὲ ἐκ φρεάτων· αἱ δ’ ἐξ ἑτέρων πηγῶν· καὶ ἄλλάττα τοιαῦτα

420 καινότερα ἐμπίπτει περὶ τὴν αἴσθησιν. τὴν μὲν οὖν ἀληθεστάτην τούτων αἰτίαν, ὁ Θεὸς ἂν εἰδείη·

καὶ εἴ τις τῇ θείᾳ φύσει ἐγγύς. ἃ δ’ οὖν ἡμεῖς ἐκ τῆς ἀπορρητοτέρας φιλοσοφίας ἐσχήκαμεν, εἰ

μετρίως εἰπεῖν ἔχοιμεν, ἀρκούντως ἕξει τοῖς ἀκούουσι. τοῦτο μὲν οὖν πρῶτον διομολογείσθω, ὅτι

τῶν ὄντων τὰ μὲν αὐτὸ δὴ τοῦτο, ὄντα εἰσὶ καὶ θεῖα καὶ ὑπερφυῆ· τά δ’ ἐλάττω τούτων· καὶ

καταβαίνει ἡ ὕφεσις, μέχρις αἰσθήσεως καὶ ὕλης αὐτῆς. καὶ δέχεται τὰ τῇδε σώματα, ἐμφάσεις τῶν

425 κρειττόνων τινὰς· μέτοχα100 γὰρ τὰ ἐλάττω τῶν κρειττόνων ἐστί. καὶ τὸ μὲν θεῖον ὅμοιον ἑαυτῷ καὶ

ἀπαθέστατον· τὸ δ’ ὑπὸ τὴν σελήνην ξύμπαν, ἀνόμοιόν τε καὶ παθητὸν· καὶ ὅσῳ πρόεισιν ἡ

κάθοδος, βαθύνει τὸ πάθος. δέχεται δὲ καὶ τὰ χείρω, τὰς ἐλλάμψεις101 τῶν ὑπερτέρων, οὐχ᾽ ὡς

ἐκεῖνα ἔχει, ἀλλ’ ὡς ταῦτα δύναται. τὸ μὲν οὖν θεῖον, ἀκίνητον. ὅταν δὲ ἔλλαμψις102 ἐκεῖθεν

προχωροίη τῷ σώματι, κεκίνηται τοῦτο· οὐ γὰρ ἀπαθῶς τὴν ἔμφασιν δέχεται, μὴ δυνάμενον. καὶ τὸ

430 μὲν ποιοῦν, ἄμορφον· τὸ δὲ πάσχον, μορφὴν ποιὰν καὶ ἀλλοίωσιν δέχεται.

καὶ τὰ χρώματα, τῶν ἐσομένων εἰσὶ σύμβολα. τὰ μὲν γὰρ λευκὰ, τῆς τῶν γενησομένων

λαμπρότητος· τὰ δὲ μέλανα, ἀχλύος καὶ ἀοριστίας· τὰ δὲ μεταξὺ τούτων, ὅσα μὲν πρὸς τῷ μέλανι,

χείρω· ὅσα δὲ πρὸς τῷ λευκῷ, κρείττω· τὰ δὲ μέσα, ἀναμὶξ, οἷον τὰ φαιὰ, ἑκατέρωθεν τῶν ἄκρων

ἐπίσης μετέχοντα. τὰ δὲ ἐγκαύματα, κίνησίν τινα ἐσομένην σφοδροτέραν ἐνδείκνυνται· καὶ

435 χειρίστην μεταβολήν. τὰ δὲ ἴχνη, χειρῶν μὲν, ἐπαφῆς κρείττονος φύσεως· ποδῶν δὲ, τῆς περὶ τὰ

μέλλοντα ὁρμῆς καὶ κινήσεως. ἀὴρ δὲ καὶ ὕδωρ, τὴν ἔμφασιν τοῦ θείου δεξάμενα, ἐπειδὴ μὴ οἷά τε

ἀπαθῶς ταύτην εἰσδέξασθαι, ἀπήχησίν τινα τοῖς ἀκούουσιν ἐμποιεῖ. «μέγαXLIV δέ» φησι καὶ ὁ

ποιητὴς «ἔβραχε φήγινος ἄξων», οὐχ᾽ ὡς τοῦ κρείττονος τὴν ὕλην ἐμπαθῶς ἐπιβρίσαντος, ἀλλ’ ὡς

τῆς ὕλης ὡς εἶχε δεξαμένης τὴν ἔμφασιν.

440 καὶ ταῦτα μὲν ἐπιδρομάδην103· καὶ ὡς ἂν ῥητορικός τις εἴποι ἀνὴρ γοργὸς κατὰ τὰς χείρους104

τῶν ἀπορουμένων ἀπαντήσεις. περὶ δέ γε θεαγωγίας ψυχῶν, τοσοῦτον ἐνταῦθα ῥητέον, ὡς ἐκ

διαφόρων ἡμῶν συγκειμένων δυνάμεων, κρειττόνων καὶ χειρόνων· ὑψηλοτέρων καὶ ταπεινοτέρων,

νοῦ λέγω καὶ διανοίας καὶ φαντασίας· καὶ τῶν γε ἑτέρων, ὅταν μὲν ἡ ψυχὴ πᾶσα ἐπιπνέηται· καὶ ὁ

νοῦς πρῶτος τὴν ἔλλαμψιν105 ὑποδέξαιτο, ἐν ὀργάνου τάξει τἆλλα κινεῖται, ὑπεσταλμένα τὴν

445 ἑαυτῶν ζωὴν, ὅθεν καὶ ἀπαρακολουθήτως ἔχει τότε πρὸς ἑαυτὸν ὁ θεόπτης. εἰ δὲ ἡ διάνοια κινηθείη

θεαγωγικῶς· ἢ τὸ πνεῦμα τῆς φαντασίας, ἀναλλοιώτως ὁ νοῦς τούτων ὑπερκαθήμενος, γνοίη ἂν

τὰς θείας κινήσεις· καὶ ἑρμηνεύσοι αὐτάς.

καὶ χάρις τῇ Θεομήτορι, ἀφορμὰς ἡμῖν παρασχούσῃ διὰ τοῦ θαύματος διερμηνεύσεως106

κρειττόνων ἐπιπνοιῶν. καὶ οἶδα μὲν ὡς αὐχμός107 τις108 σοφίας,109 ἐν τῷ κατ’ ἐμὲ τοῦ χρόνου μέρει

450 γενόμενος, ἀκινήτους καὶ ἀθέλκτους τὰς τῶν πολλῶν ψυχὰς πρὸς τὰ ὑπὲρ φύσιν εἰργάσατο. οὐ

μέντοιγε χρεὼν τὸν ἐραστὴν τῶν κρειττόνων διὰ τὰς τῶν πολλῶν περὶ τὰ κρείττω ἀκινησίας,

συναποδενδροῦσθαι τούτοις ἢ καταλιθοῦσθαι· καὶ οἷον ἀπερριζῶσθαι κατὰ γῆς· καὶ βίον φυτοῦ

διαζῆν, ὁπότε καὶ μάλιστα πνευματικώτερον, ἀλλ’ οὐκ ἀριστοτελικῶς τὰς διερμηνεύσεις τούτων

ποιούμεθα, ὥστε ἐντεῦθεν ἔννοιαν λαμβάνειν ἡμᾶς, τίνες μὲν οἱ περὶ τοὺς προφήτας λόγοι· ὁποῖα

455 δὲ τὰ λήμματα· καὶ τὰ τῶν ψαλμῶν διαψάλματα. ταῦτα γὰρ ξύμπαντα, κρειττόνων ἔχεται ἐννοιῶν.

εἰ δ᾽ ἔδει110 καὶ προτείνοντας συλλογίσασθαι, συνηρανισάμεθ’ ἂν θεοπρεπέστερα τοῖς

ὑποκειμένοις· καὶ παντάπασιν ἀναντίρρητα ἀξιώματα περὶ ἕκαστον γένος, οὗ ὁ λόγος τὰ καθ’

αὑτὸ111 πάθη ὁρᾷ.

ὁ μὲν οὖν σχεδιασθεὶς οὗτος λόγος, ὁμοῦ τὲ εἰς εὐφημίαν ἀρκοίη τοῦ θαύματος· καὶ εἰς

460 βεβαίωσιν τοῦ ἀμφιβόλου πράγματος τῷ τυχόντι τῆς δικαιώσεως. ἐμοὶ δὲ εἰς καινήν τινα εὐχὴν ὁ

λόγος περαίνοιτο. κρίναι μὲν Θεὸς τὰ ἡμέτερα ὥσπερ δὴ καὶ κρινεῖ, τὰς κρίσεις παρὰ τοῦ πατρὸς ἐν

τῇ ἀποκαταστάσει λαβὼν· ἢ ἤδη προειληφὼς· κοινωνοίη δὲ αὐτῷ καὶ ἡ τεκοῦσα τῆς κρίσεως, ἵνα

παρὰ φιλανθρώπῳ παιδὶ μήτηρ φιλάνθρωπος συνδικάζουσα, μὴ παρατηροῖτο ἡμῖν ἐς ἀκριβῆ

στάθμην τὰ πεπραγμένα· μὴδ’ οὕτω ζυγοστατοίη, ὡς λογισμῷXLV λογισμὸν πλήττειν· καὶ πράξει

465 πρᾶξιν εὐθύνειν, ἀλλὰ μετὰ τῆς συμπαθεστέρας ῥοπῆς, λογίζοιτο τὰ ἡμέτερα. οὕτω γὰρ ἂν ἢ

ξύμπαντες τύχοιμεν, ἀναλόγως οὐ τῶν κατωρθωμένων οἱ πλείους, ἀλλὰ τῆς ἀφέσεως τῶν

ἐπταισμένων, τῆς σωτηρίας· ἢ οὐκ ἐν μέσῃ ἐμπεσούμεθα τῇ γεέννῃ, ἀλλὰ πόρρω που τοῦ πυρὸς

καθεδούμεθα.

ταῦτα γραφέντα πνευματικῶς ὁμοῦ καὶ πολιτικῶς, ὑπογέγραπται καὶ ἐσφράγισται· καὶ τῷ

470 Θεομητρόθεν τῆς δίκης κρατήσαντι στρατηγῷ ἐπιδέδοται εἰς μῆνα ἰούλιον ιγ΄ ἰνδικτίωνος, ὁπηνίκα

καὶ τὸ συμβὰν θαῦμα τετέλεσται· καὶ κεκήρυκται, τοῦ βασιλεύοντος τηνικαῦτα κυροῦ Μιχαὴλ τοῦ

Δούκα, ἐμοὶ τῷ μοναχῷ Μιχαὴλ τῷ ὑπερτίμῳ τὴν γραφὴν ἐπιτρέψαντος, ὑπομνήματος ὁμοῦ

νομικοῦ καὶ πανηγυρικοῦ εἴδους λόγον ἔχουσαν, ἔτους ἤδη διαρρέοντος, ͵ϛφπγ΄.

Psellos, Rede auf das in den Blachernen geschehene Wunder

Das für diese Zivilsache zusammengetretene Gericht war kein Zivilgericht, sondern es war für die ihm vorgelegte causa ein mystisches und geheimnisvolles Verdikt, welches durch die jungfräuliche Gottesmutter erging; auch war die Urteilsfindung keine menschliche, sondern die Entscheidung war eine mystische; auch kamen Urteilsspruch und Verkündung nicht von richterlichen Lippen, sondern Urteil und Beilegung des Streits waren das Resultat übernatürlicher Zeichen. (5)

Notwendigerweise nämlich musste diejenige, die ihre Niederkunft auf völlig neue Weise vollbracht und (denn auch das soll frei heraus gesagt werden) den Logos ohne Gatten und ohne Wehen geboren hat, auch den ihr anvertrauten Urteilsspruch auf eine völlig neue Weise zustandebringen und das Zweifelhafte auf eine göttlichere Art entscheiden und das Umkämpfte so befrieden, dass dem nicht widersprochen werden kann.

Mythische Erzählungen bei den Dichtern verlagern die Gerechtigkeit von der Erde in den Himmel und setzen sie auf einen himmlischen Thron, damit das Leben für uns nicht ganz voller Unrecht ist und voll von Gesetzwidrigkeit. (10) Die wahren Erzählungen hingegen sagen, dass die Gottesgebärerin eben vom Himmelsgewölbe herabsteigt, indem sie unsere Verhältnisse zum Besseren hinlenkt, oder besser gesagt, die göttliche und selige Natur der Gottesmutter verlässt nicht den ihr bestimmten überweltlichen Ort und sie vergisst nicht die ihr angeborene Natur, sondern wie der aus ihr in seinem Wesen geborene Logos auf die Erde herabgestiegen ist, ohne den väterlichen Thron zu verlassen, und, indem er den gesamten Menschen verkörpert, (15) das gesamte Menschengeschlecht des Heils hat teilhaftig werden lassen, so ist auch sie, indem sie den Sohn so weit wie möglich nachahmt, zur Gänze oben und steigt auch ebenso zur Gänze zu uns herab. Da sie mit der unbegreifbaren Natur [des Logos] in der transzendenten und unfassbaren Einheit vereinigt war, sie, die unvergleichlich höher steht als es die Nähe der Erzengel zum Göttlichen ist, musste sie nämlich auch selbst unbegreifbar werden und von keinem Ort umschließbar durch die intelligiblen Aktionen und Kräfte. (20)

Zahlreich nun und überall zu finden sind ihre wundersamen Wirkungen, die einen sichtbar, die anderen geistig, die einen in körperlichen Zeichen, die anderen in geheimen Gedanken, in allen Städten, in allen Völkern, bei einem Einzelnen und bei jedem und gemeinsam und im Einzelnen. Indem sie nämlich teils den Blicken erkennbar ist, teils im Verborgenen bei uns wirkt und durch geheimnisvolle Zeichen auf das Unsichtbare deutet, erfüllt sie das gesamte Erdenrund zu jeder Zeit mit ihren Gnadenerweisen. Hinter ihren großen Wundertaten steht auch das nicht zurück, was sich jetzt auf wundersame Weise ereignet hat, über was meine Rede im Folgenden ganz genau berichten wird. (25)

Von der Beschützerin und Retterin unseres Menschengeschlechts selbst weiß weder jetzt irgendjemand, wie sie ist und in welcher Sphäre sie sich befindet, noch wird es von uns Irdischen je irgendjemand wissen, wenn nicht jemand zu einer überirdischen Seele würde und einen Platz über dem Stand und der Macht der Cherubim einnähme; soweit wir sie aber in Schattenbildern, in Abbildern und Ikonen verehren, können wir uns auch durch die sozusagen ungleiche Gleichheit ihre unnachahmbare Natur vorstellen. (30) Die Sonne können wir wohl bisweilen sehen und deutlicher ins Auge fassen; entweder, da unsere Augenkraft schwach ist, betrachten wir ihr Spiegelbild im Wasser oder wir schließen, indem wir die Luft hell erleuchtet sehen, dass wir in gewisser Weise sie selbst sehen. Die Jungfrau und Gottesmutter hingegen dürfte man wohl nirgends sehen, nicht im Äther, nicht in der Luft, nicht indem wir nach oben blicken, nicht indem wir unsere Blicke auf die unteren Elemente richten, sondern diejenige, die überall ist, können die Menschen überall nicht erkennen. Indem wir aber Bilder erschaffen und Abbilder, (35) haben wir ihre Erscheinung in den Abbildungen, und das gilt vorzüglich dann, wenn wir ihr nicht so sehr mit Farben eine Gestalt geben, sondern mit geheimnisvollem Verlangen und den Annäherungen an sie mithilfe von Tugenden.

Durch die Nachbildungen der Himmelskörper dürfte man wohl nicht die Originale selbst sehen, außer dass man von den Abbildungen her ein bisschen über die Urbilder erkennt. Die Jungfrau hingegen malen wir, und zugleich legen wir in das Gemalte unser Herz, und wir sehen auf der einen Seite mit unseren Augen eine äußere Gestalt von ihr, (40) so wie eben das im Bild Erscheinende ist, in unserer Seele aber empfangen wir einen Abdruck. Auf diese Weise ist uns eine geheimnisvolle Nähe zu ihr eingepflanzt und ihr eine noch geheimnisvollere Sympathie gegenüber unserem Menschengeschlecht.

Und um etwas Gewagtes zu sagen: Hinsichtlich der Reinigungen unserer Seelen und wiederum hinsichtlich ihrer Befleckungen aufgrund unserer Affekte erscheint Gott und wendet sich andererseits ab, und wir verhalten uns gegenüber den von ihm ausgehenden Strahlen in der Art eines Spiegels, indem wir glänzen, wenn wir diese empfangen, und dunkel sind, wenn wir ihrer beraubt werden. (45) Die barmherzige Natur der Gottesmutter hingegen, welche die Güte in übernatürlichem Maße besitzt, leuchtet allen in gleicher Weise, sowohl denen, deren Seele spiegelhell, als auch denjenigen, deren Geist noch trübe ist; und es würde sie wohl nicht nur jemand mit eigenen Augen sehen, soweit er sie sehen könnte, der zu den Hochstehenden und den tugendhaft Erhabenen gehört, sondern auch ein einfaches Weiblein, das ihrer Ikone in der Prozession folgt und nicht einmal den Hymnos auf sie richtig singen kann. Denn sie schätzt und empfängt liebevoll nicht die besonders gute Prägung der Worte, sondern diejenige der Seelen, (50) und auch nicht die stilistisch reine Komposition der Wörter, sondern sie schätzt die wohlklingende Harmonie der Gesinnung.

Zahlreiche Heiligtümer gehören ihr in der Kaiserin der Städte, und alle sind voll göttlicher Stimme, Scharen von Priestern huldigen ihr und alle, die diesen [i.e. den Heiligtümern] zugeordnet sind, und für die einen befindet sich ihr Bildnis oben im Sanktuarium, in den Darstellungen flankiert von Engelsmächten, für die anderen ist sie auf den Wänden abgebildet, so dass sich die Eintretenden ihr nähern (55) und von den von dort ausgehenden Erleuchtungen erfüllt werden können. Aber auch anderswo ist sie abgebildet, in verschiedenen Materialien, für die einen erscheint sie als ein goldenes Bild, für die anderen ist sie in Silber getrieben; anderswo wieder ist sie auf einem Holzbrett abgebildet, und sie verschmäht auch nicht das allerbescheidenste Material.

So wie ihr Sohn aber überall ist, besser gesagt über allem und noch darüber hinaus, wobei die meisten und auch die Höherstehenden glauben, dass er in erster Linie den Himmel bewohnt, und wir, wenn wir ihn anrufen wollen, sogleich unsere Arme zum Himmel erheben, (60) nicht dass wir ihn dort eingrenzen wollten, sondern indem wir für ihn als dem Höchsten den höchsten Platz auswählen und ihn damit von der Materie trennen, auf dieselbe Weise ist auch diejenige, die ihn in übernatürlicher Weise geboren hat, in allen ihren göttlichen Tempeln anwesend und tritt dort in Erscheinung, in besonderem Maße aber wohnt sie, so glaubt man, in der berühmten Kirche in den Blachernen und gibt dort klar ihre göttlichen Wunderzeichen, die einen nicht zu festgelegten Zeiten, vielmehr sind dann die Zeiten ihres Kommens unbestimmt, (65) die anderen hingegen in festgelegten Intervallen, die zu überschreiten ihr heiliger Brauch verbietet, wenn nicht in langen zeitlichen Abständen eine geheime Ursache verantwortlich für das Ausbleiben des Wunders ist. Das Wunder aber und das was geschieht, übersteigt alles Sich-Wundern und alles Vermögen; und damit ich nicht überflüssigerweise das, was in aller Munde ist, noch einmal erzähle, werde ich nur kurz darüber sprechen, indem ich das meiste an seiner Göttlichkeit verkürze. (70)

Eine Ikone von ihr hängt und ist zugleich genau eingepasst auf der rechten Seite der Kirche, wenn man Richtung Osten hineingeht, unnachahmlich in ihrer Erscheinung, unvergleichlich in ihrer Anmut, ohnegleichen in ihrer Kraft. Vor dieser aber hängt ein gewebter Vorhang, den eine Kette von Ikonen aus kostbarem Material rundum einfasst. Und es gibt dort, wo sich die Ikone befindet, ein zweites Sanktuarium, und dort wird ihr huldigend dargebracht, was für die Ausführenden und das, was ausgeführt wird, üblich ist: Hymnen aller Art, Fürbittegebete, heilige Opfergaben. Ganz allein ihr zu eigen ist das, was am sechsten Tag der Woche [i.e. Freitag] (75) nach Sonnenuntergang zelebriert wird. Dann verlassen alle die Kirche, nicht nur das gemeine Volk, sondern auch, wenn es sich um Priester und Zelebranten handelt, und von diesen nicht nur diejenigen, die sich im heiligen, aber allen zugänglichen Raum bewegen, sondern auch wer den Raum innerhalb des Altarvorhangs betritt und das Mysterium vollzieht. Und was geschieht dann? Alle Toreingänge des Heiligtums werden verschlossen, die Menge aber steht im Vorhof der Kirche nahe am Eingangstor. (80) Wenn dann die für die Zelebranten üblichen Handlungen vollzogen worden sind, wird das Heiligtum dem Ritus gemäß plötzlich geöffnet. Das steht dann offen, und denjenigen, die vor der Kirche gestanden haben, wird der Einlass freigegeben. Und diese strömen nun hinein in einer Mischung von Furcht und Freude, der Stoff um die Ikone aber hebt sich plötzlich empor, als ob ihn ein Luftzug von unten erfasste. Und für diejenigen, die das nicht gesehen haben, ist die Sache ganz unglaublich, für die, die es gesehen haben, aber ein Wunder und geradezu ein Herabkommen des göttlichen Geistes. Zusammen mit dem Vollzug des Wunders ändert sich aber auch die abgebildete Gestalt der Gottestochter, (85) da sie deren lebendige Ankunft aufnimmt und durch die äußere Erscheinung das Unsichtbare anzeigt. Für ihren Sohn und Gott zerreißt, als er am Kreuz hängt, der Vorhang des Tempels, damit dieser entweder die in den Präfigurationen verborgene Wahrheit ans Licht bringt oder damit er die Gläubigen ins Innere des Heiligtums einlädt und die Schranke für unsere Gemeinschaft mit Gott aufhebt. Für die Gottesmutter wird das heilige Tuch hochgehoben, damit sie die hereintretende Menge in sich aufnimmt wie in eine Art von neuartigem inneren Heiligtum und in eine unverletzbare Zufluchtsstätte. (90)

Der Zeitpunkt dieses Wunders ist festgelegt, wie ich gesagt habe. Manchmal aber hält sie [i.e. die Gottesmutter] das Geschehen zurück, und das ist bei ihr wie eine Art Sonnenfinsternis, wenn die Sonne in der Nähe eines der ekliptischen Knotenpunkte diese Lichtpause aufweist und der Himmelskörper des Mondes unter ihr vorbeiläuft und die von dort zu uns gesendeten Lichtstrahlen zurückhält. Aber die Ursache dieses sozusagen Ausbleibens ist denjenigen, die mit der Astronomie etwas vertrauter sind, bekannt, (95) und man kann wohl das als Rechtfertigung der Erscheinung angeben. Für das Ausbleiben des Wunders bei der Gottesgebärerin dürfte hingegen wohl niemand wagen, eine Ursache zu benennen. Für mich aber ist die Zurückhaltung des Wunders deshalb eingerichtet, damit man nicht auf natürliche Ursachen des Geschehens verfällt, und das Ausbleiben des Unbegreiflichen ist eher eine deutliche Bestätigung des unglaublichen und übernatürlichen Vorgangs. So verhält es sich also mit dem Wunder, und es ist wie Tag und Nacht, die abwechselnd eintreten und vergehen, und es geschieht auf die Art und Weise, wie es meine Rede geschildert hat. (100)

Da geschah nun etwas sehr Merkwürdiges, das seinen Ausgang von dort nahm und durch seine Unzeit das Wundergeschehen als umso rechtzeitiger erwies. Was war das?

Es ist für Menschen sehr erwünscht, und insbesondere für die auf dem Lande und in Dörfern, wenn jemand dort reichlich fließendes Wasser hat und eine Mühle, die von diesem zum Mahlen getrieben werden kann, damit er leicht und ohne großen Aufwand gemahlenes Getreide hat. (105) Viele Feldnachbarn nun haben schon um beides gestritten und sind aneinandergeraten, und die Gerichte sind voll vom Streit darüber.

Eine solche Erfahrung mussten vor nicht langer Zeit auch zwei Prozessparteien machen, nämlich der Spatharios und Strategos Leon mit dem Familiennamen Mandalos und die Partei des Klosters des Kallias. Die Mühle steht in Thrakien, (110) sie wird von Wasser im Überfluss angetrieben, und jede der beiden Parteien schrieb sich zu, unwidersprochen Eigentümer des Umstrittenen zu sein. Oft hatte zwischen ihnen Prozessstreit stattgefunden, und abwechselnd obsiegten die beiden Parteien und unterlagen, indem sie teils aufgrund von Urkunden, die sie vorwiesen, die Oberhand gewannen oder verloren, teils indem sie in überzeugenderer Weise ihre eigenen Rechte geltend machten, teils aber auch, das muss man wissen, indem sie aufgrund der Hand, die weniger oder mehr zu geben in der Lage war, je nach dem Zeitpunkt und den Richtern das Eigentum und die Nutzung wechselten. (115)

Nach vielen anderen Richtern aber gelangte der Fall auch vor den Dishypatos Gabriel Tzirithon, dem damals die richterliche Gewalt des Themas Thrakien anvertraut war. Was er wohl als urteilender Richter im Einzelnen entschieden haben mag, das wissen eher er selbst und diejenigen, die in die von ihm erlassene Urteilsurkunde Einsicht genommen haben. Das Endergebnis jedenfalls bestand darin, dass der Strategos der Sache zur Hälfte beraubt wird. So etwas nämlich war die Aufteilung, in gleichem Abstand entfernt vom Eigentum und einer vollständigen Wegnahme. (120) Und so wurden beide Parteien sozusagen je zur Hälfte Herren der umstrittenen Sache, sie selbst im Zweifel bezüglich ihrer Herrschaft, der Strategos bezüglich dessen, was er nicht hatte, aber zu bekommen hoffte, die Partei des Kallias-Klosters bezüglich dessen, was sie hatte und von dem sie glaubte, dass man es ihr rauben werde. Der Strategos werde nämlich keine Ruhe geben, da er, wie er glaubte, völlig ungerecht behandelt worden sei und man ihm das, was ihm gehörte, genommen habe, da der Rechtsanspruch des Klosters auf die umstrittene Sache, so sage ich, zur Hälfte erfüllt worden war. (125)

Deshalb gab er auch keine Ruhe, sondern kehrte, wie die Redewendung sagt, auf die Ausgangsstellung zurück und setzt den Mönchen gegenüber die Urteilsbegründung dessen, der gerichtet hatte, herab als auf der Hälfte stehengeblieben und nicht vollständig, was das Endurteil betrifft.Viele Worte wurden dann von beiden Seiten und bei häufigen Gelegenheiten gegeneinander ins Feld geführt. Doch die rechtliche Auseinandersetzung wurde jetzt in privaten Reden geführt, ein Gericht aber war für die Streitenden nach der Aufteilung noch nicht wieder zusammengetreten. (130)

Da nun schlossen die beiden Parteien eine merkwürdige Übereinkunft, und sie etablieren für sich selbst ein freiwilliges Schiedsgericht, das aus zivilen Gesetzen seinen Anfang nahm, aber von ihnen nicht auf zivilrechtliche Weise zuendegeführt wurde. Sie setzen nämlich in dem von ihnen eingerichteten Gericht nicht irgendeinen Richter ein, den durchschnittlichen oder den ausgezeichneten oder den wie auch immer beschaffenen, wobei ein Gesetz selbst das vorsieht, auch einem Nicht-Richter die Entscheidung anzuvertrauen, wenn es sich um einen frei gewählten Schiedsmann handelt; vielmehr machen sie die Gottesmutter zur Entscheiderin der Angelegenheit. Auf welche Weise? Indem sie weder selbst zum Himmel hinauffliegen, da das ja auch nicht möglich ist, (135) noch indem sie jene hierher herunterholen, da auch das ein Ding der Unmöglichkeit ist, sondern indem sie das Ganze dem Urteil des Ikonenwunders anheimstellen. Sie begehen aber auch eine Kühnheit den Zeitpunkt des Gotteszeichens betreffend, und sie teilen sich das Geschehen alternativ zu, ich weiß nicht, ob in gerechter Weise oder zu Gunsten der Mönche. Jedenfalls teilen sie es in folgender Weise zu: Sie sollten sich bei Tagesanbruch gegenüber der Ikone der Gottesmuter aufstellen, wobei jede Partei die Urkunden in Händen hält, auf die sie vertraut und auf die sie sich gestützt hat, um derentwillen sie sich gegenseitig in Bedrängnis gebracht haben und wechselseitig in Bedrängnis gebracht worden sind, (140) und das sollten sie als ein neuartiges und göttlichen Richtspruch erteilendes Gericht einsetzen; dann sollten sie die Jungfrau in der Ikone anrufen und mit klagender Stimme laut rufen, sie möge ihnen den Rechtsstreit entscheiden und durch das Tuch ein endgültiges Urteil fällen. Und wenn es unbewegt bleibe, so sollten die Mönche in der Sache obsiegen; wenn es sich hingegen bewege, solle der Strategos den Sieg davontragen und sich einen besonderen Kranz für den Sieg über seine Gegner umbinden, der mehr wert ist als das Siegeszeichen eines Feldherrn. (145) Die Übereinkunft wurde bestätigt, und es wurden gleichlautende Urkunden über das, was verabredet war, erstellt, wie sie üblicherweise bei den frei gewählten Richtern erstellt zu werden pflegen.

Als dann alles vollzogen war, der Eintritt in die Kirche, die Aufstellung bei der Ikone, das Gebet, die Tränen und was Menschen sonst bei solchen Anlässen zu tun pflegen, verharrten die Parteien furchterfüllt und in Erwartung des Urteils aufgrund der Unbewegtheit oder der Bewegung des Tuches. Die Zeit für das erwartete Urteil verrann; das Tuch aber blieb unbewegt. (150) Das aber wurde als eine Art von Entscheidung und endgültiges Urteil angesehen; und die Mönche feierten hochmütig ihren Sieg, und der Strategos war auf der Stelle verurteilt, als ob er aufgrund militärischer Vorwürfe den schwarzen Stimmstein bekommen hätte. Und die eine Partei schlug sozusagen die Hände zusammen und klatschte Beifall und jubelte laut. Der Strategos hingegen stand mit finsterer und missmutiger Miene da, weil er seine Verurteilung von einer göttlicheren Instanz erhalten hatte. Daher überließ er den Mönchen auch die seit langem strittige Sache (155) und händigte ihnen seine Urkunden aus, indem er sie in ihre Hände legte.

Was aber war mit dir dabei, die du die frohe Botschaft von Gabriel empfangen hast, die mit dem Logos über jedem Logos schwanger wurdest, die du Gott von dir aus das Fleisch geliehen hast? Hast du die richtigere Entscheidung nicht gewusst (aber ich möchte mich keiner Blasphemie schuldig machen), oder hast du sie zwar nicht nicht gewusst, hast es aber vertagt, dein Wissen zu zeigen, oder hast du es zwar nicht vertagt, hast es aber auf andere Art als die gewohnte gezeigt, aber auf eine zweifelhafte, (160) aber auf eine unklare, aber gleichsam aus Versehen? Keineswegs, nichts dergleichen, sondern als der Strategos seine Urkunden den Mönchen eine nach der anderen übergab, indem er sie als gleichsam geschuldete aushändigte, lüftest du plötzlich die Verhüllung von deiner Ikone, hebst sie an ihren Befestigungen in die Höhe und lässt sie in der Luft stehen, damit die Entscheidung auch eindeutig sei. Da nun findet ein Umschwung der Affekte statt, und diejenigen, die gelacht hatten, blickten auf einmal finster, der aber, der finster geblickt hatte, war auf einmal gelöst und befreit und voller Fröhlichkeit und Vergnügen. (165) Wenn auch die mönchische Partei sich noch in gewisser Weise zu erfrechen schien und dreist behauptete, dass das Urteil zu spät ergangen sei, hat sie dann aber später ihre Niederlage eingeräumt und dem Strategos den Sieg überlassen.

Einige seiner Gegner nämlich interpretierten das Zeichen in ihrem Sinne, weil sich das Tuch nicht sofort bewegte und das Symbol der göttlichen Wirkung nicht zugleich mit dem Gebet eingetreten war, sondern als der Strategos schriftlich festgehaltene Rechte an dem Streitgegenstand aushändigte, und sie hielten die Bewegung für eine Befestigung und Bestätigung ihres Anspruchs. (170) Das aber bedarf nicht einmal einer Widerlegung, denn die Gegner hatten nicht die sofortige oder nach einer bestimmten Zeit erfolgende Bewegung des Tuches vereinbart, sondern von den Prozessparteien hatte der Strategos für sich die Bewegung erlost, das unbewegte Verharren des Tuches hingegen hatten sich die Mönche zugeeignet.

Wenn dieses nun bis zum Schluss unbewegt geblieben wäre und die Streitenden auseinandergegangen wären und die Kirche bereits verlassen hätten und dann wiederum lange Zeit vergangen wäre, (175) und wenn dann noch am selben Tage oder in nächster Zeit das Zeichen eingetreten wäre, auch dann nicht hätten sie unumstritten gesiegt. Die urteilende Jungfrau nämlich hatte die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Urteilsverkündung für sich selbst zu bestimmen, da auch ein ziviler Richter nicht sofort entscheidet und das Urteil verkündet, sondern das Urteil nach der Entscheidung so lange aufschieben kann wie er will. Da aber der Aufschub für die Bewegung nur auf eine kurze Zeit begrenzt war und sowohl die gegeneinander Streitenden selbst als auch die der Angelegenheit Beiwohnenden noch auf dem heiligen Boden standen (180) und da das göttliche Urteil gleichzeitig mit der Übergabe der Urkunden erging und die urteilende Jungfrau ihre Entscheidung auf eine unerhörte Weise kundtat, was für einen Grund gibt es da für einen Widerspruch? Nicht wir sind ja die Verwalter der Zeit für das symbolische Zeichen, sondern die Jungfrau wusste den Zeitpunkt der Bewegung.

Ja, sagen sie, aber die Bewegung war ja nach der Übergabe der Urkunden, und sie hat somit gleichsam bezeugt, dass die Übergabe gerecht war. (185) Aber, so könnte ihnen jeder Beliebige entgegnen, die Bewegung war doch dem Strategos zugeordnet, euch hingegen die Regungslosigkeit. Wenn das Tuch nun für immer unbewegt geblieben wäre, wäre der Sieg auf eurer Seite. Wenn es sich aber bewegt, so ist das der Seite des Strategos zugeordnet, und so wie ihr gesiegt hättet, wenn keine Bewegung stattgefunden hätte, so hat jener gesiegt, weil sie stattgefunden hat.

Ich aber nenne die Bewegung des Tuches auch nicht einfach ein Urteil, sondern geradezu einen Ausdruck des Ärgers. Die Bedeckung nämlich ist in dem Moment in Bewegung geraten, (190) als ihr es gewagt habt, die Urkunden entgegenzunehmen; weil ihr nun völlig alle Scham verloren hattet, hat sich die Jungfrau bewegt; und das Zeichen ihrer Bewegung ist zugleich Urteil, das dem Strategos Recht gibt, und Äußerung des Zorns über diejenigen, die sich nunmehr so sehr erdreistet hatten. So pflegt auch Gott zu urteilen und die Verurteilungen ergehen zu lassen, nicht dann wenn jemand sündigen will, sondern wenn er die Sünde begeht oder unmittelbar davor ist, sie zu begehen. Ihn nun, den die Mutter nachahmt, was die Barmherzigkeit angeht, denselben bildet sie genau ab, was die Bestrafung betrifft, (195) und das ist beileibe keine gewaltsame Gegenüberstellung, sondern eine einfache und völlig wahre Aussage. So also dürfte wohl jemand, der das wundersame Urteil nicht akzeptiert und bei dem Geschehen frommen Schauder empfindet, sondern an dem Wunder herumdeutelt, eher durch die gegenteiligen Effekte getroffen werden, so wie wenn jemand es wagte, gegen die Sonne zu blicken mit ungeschützten Augen um die Mittagszeit im Sommer, diese nicht nur nicht sehen, sondern vielleicht sogar seiner Sehfähigkeit und Sehkraft beraubt würde. (200)

Dieses Wunder hier kann man mit den übrigen Wundern überhaupt nicht vergleichen, im Vergleich zu dem gewöhnlich hier stattfindenden aber scheint es mir überraschender und staunenswerter zu sein; jenes nämlich ist man gewohnt, und der Zeitpunkt bestätigt es, und es handelt sich gleichsam um eine festgelegte Periode wie für den Aufgang der Sonne; das hier dagegen scheint ein unglaublicher und jetzt zum ersten Mal ganz neu aufgetretener Vorgang zu sein und eine bisher nicht dagewesene Erscheinung des Geistes und eine nur jetzt erst sichtbar gewordene Ankunft der Gottesmutter. Die gesamte vergangene Zeit über nämlich hat sich solches noch nicht ereignet, weder unter solchen Verabredungen noch unter solchen Bedingungen. (205) Vielmehr wie zwar die Aufstiege der Sonne etwas Sonderbares sind, sie aber durch ihren gewohnten Anblick kein besonderes Gefühl des Wunderbaren in den Herzen derer, die es sehen, hervorrufen, wir hingegen völlig überrascht sind, wenn wir hören, dass zu dem Zeitpunkt, als Josua von Gott die Führerschaft über Israel erhielt, die Sonne stehenblieb über Gibeon und der Mond über dem Tal <Ajalon> (und wir glauben, dass noch erstaunlicher als dieses Wunder dasjenige ist, welches sich ereignete, als unser Herr am Kreuz hing, als es Mittag war und die Sonne genau das Zentrum der Mittagslinie einnahm, (210) der Mond vierzehn Tage alt war und sich unterhalb der Erde befand, er dann seine Laufbahn änderte und über der Erde war, die Sonne verdeckte und verfinsterte – ich spreche auch nicht vom Wunder bei Esekias, als die Sonne auf ihrem Weg umkehrte, damit jener die Verlängerung seiner Lebensjahre bestätigt bekam), so ist auch hier das Einmalige und das außerhalb der normalen Zeit Geschehene eher geeignet Erstaunen hervorzurufen als das, was oft geschieht und zeitlich festgelegt ist. Wer weiß, ob das nicht auch ein Beispiel für zukünftige neuartige Verfahren sein könnte und die menschlichen Gerichte aufhören würden, (215) bei strittigen Sachen Urteile abzugeben und dabei oft das Ziel zu verfehlen, und vielmehr die Jungfrau die verwickelten Fragen lösen und die Entscheidungen und die Urteile zusammen entwerfen würde? So wäre nämlich das Leben für uns wohl störungsfrei, und man würde wohl kaum daran denken Unrecht zu tun, da man auf der Stelle durch die göttlichen Zeichen überführt würde.

Die Orakel der heidnischen Griechen, die in Dodona, in Delphi oder sonstwie berühmt waren, auch diejenigen, die Amphiaraos und Amphilochos in unterirdischen Höhlen erteilt haben, (220) waren rätselhaft, nicht geradeaus und mehrdeutig, und auch die hölzerne Mauer war umstritten, und auch das große Reich, das Kroisos zerstören würde, wenn er den Fluss Halys überschreite, war ein äußerst zweifelhaftes Wort, das eine zweifache Bedeutung zuließ. Und auch mit dem, was Bakis und die Sibylle vorhersagten, trafen sie nicht das anvisierte Ziel, sondern ihr Zielschuss erfolgte aufgrund lediglich plausibler Überlegungen. Das Orakel, um es einmal so zu nennen, der Jungfrau hingegen macht weder eine doppelbödige Äußerung, (225) wie es wohl die Rhetoriker bei den verdeckten Argumentationen tun, noch kämpft es durch die Rätsel gegen sich selbst, sondern man kann über die Bewegung bzw. das unbewegliche Verharren des Tuches hinsichtlich jeder beliebigen Sache eine Übereinkunft treffen, und dann wird sich das Tuch sogleich bewegen bzw. in unbewegter Stellung verbleiben.

Für Platon vermögen die Priesterinnen und Prophetinnen, wenn sie von Sinnen sind, mehr als wenn sie es vorzögen selbstbeherrscht zu sein, und so argumentiert er an vielen Stellen im Dialog Gorgias. Ich aber wäre halb von Sinnen, wenn ich akzeptierte, dass die Ekstase etwas Höheres und Besseres ist als die Selbstbeherrschung. (230) Ιch würde mich aber auch schämen, wenn ich der Gottesgebärerin Selbstbeherrschung attestierte, wenn denn die Selbstbeherrschung ein Zustand der Seele ist, in welchem die Affekte diszipliniert worden sind, so wie die Enthaltsamkeit darin besteht, dass die Verständigkeit die auf das Schlechtere gerichteten Bestrebungen der Seele zurückdrängt, die Jungfrau aber über aller Selbstbeherrschung und selbst über den höchsten Gipfeln der Tugenden steht. Wenn es aber auch irgendwelche Orakel von göttlicher Herrlichkeit und himmlischer Art geben sollte, durch welche die höchsten Mächte den Ausgang der zukünftigen Ereignisse vorhersagen (235) und von welchen ausgehend auch hienieden Zeichen des Zukünftigen gegeben werden, dann hätte die Jungfrau wohl das beste und wahrhafteste inne, von dem aus auch ihre Altäre auf der Erde voll der göttlicheren Einströmung und Erleuchtung sind.

Für die heidnischen Griechen ist jedenfalls die Zuflucht zu ihren Orakelstätten vergebene Mühe und auch ihre rituelle Zurüstung, die irgendwelche Standbilder für die Beantwortung des Gefragten in einen Zustand der Verzauberung versetzen soll. Entweder nämlich ist ihrer eigenen Aussage nach der Ritus nur zur Hälfte erfüllt und das Opfer für das Orakel unvollständig, (240) oder der auftretende Geist ist zu materienah und deshalb im Irrtum über das, was geschehen wird. So sind auch der Kreisel der Hekate mitsamt dem Riemen aus Stierhaut und der Anrufung der Zaubergottheiten nichts als bloße Namen und ohne Wirkung. Wenn aber doch etwas bewirkt wird, dann durch einen bösen Geist. Wenn für diese aber auch die Tiere, zumindest die angenehmeren unter ihnen wie z.B. Haustauben und Ringeltauben, von göttlichen Eingebungen erfüllt werden und sich für sie ein Vogel niederlässt, der durch Stimmgebung und Bewegung das Zukünftige im Voraus anzeigt, (245) wie sollte uns dann nicht die Gottesgebärerin die volle Wahrheit vorhersagen, und das insbesondere, wenn man seine Hoffnungen auf sie setzt und ihr die Entscheidung in der Sache anheimstellt, so wie es im besagten Streitfall gemacht wurde? Fort also mit dem Daimonion des Sokrates, das demjenigen, über den es kommt, von etwas abrät, aber ihm nicht zu etwas rät, was auch immer dieses Daimonion sein mag, ob so etwas wie ein nachklingendes Echo oder eine schwach sichtbare Erscheinung. Es mag auch gemäß den arcanen Interpretationen (250) der Dämon sein, der von ihm [i.e. Sokrates] Besitz ergreift und ihm beständig nachsetzt, den Platon den Steuermann der Vernunft nennt. Das zuratende Zeichen der Gottesmutter hingegen ist ein untrügliches und wahres Wort und eines, das auf eine ganz neue Weise zustandekommt. Über Chrysanthios und Maximos haben sich in einem Tempel der Hekate die heidnischen griechischen Statuen oder vielmehr Scheußlichkeiten lustig gemacht, und die Zeichen, die sie gegeben haben, waren von finsterer Art, und vergeblich hat der kühnere dieser Philosophen Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um sich freundlicheren Darbietungen nähern zu können. Bei uns hingegen (255) sind doch wohl die von der Gottesmutter gegebenen Zeichen die reine Wahrheit, und niemand dürfte sich daran machen, ihnen eine andere Form zu geben, oder könnte, wenn er es täte, damit jemals Erfolg haben.

Es wäre jedoch eine Schande für mich, wenn ich das unsere Bessere dem heidnischen Geschwätz an die Seite stellte.

Aber vielleicht hatte der Schatten der Gesetzesreligion gewisse hindeutende Erscheinungen göttlicher schattenhafter Präsenz? Dort gibt es nämlich eine Orakel-Brustplatte des Schiedsspruchs und gewisse Steine mit Namen Erklärung [hebr. Urim, vulg. Doctrina] und Wahrheit [hebr. Thummim, vulg. Veritas] und ein Brustgewand, (260) das dort, wo die Anfertigung dieser Dinge angegeben ist, auf Hebräisch Ephud heißt. Und auch vor allem der Gnadenstuhl [vulg. propitiatorium], der im Heiligtum auf der Bundeslade angebracht ist, war Empfänger der göttlichen Manifestationen und Erleuchtungen. Aber auch diese sind den Erscheinungen und Schatten-Präsenzen der Gottesgebärerin unterlegen. Denn jene hatten nur eine ungenaue Botschaft und die Färbung schwankte, (265) und das erscheinende Zeichen war überhaupt nicht klar; hier hingegen ist das, was sich bewegt, unverrückbar hinsichtlich der Wahrheit, und die Erscheinung ist göttlich, die Bedeutung übernatürlich. Es wäre zu weitläufig aufzuzählen, was es in Präfigurationen gibt und was in unserer Wahrheit, und insbesondere das, was die Gottesmutter an Zeichen gibt.

Die Leute um den Meder [i.e. Perser] Dareios haben die Entscheidung über das Königtum aufgrund des Wieherns eines Hengstes getroffen, die Leute um Romulus beim Bau von Rom durch Weissagungsvögel; und dort wiehert aufgrund von Kunstfertigkeit und Raffinesse eines Pferdeknechts der Hengst des Dareios, des Sohnes des Hystaspes, über Romulus fliegen (270) Geier mit lautem Klang von links, wo in der Höhe der Pol der Himmelsachse liegt. In der hier angezeigten Streitfrage und Sache dagegen wird die Wahrheit nicht Vögeln anvertraut und die Herrschaft über die Perser nicht einem liebestollen Hengst, vielmehr wird das Widerstreitende in den von den beiden Seiten geäußerten Argumenten vom Verdikt der Gottesmutter abhängig gemacht und so entschieden, und zwar so eindeutig, dass nicht einmal mehr die Verlierer weiterhin Beweise ihrer Unverschämtheit liefern können. (275)

Das, was von den Dämonen orakelt wurde, hatte seinen Anstoß aus Gestirnkonstellationen; denn das behaupteten und versicherten die von deren Erscheinungen ausgehenden Erklärer. Eine Frau nämlich, die hoch schwanger war, fragte Apollon, was sie gebären werde, ein männliches oder ein weibliches Kind. Er antwortete, sie werde gebären nicht einen Jungen, sondern ein Mädchen, (280) und er führte die Gestirnkonstellation an:

Denn die weithin sichtbare Phoibe pflügte die reine

Kypris, die auf ein weibliches Kind aus war.

Denn aus [dem Zeitpunkt] der Aussaat hat er das, was geboren werden würde, erschlossen, weil die Mondgöttin sich der Aphrodite [i.e. dem Planeten Venus] näherte. Ebenso sagte wiederum der Pythier [i.e. Apollon], als er jemandes Hang zum kriegerischen Kampf erklärte, woher dieser jenem (285) zukam:

Ares, den stürmischen, hat er als seinen Geburtsgott, der ihn antreibt.

Auf diese Weise und von dort her also stellen die Dämonen ihre Orakel und prophezeien denen, die sie befragen, das Zukünftige. Die Jungfrau dagegen, die das Steuerruder unseres Lebens in die Hand genommen hat und uns von oben lenkt, kündigt das Zukünftige an, indem sie über allem thront und zu überhaupt nichts nach oben blickt. (290) Indem sie in unmittelbarer Einheit mit Gott verbunden ist, bezieht sie von dort die Wahrheit und die Macht dessen, was gesagt wird.

Da das auch unser Kaiser in den heiligen Büchern gelesen hat, weiß er es genau und fungiert für diejenigen, die es nicht wissen, als Interpret und Erklärer des Geheimen. Wenn er denn auch von uns einen gewissen Ansporn und Fundus für seine lebhafte Natur haben sollte, schenkt vielmehr er mir (295) eher die Fähigkeit des Redens als ich selbst ihm die Grundlage des Denkens. Eher nämlich ist es so, dass dieser göttliche Mann unsere Fackeln entzündet als dass ich ihn befeuern könnte. Daher hat er, der geradezu Augenzeuge des Wunders, das sich ereignete hatte, geworden war und bei sich viele Gedanken über die göttlichen Dinge bewegte, das Ereignis bewundert und in mündlicher Rede gefeiert, und dann hat er auch mir die detailliertere Darstellung und den Lobpreis übertragen, indem er sozusagen einem Perikles die (300) ausgefeiltere öffentliche Rede befahl. Er hat mich mit der Abfassung der Rede über die Jungfrau drei Tage vor der Verlesung beauftragt, und ich habe sie sofort konzipiert und dann vorgetragen. Ob mir nun die Inspiration von dort gekommen ist, woher auch die Bewegung dem Gewand der Jungfrau, auch das steht bei der Gottesmutter, damit sie dem Wunder ein Wunder beigesellt, demjenigen des Gewandes dasjenige der Rede.

Dass nun die Streitfrage ins Zivilrecht fällt, für welches es Gesetze und Gerichte gibt, die Art der (305) Lösung und Rechtsfindung hingegen außerhalb der allgemeinen Rechtssätze liegt, nämlich übernatürlich und diese übersteigend ist, das habe ich gleich in meiner Vorrede gesagt. Denn das zivilrechtliche Streiten über einen zugrundeliegenden Gegenstand und dass die Streitenden sich über Eigentum oder Nutzung auseinandersetzen, ist das tägliche Brot der Gerichte. Dass aber die Streitfrage durch ein höheres Urteil entschieden wird, welches das Gesetz gar nicht kennt, das ist nicht gegen das Gesetz, wohl aber über dem Gesetz. Wenn man die Ausdrucksweise zuspitzen wollte, (310) kann man auch von einem gesetzlichen Urteil sprechen. Denn die juristischen Titel und die entsprechenden Kapitel Über Richter und ihre Jurisdiction und über Beisitzer und erwählte Richter [i.e. Schiedsrichter] sind folgende: Das erwählte Gericht gleicht einem zuständigen Gericht und ist dazu bestimmt, die Verfahren zu beenden. Und wiederum: Ein erwählter Richter ist derjenige, der die Stellung eines Richters einnimmt. Und (315) wieder: Ob die Entscheidung des erwählten [Richters] nun gerecht oder ungerecht ist, sie muss respektiert werden. Und das Staunenswerteste: Auch wenn sich ein irgendwo als Schiedsrichter Tätiger, bei seiner Entscheidung evident irrt, kann er sich nicht korrigieren; mit der Entscheidung hat er nämlich aufgehört Richter zu sein. Und auch noch weitere solche Kapitel fallen unter den Titel über erwählte Richter.

Und dass die Prozessgegner die Wahl getroffen haben, bei der Gottesgebärerin gleichsam als einem erwählten Richter den Prozess gemeinsam zu führen, zeigen die von beiden gleichlautenden Schriftstücke. Die Differenz zu dem aufgrund des Gesetzes üblichen (320) erwählten Richter besteht aber darin, dass das Gesetz einen Juristen oder einen Laien gemäß einer Wahl einsetzt, damit er über diejenigen, über die ein Urteil gesprochen wird, richtet, der Strategos hingegen und die Mönche des Kallias-Klosters haben die Entscheidung nicht einem solchen übertragen, sondern allein der Gottesmutter; sie haben sich nicht auf eine Entscheidung aufgrund von Argumenten und Gesetzen verständigt und auch nicht auf einen mündlichen oder den schriftlichen Spruch, sondern sie haben die so oder so erfolgende, auf jeden Fall aber als Symbol fungierende Unbewegtheit oder Bewegung als Endurteil und Beschluss über die Streitsache angesehen. Und (325) das Gerichtsverfahren ist gleichsam ein gemischtes, es hat einerseits eine zivile Seite, andererseits eine höhere.

Ich möchte die Sache so beurteilen: Wenn die streitenden Parteien der vernünftigen Überlegungen gespottet und die Entscheidung der Streitsache irgendeinem abwegigen Ding anvertraut hätten, Spielsteinen oder einem Würfelspiel, oder Flügen von Vögeln oder Schreien oder dem Sichniederlassen oder einer bestimmten Anzahl von Bewegungen oder irgend etwas anderem dergleichen, Wettläufen oder Ringkämpfen irgendwelcher Leute, oder ob jemand bis über die Wolken Diskuswerfen kann und den Diskus dann (330) 50 Stadien hoch wirft, dann solle die eine Partei Sieger sein, die andere aber Verlierer – wenn diese Leute ihren gemeinsamen Prozess auf diese Weise zu einem Schluss brächten und wenn dieses Gericht nach ihrem Willen erwählt worden wäre, würde ich selbst das Gericht nicht erwählen und würde auch die Wahl für diese Entscheidungen nicht den anerkannten Willensentscheidungen in Bezug auf die erwählten Richter zurechnen. Da aber das eine höherstehend ist als die von den Gesetzen anerkannte Wahlmöglichkeit, das andere hingegen schlechter, rechne ich das eine, da schlechter, dem Gesetzwidrigen zu, das andere dagegen, da höherstehend, nenne ich gesetzeskonform (335) und sogar übergesetzlich. Gesetzeskonform, weil beide Parteien das Zeichen unter Beachtung des Gesetzes festgelegt haben; übergesetzlich, weil es aufgrund einer mystischen Ergriffenheit zustande gekommen ist. Denn es ist nicht so, indem Gerechtigkeit gleichsam den Mittelbegriff bildet, dass das eine defizient und das andere ein Zuviel ist, also wie eine Art von Zuwenighaben und Zuvielhaben, so dass die Extreme negativ, die Mittelstellung dagegen positiv gesehen würde, sondern wie das immaterielle Licht lichtartiger ist als das materielle und daher jenes diesem vorzuziehen, das Gegenteil aber die Dunkelheit ist, so ist auch das eine, (340) das zu einem schlechteren Urteil als durch den erwählten Richter führt, unsinnig und gesetzwidrig, das andere dagegen, das zu einem besseren führt, absolut wunderbar und zugleich vollkommen gesetzlich. Wenn ein einfacher Richter, der erwählter [Richter] wird, ohne Furcht Recht spricht, entweder gesetzeskonform oder auch eventuell gesetzwidrig, soll dann diejenige, welche über den Widersacher [i.e. Satan] durch den von ihr Geborenen geurteilt und ihn verurteilt hat, hier als weniger wert erscheinen, da sie durch ein neuartiges Zeichen und auf welches sich die Prozessierenden geeinigt hatten, den Streitfall gelöst hat? Das ist völlig ausgeschlossen. Wenn man aber überhaupt nicht weiß, wie man das Geschehene (345) begreifen und bewundern sollte, dann soll es nicht einmal für ein richterliches Endurteil ausreichen? Was denn für ein Revisionsgericht könnte jemand von den jetzt Lebenden oder denen, die sein werden, einzuberufen wagen für das, was geschehen ist? Um es [i.e. das Verfahren], weil es nicht in allen Punkten dem weltlichen Gesetz entspricht, sondern über diesem steht und stärker ist, als ungesetzlich zu annullieren oder den Prozess an den Areopag zu verweisen? Wenn jemand ein übernatürliches Endurteil vorzieht, so hat er das Gewünschte hier in hervorragender Form. Wenn er die vom Gesetz (350) vorgesehene Gerichtsentscheidung mag, so geht auch dieses hier vom Gesetz aus, und das, was abweicht, ist etwas Höheres als das Gesetz. Auch wenn jemand bei Gott geschworen hat, weil das Gesetz es vorschrieb oder der Richter ihn dazu verurteilt hat, gab es Fälle, in denen ihm der siegreiche Richterspruch schließlich nicht zufiel. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, sagt das Gesetz, und neue Urkunden aufgetaucht sind, kann auch der prozessuale Schätzeid [i.e. iusiurandum in litem] revidiert werden. Auch jede andere vom Richter getroffene Entscheidung unterliegt der Revision. Das von der Gottesmutter durch Zeichen (355) gefällte Urteil dagegen, da die Prozessierenden es so gewählt haben, kann weder auf der Grundlage neuer Urkunden aufgelöst noch einer Revision zugeführt werden. Warum? Weil zwar die weltlichen Richter, mögen sie auch den höchsten Gipfel der Rechtswissenschaft erreicht haben, sich bisweilen in ihrer Entscheidung irren können, und weil derjenige, der den Eid leistet, bisweilen in einem Anflug von Mutwillen und in der Hoffnung auf Gewinn den Allmächtigen missachtet. Wer von allen aber könnte gegenüber der Gottesmutter, wenn sie richtet und die (360) Wahrheitsfindung auf eine neue Art und Weise aufzeigt, einen Tadel erheben oder es wagen, irgendein anderes Urteil zu fällen?

Wenn man aber hier das Geschehene nicht in Gänze auf ein Gesetz zurückführen kann, ist das nichts Außergewöhnliches, da man auch die ex lege condictio nicht in eine bestimmte Klage ausmünden lassen kann; denn sie ist angemessen, wenn das Gesetz eine neuartige Schuld und Forderung einführt, aber nicht ausdrücklich dazusetzt, durch welche Klage diese umzusetzen ist. Aber das ist nur so nebenbei hinzugenommen und als Argument durch Analogie benutzt. Die Sache selbst (365) wird sowohl, wenn man so will, gesetzlich vollzogen als auch übergesetzlich vollendet, und derjenige, der von der Allreinen seine Rechte erhält, wird aus beiden Seiten eine nicht antastbare Berechtigung besitzen. Da aber nicht bei allen Klagen dem einen Gegner ausschließlich das Anklagen, dem anderen hingegen das Verteidigen zugeteilt ist, sondern bisweilen denselben beide Seiten zukommen und dieselben sowohl Kläger als auch Beklagte sind, wie zum Beispiel bei den (370) sogenannten doppelten Gerichtsverfahren [i.e. duplicia iudicia], wie dasjenige ist, das zwischen gemeinsamen Erben in Gang gesetzt wird, sei es nun aufgrund von Testament oder aus Intestaterbfolge, was sowohl in rem als auch personale ist und auch so heißt (das heißt sachlich und persönlich), und das [Gerichtsverfahren] über die Korrektur von Grenzen, und was es sonst noch gibt, und wenn dann die Prozessgegner sich untereinander über das Erstrederecht bei der Klage verständigen, wer also als erster vor Gericht auftreten darf (denn sie können ja wohl nicht gut beide Kläger sein), und dieses ihnen Gemeinsame zugelost wird, entweder aufgrund irgendeines Zeichens oder (375) auf andere Art, wird dann nicht, wenn einer von ihnen durch das Losverfahren das Recht als erster zu reden erhält, dieser auch als erster eine Anklage vorbringen, obwohl das nicht durch Gesetz festgelegt ist? Also wäre es doch widersinnig, wenn etwas Zufälliges für das Erstrederecht Geltung haben sollte und das, was beide Parteien verabredet haben, gleichsam als Gesetz angesehen wird, bei dem vorliegenden Streitfall aber, bei welchem das Zeichen göttlich und die Abmachung lobenswert war, das Verabredete eine andere Folge hat als die durch das Zufallsschicksal bewirkte. Das soll einmal so (380) nach dem allgemeinen Sprachgebrauch gesagt sein, auch wenn bei den Philosophen ‘Zufall’ und ‘das von selbst Geschehende’ zu den Verursachenden gerechnet werden und eine andere Distinktion haben.

Das Beweisziel meiner Rede ist also folgendes: dass die Prozessgegner nicht ohne Sinn vereinbart haben, dass ihr Streitfall auf der Grundlage des Zeichens des heiligen Tuches gelöst sein soll und dass das Wunder, das eingetreten ist, keine geringere Geltung hat als eine richterliche Meinung und ein richterliches Urteil. Aber die (385) Unterlegenen dürften wohl auch keinen Grund für eine Einrede haben; denn bei der Spezifizierung der Übereinkunft haben sie dem Strategos keinen gleichwertigen Anteil an dem erwarteten Zeichen gegeben, vielmehr haben sie ihm das nicht gewöhnliche, d.h. das ganz seltene zugeteilt, sich selbst hingegen haben sie, um es einmal so zu sagen, das Nicht-Zeichen zugewiesen. Denn dass sich das Tuch bewegt, fällt in den Bereich des Wunders, dass es sich nicht bewegt hingegen in den Bereich der natürlichen Ordnung, das Natürliche aber ist häufiger als das Wunderzeichen. Wie aber könnten sie nun behaupten, das Gotteszeichen habe sich nicht gemäß dem Gesetz ereignet? Ihr habt euch doch aber, könnte man zu ihnen sagen, nachdem (390) das Gebet gesprochen war und das Wunder stattfinden sollte, vor den Anwesenden als Sieger gebrüstet. Wie ist es aber möglich, dass ihr, als das Wunder noch nicht eingetreten war, den Anspruch auf den Sieg in der Sache erhoben habt, und danach, als es eintritt, wiederum in gleicher Weise denselben Anspruch erheben wollt? Doch habt ihr offensichtlich aufgrund eures eigenen Plans und eurer eigenen Vereinbarung sowie durch das Urteil seitens der Jungfrau den Prozess verloren. Und es soll ihm die ganze Zunge herausgeschnitten werden, wenn sich jemand dem Wunder widersetzt und dessen überwältigende Macht als ein seiner vermeintlichen Überzeugungskunst, um nicht zu sagen seinem eitlen (395) Geschwätz, untergeordnetes Element einschätzen sollte.

Dass wir aber, falls uns jemand nach unten ziehen und mit Gewalt von den höheren Dingen hinab zu den geringeren bringen möchte und uns zwänge, im Bereich der Gesetze zu verbleiben, dass wir dann auch in diesen denen, die sich anschicken uns zu widersprechen, nicht unterlegen wären, hat die Rede in dem, was sie ausgeführt hat, bereits dargelegt. Ich aber komme auf den ersten Abschnitt der Rede zurück und reihe noch ein Wunder an das Wunder, und ich lasse nicht freiwillig ab und entferne mich nicht von den unbegreiflichen Zeichen der Gottesgebärerin. (400) Doch wer würde nicht den so existierenden Zusammenhang der gesamten Wunder bestaunen, wenn er davon hört, und die auf einander folgenden übernatürlichen Zeichen?

Der Strategos hatte den Kampf gewonnen, sowohl nach dem Gesetz als auch durch das Wunder, und der Protoproedros Ioannes aus der Familie Xeros hat ihm, weil er vom Kaiser die Leitung des Dienstes in dieser Mission erhalten hatte, die urkundlichen Rechte ausgehändigt, da es ihm sowohl von der Jungfrau mit ihrer Kraft als auch vom Kaiser mit seiner Macht so aufgetragen war. Freilich ging er nicht (405) davon ohne Dank gegenüber der Jungfrau, in deren Gegenwart sein Rechtsanspruch erfüllt wurde, sondern mit dem, was er erhalten hatte, in Händen trat er hin zur Gottesmutter, und als er in die Nähe der Ikone gekommen war, warf er sich zu Boden und dankte auf alle mögliche Weise. Sie aber, die auf wundersame Weise die Sache entschieden hatte, besiegelte ihren Richtspruch wiederum auf eine noch wundersamere Weise. Ihr Siegel: Die Umkleidung der Ikone hebt sich wiederum, und der heilige Vorhang schwebt empor, und wie in einer kreisförmigen Bewegung, die sie von einem Punkt (410) zu ebendemselben zurückführt, wird die gesuchte Sache umfasst, damit sie durch das Paar der einander gleichen Wunder ein ganz sicheres einigendes Band besitzt.

Meine Rede, die auf eine eher neumodische Art wie in einem Doppellauf das Stadion hin und her durchmisst und sich bald mit den göttlichen Dingen beschäftigt und dann wiederum mit den den Sinneswahrnehmungen unterliegenden Materien, will aber auch etwas Erhabeneres sagen und danach fragen, welches die Ursache dieser Gotteszeichen ist. Oft nämlich finden sich in den Boden (415) eingedrückt Spuren unsichtbarer Füße oder Hände, und es erscheinen Tiergestalten wie einst einmal die lebenden Steine, und gewisse Brandmale an Steinen, und es rinnen gleichsam Schweißtropfen von Bildern und Statuen, und es gibt Bewegungen bei solchen Dingen, die eine unsichtbare Ursache haben, und man hört gewisse Laute, die einen aus der Luft, andere aus Brunnen, und wieder andere aus anderen Quellen, und noch andere solche merkwürdigen Dinge dringen auf die Sinne ein. Die absolut wahre Ursache dieser Dinge weiß wohl Gott allein (420) und derjenige, welcher der göttlichen Natur nahe ist. Was wir nun aber aus der arkaneren Philosophie entnommen haben, das wird, wenn wir es im richtigen Maß ausdrücken können, für die Zuhörer genügen. Folgendes soll als erstes feststehen: Von den seienden Dingen sind die einen ebendas im eigentlichen Sinne, nämlich seiend, göttlich und übernatürlich, die anderen sind geringer als diese, und so geht der Abstieg weiter nach unten bis hin zur sinnlichen Wahrnehmung und der Materie selbst. Und es empfangen die hier unten befindlichen Körper gewisse Erscheinungen der höheren Dinge; denn die niedrigeren haben an den höheren Anteil. Und das Göttliche ist gleich mit sich selbst (425) und frei von jedem Affekt; das Ganze aber, das unterhalb des Mondes ist, ist ungleich und affektunterworfen, und je weiter der Abstieg fortschreitet, vertieft sich der Affekt. Aber auch die geringeren Instanzen empfangen die Ausstrahlungen der höheren, nicht so wie jene beschaffen sind, sondern wie diese es vermögen. Das Göttliche nun ist unbewegt; wenn dann aber eine Ausstrahlung von dort den Körper erreicht, gerät dieser in Bewegung; denn nicht ohne einen Affekt empfängt er die Ausstrahlung, da er dazu nicht in der Lage ist. Und das Bewirkende ist gestaltlos, das Erleidende hingegen erfährt eine qualitative Gestalt und Veränderung. (430)

Auch die Farben sind Symbole des Zukünftigen, die weißen für den Glanz dessen, was sein wird, die schwarzen dagegen für Dunkel und Unbestimmtheit; diejenigen, welche zwischen diesen liegen, sind, soweit sie zum Schwarz hin liegen, die schlechteren; diejenigen, die zum Weiß hin liegen, die besseren; die in der Mitte sind gemischt, wie die grauen, indem sie auf beiden Seiten an den Extremen in gleicher Weise teilhaben. Die Brandmale zeigen an, dass es eine sehr heftige Bewegung geben wird und eine schlimme Änderung. Die Spuren, wenn sie von Händen sind, zeigen den Kontakt einer höheren Natur, sind sie von Füßen, sind sie ein Zeichen von (435) Impulsivität und Bewegung in Bezug auf das Zukünftige. Wenn Luft und Wasser die Erscheinung des Göttlichen erfahren, erzeugen sie, da sie nicht in der Lage sind, diese ohne eine Einwirkung aufzunehmen, bei denen, die es hören, eine Art Nachklang: ‘Laut’, sagt auch der Dichter, ‘stöhnte die buchene Achse’, nicht weil das höhere Wesen die Materie mit physischer Wirkung belastete, sondern da die Materie die göttliche Erscheinung, wie es ihr möglich war, aufnahm.

So viel kursorisch und wie wohl ein Redner in Eile als niedriger (440) angesiedelte Antworten auf die Aporien geben kann. Über die göttliche Seelenleitung aber sei hier nur so viel gesagt: Wir sind ja aus verschiedenen Kräften zusammengesetzt, besseren und schlechteren, höheren und niedrigeren, ich meine aus Vernunft, Verstand und Vorstellungsvermögen und den übrigen, und wenn nun die gesamte Seele von der Inspiration ergriffen wird und die Vernunft als erste die Erleuchtung empfängt, dann bewegt sich alles andere in der Weise eines Werkzeugs, indem es sein eigenes Leben zurücknimmt; daher ist der das Göttliche Schauende dann nicht in der Lage, sich selbst zu kontrollieren. Wenn aber nur der Verstand von (445) göttlicher Leitung in Bewegung gesetzt wird oder der Geist des Vorstellungsvermögens, dann steht die Vernunft ohne Veränderung über diesen, erkennt die göttlichen Bewegungen und wird sie interpretieren.

Und der Gottesmutter sei Dank, die uns durch das Wunder Anlass gegeben hat zur Erklärung höherer Inspirationen. Und ich weiß zwar, dass eine Art von Weisheitsdürre im Zeitabschnitt, in dem ich lebe, eingetreten ist und die Seelen der meisten Menschen träge und stumpf gegenüber dem Übernatürlichen gemacht hat. (450) Deshalb braucht aber derjenige, der das Höhere liebt, wegen der Trägheit der Menge gegenüber dem Höheren nicht zusammen mit dieser zum Baum werden oder zu versteinern und gleichsam in der Erde Wurzel zu schlagen und das Leben einer Pflanze zu führen, besonders wenn wir die Interpretationen dieser Dinge auf eine mehr spirituelle Weise und nicht aristotelisch vornehmen, so dass wir von hier aus ein Verständnis dafür gewinnen, was die Worte bei den Propheten, was die Titel und die Zeichen innerhalb der Psalmen bedeuten; denn all das hat mit höheren Bedeutungen zu tun. (455) Wenn es aber nötig wäre, Propositionen aufzustellen und daraus Schlüsse zu ziehen, würden wir den Gegenständen der Göttlichkeit noch angemessenere und gänzlich unwiderlegliche Axiome für jede einzelne Art sammeln, bei der die Rede dann auf die je speziellen Einwirkungen blickt.

Die hier verfasste Rede soll gleichzeitig zum Lobpreis des Wunders und zur Befestigung der umstrittenen Sache für denjenigen dienen, der Recht bekommen hat. Für mich aber soll die Rede mit einem neuen (460) Gebet enden: So möge denn Gott über das Unsere richten, wie auch immer er richten wird, wenn er vom Vater bei der Wiederkunft die Urteile übertragen bekommt oder bereits vorher bekommen hat, mit ihm gemeinsam aber möge auch diejenige, die ihn geboren hat, das Urteil fällen, damit sie an der Seite des menschenliebenden Sohnes als menschenliebende Mutter zusammen mit ihm als Richterin unsere Taten nicht nach genauer Richtschnur betrachtet und nicht so wägt, dass sie mit dem Gedanken den Gedanken schlägt und die Tat mit der Tat aufwiegt, sondern das Unsere mit einem barmherzigeren Αusschlag der Waage misst. So nämlich dürften wir alle entweder (465) der Rettung teilhaftig werden, die meisten nicht analog dem, was sie getan haben, sondern analog der Vergebung des Gesündigten, oder wir werden jedenfalls nicht mitten in die Hölle stürzen, sondern irgendwo entfernt vom Feuer einen Platz finden.

Dies hier, das zugleich spirituell und zivilistisch geschrieben wurde, ist unterschrieben und gesiegelt sowie dem durch die Gottesmutter als Sieger aus dem Prozess hervorgegangenen Strategos übergeben worden im Monat Juli der 13. Indiktion, (470) als auch das Wunder, das sich ereignete, stattgefunden hat und verkündet worden ist, unter der Regierung des kaiserlichen Herrn Michael Dukas, der mir, dem Mönch Michael, dem Hypertimos, die Abfassung einer Rede aufgetragen hat, die zugleich in das Genus juristischer Urteilstext und in das Genus Festrede fällt, im laufenden Jahr 6583.Die Gottesmutter als Schiedsrichterin 303

Anmerkungen zur Übersetzung

titel ‘Die Blachernen’ ist die Bezeichnung, wie oft bei griechischen Ortsnamen im Plural, für eine im Nordwesten von Konstantinopel gelegene Siedlung, die erst durch Kaiser Herakleios (610-641) zu einem durch Mauern geschützten Stadtviertel wurde. In unserem Zusammenhang ist damit (totum pro parte) die dort stehende im 5. Jahrh. gegründete und der Gottesmutter geweihte Kirche gemeint112. Der ursprüngliche mehrfach umgestaltete Bau wurde nach einem Brand im Jahre 1070 rekonstruiert, 1204 von den Kreuzfahreren des Vierten Kreuzzugs geplündert und durch Brand 1434 endgültig zerstört. In der Kirche befand sich eine Ikone der Theotokos, mit der ein Wunder verbunden ist, das im Folgenden auch von Psellos beschrieben wird. Über den Typ der Darstellung macht Psellos keine Angaben, nach den lateinischen Quellen (vgl. Grumel, Lemiracle habituelle’ 130; 134) hielt sie das Jesuskind im Schoß. Nach der Darstellung in der Blachernenkirche ist der Typ der ‘Blacherni(o)tissa’ benannt (vgl. Lexikon des Mittelalters VI 257 Nr. 3 und 4). Diese Ikone der Theotokos ist normalerweise durch einen seidenen Vorhang verhüllt. Dieser Vorhang hebt sich auf für den Betrachter unerklärliche Weise in der Regel jeden Freitag Abend und gibt den Blick auf die Ikone bis zum Abend des folgenden Tages frei. Das Wunder, das seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts in der Literatur bezeugt ist, konnte auch ausnahmsweise ausbleiben oder an einem anderen Tag stattfinden. Dieses Heben des Vorhangs wird je nach dem vorher konstituierten Zusammenhang als Wunderzeichen und Willenskundgebung der Gottesmutter angesehen.
7 Die Worte ‘die den Logos ohne Gatten und ohne Wehen geboren hat’ hat Psellos auch in seinem Glaubensbekenntnis verwendet, das er zu seiner Verteidigung anlässlich von politisch motivierten Zweifeln an seiner Rechtgläubigkeit gegen Ende der Regierung Konstantins ix. Monomachos um 1054 abgegeben hat (Westerink/Duffy, Opusc. Theol. ii 35, 43-44). Sie gehen auf die Expositio fidei des Ioannes von Damaskos zurück; die entsprechenden Quellenstellen sind im Quellenapparat bei Westerink/Duffy verzeichnet).
10-11 ‘Mythische Erzählungen bei den Dichtern’, z.B. bei Hesiod (siehe den Quellenapparat), der die Göttin der Gerechtigkeit neben ihrem Vater Zeus sitzen lässt.
15-20 Psellos überträgt wesentliche Prädikate des Logos, für welche im Quellenapparat beispielhaft einige Väterstellen zitiert sind, auf die Gottesmutter. Das schien auch dem Kopisten von V teilweise erklärungsbedürftig; daher verdeutlicht er die Wendung ‘da sie mit der unbegreifbaren Natur vereinigt war’ durch die über der Zeile geschriebene Erklärung ‘nämlich die heilige Gottesmutter, d.h. ihr Fleisch, mit dem göttlichen Logos’, zur Wendung ‘in der transzendenten und unfassbaren Einheit’ stellt er die Frage ‘was für eine Einheit?’. Andere Prädikationen der Gottesmutter sind immer wieder zitierte feste Bestandteile des Glaubens, daher führt sie Psellos auch in seinem Glaubensbekenntnis auf (siehe den Quellenapparat).
21 Die Gottesmutter, da mit dem göttlichen Logos vereinigt, ist selbst für die intelligiblen Wesenheiten der Engel und Erzengel unbegreifbar.
30 Die oxymorische Wendung von der ‘ungleichen Gleichheit’ (ἀνόμοιος ὁμοιότης) ist nicht, wie das οὕτως εἰπεῖν vermuten lassen könnte, von Psellos ad hoc geprägt, sondern in der byzantinischen Philosophie und Theologie verbreitet, insbesondere bei Psellos’ Favorit Proklos (siehe den Quellenapparat).
53-54 Für Konstantinopel sind 136 der Theotokos geweihte Kirchen nachgewiesen. In allen gab es außer den Priestern weiteres Personal wie Diakone, Psalten, Kirchendiener verschiedener Art.
55-58 Häufig befindet sich ein Bild der Gottesmutter oben in der Apsis der Kirchen (z.B. in der Hagia Sophia in Konstantinopel), flankiert von den Erzengeln Michael und Gabriel; andere Darstellungen, näher an den Gläubigen, gibt es an anderen Stellen, so auch an den Wänden des Kirchenschiffes.
64 Die Wendung ‘die ihn in übernatürlicher Weise geboren hat’ (τεκοῦσα … ὑπερφυῶς) ist eine besonders in der Hymnographie oft gebrauchte Wendung für die Gottesmutter.
71 ‘Auf der rechten Seite der Kirche’, wahrscheinlich im südlichen Kreuzarm, vgl. R. Janin, Les églises orientales et les rites orientaux, Paris 1922, 166-167.
78-79 Mit ἅγιον κοσμικόν (nach nt, ep. Hebr. 9.1) ist der allen zugängliche Teil des Tempels bezeichnet, während die hinter dem Vorhang (vgl. nt, ep. Hebr. 9.3) liegende Hütte, ἅγια (τῶν) ἁγίων, nur den Zelebranten zugänglich ist. In Bezug auf die Blachernenkirche bedeutet ἅγιον κοσμικόν den allgemein zugänglichen Kirchenraum, den ναός, dem παραπέτασμα des Tempels entsprechen die Altarschranken, die das Sanktuarium vom allgemein zugänglichen Kirchenraum trennen.
86 Maria hat das Prädikat ‘Gottestochter’ (θεόπαις), weil sie aus dem Stamme Seth ist, dessen Nachkommen ‘Söhne Gottes’ (υἱοὶ θεοῦ) heißen, weil sie ihren Eltern Ioakeim und Anna, die in keuscher Ehe lebten, von Gott geschenkt wurde und Gott sie bereits als Kind in seinem Tempel wohnen ließ; die bei G.W.H. Lampe, A Patristic Greek Lexicon s.v. θεόπαις angegebene Bedeutung ‘who bears a divine Son’ ist unzutreffend und schon von der Wortbildung her ausgeschlossen. Grumel 137 drückt sich in seiner Übersetzung um eine Wiedergabe: ‘les traits de l’image se transforment’.
88-89 Das Zerreißen des Tempelvorhangs deutet darauf hin, dass die Figuren und Vorgänge des Alten Testaments nur als τύποι die im Neuen Testament geoffenbarten Wahrheiten präfigurieren.
93-95 Etwas ausführlicher handelt Psellos von der Sonnenfinsternis in L.G. Westerink, Michael Psellus De omnifaria doctrina: critical text and introduction, 1948, cap. 128. Dort heißt es in ähnlicher Formulierung ἐπισκοτεῖται (sc. ὁ ἥλιος) δέ, ὅταν ἐν τοῖς ἐκλειπτικοῖς συνδέσμοις κατὰ κάθετον αὐτῷ ἡ σελήνη γένηται.
94 Bei gleichzeitigem Neumond.
110 Über den Spatharios und Strategos Leon Mandalos wissen wir sonst nichts. Das Kloster des Kallias erwähnt Anna Komnene, Alexias iii 4.4 als Rückzugsort des Patriarchen Kosmas i. nach seiner Abdankung im Jahr 1081; dieselbe Nachricht auch in der Σύνοψις Χρονική vii 182 Sathas.
113-116 Bemerkenswerte Aufzählung dreier Wege der Rechtsfindung: durch vorgelegte Urkunden, durch überzeugende Argumentation, durch Bestechung.
117 Andere Angehörige dieser Familie Tzirithon werden in verschiedenen Quellen erwähnt. Gabriel Tzirithes ist als Gouverneur und damit als oberste Gerichtsinstanz des Themas Thrakien (κριτὴς Θρᾴκης) siegelkundlich belegt.
126 Die Redewendung ‘kehrte … auf die Ausgangsstellung zurück’ entstammt der Sphäre des Ringkampfs, wörtlich: Er kehrte zu den vorherigen Griffen zurück.
152 Ein schwarzer Stimmstein wurde im antiken Athen für ein verurteilendes Votum benutzt, ein weißer für ein freisprechendes. Dem militärisch gescheiterten Feldherrn drohte Verbannung oder Tod.
207-208 Psellos zitiert die berühmte Stelle aus dem Buch Josua offenbar aus dem Kopf und verbindet sie aus Versehen mit der Bestimmung Josuas als Nachfolger des Moses; sie betrifft nach der Erzählung des Buches Josua jedoch den Zeitpunkt, als Gott die Amoriter in die Hände der Israeliten gab (Jos. 10.12-13).
210-211 Diese Abweichung vom astronomisch Möglichen ist in der byzantinischen Literatur mehrfach mit solchen Überlegungen thematisiert worden (z.B. Arethas, Comm. in Apocal., cap. 18).
212-213 Gott hatte Esekias weitere 15 Lebensjahre versprochen, und zum Zeichen der Gültigkeit seines Versprechens ließ er die Sonne umkehren, so dass der Schatten, der bereits zehn Stufen eines Gebäudes herabgestiegen war, diese wieder nach oben stieg.
220-225 Berühmte antike griechische Orakelstätten. Bakis und die Sibylle dienen Psellos zusammen mit Amphiaraos und dem Delphischen Orakel als Standardbeispiele heidnischer Wahrsagerei auch in seiner Anklagerede gegen Kerularios (vgl. Orationes forenses I 425-427 Dennis). In Delphi (älterer Name Python) weissagte eine Apollon-Priesterin; in Dodona (Epiros) befand sich ein Losorakel, oder es wurde, der literarischen Tradition nach, aus dem Rauschen einer Zeus geweihten Eiche prophezeit. Das Orakel des Sehers Amphiaraos befand sich in seinem Heiligtum in Oropos (Böotien); dessen Sohn Amphilochos besaß Orakelstätten ebenfalls in Oropos und einigen anderen Stätten.
222 Die ‘hölzerne Mauer’ spielt auf die Weissagung an, die nach Herodot vii 141.3 das Orakel in Delphi den Athenern beim Anmarsch der Perser unter Xerxes 480 v. Chr. gegeben hatte: τεῖχος Τριτογενεῖ ξύλινον διδοῖ εὐρύοπα Ζεύς. Der Streit um die Auslegung (Akropolis oder Schiffe) ebenda vii 142.1-2.
222-223 In der antiken und byzantinischen griechischen Literatur oft zitierter Hexameter: Κροῖσος Ἅλυν διαβὰς μεγάλην ἀρχὴν καταλύσει. Die zweifache Bedeutung bestand darin, dass mit dem ‘großen Reich’ sowohl das Perserreich als auch Kroisos’ eigenes lydisches Reich gemeint sein konnte.
224 Bakis, prophetischer Seher aus Böotien, mit verschiedenen Individualitäten und Kultstätten, ebenso wie die Sibylle(n) als gottbegeisterte Seherinnen.
226-227 Über die verdeckten Argumentationen handelt z.B. Hermogenes, Περὶ εὑρέσεως iv 13 (204-210 Rabe).
229-230 Durch einen lapsus linguae verweist Psellos hier auf Platons Gorgias. Natürlich meint er den Dialog Phaedrus, den er sehr gut kannte; er zitiert aus diesem Werk in seiner Anklagerede gegen Kerularios ausführlich wörtliche Passagen unter ausdrücklicher Nennung von Autor und Dialog, vgl. Orationes forenses i 239-269, wo Psellos wörtlich aus Platon, Phaedr. 244a-e zitiert.
232-234 Psellos gibt hier seine eigenen frei formulierten Definitionen von σωφρσύνη und ἐγκράτεια, indem er auf philosophische Gemeinplätze zurückgreift. Mit den ἀκρότητες τῶν ἀρετῶν spielt er auf die aristotelische Mesotes-Lehre an.
243-244 Psellos gibt dazu Erläuterungen in seinem Traktat zur Erklärung der chaldäischen Orakel, vgl. Philosophica Minora, Opusc. 38 (S. 133,16–134,2): Der ‘Kreisel der Hekate’, eine goldene Kugel, die einen Saphir umschließt, wurde mit einem Peitschenriemen aus Stierhaut in rotierende Bewegung versetzt, und dabei wurden die chaldäischen göttlichen Zaubermächte angerufen, die den Namen ἴυγγες trugen.
245-246 Bidez, Catalogue des manuscrits alchimiques grecs, 228. Bidez verweist auf Synesios, De insomniis (Russel/Nesselrath, On prophecy, dreams and human imagination: Synesius, De insomniis, 2014), 132 B2 (S.14): οὕτως ὁρῶσι σοφοὶ τὸ μέλλον … οἱ δὲ ἐν ὀρνίθων κλαγγαῖς καὶ καθέδραις καὶ πτήσεσι.
250-251 Platon entwickelt den Gedanken dieses Sokratischen δαιμόνιον am ausführlichsten apol. 40a. Sokrates berichtet dort, dass ihn sein persönlicher Dämon, das Daimonion, immer dann zurückhält, wenn er im Begriff ist etwas zu tun, was nicht richtig ist. Mit den ‘arcanen Interpretationen’ verweist Psellos auf Proklos, vgl. den app. fontium.
253 Maximos von Ephesos, Schüler des Jamblich, bedeutender Theurg mit großem Einfluss auf Kaiser Julian, unter Kaiser Valens 371 hingerichtet. Eunapios berichtet durch den Mund des Eusebios, wie Maximos im Tempel der Hekate von deren Standbild erst belächelt und dann ausgelacht wurde: τὸ μὲν πρῶτον ἐμειδία τὸ ἄγαλμα, εἶτα καὶ γέλως ἦν τὸ φαινόμενον (W.C. Wright, Philostratus and Eunapius: the lives of the sophists, London 1921/1922, 434, 11-12). Bidez’ Behauptung, die Erwähnung des Hekate-Tempels sei eine Zutat des Psellos (und Eunapios könne daher nicht dessen Quelle sein), trifft nicht zu (vgl. Eunapios 434, 2-3 τοὺς παρόντας εἰς τὸ Ἑκατήσιον).
253-254 Chrysanthios aus Sardes, Schüler des Jamblich. Eunapios berichtet, dass Chrysanthios und Maximos für Kaiser Julian ungünstige Zeichen erhielten, woraufhin Maximos, der hier mit dem kühneren von beiden gemeint ist, alles in Bewegung setzte, bis er günstigere Prognosen erhielt (440-442 Wright). Psellos verknüpft diese beiden bei Eunapios getrennt berichteten Episoden miteinander.
260-262 Die genannten Dinge gehören zur priesterlichen Ausrüstung Aarons, die Moses auf Geheiß Gottes anfertigen soll (lxx, Ex. 28).
261 Ephoud (hebr. Ephod) ist eines der heiligen Priestergewänder, die Moses auf Geheiß Gottes für Aaron herstellen soll, lxx, Ex. 28, 4, 6-8 mit ἐπωμίς bezeichnet (zweiteiliges Gewand, das auf der Schulter zusammengehalten wird). Es wird von Psellos in seinen Schriften mehrfach erwähnt.
268-272 Die sechs Prätendenten der persischen Königsherrschaft nach dem Tod des Kambyses und dem Sturz der Magierherrschaft kommen nach der Erzählung Herdodots überein, dass derjenige die Königsherrschaft erhalten solle, dessen Hengst beim morgendlichen Ausritt als erster wiehere. Der Pferdeknecht des Dareios lässt den Hengst des Dareios durch eine List als ersten wiehern: Er lässt ihn am Vorabend an der für den Ausritt am nächsten Morgen vorgesehenen Strecke eine rossige Stute decken, und der Hengst wiehert, als er dort am Morgen vorbeikommt. Nach anderer von Herodot parallel erzählter Version habe der Pferdeknecht am Vorabend mit seiner Hand die Genitalien der Stute berührt und die Hand dann am Morgen beim Start zum Ausritt dem Hengst des Dareios unter die Nüstern gehalten.
270-271 Die von links hereinfliegenden Geier galten als glückverheißend. Die Römer nahmen für die Beobachtung des Vogelflugs die Blickrichtung nach Osten ein, weil das die Aufgangsrichtung der Gestirne ist. Die von einem nach Osten Blickenden aus gesehen linke Nord-Seite galt als die bessere, weil dort der obere Pol der Himmelsachse liegt. Vgl. dazu Dion. Halic., Antiqu. Rom. II 5,2-3.
276-282 Das Delphische Orakel erschloss, da die Frau kurz vor der Entbindung stand, die Empfängnisdaten und dann aus der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Konjunktion des Mondes mit der Venus auf das weibliche Geschlecht des Kindes. Phoibe ist ein anderer Name der Artemis, die wiederum als Mondgöttin fungiert.
337-340 Die Konstellation Entscheidung durch allerlei Zufallsereignisse – Entscheidung durch einen vom Gesetz vorgesehenen erwählten Richter (Schiedsrichter) – Entscheidung durch die Gottesmutter mit Hilfe des Zeichens in der Blachernenkirche darf, so Psellos, nicht im Schema der Aristotelischen Mesotes-Lehre mit der Gerechtigkeit durch die Entscheidung des Schiedsrichters als Mittelbegriff und daher ethisches Ideal gesehen werden.
349 Zu gewissen Zeiten der athenischen Demokratie war der Areopag (benannt nach seinem Tagungsort auf dem Ares-Hügel, dem Ἄρειος Πάγος) die höchste Gerichtsinstanz, insbesondere bei mit Kapitalstrafen bewehrten Delikten.
380-382 Zum Unterschied zwischen τύχη und τὸ αὐτόματον bei Philosophen vgl. Psellos, De omnifaria doctrina 106 Westerink und den dortigen Quellenapparat.
417 Die βαιτύλια, in den Ländern des Mittelmeerraumes vielfach bezeugte Kultsteine, erwähnt Psellos auch in Theol. I 47.46. Sie spielen in mehreren Texten von Neuplatonikern eine Rolle, z.B. bei Damaskios, Vita Isidori (Photios, Biblioth. Kap. 94 und 203).
417-419 Zu schwitzenden, sich bewegenden und Laute von sich gebenden Götterbildern vgl. z.B. Lukian, De Syria Dea 10: ἔνι δὲ ἐν αὐτῷ (sc. τῷ νηῷ) καὶ ἔργα πολυτελέα καὶ ἀρχαῖα ἀναθήματα καὶ πολλὰ θωύματα καὶ ξόανα θεοπρεπέα. καὶ θεοὶ δὲ κάρτα αὐτοῖσιν ἐμφανέες· ἱδρώει γὰρ δὴ ὦν παρὰ σφίσι τὰ ξόανα καὶ κινέεται καὶ χρησμηγορέει, καὶ βοὴ δὲ πολλάκις ἐγένετο ἐν τῷ νηῷ κλεισθέντος τοῦ ἱροῦ, καὶ πολλοὶ ἤκουσαν.
421 Mit ἐκ τῆς ἀπορρητοτέρας φιλοσοφίας verweist Psellos auf Proklos.
421-438 Zu 414-431 vgl. Proklos, Περὶ τῆς καθ’ Ἕλληνας ἱερατικῆς τέχνης (J. Bidez, Catalogue des manuscrits alchimiques grecs, VI, Bruxelles 1928, 139-151, Text 148-151), wo Proklos über die συμπάθεια alles Seienden handelt. Vgl. dort insbesondere 149.28-150.1 Bidez: Οὕτω μεστὰ πάντα θεῶν, τὰ μὲν ἐν γῇ τῶν οὐρανίων, τὰ δὲ ἐν οὐρανῷ τῶν ὑπὲρ τὸν οὐρανόν, καὶ πρόεισιν ἑκάστη πληθυομένη σειρὰ μέχρι τῶν ἐσχάτων. Vgl. generell zur Theurgie M.P. Nilsson, Geschichte der griechischen Religion, 2. Bd., 3München 1974, 450-451. Psellos fasst hier in wenigen Sätzen das im Neuplatonismus ausgebaute, letztlich auf Platon selbst zurückgehende Prinzip der abgestuften Seinsränge zusammen, wobei jeweils der höhere Rang, ohne selbst affiziert zu sein, auf den niedrigeren einwirkt und bei diesem eine Affektreaktion hervorruft.
437-438 Der Halbvers entstammt der Szene Hom., Il. 5.835-839, in welcher Pallas Athene den etatmäßigen Wagenlenker des Diomedes von seinem Sitz entfernt und statt seiner diesen Platz einnimmt, um Diomedes in den Kampf gegen Ares zu führen. Da stöhnte die Wagenachse, weil sie die schreckeneinjagende Göttin und den Helden Diomedes tragen musste.

Kommentar

I

Psellos qualifiziert diese Rede, die er im Auftrag des Kaisers Michael vii. Dukas (1071–1078) im Jahre 6583 (= 1075 p. C.) gehalten hat, als Ὑπόμνημα, ein Wort, das ohne jede begriffliche Schärfe zwischen Votum, Gutachten, Urteil und Urkunde schwankt. Das vorliegende Hypomnema, welches vom Redner Psellos unterschrieben und gesiegelt und anschließend dem im Rechtsstreit Sieger Gebliebenen ausgehändigt wurde, erhielt durch den kaiserlichen Auftrag die Funktion einer kaiserlichen, urteilsähnlichen Beglaubigung der Rechtsposition des Prozesssiegers.

Kategorial beschreibt uns Psellos seine Rede als ein hybrides Hypomnema, weil es zugleich ‘spirituell und zivilistisch’ (πνευματικῶς καὶ πολιτικῶς) abgefasst worden sei. Nach den Regeln der Redekunst, so Psellos (Z. 472-473), weist seine Rede sowohl Züge eines Rechtstextes (ὑπόμνημα νομικόν) als auch die eines Panegyrikus (πανηγυρικὸν εἶδος) auf. Ein schöner Beleg für die Sorgfalt, mit der ein byzantinischer Intellektueller die Formate seiner Äußerungen beobachtet und kontrolliert.

Außerdem kann man bereits hier lernen, wie brüchig und fluid unsere festen juristischen Kategorien ‘Urteil’, ‘Plädoyer’, ‘Protokoll’ etc. werden, wenn sie in die byzantinische Rechtswelt versetzt werden.

Schließlich erlaubt die Trilogie dieser Berichte des Psellos eine Beobachtung, für die uns die trümmerhafte byzantinische Rechtsüberlieferung sonst kaum eine Chance bietet. Wir können sehen, in welcher Weise ein Rhetoriker des 11. Jahrhunderts, der sich unter anderem als Rechtskenner und Rechtslehrer einen Namen gemacht hat, das brillante Potential seiner sprachlichen Mittel nutzt, um das große rhetorische Ziel der Überzeugung beim jeweiligen Auditorium zu erreichen.

Die Stilisierung eines Urteils, dem nur der Kaiser sein Plazet geben kann, aber auch geben muss, und dessen Verlesung den Verurteilten zur Einsicht in die Richtigkeit der kaiserlichen Entscheidung bewegen soll, ist eben eine ganz andere Aufgabe als die Anfertigung einer geschickten Collage aus privaten und offiziellen Urteilen und Äußerungen, um Freunde und Bekannte davon zu überzeugen, dass der Verlierer, richtig besehen, als Gewinner aus einem Rechtsstreit hervorgegangen ist113. Und schließlich erfordert die Gewinnung der Aufmerksamkeit, des Staunens und der Bereitschaft zu gläubiger Gefolgschaft einer großstädtischen Bevölkerung beim Zusammenbinden von Wunder und Rechtsform, eine ganz andere Meisterschaft in der Setzung der Worte als die beiden anderen Formate114.

In unserem Schiedsgerichtsverfahren wird dieses Grundgesetz einer rhetorisch determinierten Kommunikationswelt insofern noch besonders herausgefordert, als geistliche und weltliche, spirituelle und rechtliche Sphäre miteinander verknüpft werden mussten und Psellos obendrein, nachdem der Kaiser selbst mündlich das außergewöhnliche Ereignis berichtet hatte, ihn, Psellos, wie (einen anderen politisch und rhetorisch gleicherweise genialen) Perikles beauftragt hat, die wundersame Rechts-Geschichte innerhalb von drei Tagen in eine vollkommene und endgültige Rede zu fassen und vorzutragen, sodass auch noch einem Urteil und einem Panegyrikus Rechnung zu tragen war115.

II

So haben wir also jetzt einen in den ἄριστον χαρακτῆρα τῶν λέξεων gesetzten Logos vor uns, in welchem es darum geht, das Ende eines Rechtsstreits zu besiegeln, der zwischen dem Strategen Leon Mandalos und den Mönchen des Klosters des Kallias tobte.

Streitgegenstand war eine in Thrakien stehende Mühle, um deren Eigentum und Nutzung (δεσποτεία καὶ χρῆσις, Z. 116, 308) die Parteien schon seit Jahren prozessierten116.

Der von Psellos dramatisch geschilderte Verlauf der bisherigen Prozesse, der die Rechtsordnung seiner Zeit weniger als Ordnung, denn als Tummelplatz für Willkür, Fälschung und Bestechung – kurz: als Chaos – erscheinen lässt, darf nicht als rhetorische Hyperbel abgetan werden. Es genügt, sich den Prozess der Athosmönche von Chilandar und Zographu um die Mühle (!) von Chantax117, die detaillierte Schilderung der Prozessgeschichte des Johannes Iber, genannt Iberitzes, durch eben den Psellos118 oder die Immobilienprozesse, von denen in der Peira die Rede ist, anzusehen, um zu verstehen, dass die Behauptung, abwechselnd hätten in den letzten Jahrzehnten bald die einen, bald die anderen in derselben Mühlensache gesiegt, je nachdem, welcher Richter angerufen und mit welchen (echten oder weniger echten) Urkunden oder ‘Spenden’ er überzeugt wurde, die ungeschminkte Realität beschreibt.

Fragt man nach den maßgeblichen Gründen für diesen Zustand, der doch für die Sicherheit und den inneren Frieden einer Gesellschaft keineswegs belanglos ist, stößt man auf mehrere Faktoren.

Auf der rechtstechnischen Ebene wäre wohl festzustellen, dass Gesetzgeber und Juristen in Byzanz es unterlassen haben, einen dem strafrechtlichen Grundsatz des ne bis in idem analogen Gedanken für das Zivilrecht zu entwickeln119. Eine vergleichbare Lösung hätte die Vorstellung von der, wie das moderne Verfahrensrecht sagt, ‘Rechtskraft’ einer Entscheidung liefern können. Mit dem Etikett ‘rechtskräftiges Urteil’ wird die verständliche und wohl auch vernünftige Ansicht juristisch durchgesetzt, dass irgendwann einmal ‘ein Schlussstrich gezogen’, eine Unanfechtbarkeit (formelle Rechtskraft) einer gerichtlich getroffenen Entscheidung eintreten müsse. Eine gedankliche Konstruktion, der die Pandektistik noch den (weniger verständlichen) Gedanken hinzufügte, dass die materielle Rechtslage sich im Sinne des Prozesssiegers geändert habe (materielle Rechtskraft)120.

Dass derartige Vorstellungen in Byzanz nicht anzutreffen sind, besser noch: nicht entwickelt werden konnten, dürfte eher auf ein tiefsitzendes, fundamental ‘unmodernes’ Rechtsverständnis zurückzuführen sein als auf ein Ausbleiben rechtstechnischer Innovation. Wir haben es hier mit dem Fortwirken des römischen aktionenrechtlichen Denkens zu tun, einer Vorstellungswelt, die, etwas vereinfacht, vielleicht so veranschaulicht werden kann121:

Begab sich ein Römer in Zeiten des Formularprozesses zum Gerichtsmagistrat, erhoffte er sich die Zuteilung einer actio, d.h. das Recht seine Sache gerichtlich verfolgen zu dürfen. Ob ihm dieses Klagerecht erteilt wird oder nicht, unterliegt ausschließlich der Entscheidung des Prätors. Wovon dieser seine Entscheidung abhängig macht, wird von einer Vielzahl möglicher Erwägungen bestimmt. Vielleicht ist der potentielle Beklagte dem potentiellen Kläger durch eine Verbindlichkeit (obligatio) verpflichtet, vielleicht sind es Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit, der Angemessenheit oder der Gerechtigkeit, die den Magistrat bewegen können, eine Klageformel zu erteilen. Keinesfalls ist es die Vorstellung, dass eine Rechtsverletzung vorliegen müsse. Dabei handelt es sich um eine durchaus moderne Auffassung, welche gewohnt ist, die Rechts-Ordnung als eine Ordnung der Rechte, statt einer Ordnung der durch den Magistrat diskretionär bewilligten Klagebefugnisse zu betrachten. Kurz: nicht ‘Das Recht’ gewährt eine Klage, sondern der Magistrat. Das Recht ist erst eine Folge seiner Entscheidung – und mit dieser ist es oder ist nicht. Der Magistrat steht über dem Recht122.

Verankert man diese Auffassung als Grundsatz im ‘Rechtsbewusstsein’ der Bevölkerung, hat die Vorstellung, dass man bei jedem neuen Kaiser, aber auch bei jedem anderen vom Kaiser (!)123 mit Jurisdiktion ausgestatteten Magistrat ein neues Prozessglück versuchen könne, nichts Befremdliches mehr – zumal wenn es um schwer heilende Wunden wie den dauerhaften Verlust von Grundbesitz ging. Nicht zuletzt deshalb waren solche Streitfälle das tägliche Brot der Gerichte124.

III

Was jetzt den vorliegenden langlebigen Mühlenstreit betrifft, so hatte Gabriel Tzirithon, der Themenrichter Thrakiens, das erst einmal letzte Endurteil gesprochen. Er hatte eine dem Beobachter des jahrzehntelangen Streits nicht unvernünftig scheinende Entscheidung getroffen. Er hatte nämlich eine quasi hälftige Aufteilung von Eigentum und Nutzung angeordnet, was aber beiden Parteien so wenig behagte, dass sie den Streit außergerichtlich mit unverminderter Vehemenz fortsetzten (Z. 117-129).

Vielleicht von den Querelen ermüdet oder weil sie zu der Überzeugung gelangt waren, dass mit normalen weltlichen Mitteln eine eindeutige Sieger/Verlierer-Lösung nicht zu erzielen sei, einigten sich die Kontrahenten darauf, eine übernatürliche Lösung zu suchen. Sie vereinbarten ein Schiedsverfahren, bei welchem die Entscheidung der Mutter Gottes überlassen bleiben sollte.

Die Frage, wie man die Theotokos dazu bewegen könne, sich als Richterin zur Verfügung zu stellen, lösten sie mit dem Einfall, eine ebenso wundersame wie kontinuierliche Erscheinung für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.

Bei der Erscheinung geht es um einen Vorgang, der sich regelmäßig jeden Freitagabend nach Sonnenuntergang in der der Gottesmutter geweihten Kirche in den Blachernen ereignete. In der Kirche befand sich eine mit einem gewebten Vorhang verhüllte Ikone der Θεοτόκος. Der Vorhang war ringsum mit einer Kette von Ikonen aus kostbarem Material eingefasst. Nach Beendigung des Abendgottesdienstes wurden die Gläubigen aus der Kirche gebeten und verharrten betend im Vorhof des nunmehr völlig verschlossenen Heiligtums. Werden dann nach einer gewissen Weile die Pforten wieder geöffnet und die Wartenden strömen ins Innere, hebt sich von selbst der Vorhang und gibt das Bildnis der Gottesmutter den Blicken der Gläubigen preis. Dieser mysteriöse Vorgang wiederholt sich jeden Freitag – hin und wieder bleibt er freilich aus.

Warum das Wunder manchmal ausbleibt, ist völlig unbekannt. Psellos erklärt den Sachverhalt mit der göttlichen Absicht, zu verhindern, dass der Vorgang auf natürliche Ursachen zurückgeführt werde (ἵνα μή τις εἰς φυσικὰς αἰτίας ἐμπέσοι τοῦ πραττομένου, Z. 98). Das Wunder bleibt ein solches, weil sein Vollzug in der stets erneuten, nicht vorhersehbaren Entscheidung der Heiligen Jungfrau liegt.

Ähnlich müssen auch die streitenden Mönche und der Stratege gedacht haben, weil sie sonst nicht auf den Gedanken gekommen wären, die Entscheidung darüber, wem von ihnen Eigentum und Nutzung an der thrakischen Mühle gebühre, von der Hebung oder Nichthebung des Vorhangs abhängig zu machen.

Das göttliche Votum wurde dann so organisiert, dass die Kontrahenten bei Tagesanbruch vor die verhängte Ikone treten und ihr mit ihren Urkunden in den Händen den jeweiligen Rechtsstandpunkt vortragen sollten. Alsdann sollten sie die Gottesmutter anrufen und darum bitten, dass sie mittels des Vorhangs eine Entscheidung treffe.

Die Mönche sollten Sieger sein, wenn der Vorhang reglos blieb, der Strategos, wenn er sich heben würde. Diese Vereinbarung wurde wechselweise stipuliert und dann in der bei Schiedsverfahren üblichen Weise in zwei gleichlautenden Urkunden niedergelegt.

Als der Tag des göttlichen Gerichts gekommen war, warteten die Parteien nach Erfüllung der spirituellen Voraussetzungen gespannt auf die Entscheidung. Als einige Zeit verstrichen war und der Vorhang sich nicht geregt hatte, brachen die Mönche in Siegesjubel aus. Der Stratege resignierte missmutig – verzichtete aber auf alle Weiterungen und übergab seinen Gegnern die Dokumente, auf die er seine Berechtigung gestützt hatte. Just in dem Augenblick, als die Übergabe erfolgte, hob sich der Vorhang und blieb sogar – als wolle er jeden Zweifel ausschließen – eine gewisse Zeit in der Luft stehen. Jetzt war die Siegesfreude unverhofft auf der Seite des Strategen und seiner Anhänger.

Die Mönche waren allerdings, anders als zuvor der Stratege, zunächst nicht bereit, ihre Niederlage einzuräumen. Sie zogen, dreist und frech, wie Psellos sagt (Z. 168 f.), die Deutung der Vorhangbewegung zugunsten der Partei des Strategos in Zweifel und erlaubten sich Argumente vorzubringen, die den entrüsteten Psellos nötigten, sie in seiner Rede zu entkräften.

IV

Zunächst wurde vorgebracht, das für den Strategen positive Zeichen, also die Bewegung des Vorhangs, sei zu spät erfolgt – ein Argument, das, formal betrachtet, von Psellos zu Recht mit leichter Hand beiseite gewischt wird. Zu spät, das hieße: nach dem vereinbarten Zeitpunkt. Nachdem ein solcher nicht vereinbart worden war, gab es dazu nichts mehr zu bemerken. Freilich kann das ‘zu spät’, auch inhaltlich, als ‘außerhalb eines erwartbaren Zeitraums’ gedeutet werden, also etwa dann, wenn das Wunder erfolgt wäre, nachdem die Parteien die Kirche längst verlassen hatten und noch längere Zeit danach verstrichen war. Aber abgesehen davon, dass dies eben gerade nicht der Fall war, hätten selbst dann die Unterlegenen mit schwerwiegenden Argumenten fertig werden müssen (οὐδ᾽ οὕτως ἄμαχον ἦν αὐτοῖς τὸ κρατεῖν, Z. 176). Schließlich war der Heiligen Jungfrau erst recht zuzubilligen, was jeder Richter für sich in Anspruch nimmt: Erst kommt die Erkenntnis des Rechts und dann die Verkündung. Wann die Verkündung erfolgt, ist ausschließlich Sache des Richters. Kein Richter verkündet sein Urteil sofort.

Letztes Argument der Mönche in diesem Zusammenhang: Das Heben des Vorhangs hat eine ganz andere Bedeutung als der Stratege behauptet hat. Da es unmittelbar nach der Übergabe der Urkunden durch den Strategen erfolgte, muss das Wunder als Bestätigung (πῆξις καὶ στάσις τῆς δικαιώσεως, Z. 170) der Berechtigung der Mönche gedeutet werden. Aber das ist, entgegnet Psellos, lediglich eine willkürliche Umdeutung der getroffenen Vereinbarung. Diese lautet knapp und klar: Bewegung bedeutet: ‘Sieg des Strategen’, Regungslosigkeit heißt: ‘Sieg der Mönche’.

Wenn aber schon eine neue Deutung der Bewegung des Vorhangs gewünscht werden sollte, dann hat Psellos einen besseren Vorschlag: Das Urteil wurde deswegen genau im Zeitpunkt der Übergabe der Urkunden verkündet, weil die Gottesmutter zugleich mit ihrer Entscheidung ihre Entrüstung über die Schamlosigkeit der Verlierer äußern wollte, die sich trotz ihrer fehlenden Berechtigung auch noch erdreisteten, die Urkunden in Empfang zu nehmen. Genauso handelt auch Gott, der die Sünder genau im Augenblick der Begehung der Sünde bestraft125.

Das Gefecht endet also mit einem totalen Sieg der von Psellos vertretenen Seite, da er rhetorisch alle Möglichkeiten für eine kritische Würdigung des gut bezeugten Verlaufs des Wunders überzeugend ausgeschöpft hat. Dass diese Debatte tatsächlich stattgefunden hat, ist allerdings nicht anzunehmen. Bis auf die beiden Kernvorwürfe ‘zu spät’ und ‘anders gemeint’ dürften die Unterlegenen zu der Bewegung des Vorhangs nichts weiter bemerkt und dann geschwiegen haben.

V

Wann die Mönche mit ihrer ‘Urteilskritik’ begonnen haben, ist dem Text ebenso wenig zu entnehmen wie eine Antwort auf die Frage, an welchem Ort sie geäußert wurde. Die Bemerkung von Psellos, die Mönche hätten ihre Niederlage später akzeptiert (ἐγνώκεισαν ὕστερον τὴν ἑαυτῶν ἧτταν, Z. 166-167), lässt jedenfalls die Vermutung zu, dass sie nicht auf der Stelle, etwa noch in der Kirche oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach dem Verlassen des heiligen Ortes, der strategosfreundlichen Auslegung widersprachen, sondern erst nach einer gewissen Weile des Nachsinnens über ihren Verlust.

Wo sich der Missmut Bahn gebrochen hat, wird ebenfalls nicht mitgeteilt. Vermutlich gab es keinen festen ‘Austragungsort’, sondern da und dort machte sich der Verdruss der unterlegenen Mönche in Widerspruch Luft. Psellos war gewiss nicht zugegen. Die Kritik wurde ihm von außen zugetragen. Auch an den kaiserlichen Palast dürfte nicht zu denken sein, denn vor dem Kaiser hat offenbar kein irgendwie geartetes Verfahren – und sei es auch nur eine Audienz – stattgefunden. Michael Dukas hat vielmehr, folgt man Psellos, das Ereignis, von dem er ‘nahezu als Augenzeuge’ Kenntnis genommen hatte, von sich aus aufgegriffen und das Wunder – die Gottesmutter preisend – an seinem Hof in Anwesenheit seiner Berater erörtert (Z. 298-300). Die damit implizit verbundene kaiserliche Billigung des Resultats erklärt dann auch den seltsamen Auftrag an Psellos, eine Rede zu verfassen, deren Ziel zugleich im Lobpreis der Θεοτόκος und in der kaiserlichen Bekräftigung ihres Urteils bestehen sollte (ὁ λόγος ὁμοῦ τὲ εἰς εὐφημίαν ἀρκοίη τοῦ θαύματος καὶ εἰς βεβαίωσιν τοῦ ἀμφιβόλου πράγματος τῷ τυχόντι τῆς δικαιώσεως (Z. 459 f.), weshalb Psellos stolz seine schwierige Aufgabe, πνευματικῶς und πολιτικῶς zu argumentieren, betonen kann.

Ob der kaiserliche Auftrag tatsächlich diesen Zuschnitt hatte, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls hat Psellos ihn so interpretiert. Damit ist jetzt allerdings nur geklärt, dass der Kaiser den Vorgang nach Form und Resultat so akzeptiert, wie er von der Seite des Strategos vertreten wurde. Die geistliche und juristische Beurteilung des Vorgangs und die Frage der Bewertung des Wunders im Rahmen der religiösen und justiziellen byzantinischen Verfassung steht noch aus.

VI

Auf der geistlichen Seite besteht für Psellos die Aufgabe in erster Linie in einer eingehenden Würdigung des Wunders.

Es handelt sich in diesem Fall, so sieht er es, um ein ganz besonderes Wunder, das sich von dem regelmäßig wöchentlich stattfindenden ‘Normalwunder’ erheblich unterscheidet. Das zeigt sich schon daran, dass noch niemals ein Wunder unter derartigen Bedingungen und Umständen aufgetreten ist, weshalb es, wie alle Ereignisse, die sich außerhalb des Üblichen und Gewohnten ereignen, auch erhebliche Aufmerksamkeit erregt hat.

Psellos fragt sich, ob man diese prinzipiell neue Form der Wahrheitsfindung nicht als Modell begreifen und das göttliche Eingreifen zu einem regulären Faktor prozessualer Wahrheitsfindung machen könne126. Die Justiz könnte aufhören, bei schwierigen und strittigen Sachen eine der oft neben der Sache liegenden Entscheidungen zu treffen und die Urteilsfindung der Heiligen Jungfrau überlassen, was wiederum zur Folge hätte, dass die täglichen Rechtsverstöße zugunsten eines streitfreien Lebens aufhören würden, weil alle davon ausgehen könnten, dass jeder Übeltäter auf der Stelle durch die göttlichen Zeichen erwischt würde (αὐτίκα τοῖς θείοις συμβόλοις ἐλεγχθησόμενος, Z. 218-219).

Bevor der Gedanke aufblühen kann, dass diese utopische Externalisierung der justiziellen Beweisverfahren und ihre Delegation an die außerirdische göttliche Macht der antiken Entscheidungsfindung durch ein Orakel ähnele, ergreift Psellos die Initiative und schildert die auf der Hand liegenden Unterschiede zwischen dem in Rede stehenden Wunder und einem Orakel – wobei er es nicht versäumt, die Gelegenheit zu nutzen, um die ganze Palette seiner üppigen Bildung auszubreiten.

Orakel sind rätselhaft und mehrdeutig, sie verlangen Interpretation durch den Adressaten, von dem unter Umständen seherische Qualitäten verlangt werden; die Befragung führt häufig zu nichts oder nur zu finsteren Zeichen (σκυθρωπὰ τὰ σημεῖα); Orakel geben keine klaren Weisungen – selbst das berühmte Daimonion des Sokrates hat diesem nur ab-, aber nicht zugeraten. Demgegenüber sind die Weisungen der Θεοτόκος eindeutig, klar, untrüglich und vollkommen – nichts als die reine Wahrheit. Ein Versuch ihrer Umdeutung oder Auslegung müsste eben deshalb notwendig scheitern (Z. 239 ff.).

Nachdem dieser zentrale Punkt geklärt ist, wäre allenfalls noch zu begründen, wie sich die Vollkommenheit der von der Gottesmutter stammenden Zeichen im Vergleich zur Unvollkommenheit der Orakel erklärt. Denn in welches Buch Psellos auch blickt, ob er in der Septuaginta oder bei Herodot oder bei Euseb die Orakelberichte untersucht – das Resultat ist immer dasselbe. Die Zeichen sind undeutlich oder vieldeutig, wirken zufällig oder gar manipuliert. Der Grund für diesen Befund ist letztlich immer derselbe. Die Orakel blicken auf außerhalb ihrer selbst liegende Ereignisse, die als solche mitwirken müssen oder nach oben, sei es zu den Vögeln oder zu den Gestirnen. Die Heilige Jungfrau dagegen blickt von oben, thront vertikal über allem, ist unmittelbar mit Gott verbunden und bezieht von ihm ihre Wahrheit und die Kraft ihrer Aussagen (θεῷ δὲ ἀμέσοις προσηρμοσμένη ἑνώσεσιν, ἐκεῖθεν ἕλκει τῶν λεγομένων καὶ τὴν ἀλήθειαν καὶ τὴν δύναμιν, Z. 291-292).

Damit ist der panegyrisch-spirituelle Teil abgeschlossen und Psellos kann sich den zivilprozessualen Fragen widmen.

VII

Die erste Frage muss lauten, ob ein solches Gerichtsverfahren, bei welchem an die Stelle staatlicher Justiz ein privat ausgewählter Schiedsrichter treten soll, überhaupt zulässig ist (1). Als Anschlussfragen käme dann die Prüfung, ob das Bestellungsverfahren formal einwandfrei und fehlerlos abgelaufen ist (2), und schließlich die Frage, ob der Schiedsrichter selbst bestimmte Kriterien erfüllen muss (3) – z.B. ob er ein Mensch sein muss, dann ob dessen Geschlecht belanglos ist, ob er ein bestimmtes Alter besitzen muss usw.

Psellos beginnt mit der dritten, der rhetorisch und sachlich auffälligsten und insofern wichtigsten Frage und stellt umstandslos fest, dass in einem außergerichtlichen Verfahren die Delegation der Streitentscheidung an eine den Gesetzen nicht bekannte höhere, außergerichtliche Macht zulässig ist. Die Delegation sei zwar den Gesetzen nicht bekannt, aber nicht gesetzwidrig, sondern übergesetzlich (οὐ παρὰ νόμον μὲν· ὑπὲρ νόμον δέ, Z. 310). Zugespitzt formuliert: eine gesetzesgemäße Entscheidung127.

Kaum merklich ist damit aus der Frage nach der Zulässigkeit der Delegation eine (spirituell überhöhte) Qualifizierung des Schiedsspruchs geworden. Ein Aspekt, der Psellos im Folgenden noch nützlich sein wird.

Anschließend zitiert er zur Begründung (!) für diesen kühnen Griff in die transpositive Normenwelt vier Basilikennormen, die allerdings nicht geeignet sind, seine Ansicht zu (3) – Schiedsrichter kann auch eine höhere Macht sein – zu belegen, sondern nur die nicht gestellte Frage (1) nach der Zulässigkeit schiedsgerichtlicher Verfahren außer Streit setzen.

  1. B 7.2.1 = SBM Δ 33.7 (= D 4.8.1): Das Schiedsgericht gleicht einem zuständigen Gericht und ist dazu bestimmt, die Verfahren zu beenden128; und sogleich: (καὶ αὖθις)129.

  2. B 7.2.13.2 = SBM Δ 33.8 (= D 4.8.13.2): Als Schiedsrichter gilt, wer die Rolle des Richtenden übernommen hat130.

    Und wiederum (καὶ πάλιν):

  3. B 7.2.27.2 = SBM Δ 33.11 (= D 4.8.27.2): Sei der Schiedsspruch gerecht oder ungerecht – jedenfalls muss es bei ihm bleiben131.

    Und der erstaunlichste Rechtssatz (καὶ τό γε θαυμασιώτερον <νόμιμον [sc. κεφάλαιον]>):

  4. B 7.2.20 = SBM Δ 33.9 (= D 4.8.20): Auch wenn sich ein irgendwo als Schiedsrichter Tätiger bei seiner Entscheidung evident irrt, kann er sich nicht korrigieren; mit der Entscheidung hat er nämlich aufgehört Richter zu sein132.

Die Rechtssätze standen in frühen Jahren – ziemlich genau 1000 Jahre früher – im Dienst der genaueren Beschreibung und damit Fixierung des Umfangs und der Tragweite des Entschlusses zweier Streitender, die Entscheidung ihres Zwistes nicht dem gesellschaftlich vorgehaltenen Rechtsgang, sondern einem von ihnen gewählten Schiedsmann anzuvertrauen.

Schiedsrichter wird man nicht durch Ernennung, sondern indem man die Bitte, den Auftrag, den Streit zu entscheiden, akzeptiert (B). Der Auftrag zielt auf ein gerichtsgleiches Verfahren, mündet in einer Entscheidung und endet auch mit ihr (A, D). Deshalb kann die getroffene Entscheidung weder vom Schiedsrichter selbst korrigiert (D), noch wegen inhaltlicher Fehler oder sogar Verletzung des Gerechtigkeitsempfindens angefochten werden (C). Unliebsame Folgen ihrer Vereinbarung (compromissum!) haben sich die Parteien selbst zurechnen (C).

Zur Begründung der bereits beantworteten Frage (3), wem die Entscheidung – Menschen? Tieren? Sachen? Umständen? – anvertraut werden kann bzw. darf, findet sich hier offenkundig nichts.

Setzt man die Einsetzbarkeit der Gottesmutter als völlig selbstverständlich voraus, lassen die aus dem historischen Kontext gelösten Wörter der 4 Normen immerhin die Deutung zu, dass deren Entscheidung (! nicht aber ihre Einsetzung) als eine Entscheidung ὑπὲρ νόμον verstanden werden muss – geradezu als Urteil per Gesetz, unanfechtbar, unkorrigierbar (C und D). Das Gegenteil, das Urteil der ‘Schiedsfrau’ sei ein inferiores und müsse einem solchen der ordentlichen Justiz gleichgestellt werden, hätte sich freilich auch begründen lassen (mit A).

Die rhetorischen Gewinne sind deutlich, πολιτικῶς ist allerdings noch nicht viel argumentiert. Wir haben immerhin den Beleg, dass Psellos für seine Rede aus dem vielbenutzten Handbuch zu den Basiliken, welches wir seit Zachariä von Lingenthal Synopsis Basilicorum Maior133 nennen, einige frühkaiserzeitliche Grundsätze des privaten Schiedsgerichtsverfahrens in die Rede aufgenommen hat.

Mit den nächsten Sätzen wendet sich Psellos der scheinbar weniger bedeutenden formalen Seite der Bestellung zu (2). Die Parteien haben die Ersetzung des üblichen menschlichen Schiedsrichters durch die Gottesmutter freiwillig und ohne irgendwelchen Zwang beschlossen, den Beschluss stipuliert und das Protokoll in je einer Ausfertigung erhalten. Im Protokoll ist die Frage der Bewegung oder Regungslosigkeit des Vorhangs als symbolischer Repräsentanz der göttlichen Entscheidung vereinbart (τὴν οὕτως ἢ ἐκείνως ἕξουσαν, συμβολικὴν δὲ ἀκινησίαν ἢ κίνησιν, τομὴν καὶ ἀπόφασιν τοῦ ζητήματος ἐλογίσαντο, Z. 324 f.).

Mit dieser Kennzeichnung ist Psellos endlich an dem, bis hierher von Anfang an geschickt verhüllten, kritischen Kern der ganzen Absprache angekommen: Als Schiedsrichterin wird zwar die Mutter Gottes berufen, aber materialisieren soll sich ihre Entscheidung in einem Zeichen. Bei Lichte besehen, geht die Einigung der Parteien nur auf die potentielle Bewegung eines Vorhangs zum Zeitpunkt x, beruhend auf der Überzeugung, dass die Θεοτόκος existiert und sich durch einen vertrauensvollen Vortrag zum Handeln bewegen lässt. Der Unterschied ist sichtlich gering zu einer Vereinbarung, die die Entscheidung über Gewinn oder Verlust davon abhängig macht, ob die Vögel nach links/rechts fliegen oder der Ringer Paulos seinen Kampf mit Petros gewinnt/verliert, beruhend auf der Überzeugung, dass ein Götze oder eine Magie die Sache zugunsten des einen oder anderen wenden wird. Wäre auch ein solch abergläubiges Schiedsverfahren zulässig?

VIII

Eine liberale Antwort von der Art ‘Wenn die Parteien es so wollen’, steht Psellos nicht zur Verfügung. Er würde einerseits die Berufung der Parteien auf die göttliche Weisheit der Θεοτόκος auf die Stufe eines beliebigen Glücksspiels herabwürdigen, andererseits heidnische Spektakel aller Art mindestens bis zum Rang eines kaisergerichtlichen Urteilsspruchs erhöhen. Deshalb holt er kräftig aus und setzt zu einer ausgedehnten Rechtfertigung an134:

Wird ein abwegiger Sachverhalt (ἄτοπον πρᾶγμα) zum Kriterium über Gewinn oder Verlust einer Streitsache gemacht, etwa Würfelspiel, Wettkampfgewinne, Vogelflug o.Ä., dann würde Psellos sich weder selbst an einer solchen Wahl beteiligen noch ihr zustimmen, noch würde er eine solche Wahl als eine von den Gesetzen anerkannte bezeichnen.

Damit ist unauffällig ein unbekannter Rechtssatz in die Rede eingezogen. Denn für den ‘gesetzlich anerkannten’ Fall (αἵρεσις ἐγνωσμένη τοῖς νόμοις) gibt es keinen Beleg. Psellos bemüht sich auch nicht, eine solche Norm herbeizuinterpretieren. Er postuliert schlicht die gesellschaftlich vermutlich gebilligten Wahlentscheidungen (αἱ ἐγνωσμέναι βουλήσεις) als ‘gesetzlich’ anerkannte. Von einem Verbot wird nicht gesprochen, aber mit der Dichotomie ‘anerkannt /nicht anerkannt’ ist rhetorisch ein fester Boden gewonnen, von dem aus Qualität und Unsinn bei Schiedsrichterbestellungen weiter illustriert werden können.

Da die Wahl der Gottesmutter eindeutig besser (κρεῖττον) ist als eine bloß gesetzlich anerkannte und das Würfelspiel eine diesbezüglich klar schlechtere (χεῖρον), schließt die erfolgte Wahl nicht nur eine gesetzlich anerkannte (νομικὴ αἵρεσις) ein, sondern ist, da sie aufgrund mystischer Ergriffenheit erfolgte, zugleich als ὑπὲρ νόμον zu bezeichnen. Eine Entscheidung für den ‘Vogelflug’ wäre demgegenüber nicht gesetzeskonform und deshalb als rechtswidrig (παράνομος αἵρεσις) anzusehen.

Der beschriebene Dreiklang (übergesetzlich – gesetzlich – ungesetzlich) der Schiedsrichterbestellungen darf, erklärt uns Psellos, nicht so gedeutet werden, dass die beiden äußeren Glieder – wie häufig – die Extreme kennzeichnen würden und das Mittelglied die goldene Mitte verkörpere, sondern es handelt sich um ein Steigerungsverhältnis vom Unsinnigen und Rechtswidrigen aufsteigend zum Bewundernswerten und Rechtmäßigen, wie die mit Dunkelheit kontrastierende Helligkeit besser ist als jene und schlechter als das volle Licht.

Obwohl die Frage nach der Zulässigkeit eines Vorhangs als Streitschlichter und dessen spezifische Differenz zu den nicht gesellschaftsfähigen ἄτοπα πράγματα bereits vollkommen zugeschüttet ist, schickt Psellos jetzt noch einige argumenta ad absurdum in Form von drei rhetorischen Fragen ins Gefecht (Z. 344-361).

  1. Wenn ein schlichter Richter ohne Jurisdiktion, zum Schiedsrichter gewählt, einen rechtmäßigen, vielleicht aber auch rechtswidrigen Schiedsspruch absetzt, wie kann diesem Spruch gegenüber das mittels des vereinbarten neuartigen Zeichens erlassene Urteil der mit Gottes Hilfe erfolgreichen Satansbezwingerin weniger wertvoll sein?

  2. Ein Ereignis, von dem man nicht weiß, wie man es begreifen und bewundern soll, soll nicht einmal für ein Gerichtsurteil reichen?

  3. Wer von den Jetzigen oder Künftigen könnte es wagen, ein Berufungsgericht zu dem Geschehenen einzurichten oder – etwa weil der Vorgang nicht völlig dem weltlichen Recht entspricht, sondern über ihm steht – das Urteil als rechtswidrig zu kassieren oder an den Areopag135 zu verweisen?

Mit dieser Frage nach der Anfechtbarkeit der als transpositiv erkannten und gefeierten Entscheidung wird noch einmal ein neuer Gesichtspunkt aufgerufen, weshalb das Fragedesign ein wenig aufgeputzt werden muss (Z. 357-361).

Jede richterliche Entscheidung unterliegt der Appellation. Es gibt sogar Fälle, in denen ein gesetzlich vorgeschriebener oder richterlich auferlegter Eid nach Ablegung revidiert werden kann. So kann etwa der prozessuale Schätzeid (ἔνδικος ὅρκος) aus wichtigem Grund oder beim Auftauchen neuer Urkunden revidiert werden136. Beides ist, so Psellos, völlig begründet. Richter können – selbst wenn sie auf den Gipfel der Rechtswissenschaft (τὸ ἄκρον τῆς νομικῆς ἐπιστήμης) gelangt sein sollten – bei der Wahrheitsfindung irren und der Eidespflichtige mag aus Keckheit und/oder Hoffnung auf Gewinn den Allmächtigen missachten. Aber wer sollte es wagen, die Gottesmutter, welche bei der Wahrheitsfindung andere Wege geht, zu tadeln oder gar ein anderes Urteil zu fällen?

Nach einer beiläufigen Notiz (ἐν παρέργῳ), mit welcher Psellos anmerkt, dass es keine Neuigkeit sei, wenn auch nicht vollkommen vom Gesetz gedeckte Rechtshandlungen als legale betrachtet würden137, kann der Redner feststellen, dass, wer auf diesen Umstand (d.h. gesetzeskonforme Verfahrensweise) Wert legt (εἴ τις βούλοιτο)138, der kann davon ausgehen, dass das Verhandelte gesetzlich vollzogen und übergesetzlich vollendet wurde (νόμῳ τελειοῦται καὶ ὑπὲρ νόμον περαίνεται, Z. 366).

Also: Wer von der Gottesmutter Rechte erhält, der wird aus beiden Seiten, aus dem Diesseits und dem Jenseits, eine nicht antastbare Berechtigung besitzen (ἀμφοτέρωθεν ἕξει ἀνεπιχείρητον τὴν δικαίωσιν).

IX

Im überlieferten Text der Rede hinkt dem triumphalen Akkord jetzt ganz anorganisch ein einigermaßen gequältes juristisches Phantasiestück hinterher (Z. 366-380), welches sachlich noch in den unmittelbar vorher und schon mehrfach bespielten Bereich der Psellos-Idee von einer Rechtshandlung gehört, welche nur teilweise auf ein (weltliches) Gesetz rückführbar ist (Z. 355 ff.). Rhetorisch ist es ebenfalls den vorhergehenden argumenta ad absurdum zuzurechnen. Seine Existenz verdankt das bizarre Stück zweifellos dem Umstand, dass Psellos den von ihm gefundenen und erfundenen hybriden Typus einer gleichzeitig spirituell wie zivilistisch organisierten Rede gelegentlich auch πολιτικῶς bedienen muss, obwohl der schlichte Sachverhalt des ‘Wunderurteils’ juristisch kaum etwas zu bieten hat. Dass Psellos das Stück bei seiner Lesung vor dem Kaiser an dieser Stelle vortrug139, ist nicht sehr wahrscheinlich.

Das breit entfaltete Argument lautet so:

Es gibt streitige Verfahren, bei denen die beiden oder auch mehrere Beteiligte zugleich auf der Kläger- und auf der Beklagtenseite stehen, also in einer Person Verfolger und Verfolgte (διώκοντες καὶ φεύγοντες) spielen. Beispiele sind etwa die Erbteilungsklagen (iudicia familiae erciscundae) und die Verfahren zur Grenzbereinigung (actiones finium regundorum). Es liegt auf der Hand, dass in solchen Fällen wechselseitige Forderungen und Obligationen bestehen, die mit richterlicher Hilfe gegeneinander abzugleichen sind.

Psellos stellt sich vor140, dass im Streitfall die Beteiligten gemeinsam auftreten und per Los, Münzwurf oder irgendwelche Zeichen entscheiden lassen, wer das erste Wort (πρωτολογία) hat, also als erster die Klägerrolle übernimmt. Schließlich können nicht alle gleichzeitig klagen. Also klagt schließlich die durch den Zufall zum Gewinner bestimmte Partei als Erste, obwohl dies gesetzlich so nicht geregelt ist. Wenn in solchen Fällen, doziert der zwischen νόμος und πνεῦμα changierende Philosoph, die von allen Beteiligten vereinbarte aleatorische Lösung, also der Zufall, über das für sie erhoffte Resultat entscheidet, wäre es doch wohl abwegig (ἄτοπον), sollte bei einem Sachverhalt, bei dem bereits die Vereinbarung lobenswert (ὁμολογία ἐπαινετή) und dazu das entscheidende Zeichen göttlich war, ein anderes Ergebnis gelten können als eben das durch das göttliche Zufallsregime angezeigte.

Wobei der sensible Denker nicht versäumt, für die Gebildeten unter seinen Hörern darauf hinzuweisen, dass ihm nicht entgangen ist, dass er gerade die Begriffe τύχη bzw. αὐτόματον in der Umgangssprache und nicht wie im Philosophendiskurs üblich verwendet hat. Rechtslogisch ist dieses Erst-recht-Argument sicher noch problematischer als die ‘Analogie’ zur Rechtsfigur der condictio ex lege (Anm. 137).

Soweit die Reihe der Argumente, welche die absolute Unangreifbarkeit der durch das Wunder sichtbar gewordenen Entscheidung der Gottesmutter belegen.

Eben dies ist schließlich auch Absicht und Ziel der laufenden Rede, wie Psellos jetzt (Z. 383 ff.) resümiert, nämlich den Beweis zu liefern, dass die Problemlösung durch das erfolgte Wunder keinen geringeren Rang und keine geringere Geltung hat als richterliche Erkenntnis und Entscheidung.

Anschließend werden die Mönche, welche gegen die Deutung des Wunders als Sieg des Strategen protestieren, noch mit einer pragmatischen Wendung, wie sie dem aufmerksamen Juristen ziemt, zum Schweigen gebracht.

Die frommen Männer haben keinerlei Grund zu murren, denn sie sind – zweifellos nicht zufällig, sondern unfromm kalkuliertermaßen – aus der besseren Position gestartet. Der Sieg sollte ihnen zufallen, wenn der Vorhang regungslos bliebe. Das ist allerdings sein völlig natürlicher und zu erwartender Normalzustand. Die unerwartete Bewegung ist das Wunder. Eben deswegen haben sie sich auch als Sieger geriert und gejubelt, als das Wunder auszubleiben schien. Wie können sie es nun, nach seinem Eintritt, für sich in Anspruch nehmen wollen?

‘Ihr seid’, so ruft Psellos ihnen in direkter Rede zu, ‘offensichtlich durch das Urteil der Heiligen Jungfrau Eurem eigenen Kalkül und Eurer Abrede zum Opfer gefallen! Es soll aber seine Zunge verlieren, wer sich dem Wunder widersetzt und dessen außerordentliche Gestaltungskraft seiner eigenen Beredsamkeit unterstellen will.’

X

Juristisch sei jetzt, so fährt der Redner fort, alles gesagt141. Er komme deshalb noch einmal auf den Anfang seiner Rede, wo der Verlauf des wundersamen Geschehens geschildert wurde, zurück.

Er will nämlich jetzt noch ein weiteres Wunder im Zusammenhang mit dieser Geschichte berichten, um so das Staunen über das Wirken der Θεοτόκος noch bis zur Fassungslosigkeit zu steigern.

Der rechtlich und spirituell siegreiche Strategos erhielt von dem vom Kaiser mit dieser Sache betrauten und zusätzlich von der Heiligen Jungfrau legitimierten Protoprohedros Johannes seine Berechtigungspapiere (τὰ ἔγγραφα δίκαια)142. Mit ihnen in den Händen trat er, um sich zu bedanken, vor die Gottesmutter, die ihm zum Sieg verholfen hatte. Kaum hatte er sich in der Kirche vor ihrer Ikone niedergeworfen und begonnen, seinen Dank abzustatten, da besiegelte die Heilige Jungfrau ihren Richtspruch (ψῆφον ἐπισφραγίζεται), indem sie den Vorhang erneut hochschweben lässt.

Urteilswunder und Bestätigungswunder sind für Psellos ein das Problem (τὸ ζητούμενον πρᾶγμα) kreisförmig umspannendes Band, das von der Lösung zur Besiegelung und zurück läuft und so beide sichert.

Der verblüffende Umstand, dass Psellos mit diesem Anschlusswunder erst herausrückt, als er mit seiner Rede fast am Ende angelangt ist, hat zweifellos redetaktische, rhetorische Gründe. Denn mit Schilderung des Doppelwunders im Sachverhalt eines juristischen Gutachtens, wäre nach der Feststellung, dass Wunder grundsätzlich als Beweismittel tauglich und zulässig sind, die Sache zu Ende gewesen. Unzufriedenheit, Zweifel und Kritik der listigen Mönche, vor dem Anschlusswunder wohl noch verständlich, hatten mit der göttlichen Bestätigung ihr Fundament eingebüßt und sind auch, wie es scheint, verstummt. Sie wären also allenfalls nebenbei zu erwähnen gewesen und hätten nicht kunstfertig und aufwendig widerlegt werden können. Das hätte die ganze Rede erheblich reduziert und zu einem nüchternen Bericht herabgesetzt, der kaum dem kaiserlichen Auftrag entsprochen hätte.

So aber hat Psellos sich selbst in die Lage versetzt, zwischen den Wendemarken hin und her laufend (ἄνω καὶ κάτω) das Rednerstadion zu durchmessen und bald die göttlichen, bald die auch sinnlich zugänglichen Sachverhalte zu traktieren.

Abschließend will er jetzt noch etwas Erhabenes (τί καὶ ὑψηλότερον) vortragen.

Diesen Wunsch erfüllt er sich, indem er – mehr spirituell (πνευματικώτερον) als aristotelisch (ἀριστοτελικῶς) – zu zwei Arkana Stellung bezieht: Einmal zur Frage nach der Ursache der Gotteszeichen, wie sie im vorliegenden Fall eine Rolle spielten (ἡ αἰτία τῶν τοιούτων θεοσημειῶν), obwohl Gott allein die wahre Ursache kennen kann (Z. 415-439), zum anderen zum Problem der göttlichen Leitung der Seelen (περὶ θεαγωγίας ψυχῶν, Z. 441-447)143.

Mit einem Dank an die Gottesmutter, die es ihm ermöglicht hat, übernatürliche Inspirationen in einer dem Übersinnlichen eher abgeneigten Zeit zu erläutern, und mit einem Gebet, dass Gottvater, Mutter und Sohn seine Taten (τὰ ἡμέτερα πεπραγμένα) dereinst nachsichtig beurteilen möchten, beendet der Redner seinen als Hypomnema und Panegyrikos konzipierten Vortrag.

XI

Der Ertrag an Rechtstatsachen, den diese Rede liefert, ist relativ gering, aber trotzdem erstaunlich. Die durch und durch rational verfasste und praktisch von den Untertanen ebenso gelebte byzantinische Rechtsordnung, die selbst im Kirchenrecht ohne Berufung auf das Göttliche auskommt, hat an einem sensiblen Punkt, dem Beweisverfahren im zivilen Prozessrecht, den Einbruch des Wunders fallweise nicht bloß toleriert, sondern sogar theoretisch begründet. Allerdings nur und das ist das Entscheidende, im außerstaatlichen, privaten Bereich, wenn dies mit dem Willen der Beteiligten und nach den formalen Vorgaben des Vertragsrechts geschah. Eine juristische Verwandtschaft mit den iudicia dei, den Gottesurteilen oder Ordalen in den Strafverfahren des Westens jener Zeit, besteht offenkundig nicht.

Noch interessanter ist der Einblick in die Rechtsauffassung der Akteure.

Wie der Kaiser von dem Geschehen in Kenntnis gesetzt wurde, ist unklar. Die Schilderung von Psellos – der Kaiser war nahezu Augenzeuge (τοῦ γεγονότος θαύματος μόνον οὐκ αὐτόπτης γενόμενος), er hat viel über das Ereignis nachgedacht (πολλοὺς ἀνακινήσας περὶ τῶν θειοτέρων λογισμούς), er hat das Geschehene bewundert und darüber geredet (ἐθαύμασέ τε τὸ τελεσθὲν καὶ τοῖς ἀγράφοις λόγοις ἐκόσμησεν: Z. 297-299) – schließt jedenfalls aus, dass irgendein Verfahren, vielleicht nicht einmal eine Audienz, stattgefunden hat. Dem Kaiser wurde die Sache gemeldet, er hat darüber nachgedacht, sich ein Urteil gebildet und Psellos beauftragt, das Ganze detailliert zu schildern und öffentlich vorzutragen. Das Ergebnis des Auftrags wird (von Psellos?) gesiegelt und unterschrieben und dient als Legitimationspapier für den Strategen.

Das ist demnach eine normale Regierungsverfügung, allerdings versehen mit einem kaiserlichen Vollwort, einer Billigung oder Bestätigung, ähnlich einem Privileg oder einem Urteil, ausgefertigt in kunstvoller Rede durch einen Berater, Juristen und Würdenträger, der als Mönch und mit seinem Ehrentitel Hypertimos firmiert.

Diese zunächst etwas bizarr wirkende Urkunde ist allerdings angesichts einer Staatsorganisation, bei der sämtliche Machtaspekte (Gesetz, Verwaltung, Militär und Justiz) restlos in der Hand einer Person konzentriert sind, deren Dispositionsbefugnisse allenfalls göttlicher Kontrolle unterliegen, keine sehr befremdliche Erscheinung.

Hier ist letztlich auch der Grund zu suchen für den heutzutage zumindest erstaunlich wirkenden Umgang mit der Rechtslage – denn darum ging es den Streitparteien schließlich – durch Psellos. Er interpretiert den kaiserlichen Auftrag, eine detailliertere Darstellung und Lobrede zu verfassen (τελεωτέραν ἐπεκδιήγησίν τε καὶ εὐφημίαν, Z. 300) dahingehend, dass sein Redeziel (τῷ λόγῳ σπουδαζόμενον, Z. 383) darin bestehe nachzuweisen, dass dem Vorhangwunder keine Abrede über einen abwegigen Gegenstand (ἄτοπον πρᾶγμα, siehe oben vi) zugrunde gelegen hat und dass das Wunder als solches nicht weniger Geltungskraft hat als richterliche Meinung und Urteil (οὐκ ἔλαττον ἰσχύει δικαστικῆς γνώμης καὶ ψήφου). Für beide Aspekte hätte er in der überlieferten römischen Rechtsmasse keine Regelungen finden können. Er macht aber auch keinen derartigen Versuch, sondern unternimmt es, dem ‘Zeichen’ die gleiche Verbindlichkeit zuzuweisen wie einem justiziellen Urteil. Das ist ihm, urteilt man auf Basis der zeitgenössischen Prämissen, zweifellos geglückt.

Bereits mit dem Einfall, sein Hypomnema auf der bis dahin unbekannten – und ein Unikat gebliebenen – Idee einer zweispurigen Argumentation (πολιτικῶς /πνευματικῶς) aufzubauen, hat sich Psellos auf die rhetorische Siegesstraße begeben. Denn wer beim Wettkampf um die größere Wertigkeit den Sieg davontragen würde, konnte kaum zweifelhaft sein. Das wäre ihm schwerlich gelungen, wenn er, wie ein moderner Jurist, versucht hätte, sowohl den Vorhang als auch dessen wundersame Hebung unter das positive Recht zu subsumieren. Der von Psellos eingeschlagene und erschöpfend durchmessene Weg ist allerdings nur gangbar, wenn das Recht rein instrumentell als frei verfügbares Herrschaftsmittel verstanden wird – eine Auffassung, wie sie Justinian mit seiner bekannten Wendung armis legibusque gubernare im Vorwort zu seinen den Studenten gewidmeten Institutionen für die Byzantiner gültig formuliert hatte144. Bei diesem Konzept ist Psellos geblieben. Die Byzantiner stehen unter dem Kaiser, nicht unter dem Recht145.

Noten

1

Kritisch ediert von Günter Weiß, Fontes Minores ii, hrsg. v. D. Simon, [Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte, 3], Frankfurt am Main 1977, 147-214. Weitere dreizehn, allerdings wesentlich kürzere, zum Teil auch in Prosa verfasste Produkte dieser Art hat Weiss in seiner Untersuchung der ‘juristischen Bibliothek’ des Psellos zusammengestellt (JÖB 26, 1977, 79-102). Soweit diese Texte nicht unediert geblieben oder nur mangelhaft und verständnislos gedruckt sind, fehlt es für die edierten bislang an Versuchen, sie inhaltlich für das Rechtsverständnis ihres Autors fruchtbar zu machen. Neben der mnemotechnischen Form dürften die abwertenden Floskeln Zachariäs von Lingenthal und seiner Zeitgenossen gegenüber der Synopsis legum (‘kindisch’, ‘zusammengeflickt’) Versuche in dieser Richtung unterbunden haben.

2

Gesammelt und ediert von George T. Dennis, Pselli Orationes forenses et acta, [Bibliotheca scriptorum Graecorum et Romanorum Teubneriana], Stuttgart – Leipzig 1994. Der sprachliche Umfang dieser Texte steht naturgemäß in umgekehrtem Verhältnis zum rechtstechnischen Gehalt.

3

Nur wenige sind ganz erhalten wie der sogenannte Tractatus de peculiis (edd. M.Th. Fögen und D. Simon, in: Fontes Minores x, hrsg. v. L. Burgmann, [Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte, 22], Frankfurt am Main 1998, 261-318) und das Ὑπόμνημα περὶ δύο ἐξαδέλφων (Rhalles/Potles, Σύνταγμα τῶν θείων καὶ ἱερῶν κανόνων, Bd. V, 340-353).

4

Insofern fehlt der immer wieder einmal erörterten Frage (Weiß a.a.O. 82, G.T. Dennis, A rhetorician practices law: Michael Psellos, in: Law and society in Byzantium: ninth – twelfth centuries, edited by A.E. Laiou and D. Simon, Washington D.C. 1994, 187-197 [hier: 187]), ob man Psellos als ‘Jurist’ bezeichnen könne, von vornherein das Fundament. Er selbst sah sich vorrangig als Philosoph, seine Zeitgenossen hätten vermutlich gesagt, dass er auch (!) ein Rechtskenner, ein νομοτριβούμενος und διδάσκαλος, gewesen sei.

5

D. Simon [und] D. Reinsch, Urteil von Konstantin IX. Monomachos im Rechtsstreit über ein Landgut, Ε.Κ.Ε.Ι.Ε.Δ., 51 (2022), 297-328; Reinsch/Simon, Psellos und Elpidios, Medioevo greco 22 (2022), 165-188.

6

Ψελλοῦ – θαύματι : τοῦ αὐτοῦ (i.e., ut legitur f. 2, τοῦ φιλοσοφωτάτου καὶ ὑπερτίμου Ψελλοῦ) λόγος – θαύματι V i.m.

7

δικαστήριον u : διακαστήριον V

I

ἀνάνδρως – τὸν Λόγον: cf. Psell., Theol. ii 35.42-45 Westerink/Duffy πιστεύω καὶ ὁμολογῶ τὴν ἁγίαν θεομήτορα Μαρίαν ἄνευ ἀνδρὸς συλλαβεῖν τὸν κύριον ἡμῶν Ἰησοῦν Χριστὸν καὶ ἄνευ ὠδίνων τεκεῖν

II

ποιητικοὶ – ἐγκατιδρύουσιν: cf. ex. gr. Hes., Erga 259 (ἡ Δίκη) αὐτίκα πὰρ Διὶ πατρὶ καθεζομένη Κρονίωνι

III

οὐρανίοις θώκοις ἐγκαθιδρύουσιν: cf. Thdt., Ps.1 (PG 80.940.28-29) σὺ δὲ ὁ δίκαιος κριτὴς ἐγκαθήμενος τοῖς οὐρανίοις θώκοις

IV

ὁ ἐξ αὐτῆς – ἐνδυσάμενος: cf. ex. gr. Nikeph. Patr. I, Antirrh. tres adv. Const. (PG 100. 284.31-33) ὁ Λόγος οὐσιωδῶς ἐνοικήσας ἐν τῇ πανάγνῳ καὶ Θεοτόκῳ Παρθένῳ ὅλον ἄνθρωπον ὅλῳ ἑαυτῷ συνῆψεν

V

.ὅλον – μετέδωκεν: cf. ex. gr. Epiph., Homil. in Christi resurr. 11.4-12.1 Nautin ὁ γὰρ κύριος ἀπέθανεν ὑπὲρ πάντων. οὗτος δὲ ὁμοίως ἐνδυσάμενος ὅλον τὸν ἄνθρωπον

8

ad ἐχρῆν – δυνάμεσι spectans γνωμικόν V i.m.

9

ad τῇ – φύσει spectans ἤγουν τῷ θείῳ λόγῳ τὴν ἁγίαν θεοτόκον ἤγουν τὴν αὐτῆς σάρκα V s.l.

10

ad τὴν ὑποκειμένην – ἕνωσιν spectans ἕνωσιν δὲ ποίαν V s.l.

VI

καὶ τῆς – ἐγγύτητος: cf. Psell., Theol. ii 35.44-45 τὴν αὐτὴν ὁμολογῶ ὑπερτέραν γενέσθαι τῶν χερουβὶμ

VII

παντὶ τόπῳ ἀπεριόριστον: cf. ex. gr. Cyrill. Alex., Comm. in XII proph. minores I 134.27-28 Pusey τόπῳ μὲν γὰρ ἀπεριόριστον παντελῶς τὸ θεῖόν ἐστι

11

τὰ μὲν bis exh. V

12

ὅπη V : ὅπου Bid. tacite

13

ὁπόσα V : ὁπόσοι Bid. Fi.

14

καὶ secl. Bid.

VIII

ἀνομοίου … ὁμοιότητος: cf. Psell., Theol. I 45.87 et ibid. app. fontium

15

τῶν ψυχῶν V : τῆς ψυχῆς Bid. tacite

16

ἐλλάμψεων u : ἐλλάψεων V

17

ἐντύπωτον Bid. tacite Fi. : εὐτύπωτον V

18

ἐξαιροῦντες Bid. Fi. : ἐξαίροντες V

19

θεότητος V : θεοσημίας Bid. dubitanter

20

περιλαμβάνει Bid. Pap. : παραλαμβάνει V

21

ante ἕτερον add. τὸ Bid. dubitanter

22

ἐξαίρετον u : ἐξαίροντον V

23

περιθέουσιν Bid. Fi. : παραθέουσιν V

24

τί V : τοι Pap.

25

ἀνεώγνυσθαι V : ἀνοίγνυσθαι Pap.

26

θεόπαιδος V : Θεοτόκου Bid. dubitanter

IX

ῥήγνυται – καταπέτασμα: cf. NT, Matt. 27.51 καὶ ἰδοὺ τὸ καταπέτασμα τοῦ ναοῦ ἐσχίσθη = Marc. 15.38 = Luc. 23.45

27

τοῦτο V : τούτου Bid.

28

πράγματος V : θαύματος u

29

εἰληφὸς Bid. Sid. Fi. : εἰληφὼς V

30

περὶ Bid. tacite Sid. tacite Fi. : παρὰ V

31

τοῦτο V : τούτῳ Bid.

32

καταγαγόντες u : καταταγαγόντες V

33

περὶ Sid. tacite : παρὰ V Bid. Fi.

34

ἐπιβόλως V Fi. in textu : ἐπηβόλως Fi. in app. : ἐπιβούλως u Sid. tacite

35

περὶ Bid. Fi. : παρὰ V Sid.

36

μείνοι V Sid. : μένοι Bid. : μείναι Fi.

37

οὔμενουν V : οὐμενοῦν Fi. tacite

38

τὸν Bid. Fi. : τὸ V Sid.

39

ἀπεληλύθασιν V : ἀπεληλύθεσαν Bidez dubitanter

40

δικαστὴς u : διακαστὴς V

41

οὐ corr. ex ὁ u : ὁ V

X

ὁπηνίκα – <Ἀιλώ>: cf. lxx, Iosua 10.12-14

42

Ἀιλώ addidimus e Septuaginta

XI

καὶ τούτου – ἀμαύρωσεν: cf. NT, Luc. 23.44

43

μεσημβρία Bid. Fi. : μεσημβρίαν V Sid.

44

post τεσσαρεσκαιδεκαταία add. δὲ Bid.

XII

τὸ περὶ τὸν Ἐζεκίαν – βεβαιωθῇ: cf. LXX, Is. 38.5; 8

45

Ἀμφιάρεως Bid. dubitanter Fi. : ἀμφιάρεω ( s.l.) V Sid.

46

ἀμφιβολώτατον (-βολώ s.l.) V p.c. Bid. : ἀμφιλογώτατον V a.c. Fi. : ἀμφιβολογώτατον Sid.

47

αὐτοῖς Bid. dubitanter Fi. : αὐταῖς V Sid.

48

Γοργίᾳ nos : Γοργίου V edd.

49

ἐστι Bid. Sid. Fi. : ἔτι V

50

ἔνθεν Bid. Fi. : εὐθὺς V Sid.

51

ἐλλάμψεως Bid. Sid. Fi. : ἐλλάψεως V

52

περὶ Bid. : παρὰ V : πρὸς Sid. tacite

53

τι u : τοι V

54

ἐν φωνῆς V : ἐν φωνῇ Bid. Fi. : εὐφώνῳ Sid.

55

προτρέπον u : προτρέπων V

XIII

εἴη – νοῦ: cf. Proklos, In Platonis rem publicam comm. ii 94. 24-26 Kroll ὁ δὲ εἰληχὼς δαίμων ἐστὶν ὁ τῶν γενεσιουργῶν βίων ἔφορος, κυβερνῶν πᾶσαν ἡμῶν τὴν ἐν τῇ γενέσει πολιτείαν

XIV

Χρυσανθίῳ – βδελύγματα: cf. Eunap., Vitae philosoph. vii 2.9-10 (475.11-12 Boissonade)

56

ἐπέπαιζεν Fi. : ἐ//παιζεν V : ἔπαιζεν u Bid. : ἐνέπαιζεν Sid.

XV

καὶ σκυθρωπὰ – σχήμασι: cf. Eunap., Vitae philosoph. VII 3.10-14 (476.49-477.7 Boissonade)

57

ἀληθεύοι V u s.l. (superscr. οι) Sid. : ἀληθεύει u Bid. Fi.

XVI

λόγιον … κρίσεως: LXX, Ex. 28.15 λογεῖον τῶν κρίσεων; 28.29 τοῦ λογείου τῆς κρίσεως; 28.29a et 30 τὸ λογεῖον τῆς κρίσεως

XVII

λίθοι – ἀλήθεια: cf. LXX, Ex. 28.11 διαγλύψεις τοὺς δύο λίθους ἐπὶ τοῖς ὀνόμασιν τῶν υἱῶν Ἰσραήλ. καὶ θήσεις τοὺς δύο λίθους ἐπὶ τῶν ὤμων τῆς ἐπωμίδος; LXX, Ex. 28.30 καὶ ἐπιθήσεις ἐπὶ τὸ λογεῖον τῆς κρίσεως τὴν δήλωσιν καὶ τὴν ἀλήθειαν

XVIII

ἐπένδυμα ἐπιστήθιον: cf. LXX, Ex. 28.4 τὸ περιστήθιον

XIX

τὸ ἱλαστήριον – κιβωτῷ: cf. LXX, Ex. 25.17 καὶ ποιήσεις ἱλαστήριον; 25.21 καὶ ἐπιθήσεις τὸ ἱλαστήριον ἐπὶ τὴν κιβωτὸν ἄνωθεν

XX

τὰς θειοτέρας – ἐλλάμψεων: cf. LXX 25.22 καὶ λαλήσω σοι ἄνωθεν τοῦ ἱλαστηρίου κατὰ πάντα, ὅσα ἂν ἐντείλωμαί σοι πρὸς τοὺς υἱοὺς Ἰσραήλ

XXI

οἱ μὲν – ὡρίσαντο: cf. Herod. III 84,3

XXII

ὁ Δαρείου – σοφίσματι: cf. Herod. III 85-87

XXIII

Ῥωμύλῳ – ὑπερπέτανται: cf. Dion. Halic., Antiqu. Rom. I 86.4 δώδεκα γῦπες αἴσιοι πετόμενοι ὤφθησαν

XXIV

ὅθεν – μετεωρίζεται: cf. Dion. Halic., Antiqu. Rom. II 5.3 μετεωρίζεται γὰρ ἀπὸ τῶν βορείων μερῶν ὁ τοῦ ἄξονος πόλος

58

ὄρνεις Bid. Sid. tacite : ὄρνις V

59

δύσερως V a.c. Bid. Fi. : δύσερις V p.c. (superscr. -ις) Sid.

60

ἐπικρέματαί V : ἐπικρίνεταί Westerink apud Fi.

61

τοὺς add. Bid.

62

σχημάτων V a.c. u p.c. (superscr. σχη-) Bid. Fi. : σωμάτων V p.c. (superscr. σω-) : u a.c. Sid.

63

περὶ Bid. tacite Sid. tacite : παρὰ V Fi.

64

φάσεων nos : φύσεων V edd.

65

ἐξηγηταὶ V p.c. (superscr. -ταὶ) Sid. : ἐξηγητικοὶ V a.c. Bid. Fi.

66

διισχυρίζοντο Sid. tacite : διισχυρίζονται V Bid. Fi.

67

θῆλυν Bid. : θῆλυ V Sid. Fi.

68

τέξεσθαι nos : τέξασθαι V edd.

69

τι V : τοι u

XXV

οὔ τι κοῦρον, ἀλλὰ κόρην: Porph., De philos. ex orac. apud Euseb., Praep. evang. VI 1.2 (294,11-12 Mras) οὔ τι δὲ κοῦρον, / ἀλλὰ κόρην

XXVI

Φοίβη – γόνον: Porph., De philos. ex orac. apud Euseb., Praep. evang. VI 1.2 (294.12-13 Mras) Φοίβη γὰρ ἐΰσκοπος ἤροσεν ἁγνὴν / Κύπριν ἐπειγομένην θῆλυν γόνον

XXVII

ἀπὸ – ἐφέρετο: cf. Porph., De philos. ex orac. apud Euseb., Praep. evang. VI 1.3 (294.14-15 Mras) ἰδοὺ καὶ ἀπὸ τοῦ σπορίμου, ὅτι σελήνη Ἀφροδίτην ἐφέρετο, εἶπεν ὅτι θῆλυ γεννηθήσεται

XXVIII

οὕτως – ὀρίνει: cf. Porph., De philos. ex orac. apud Euseb., Praep. evang. VI 2.1 (295.15-17 Mras) οὕτως καὶ ὁ Ἀπόλλων περί τινος, ἅμα καὶ τὴν περὶ στρατιὰν προθυμίαν ἀφηγούμενος πόθεν αὐτῷ γίνεται, ἔφη· Ἄρεα κραιπνὸν ἔχει γενεθλήιον, ὅς μιν ὀρίνει

70

τοὺς ἡμετέρους πυρσοὺς Bid. : τοῖς ἡμετέροις πυρσοῖς V Sid. Fi.

71

δικαστήρια ex διακαστήρια corr. V

72

ὑπεραναβεβηκὼς u Bid. Fi. : ὑπαναβεβηκὼς V Sid.

73

τὴν add. Bid. dubitanter

74

τὰ Bez. Bid. dubitanter : τὸ V Fi.

XXIX

περὶ δικαστῶν – αἱρετῶν δικαστῶν: cf. SBM Δ 33.tit. περὶ δικαστῶν καὶ δικαιοδοσίας αὐτῶν καὶ τάξεως καὶ παρέδρων αὐτῶν καὶ περὶ αἱρετῶν δικαστῶν

75

δικαστῶν nos ex SBM : δικαστικῶν V Bid. Fi. : δικαστηρίων Sid. tacite

XXX

τὸ αἱρετὸν – δίκας: SBM Δ 33.7 (225 Zepoi)

XXXI

αἱρετὸς – ἀναδεξάμενος: SBM Δ 33.8 (225 Zepoi)

XXXII

εἴτε – δεῖ: SBM Δ 33.11 (225 Zepoi)

76

τό γε Bid. Fi. : τότε V : τό τε Sid. tacite

XXXIII

κἂν πλανηθῇ … ἐν τῷ ψηφίζεσθαι … οὐ – δικαστὴς: SBM Δ 33.9 (225 Zepoi)

77

περὶ u : παρὰ V

78

τοῖς λογισμοῖς nos : τοὺς λογισμοὺς V edd.

79

ἄλλώ τω V : ἄλλῳ τῳ Bid. Sid. : ἄλλῳ τῷ Fi. tacite

80

δρόμοις Bid. Fi.: δράμοις V Sid.

81

V Sid, Fi. : ὅτι vel ὡς Bid. dubitanter

82

ad τούτοις spectans ἤγουν πεττοῖς {τῆ} κυβεία καὶ τοῖς λοιποῖς V i.m. u i.m. (non exh. τῆ)

83

περὶ Bid. tacite Sid. tacite : παρὰ V Fi.

84

τοι nos : τι V edd.

85

συμπεπέραται nos : συμπεπέρανται V edd.

86

τοι V Sid. : τι Bid. Fi.

87

δικάζοι V Sid. : δικάζει u Bid. Fi.

88

τόκῳ Bid. : τόπω V Sid. Fi.

89

ἔχει V : ἔχοι Bid. dubitanter

90

οὔμενουν V Sid. Bid. : οὐμενοῦν Fi. tacite

91

ἐφεῖναι Bid. Fi. : ἀφεῖναι V Sid.

XXXIV

μεγάλης – δύναται: cf. SBM Ο 3.3 (451 Zepoi) et Ο 2.11 (449 Zepoi)

92

ὑποκειμένης ὁ νόμος V Sid. Fi. : ὁ νόμος ὑποκειμένης Bid.

93

παρὰ Bid. Fi. : περὶ V Sid.

XXXV

τὸν ἐξ λέγε κονδικτίκιον – ἐκβιβάζεται: cf. B 24.8.6 ὁσάκις νέος νόμος ἐνοχὴν εἰσάγων μὴ εἴπῃ τὴν ἀγωγὴν, ὁ ἐκ νόμου ἁρμόζει; cf. etiam Proch. auct., Parat. 24.6.42-44 διὰ τοῦ ἐξ λέγε κονδικτικίου, τουτέστι τῆς νομίμου ἀπαιτήσεως· ἐξ λέγε γὰρ ἡ ἐκ τοῦ νόμου ἀπαίτησις.

XXXVI

ἐπεὶ δὲ – ἕτερα: cf. Synops. Minor Δ 7

XXXVII

ἐπεὶ δὲ οὐκ ἐπὶ πασῶν τῶν ἀγωγῶν τῷ μὲν τῶν ἀντιθέτων τὸ κατηγορεῖν μόνως· τῷ δὲ τὸ ἀπολογεῖσθαι διῄρηται, ἀλλ’ ἔστιν οὗ τοῖς αὐτοῖς τἀναντία ἐστὶ· καὶ οἱ αὐτοὶ διώκοντές τέ εἰσι καὶ φεύγοντες: cf. B 52.1.36 μικταὶ ἀγωγαί εἰσιν ἐν αἷς ἑκάτερος ἐνάγων ἐστίν

XXXVIII

οἱ αὐτοὶ διώκοντές τέ εἰσι καὶ φεύγοντες: cf. B 42.3.2.3 ἕκαστος κληρονόμος καὶ ἐνάγων καὶ ἐναγόμενός ἐστιν

XXXIX

ἐπὶ τῶν λεγομένων – ὁπόσα ἕτερα: cf. Psellos, Poem. 8.763-765 διπλᾶ δὲ δικαστήρια ταῦτα τὰ τρία μόνα· τὸ περὶ διαιρέσεως κοινῶν τινων πραγμάτων, τὸ περὶ φαμιλίας τε, τὸ περὶ ὅρων τρίτον; cf. B 12.2.2 ἐν τοῖς τρισὶ διπλοῖς δικαστηρίοις, οἷον τῷ περὶ ὁροθεσίων καὶ τῷ διαιροῦντι τὰ τῆς φαμιλίας καὶ τῷ διαιροῦντι τὰ ἐπίκοινα, ἴση πάντων ἐστὶν ἡ αἵρεσις, δοκεῖ δὲ ἐνάγων εἶναι ὁ προκαλούμενος εἰς τὴν δίκην

XL

ὁποῖόν ἐστι τὸ μεταξὺ τῶν συγκληρονόμων κινούμενον: cf. B 52.1.36 ὡς … καὶ περὶ διαιρέσεως φαμιλίας

XLI

ὃ δὴ καὶ ἰνρὲμ καὶ περσονάλιον ἐστί τε καὶ ὀνομάζεται (τουτέστι πραγματικὸν καὶ προσωπικόν): cf. B 52.1.36 τῷ ὀνόματι τῆς ἀγωγῆς καὶ ἰnrèm καὶ προσωπικαὶ δηλοῦνται

XLII

τὸ περὶ ὅρων ἰθυντέων: cf. B 52.1.36 ὡς ἐπὶ τῆς περὶ ὅρων ἀγωγῆς

XLIII

τοῦτο δὴ τὸ κοινὸν λάχοιεν ἢ ἀπὸ συμβόλου τινὸς ἢ ἀφ’ ἑτέρου τρόπου: cf. B 7.5.14 εἰ δὲ οἱ δύο προκαλέσονται, κλήρῳ τὸ πρᾶγμα διακρίνεται

94

οὐκοῦν V Sid. : οὔκουν Bid. tacite Fi. tacite

95

θεῖον V Sid. Fi. : θείως Bid. dubitanter

96

ἄλλό τι V Sid. Fi. : ἄλλην τινὰ Bid. dubitanter

97

αἰτίων V : αἰτιῶν edd. tacite

98

ἐμέλλησεν Bid. tacite Fi. : ἐμέλησεν V Sid.

99

τὴν add. Bid. dubitanter

100

μέτοχα u : μέτοχοχα V

101

ἐλλάμψεις u : ἐλλάψεις V

102

ἔλλαμψις u : ἔλλαψις V

XLIV

μέγα – ἄξων: Hom., Il. 5.838 μέγα δ᾽ ἔβραχε φήγινος ἄξων

103

ἐπιδρομάδην V p.c. edd. : ἐπιδροχάδην V a.c. : ἐπιτροχάδην u

104

χείρους Bid. Fi. : χεῖρας V Sid. : χείρας u

105

ἔλλαμψιν Bid. Sid. Fi. : ἔλλαψιν V

106

διερμηνεύσεως Bid. tacite Fi. : δι᾽ ἑρμηνεύσεως V Sid.

107

αὐχμός Westerink apud Fi. : ἀχαιός V : Ἀχαιός Bid. Sid.

108

post τις add. τῆς Fi. coll. Plat., Meno 70 c 4 sed cf. Psellos, Orat. minora 24, 61-62

109

σοφίας V Sid. Fi. : σοφιστὴς Bid.

110

δ᾽ ἔδει Bid. dubitanter : δὲ δεῖ V Sid. Fi.

111

αὑτὸ nos : αὑτὸν Bid. dubitanter : αὑτὰ V Fi. : αὐτὰ Sid.

XLV

λογισμῷ – εὐθύνειν: Greg. Naz., or. 16 (PG 35.945.3-4) λογισμῷ λογισμὸν πλήσσων καὶ πράξει πρᾶξιν εὐθύνων; cf. Psell., Theol. I 13.90-91 εἰ λογισμῷ λογισμὸν πλήξεις, εἰ πράξει πρᾶξιν εὐθύνεις; cf. etiam Psell., Theol. I 70.215

112

Siehe odb i 293 s.v. Blachernai, Church and palace of.

113

Sobald Urteile (einschließlich Begründung!!) in autorisierten Sammlungen publiziert werden, sind derlei Manöver nicht mehr möglich. Bis dahin war allerdings ein weiter und längst noch nicht weltweit selbstverständlich gewordener Weg zurückzulegen.

114

Wechselt das Ziel des Redners in die pädagogische Absicht, seinen Eleven die mit für sie unverständlicher Terminologie gespickten Lehrsätze des justinianischen Rechts gedächtnisgerecht zu vermitteln, besteht die Kunst darin, die Materie in leicht fassbare 15-Silber zu fassen, was die Zeitgenossen zweifellos nicht verächtlich oder kindisch, sondern bewundernswert fanden. Die Beachtung dieser, nach den Gesetzen der Rhetorik eher simplen Regel, dass das Ziel das Format und dieses den Stil diktiert, hätte die Forschung, soweit sie nach Autoridentifizierung mittels Stilanalyse strebt, vor manchem Fehlurteilen bewahren können. Dasselbe gilt offenkundig auch für die Identifikation über juristische Berufe (‘Theoretiker nicht Praktiker’, ‘Rhetoriker nicht Jurist’, ‘Anwalt nicht Richter’ etc.).

115

Z. 293-304. Dazu bedurfte es fast übernatürlicher Fähigkeiten. Der Hinweis des Redners, dass er die Dynamik seiner Rede vermutlich dem Kaiser und die Inspiration zu ihrem Gehalt wohl der Gottesmutter verdanke, ist ein – hier durch die Fakten erzwungenes! – Standardkunststückchen des guten Redners zur scheinbescheidenen Überhöhung der eigenen Person durch Berufung auf den Segen der anerkannt Mächtigen.

116

Eine Nacherzählung der Geschichte in Englisch findet man bei George T. Dennis, A rhetorician practices law: Michael Psellos, in: A. Laiou [und] D. Simon (Hrg.), Law and society in Byzantium, Washington D.C. 1994, 194-197.

117

Siehe A. Laiou, D. Simon, Eine Geschichte von Mühlen und Mönchen, Bull.Ist.Dir.Rom. 30 (1988), 619-676.

118

Siehe Anm. 5: Simon/Reinsch, Urteil von Konstantin ix. Monomachos.

119

Das Verbot der Doppelbestrafung geht vielleicht schon auf die hellenistische Zeit zurück, wofür die Stelle 38.4 aus dem Corpus Demosthenicum angeführt wird, ohne dass die dort erwähnten νόμοι jemals entdeckt worden wären. Auch in den römischen Rechtsquellen fehlt es (anders als in der Rhetorik) an Belegen für das ‘Verbot’. Siehe zum Ganzen M. Kaser [und] K. Hackl, Das römische Zivilprozessrecht2, München 1996, § 11 iv.2 und dort Anm. 60 und 61.

120

Die Forderung nach einem zivilistischen Wiederaufnahmeverfahren ist mit dieser, an die Magie der performativen Äußerung gemahnenden Vorstellung a limine erledigt. Zu diesen Vorstellungen siehe knapp Ch. Thomale, Materielle Rechtskraft, Eine kurze Ideen- und Kodifikationsgeschichte, Juristenzeitung, 73 (2018), 430-434. Im Detail dieses Konstrukt schlüssig auszuarbeiten ist bislang nicht gelungen. Die Juristen sagen dann, die ‘Einzelheiten’ seien ‘strittig’.

121

Ich folge dabei der Skizzierung durch Bernhard Windscheid in seiner berühmten Schrift, Die actio des römischen Zivilrechts vom Standpunkte des heutigen Rechts (Düsseldorf 1856, S. 1-8). Windscheid verfolgte mit seinem Buch die Absicht, an einem zentralen Punkt das als unentbehrlich angesehene römische Recht so ‘umzugießen’, dass es zu deutschem Recht würde, um auf diese Weise ‘das römische Recht auf seinem eigenen Boden zu überwinden’. Um dieses Ziel zu erreichen und zu vermeiden, dass Römisches unrichtig als deutsch ausgegeben wurde, musste er an Grundbegriffen zeigen, was elementar römisch war, um die Begriffe durch ‘richtige’ Bestimmung dann auf den deutschen ‘Rechtsgedanken’ umgießen zu können. Bei diesem Vorgehen bediente er quasi absichtslos eine tiefschürfende rechtshistorische Hermeneutik.

122

Bei uns, so hat Windscheid mit seinen Zeitgenossen weitergedacht, steht der Richter dagegen unter dem Recht, womit der große Pandektist der faszinierenden, normativen Idee von der Bindung des Richters an das Gesetz die schuldige Reverenz erweist. Mit diesem Gedanken ließ sich die ‘Gewaltenteilungslehre’ durchsetzen. Ob der römische Gedanke nicht auch die heutige Praxis besser abbildet, ist hier nicht zu erörtern. Jedenfalls erlaubt die Personalisierung und Materialisierung des Rechts dem Richter, sich aus der Verantwortung zu stehlen (siehe z. B.: ‘das Grundgesetz will …’).

123

Dass dieser als oberster Magistrat und alleiniger Gesetzgeber, der seine Befugnisse ermessensgemäß delegiert, auch über dem Recht stehen kann aber nicht muss, beweist die Geschichte des Satzes princeps legibus solutus (siehe D. Simon, Princeps legibus solutus. Die Stellung des byzantinischen Kaisers zum Gesetz, in: Gedächtnisschrift für Wolfgang Kunkel, hrsg. v. D. Nörr und D. Simon, Frankfurt am Main 1984, 449-492) ebenso wie das vom Syntaktes erzählte Histörchen, nach welchem die Reichsrichter eine kaiserliche Entscheidung mit folgenden Worten kommentiert hätten: Falls die Sentenz ein Gesetz sein solle, sei nichts zu befinden, falls aber ein Urteil gemäß dem Gesetz, wäre Einiges zu bedenken (siehe Peira 63.1).

124

Περὶ δεσποτείας καὶ χρήσεως τοὺς ἀμφιβάλλοντας διαμάχεσθαι, τῆς κοινῆς τῶν δικαστηρίων διαίτης ἐστί (Z. 308).

125

Der schöne Vergleich wird noch ein wenig theologisch grundiert: Hinsichtlich der φιλανθρωπία ahmt die Hl. Jungfrau Gott nach, hinsichtlich der τιμωρία bildet sie ihn ab. Das sei keineswegs eine gezwungene Antithetik, sondern die schlichte Wahrheit (Z. 194 ff.).

126

Womit allerdings das Wunder seines besonderen Charakters entkleidet würde und nicht einmal als ‘Normalwunder’ seinen Platz behaupten könnte.

127

Νομικὴ τομή (Z. 311). Mit der Erhebung der richterlichen Entscheidung in den Rang eines Gesetzes hat Psellos in seiner Rechtswelt eine frühe Parallele zur ‘materiellen Rechtskraft’ der Pandektistik entwickelt (vgl. Anm. 120).

128

Τὸ αἱρετὸν δικαστήριον ἔοικε προσφόρῳ δικαστηρίῳ καὶ ἀνήκει πρὸς τὸ περατοῦσθαι τὰς δίκας. Die Basiliken haben in B 7.2.1 statt des προσφόρῳ δικαστηρίῳ der Synopsis Maior ein κυρίῳ δικαστηρίῳ, womit der Anonymos die ordentliche Ziviljustiz bezeichnet; siehe Paulus (D 4.8.1): Compromissum ad similitudinem iudiciorum redigitur. Psellos zitiert also die SBM.

129

αὖθις folgt der Text SBM Δ 33.8 auf SBM Δ 33.7, aber dessen Vorlage B 7.2.13.2 folgt nicht sogleich auf B 7.2.1. Psellos zitiert die SBM.

130

Die Definition des Schiedsrichters soll nach Ulpian (l.13 ad ed.) bereits vom Ediktskommentator Sextus Pedius (Ende 1. Jhdt. p.C.) stammen: Recepisse autem arbitrium videtur, qui iudicis partes suscepit.

131

Den für die Römer maßgeblichen Gedanken für das angeordnete stari debet sententiae arbitri hat Ulpian (l.13 ad ed.) unter Berufung auf ein kaiserliches Reskript (von Antoninus Pius) angefügt: sibi imputet qui compromisit. Man muss eben darauf achten, in wen man sein Vertrauen investiert.

132

Psellos findet den Rechtssatz verwunderlich. Anscheinend kann er sich die private Streiterledigung mittels eines vertraglichen Auftrags nicht recht vorstellen. Also: Richten als Herrschaftsbefugnis und Ausfluss eines vom Kaiser verliehenen Amtes.

133

Siehe Zachariä von Lingenthal, Jus Graeco-Romanum, Bd. v, Leipzig 1869 (Ndr. in: I. Zepos / P. Zepos, Jus Graecoromanum, Bd. v, Athen 1931 [Ndr. Aalen 1962].

134

Ἐγὼ δὲ οὕτω διαιτῴην τῷ πράγματι: Z. 327-343.

135

Das ehrwürdige höchste Gericht der Athener war natürlich längst nur noch respektvolle Erinnerung. Sachlich wäre die Nennung des Kaisers als höchster Gerichtsbarkeit richtig, rhetorisch wäre dies aber an dieser Stelle offenkundig eine Katastrophe.

136

Vgl. etwa SBM O III.3, SynMin O 33; Kαινὰ δικαιώματα spielen insgesamt im byzantinischen Prozessrecht eine wichtige Rolle.

137

Für einen Beleg beruft sich Psellos (Z. 362-364) auf die condictio ex lege (τὸν ἐξ λέγε κονδικτίκιον). Diese condictio ex lege kam zum Zuge, wenn keine besondere actio vorgesehen war. Als eine Art ‘Auffangtatbestand’ gewährte sie unmittelbar einen Anspruch ohne weitere ‘gesetzliche Rückendeckung’ für den Tatbestand. Man sieht an dieser ziemlich glücklosen Analogie, dass dem Redner sein rascher Griff in die Transpositivität doch nicht recht geheuer war. Er versucht, den Laien (und vielleicht sich selbst) zu überzeugen, indem er πολιτικῶς und dilettantisch die ‘Gesetzeslücke’ ins Gespräch bringt.

138

Erlaubt einen aufschlussreichen Blick auf das Rechtsdenken des ‘Juristen’ Psellos.

139

Der Möglichkeiten, wie es an diese Stelle geraten sein könnte, gibt es unübersehbar viele. Von einem Nachtrag des Psellos, der dann an falscher Stelle eingesetzt wurde, bis zu irgendeinem Versehen bei irgendeinem Abschreibevorgang späterer Jahre und Jahrzehnte lassen sich beliebig viele Versehen ersinnen.

140

Worauf er diese Überzeugung stützen mag, steht dahin.

141

Das ist in der Tat der Fall. Rechtsdogmatisch war, sobald das Wunder als legales Beweisverfahren anerkannt war, allenfalls mit den an den Haaren herbeigezogenen Analogie-Argumenten etwas zu hinzuzufügen. Wie Psellos die Sache als Redner beurteilt, macht er nachdrücklich klar: Er schwebt, völlig erfasst vom Staunen über die göttlichen Wunder, in himmlischen Höhen und lässt sich nur deshalb von oben nach unten (ἀπὸ τῶν θειοτέρων εἰς τὰ χείρω, Z. 397) ziehen, weil er, gezwungen mit den Gesetzen zu hantieren (περὶ νόμους στρέφεσθαι), zeigen will, dass er auch auf diesem Feld seinen Gegnern nicht unterlegen ist.

142

Worum es sich hierbei gehandelt haben könnte, wird auch im Folgenden nicht klar. Die verschiedenen Besitzdokumente können es schwerlich gewesen sein. Auch wo die Übergabe der Legitimationspapiere stattfand, ist nicht zu erkennen.

143

Eine detailliertere Analyse der transzendenten Spekulationen von Psellos ist nicht uninteressant, würde die vorliegende Aufgabe aber nicht fördern, sondern nur aufblähen.

144

Siehe M.Th. Fögen, Armis et legibus gubernare, Zur Codierung von politischer Macht in Byzanz, in: O.G. Oexle [und] M.A. Bojcov (Hrsg.), Bilder der Macht in Mittelalter und Neuzeit, Byzanz – Okzident – Rußland, Göttingen 2007, 12-22.

145

Womit wir wieder am Anfang – siehe oben in ii – angelangt wären.

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